PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Rettungsdienstgesetz Rheinland Pfalz



Seiten : [1] 2 3 4

Vindu
03.05.2005, 14:00
Hallo alle zusammen,

ich habe gehört, dass ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet werden soll.
Einer der Kernpunkte wird wohl die Fahrzeugbesatzung sein.
1. NEF Fahrer: RA oder RAiP
2. RTW Fahrer:RA oder RAiP in Ausnahmen wohl noch RS

Bis gestern habe ich gehört, dass es wohl noch nicht verabschiedet ist, heute sagte man mir, es wäre wohl so verabschiedet worden, jedoch habe ich keine Hinweise gefunden, das dem wirklich so ist, noch habe ich einen Entwurf des Gesetzes gesehen.

Hat jemand nähere Informationen?

der Vindu D:-)

rettungsküken
03.05.2005, 14:03
ja grossartig, noch weniger Stellen für RS....
:mad:

Vindu
03.05.2005, 14:07
Original geschrieben von rettungsküken
ja grossartig, noch weniger Stellen für RS....
:mad:

Hey, abwarten bis jemand etwas genaues weiß und Beweise hat...ich habe keine :(

der Vindu

El Mosquito
03.05.2005, 15:30
Ich hab mal ne Frage:
nen RAiPler ist doch ein Praktikant, wie kann der verantwortliche Rettungsassistent den sicherstellen das dieser Praktikant entsprechend angeleitet bzw. überwacht wird, wenn er allein mit nem Doc unterwegs ist ?

RS-USER-fruehgriller
03.05.2005, 15:31
Das Schreiben geistert bei uns im KV auch rum. Kommt von der Ver.di, und ist ziemlich im Propagandastil geschrieben, von wegen was sie alles versucht hätten, und was sie nicht gedurft hätten, und das man ja in die Gewerkschaft eintreten soll usw.

Und dann eben der von Dir erwähntwe Passus.

Ich glaub den nicht so ganz, denn das nist Finanziell gar nicht machbar, bei der derzeitigen Haushaltslage erst recht nicht.

Denn anscheinend sollen nur noch Vollausgebildete (die jetzigen nur mit irgendweinem Zusatzkurs, damits da auchz 3 J sind) auf die RTW NEF NAW

Die Seiteneinsteiger, Nachgeadelten usw sollen da gar nicht mehr drauf.

Ich halrte das für Propaganda, umj der Ver.di Mitglieder zu bringen.

Denn: Offiziell ist da noch gar nix von zu hören.

RS-USER-Cypher
03.05.2005, 18:49
Man kann es drehen oder wenden wie man will, aber die (in meinen Augen lange überfällige) Gesetzesänderung wie Vindu sie Eingangs beschriebenen hat, wird kommen. Nicht Umsonst haben die letzten verbliebenen "Schichtplatz-RS" in meinem KV schon schlaflose Nächte.

Das Schreiben von ver.di, welches seit geraumer Zeit auf rheinland-pfälzischen Wachen rumgeistert, ist in seinen Grundaussagen sogar durchaus korrekt wie man diesem (http://www.mitglied.lycos.de/mentallydisordered/_extern_/RettDG.pdf) PDF entnehmen kann.

Also: Es kann noch interessant werden ...

Doc Bembelwood
03.05.2005, 20:20
IMHO reicht für's NEF ein RH, denn es ist eine reine Chauffeurtätigkeit.

Wie gesagt: IMHO!

saddamski
03.05.2005, 21:34
Hm...also..hier in NRW ist es gang und gebe dass auf dem NEF ein Ra der Fahrer ist.
Auf dem RTW ist ein RS der Fahrer.
Wieso das ein Ra sein soll, versteh ich nicht so ganz. Halte ich auch für unfug.

Zu der NEF Fahrer Tätigkeit kann ich nicht viel sagen. Weis selber nur, aus eigener Erfahrung, dass der eigentlich immer nur das Protokoll schreibt.

Wie ist denn die aktuelle Besatzung bei euch für NEF und RTW?

Tobias

Doc Bembelwood
03.05.2005, 21:39
KTW: RS/RH
RTW: RA/RS
NEF: RA/NA

Wie schon erwähnt halt ich das für unnötig.

Medikamentenkoffer tragen und Protokoll ausfüllen kann jede FSJlerin.

El Mosquito
03.05.2005, 22:26
Das seh ich anders (is aber auch nur meine Meinung), das NEF kann auch für die Erstversorgung ohne RTW/KTW eingesetzt werden, als Verstärkung für ein Fahrzeug mit Sanitätskräften und nicht zuletzt als vorläufige Führugskomponente beim MANV oder ähnlichen fungieren.

