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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pat. 37j, C2, verweigert Behandlung



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Rentnertaxler
15.06.2005, 07:26
Tja, das hat mir Olli schon erzählt daß hier die meisten nicht richtig lesen können bzw. nur das, was sie auch lesen wollen. Die Polizei dein Freund und Helfer, oder? Und ich bin nicht der Ansicht daß jemand mit approximativ 3,5 Prom. noch als "geschäftsfähig" anzusehen ist - ergo keine Freiheitsberaubung, wenn es mit der Pol. zusammen passiert. Und da Alkoholiker ja lt. Lektüre sowieso "ganz unten angekommen" sein müssen um ihr Problem zu erkennen, ist ihnen damit auch noch geholfen. ;)

Gasmann1
15.06.2005, 09:16
Original geschrieben von DocMezzoMix
Zum einen ist das Freiheitsberaubung, und wenn ich angetüdelt aus was für Gründen auch immer in deine Hände geraten würde, und ich dürfte nicht gehen wann ich wollte.. meine mich vertretende Kanzlei würde über neue Bilder im Wartezimmer nachdenken ;). Hier sehen das die Cops ähnlich, bis die freiheitsentziehend eingreifen (können) (du erinnerst dich GG und höchstes Gut?) .



Ja, zum einen ist es Freiheitsberaubung, aber zum anderen ist da die Sache mit der Garantenstellung, das dürfte auch der POL geläufig sein, bzw. gerade denen. Wenn ich nämlich stramm aus deinem RTW ausgestiegen wäre, und dann im nächsten Teich zwischengeparkt hätte, und als künftiger Apalliker auf der ITS nach gelungener CPR liege, wird sich bestimmt einer der Freunde an die RTW/NA/POL-Aktion vom Vorabend erinnern. Und dann sind die Schlagzeilen in der Zeitung das geringste Problem. Rückendeckung hast du da keine, vielleicht als NA in Bayern (Amtshaftung).
Die Polizisten werden zurecht darauf verweisen, dass ja nicht auf eine medizinische Versorgung gedrängt wurde, sonst hätte man selbstverständlich bei der Durchführung der Zwangsmaßnahme geholfen.
Und dein Verteidiger wird sich ein neues Auto bestellen.

Natürlich muß man nicht jeden synkopalen Patienten wg einer Fahne gegen seinen Willen ins KH karren, aber sobald ich Zweifel habe, fährt der Pat mit. Als NA kann ich einen Pat wg. meiner Garantenstellung durchaus auch gegen seinen Willen im KH vorführen.

Wobei das ja alles (Bundes-)Ländersache ist. Am Besten mal beim ÄLRD nachfragen, wie der solche Fälle gern gelöst hätte... das gibt dann die Rechtssicherheit.

Ist ein wirklich schwieriges Thema, werden wir wohl auch nicht komplett aufarbeiten können, dennoch mein Rat: die Verhältnismässigkeit wahren!!! Und im Zweifel muss der NA entscheiden... auch wenn ich dazu nachts ebenfalls keine Lust habe.

Gasmann1

RS-USER-DocMezzoMix
15.06.2005, 09:35
Mit dem Satz: Die Verhältnismässigkeit wahren hast du eigentlich die Intention meiner Aussage getroffen.
Nicht jeder mittelschweralkoholisierte Patient muss von mir die Basismassnahmen "abgesegnet" bekommen. Da muss ich schon wirklich extrem vom lebensbedrohten Zustand des Patienten überzeugt sein, bis ich die Pol zur Amtshilfe hinzubitten kann.
Diese wiederum tut sich mit Zwangsmassnahmen eher schwer (selbst wenn der Pat. angeblich kaum alkoholisiert nach Sturz auf Schrankkante (KoPlaWu) neurologische Auffälligkeiten zeigt) und hat Probleme diese durchzusetzen. Dies ist natürlich Gebunden an die Ländergesetze, die dortigen "Richtlinien"der Pol, und evtl. auch dem in die Entscheidung eingreifenden PvD (In Hessen sind alle neuen Pol. höherer Dienst und müssen hier trotzdem bei Freiheitsentzug den PvD kontaktieren).

Ich habe Rententaxlers Worte da vielleicht ein wenig zu sehr auf die Goldwaage geworfen, "Bei mir verlässt KEIN Betrunkener das Auto ohne Basischeck", aber dies kann und will ich zumindest für mich so nicht stehen lassen.
Da richten sich die Handlungsweisen, gerade als Nicht-Akademiker, oft nach Bauchentscheidungen wie "ist er alleine Lebensfähig? Kümmern sich seine Freunde um ihn? Ist er aktuell verletzt? Stellt er eine akute Gefahr für sich im weiteren Verlauf (oder Heimlauf ) oder andere da? etc."

