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RS-USER-Phil
02.05.2005, 16:49
Mal ein paar Fragen :D

-> Da ich noch so nebenbei hobbymäßig ab und zu als dritter Mann auf einem KTW oder RTW mitfahre wollte ich euch mal fragen ob und wenn ja wie ich die Einsätze dokumentieren soll - Reichen da "Lfd. Nr.", "Einsatz Nr.", "Datum" und "Art des Notfalls/Einsatzes" aus oder was würdet ihr noch ergänzen/streichen/ändern?
Denke mal, dass das allgemein nicht schlecht ist wenn man die Fahrten belegen kann, oder?!

-> Für wie sinnvoll haltet ihr eine Zeitüberbrückung im Hinblick auf ein Medizinstudium mit der Ausbildung zum RA? Wenn ich jetzt eine 3 jährige Krankenpflegeausbildung beginnen würde, müßte ich diese später garantiert wegen dem Studienplatz abbrechen (4 Wartesemester hab ich dieses Wintersemester schon) - Mit dem RA hätte man eine abgeschlossene Qualifikation in der Hand; nach kürzerer Zeit. Und falls man dies machen sollte: Wann sollte man anfangen sich um einen Platz für das Anerkennungsjahr zu bemühen?

RS-USER-opus
02.05.2005, 20:49
Original geschrieben von Phil
Mal ein paar Fragen :D

-> Da ich noch so nebenbei hobbymäßig ab und zu als dritter Mann auf einem KTW oder RTW mitfahre wollte ich euch mal fragen ob und wenn ja wie ich die Einsätze dokumentieren soll - Reichen da "Lfd. Nr.", "Einsatz Nr.", "Datum" und "Art des Notfalls/Einsatzes" aus oder was würdet ihr noch ergänzen/streichen/ändern?
Denke mal, dass das allgemein nicht schlecht ist wenn man die Fahrten belegen kann, oder?!

-> Für wie sinnvoll haltet ihr eine Zeitüberbrückung im Hinblick auf ein Medizinstudium mit der Ausbildung zum RA? Wenn ich jetzt eine 3 jährige Krankenpflegeausbildung beginnen würde, müßte ich diese später garantiert wegen dem Studienplatz abbrechen (4 Wartesemester hab ich dieses Wintersemester schon) - Mit dem RA hätte man eine abgeschlossene Qualifikation in der Hand; nach kürzerer Zeit. Und falls man dies machen sollte: Wann sollte man anfangen sich um einen Platz für das Anerkennungsjahr zu bemühen?

ad 1) Das solltest du mit der Wache besprechen, denn ohne offizielle Bestätigung nützt dir deine Liste im Zweifelsfall nichts.

ad 2) Die Ausbildung im Rettungsdienst halte ich in jedem Fall für sinnvoll, da du auch mit Zwischenständen, etwa dem abgeschlossenen RS, eine Ausbildung hast und nicht als Abbrecher gilst. Auch hast du damit unter Umständen die Möglichkeit zu einem regelmäßigen Studentenjob, der dir im Studium sogar zum Praxiswissen weiterhilft.

krumel
02.05.2005, 20:54
Zum letzten Satz von 2:
JAA!
Ich habe gerade das Problem, dass ich für 05-06 keine Plätze mehr kriege... und selbst für 06-07 (also für Leute, die eigentlich noch net mal den Kurs angefangen haben können) gibt es schon vergebene Plätze (zumindestens in den bayrischen Ballungsräumen.)

Grüße
Philipp

RS-USER-Shizr
03.05.2005, 14:13
die fahrten belegen zu können ist nie verkehrt.

meine liste ist etwas umfangreicher, die enthält nämlich:
- laufende nummer
- interne einsatznummer
- datum, uhrzeit beginn und ende
- rettungsmittel
- besatzung
- einsatzstichwort
- einsatzort, transportziel
- ggf. anmerkungen


die liste in dieser form ist verschlüsselt auf der wache. zuhause hab ich bloß

- laufende nummer
- datum
- rettungsmittel
- besatzung
- einsatzstichwort

Timo
06.05.2005, 12:48
Hi...

Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei Bewerbungen etc. weniger interessiert, was für Einsätze du gefahren bist, sondern eher, wie viele. Allerdings habe ich trotzdem das Einsatzgeschehen immer mitdokumentiert, also genau wie du es aufgelistet hast. Kann nie schaden. Wenn du dir nen kleines Büchlein für die Jackentasche besorgst und darin alles dokumentierst, hast du auch ne gute Möglichkeit, immer besondere Vorkommnisse (Erfahrungen, Probleme etc.) gleich mit zu dokumentieren. So hab ichs gemacht und es war sehr lehrreich.

Die Ausbildung zum RA zwischen Schule und Studium kann ich empfehlen. Zum einen spricht natürlich die Tatsache dafür, dass du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, was dir sicher zu Gute kommt, wenn du mal nen "Freisemester" nimmst oder deine Freundin plötzlich schwanger wird und du irgendwie Geld ranschaffen musst ;-) Oder was halt noch so zum Pausieren bzw. Abbrechen führen kann. Zudem lernt man als RA (je nachdem wo du fährst) Entscheidungen für den Patienten zu treffen (Medis, Maßnahmen, etc.) und auch mal schwerwiegende Entscheidungen wie "Hole ich mir nen Doktor dazu" oder "Mach ich´s alleine"... Kurz, man lernt arbeiten unter Streß. Dann - noch viel wichtiger - arbeiten am Patienten! Wenn ich mir so manchen AiP´ler oder Assistenzarzt anschauen, dann haben die echt nen Problem damit, nen guten Draht zum Patienten zu suchen und arbeiten die Patienten "ganz wie die Großen" ab. Ohne viel Zwischenmenschlichkeit. Und ein anderer netter Faktor: Du kannst dich vorm Studium nochmal richtig austoben und lenst ne Menge dabei ;-)

Ich hab´s getan und bis jetzt nicht bereut. Ich find´s schön auch mal die andere Seite zu sehen, bevor ich später (hoffentlich) als NA mal irgendwo auftauche. Ein bekannter von mir berichtete von einem Dozenten beim Fachkundetnachweis Rettungsdienst, der als Einstieg in seinen Vortrag auf ein anwesendes RTW-Team zeigte und sagte: Hier sehen Sie zwei Rettungsdienstler, die Einsätze professionell und in perfekter Teamarbeit bearbeiten. Bis der erste Störfaktor kommt: Sie als Notarzt.

Sollte man sich merken ;-)

krumel
07.05.2005, 18:50
Außerdem hast du als "jetzt noch RA gemacht" den Vorteil, dass du mit Sicherheit massive Vorteile beim Übergang in einem ja angeblich kommenden 3J-RA hast.. Man munkelt ja doch, dass der RS->RA lehrgang dann verloren geht.

Timo
07.05.2005, 20:10
Original geschrieben von krumel
Man munkelt ja doch, dass der RS->RA lehrgang dann verloren geht.

Ehrlich? Hmm... Mag Vorteile haben, z.B. dass es keine Assistenten mehr geben wird, die es machen, "weils ja nicht lange dauert". Andererseits sehe ich den RA als gute Vorbereitung fürs Medizinstudium, gerade hinsichtlich Patientenumgang und Erlernen/Erweitern der eigenen, sozialen Kompetenz. Ich habe z.B. während meiner Tätigkeit im DRK den RS gemacht und dann anschließend nach dem Abi den RA. Aber den RA dann mal schnell zwischen Abi und Studium zu machen fällt dann ja wohl auch aus dem Bereich des machbaren...

RS-USER-Phil
12.05.2005, 08:11
Inwiefern kann man sich eigentlich später die Stunden und Einsätze auf einem RTW als RS auf den RA übertragen lassen?
Man muß ja als RA iP 1600h und 400 Notfalleinsätze absolviert haben, oder?
Theoretisch könnte ich doch also in der Zeit zwischen dem RS-Abschlußlehrgang und dem RA-Aufbaulehrgang schon mal Stunden und Einsätze sammeln, oder?

Und wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt gekommen sich überhaupt als RA iP zu bewerben? Ich bin ja zur Zeit noch nicht einmal RS; liege ich mit der Einschätzung richtig, dass ich zumindest den RS abwarten sollte?!