Das sind Tätigkeiten die durch eine FSJ-Kraft nicht geleistet werden können und das Einsatzspektrum dieses Fahrzeug deutlich senken können.

RS-USER-Cypher
03.05.2005, 22:35
Original geschrieben von Doc Bembelwood
KTW: RS/RH
RTW: RA/RS
NEF: RA/NA

Wie schon erwähnt halt ich das für unnötig.

Medikamentenkoffer tragen und Protokoll ausfüllen kann jede FSJlerin.

Mal vorneweg um Diskussionen zu vermeiden: Ich selber bin Rettungssanitäter.

Im Zuge der unbedingt notwendigen und nur als richtig anzusehenden Professionalisierungsbestrebungen unseres Berufsbildes, halte ich es PERSÖNLICH für nur mehr als wichtig, dass Rettungsmittel wie NEF & RTW auch mit fundiert ausgebildetem Personal besetzt werden. Ein Ausbildungsstand, der zzT. auf RD-Ebene mal nur leider mit dem Berufsbild des Rettungsassistenten voll erfüllt wird (ohne jetzt so manchem langgedienten RS ans Bein pinkeln zu wollen ... bin ja selber einer ;)).

Wir sollten uns, jetzt mal am Beispiel NEF-Fahrer, nicht nur auf den Protokollausfüller, Kofferträger & Kraftfahrer reduzieren lassen.

Mag sein, dass man in FFM nie in solch eine Situation kommen mag. Aber was ist, wenn du & dein Doc mal alleine auf dem Land zu ner Rea fahren & der nächte RTW erst in 15 Minuten frei wird? Oder der größere VU auf der BAB oder sonstwo, wo du als NEF-Fahrer mal grad zum Org-Leiter, und dein Doc zum LNA wird, bis die regulären Führungskräfte eintreffen. Da kann mir keiner erzählen, dass man in einer RS-Ausbildung viel über Einsatztaktik lernt (außer man hat noch zusätzlich mal nen GF Lehrgang über die SEG oder die FFW mitgemacht).

Aber in der Hinsicht Qualifikation / Besetzung kocht ja jedes Bundesland eh (leider) sein eigenes Süppchen.

saddamski
03.05.2005, 22:56
Also...dann ist die Neuerung ja eigentlich nur in dem RTW Fall, dass der RTW quasi 2RAs on Board hat.

Ich denke auch dass auf dem NEF ein RA sein sollte.
Aus den oben genannten Gründen.

Auch wenn man in 99 Fällen nur Protokolle schreibt. Kommt aber der eine Fall, wo man doch mehr tun muss, und es dann nicht kann wegen der fehlenden Ausbildung, ist das geheule gross.
Und nicht zuletzt auch der Schaden!

RS-USER-titan_cb
03.05.2005, 23:41
hm ... (ich ... div. alk. erfrischungsgetränke konsumiert) ... denke ... es ist einfach falsch, dass man best. tätigkeiten an bestimmten ausbildungsstandards festmacht ... in .at ist es sowiesop anders ... da entspricht der rs dem nfs ... hm ... ich find es einfach unsinnig, wenn man diverse tätigkeiten an ausbildungsstandards bindet ... ich kenne rs, die gleich gut drauf sind, wie ras bzw. nfs ... hm ... ich find den beschluß suboptimal ... da z..b. ein motivierter rs dem na genausogut assistieren kann wie ein ra ... (ok ... hab was getrunken .. jaja .. aber es ist so ... imho)

saddamski
03.05.2005, 23:50
Da gebe ich dir zwar recht...allerdings gibt es die Gesetze ja nicht damit man dem Pat. die "guten" Kollegen vorenthält, sondern damit man Sie vor den Kollegen schützt, die nicht die Qualifikation für entsprechende Massnahmen haben.

Vindu
04.05.2005, 06:54
Also nachdem ich mir mal den Entwurf, den Cyper gepostet hat durchgelesen habe, möchte ich mal einen Passus posten:


2. beim Notfalltransport oder bei Notarzt-Einsatzfahrzeugen in der
Regel an einem Lehrgang nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes
vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) in der jeweils geltenden Fassung
teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden, mindestens
aber eine Ausbildung zum Rettungssanitäter (Absatz 6) hat.‘“

Hier steht, dass in der Regel ein RAiP der Fahrer von RTW und NEF sein soll, aber der RS ist auch noch genehm, wenn ich diesen Text richtig deute.
Ich denke, hier hat man nur die Türe freigemacht, damit der Praktikant nicht als dritter mitmuss, sondern auch selbst fahren darf.
Juristen bitte vor.

Bitte beachtet, das PDF ist ein Entwurf, ob der wirklich so durchgekommen ist, ist eine andere Frage.

der Vindu

Quelle des Textes: PDF - guckst du (http://www.mitglied.lycos.de/mentallydisordered/_extern_/RettDG.pdf)

krongeworefohrer
04.05.2005, 14:09
Hallo zusammen,

da diese Novellierung viele einschneidende Änderungen für den RS (egal ob EA oder HA) mit sich bringt (und auch in anderen Bereichen des RD), schreibe ich mal den Input nieder, den ich bekommen habe:

- Das Gesetz ist definitiv vom Rheinland-Pf. Landtag verabschiedet worden

- es tritt zum 01-07-2005 in kraft

- es sind nur noch folgende Fahrzeugbesetzungen zulässig: RTW = RA+RA oder RIP, NEF = RA+NA, Notfall-KTW = RA+RIP, nicht Notfall-KTW = RH+RS

- es ist nur noch in Sonderfällen möglich, die Notfallrettung mit einem RS zu besetzen (Kollege plötzlich krank; und dann muss auch erst nach einem anderen RA zum Vertreten gesucht werden)

Es war nur eine Frage der Zeit, das dies so kam. Meiner Meinung nach (ich bin EA RS und fahre somit im Mai meinen letzten RTW Dienst als Fahrer) ist es richtig, den RS von NEF und RTW zu nehmen um dem RA den Status zu gewähren, den er seit langem verdient (Arbeitsplatzsicherung, Qualitätssicherung usw.). Den RS allerdings vom Notfall-KTW zu " entbinden" ist nicht OK. Dem RS sollte schon außer als 3er Mann auf dem RTW die Chance weiterhin gegeben werden, als 2er Mann in der Notfallrettung tätig zu bleiben. Nach jetzigen Stand darf er nämlich nur noch in der Regel Liegendtaxi fahren, also nicht Notfall KTW (nur noch O2, keine weitere Notfallausstattung, evtl keine Sondersignalanlage mehr). Des weiteren ist es natürlich eine Ohrfeige fürs Ehrenamt, FSJ, Zivis. Wer hat dann noch Lust am WE zu fahren, geschweige denn die RS Ausbildung zu machen, weil man nichts mehr darf... Selbst der 4 Trage KTW bei uns im OV kann nicht mehr nach RDG bei Großveranstaltung besetzt werden, da er die Ausstattung eines Notfall KTWs besitzt (außer es greift das LBKG). Obwohl zwei RS da sind, kann man dann für jeden Kleinkram einen RTW rufen...

Hoffentlich kommt es noch zu einem Änderungssatz (aufgrund des riesen Aufschreies der durch viele Rettungswachen bzw. Kreisverbände geht und noch etwas unklarer Textpassagen im RD Gesetz) in Bezug auf den Notfall-Ktw!

Wo soll das noch alles hinführen... D:-)

Rettungstiger
04.05.2005, 15:25
Was heißt eigentlich Notfall-KTW. Mir ist der Begriff nur aus dem Fahrzeugstandard bekannt, aber hier in Bayern gibt es nur RTW und KTW. Alles was unter die EN NotfallKTW fallen würde ist als KTW unterwegs und fährt qualifizierte KTP.

RS-USER-Rettungshund
04.05.2005, 15:40
Laut neuer EN Norm gibt es

Krankenkraftwagen Typ A1 (KTW ohne Notfallaustatung) und A2 (KTW Sammeltransport)
Krankenkraftwagen Typ B (Notfall KTW Mit Notfallaustatung auf heutigem RTW Nivou)
Krankenkraftwagen Typ C (Große RTW mit aber noch mehr Austattung als DIn RTW)

RS-USER-Rettungshund
04.05.2005, 15:43
http://www.m-pet.de/Rettungsdienst/Fahrzeuge/body_fahrzeuge.html für die die meinen Ausführungen net Folgen können ;)

Und hier die Austattung:
http://www.rettung112.de/html/din_en_1789.html

saddamski
04.05.2005, 16:08
Also...das mit der RTW Besatzung halte ich für unsinn.

Der RA hat seine Berechtigung und anerkennung. Deshalb ist er ja auf dem RTW. Und der RS soll dem RA assistieren.
2 RAs auf dem RTW halte ich für überflüssig(zumindest wenn es zwang ist). Der RS soll ja auch seine Berechtigung haben.
Den nun auf den KTW komplett abzustempeln ist totaler humbug in meinen Augen.

Was soll der 2. RA auf dem RTW denn bitte schön machen? Die Sachen die im RS gelernt werden? wow...super ;)

Zumal das ja geregelt ist..dass ein Notfallpat. einen RA bekommt...denn einer ist ja auf dem RTW.

Tobias