RS-USER-Hoffi
12.05.2005, 08:34
du kannst imho erst mit dem stunden sammeln beginnen, wenn du die theoretische ra ausbildung hinter dir hast. alles andere wäre auch schwachsinnig, da du in den 1600 stunden das anwenden sollst, was du in der ausbildung gelernt hast.

Timo
12.05.2005, 09:21
Aaaalso... Eine etwas komplizierte Sache. Es gibt in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)folgenden Paragraphen:

§ 3 Gleichwertige Tätigkeit
Vorraussetzung für die Anerkennung einer Tätigkeit nach § 8 Abs.2 Satz 2 des Gesetzes als
gleichwertig mit der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes ist, dass der Antragsteller während
dieser Tätigkeit überwiegend auf Rettungs- und Notarztwagen eingesetzt war.

Da dieser Paragraph nicht sehr aussagekräftig ist, und du ja nicht der erste bist, den das interessiert ;) , das die Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden eine Empfehlung an die Länder (und somit auch an deren Gesundheitsämter) herausgegeben, die sagt, dass maximal 1280 Stunden Tätigkeit in der Notfallrettung, die man nach Abschluss der Ausbildung zum Rettungssanitäter (also auch während der Ausbildung zu RA), auf das Anerkennungsjahr angerechnet werden kann. Diese Aussage ist für die Gesundheitsämter bindend. Das einzige Bundesland, in dem diese Regelung (meines Wissens nach) nicht gilt, in Bayern (wie sollte es auch anders sein :D ).

Kurz:
Warst du als RS 500 Stunden in der Notfallrettung tätig, musst du noch 1100 Stunden als RAiP arbeiten. (1600-500=1100)
Warst du als RS 1280 Stunden in der Notfallrettung tätig, musst du noch 320 Stunden als RAiP arbeiten. (1600-1280=320)
Warst du als RS 2000 Stunden in der Notfallrettung tätig, musst du trotzdem noch 320 Stunden als RAiP arbeiten. (Weil halt max. 1280 Stunden anerkannt werden.

Grüße, Timo

RS-USER-blacksheep
12.05.2005, 09:31
In RLP musst du ebenfalls keine Stunden mehr ableisten wenn du 1600h nachweisen kannst. Auch fällt dann kein Abschlussgespräch an (wieso auch gab ja kein Praktikum).
Bindend ist übrigens das Bundesland in dem die theoretische Ausbildung gemacht wird und nicht wo die Stunden herkommen oder wo man später fahren will.

RS-USER-Phil
12.05.2005, 10:03
Werden denn nur die Stunden oder auch die Einsätze anerkannt?

Timo
12.05.2005, 10:08
Original geschrieben von blacksheep
In RLP musst du ebenfalls keine Stunden mehr ableisten wenn du 1600h nachweisen kannst.

Auch die 320 Stunden nicht mehr? Das ist dann aber kulanz von der Wache bzw. vom zuständigen Gesundheitsamt, oder?

Und bevor blacksheep jetzt mit der Aussage, man müsse kein Abschlussgespräch mehr machen, irgendwem nen Floh ins Ohr (oder nen Wurm in den Kopf oder wie auch immer das heisst) gesetzt hat: Macht das Abschlussgespräch einfach, wenn es irgendwer fordert. Es gab schon wilde Klagen und es nicht machen zu müssen, deren Ausgang man überall im Internet nachlesen kann. Um alles in der Welt, lasst den Mist mit irgendwelchem Klagen, weil ihr das Abschlussgespräch nicht machen wollt. Zum einen muss man ja nicht unbedingt negativ auffallen. Wenn ich (wäre ich Dienststellenleiter) herausbekommen würde, dass ein Bewerber seine Urkunde ohne Abschlussgespräch eingeklagt hat, wäre der aus der Bewerberliste sofort wieder raus. Welcher Dienststellenleiter will schon potenzielle Störenfriede?

Und was viel wichtiger ist: Das Abschlussgespräch ist harmlos! Wenn man sich in seiner Ausbildung nicht total blöd angestellt hat, sich für seinen Beruf interessiert und sich auch nach der Ausbildung AB UND AN mal nen Buch zur Hand nimmt, um Dinge nochmal nachzulesen, dann ist es einfach unmöglich das Abschlussgespräch nicht zu bestehen (auch wenn man eigentlich gar nicht durchfallen kann, aber diese elendige Diskussion will ich hier jetzt nicht auch noch starten...)

Ich persönlich fand das Abschlussgespräch sehr gut. Nach dem Gespräch (mit Kaffee, Kuchen, ...) wusste ich: Jetzt hast du´s geschafft! Du bist RA! Es war ein Ereignis, das den Schlusspunkt hinter meine Ausbildung gesetzt hat.

Macht euch einfach bei eurem zuständigen Gesundheitsamt, eurer RD-Schule oder eurem Dienststellenleiter schlau und haltet euch an deren Aussage/Forderung. Andere haben es auch gemacht und warum immer ne Extrawurst haben wollen?

Timo
12.05.2005, 10:10
Original geschrieben von Phil
Werden denn nur die Stunden oder auch die Einsätze anerkannt?

Nur Stunden, nicht wie bei der Weiterbildung vom RH zum RS die Einsätze. Wäre auch gemein: Im Hamburg fährst du die den Hintern Wund und wärst in 2 Monaten durch, in Delbrück, wo ich 2 Monate gefahren bin, hast du so 1-2 Einsätze am Tag, nicht selten auch mal ne Nullschicht. Da könntest du in der Zeit Medizin studieren, in der du da de notwendigen Einsätze sammelst ;-)

RS-USER-Phil
12.05.2005, 10:13
Delbrück scheint aber auch keine Lehrrettungswache zu sein ... :D

RS-USER-blacksheep
12.05.2005, 10:13
Original geschrieben von Phil
Werden denn nur die Stunden oder auch die Einsätze anerkannt?

Wieso Einsätze? BTW: Als Stunden für den RA gelten erst Stunde auf dem RTW (bzw 799h KTW werden auch anerkannt) die man NACH seinem RS gefahren ist.

@Timo: Ja auch ohne 320h. Nein nicht Kulanz der Wache sondern der Schule. Die Wache muss dir ja einen Nachweis über alle erbrachten Stunden aushändigen. Was dann die Schule bzw das Amt (Hm ich glaube in RLP ist gar nicht das Gesundheitsamt zuständig .. muss ich aber nochmal nachlesen.) macht ist ne andere Geschichte.
Noch was zum Abschlussgespräch: Wenn man keine Stunden mehr braucht, dann macht man auch auf keiner Wache ein Gespräch. Meine Schule hats angeboten ein Gespräch zu machen (der Sinn dahinter bleibt Zweifelhaft da ich gerade in den letzten 3 Tagen schriftlich,mündlich und praktisch geprüft worden bin). Da ich eh noch Stunden brauch (grrr kleiner Disput mit meiner alten Wache..) ist es für mich eh unrelevant.

Timo
12.05.2005, 10:16
Original geschrieben von Phil
Delbrück scheint aber auch keine Lehrrettungswache zu sein ... :D

Doch, ist sie tatsächlich ;-) Ob berechtigt oder nicht bzw. ob das so sinnvoll ist oder nicht ist ne andere Frage...

RS-USER-Phil
12.05.2005, 10:28
Ist das Länder- oder Bundessache mit dem Gesetz über Lehrrettungswachen? A la 800 Einsätze jährlich ...

Timo
12.05.2005, 10:32
Original geschrieben von Phil
Ist das Länder- oder Bundessache mit dem Gesetz über Lehrrettungswachen? A la 800 Einsätze jährlich ...

Da fragste was... Also ich schätze mal Bundes-Sache, heisst ja glaub ich "Staatl. anerkannte Lehrrettungswache"... Wobei in Delbrück "Ländlich anerkannte Lehrrettungswache" passender wäre. *g*

RS-USER-Rettungsente
12.05.2005, 16:15
Die Anerkennung einer Rettungswache als Lehrrettungswache ist zum einen durch den Absatz 2 § 7 RettAssG geregelt, aber dazu sind die Bundesländer in der Verantwortung die Anerkennung zu erteilen und können zusätzliche Kriterien festlegen.
So z.B. in Brandenburg:
- Notfallaufkommen soll ca. 1300 Einsätze pro RTW betragen
- Rettungswache ist ganzjährig und über 24h im Dienst
...
Verantworlich auf der Landesebene ist hierbei immer das Landesamt für Soziales und Versorgung; Abt. Landesgesundheitsamt

VG Rettungsente