Im Zweifel wird natürlich das harte Programm gefahren, und im Zweifel tun die Cops auch mal so als ob sie wirklich könnten und wollten (das Verhältnis hier ist momentan wirklich gut), und dann geht es auch mal so, nur wie gesagt, so lapidar geht man hier mit dem GG nicht um.

Gruß dMM

PS Entschuldigt bitte evtl. Fehler und das häufige "tun", aber nach Nachtdienst und Zahnarzt war ich zu qualifizierteren Ergüssen nicht mehr fähig ;)

Resq69
15.06.2005, 10:37
Wo ist denn das Problem?

Ein: AVT, C2, HiloP welcher die mitfahrt verweigert wird freundlich auf die möglichen konsequenzen hingewiesen.
Sollte ich der subjektiven meinung sein, der muß mit, und er will nicht, dann laß ich aus meiner subjektiven eine Objektive meinung machen und zwar durch den NA.

Der, und nur der kann entscheiden ob eine KH behandlung nötig ist.
Wenn Doc sagt mitnehmen dann POL.

Merke wir sind ASSISTENZ Personal NICHT MEHR, und das ist gut so.
Diese Verantwortung für das Geld NÖ.

Ach ja jetzt kommt wieder dies: Was den Doc wecken dafür??
Spinnst Du???

Nein tu ich nicht.
Der Mann hat einen ähnlichen Beruf wie ich, den hat er sich mal ausgesucht mit all seinen unbequemlichkeiten.
Also soll er auch arbeiten.

Jede aber auch JEDE eigenmächtigkeit kann sowas von nach hinten losgehen, mit allen konsequenzen Arbeitslosigkeit, Strafverfahren, Vorstrafe, Schadenersatz usw.

Ich weiss nicht ob es sich hierbei um einen Staatsanwalt handelt der mal gebechert hat also behandel ich ihn wie einen solchen.

Auch wenn ich ihn schon 10 mal gefahren habe. er ist meine kunde und mein job ist es verdammtnochmal dafür zu sorgen das er keinen schaden nimmt.

Rentnertaxler
15.06.2005, 12:27
Original geschrieben von Resq69
Wo ist denn das Problem?

Ein: AVT, C2, HiloP welcher die mitfahrt verweigert wird freundlich auf die möglichen konsequenzen hingewiesen.
Sollte ich der subjektiven meinung sein, der muß mit, und er will nicht, dann laß ich aus meiner subjektiven eine Objektive meinung machen und zwar durch den NA.

Der, und nur der kann entscheiden ob eine KH behandlung nötig ist.
Wenn Doc sagt mitnehmen dann POL.

Merke wir sind ASSISTENZ Personal NICHT MEHR, und das ist gut so.
Diese Verantwortung für das Geld NÖ.

Ach ja jetzt kommt wieder dies: Was den Doc wecken dafür??
Spinnst Du???

Nein tu ich nicht.
Der Mann hat einen ähnlichen Beruf wie ich, den hat er sich mal ausgesucht mit all seinen unbequemlichkeiten.
Also soll er auch arbeiten.

Jede aber auch JEDE eigenmächtigkeit kann sowas von nach hinten losgehen, mit allen konsequenzen Arbeitslosigkeit, Strafverfahren, Vorstrafe, Schadenersatz usw.

Ich weiss nicht ob es sich hierbei um einen Staatsanwalt handelt der mal gebechert hat also behandel ich ihn wie einen solchen.

Auch wenn ich ihn schon 10 mal gefahren habe. er ist meine kunde und mein job ist es verdammtnochmal dafür zu sorgen das er keinen schaden nimmt.

Du sprichst mir aus der Seele!

Und um nochmal auf den "mittelschwer alkoholisiert"en Punkt zurückzukommen:
Wenn er noch selber aufstehen kann und weiterwanken ist damit der rettungsdienstlichen Maßnahme (inkl. neurocheck ;) ) genüge getan, zumal wenn er keinerlei Hilfe von uns haben will.

RS-USER-titan_cb
15.06.2005, 14:37
Original geschrieben von Rentnertaxler
Du sprichst mir aus der Seele!

Und um nochmal auf den "mittelschwer alkoholisiert"en Punkt zurückzukommen:
Wenn er noch selber aufstehen kann und weiterwanken ist damit der rettungsdienstlichen Maßnahme (inkl. neurocheck ;) ) genüge getan, zumal wenn er keinerlei Hilfe von uns haben will.

Wenn ich als RD zu einem Patienten komme, der zwar noch wanken kann, aber offensichtlicherweise eine Verletzung hat, die behandelt gehört, wird alles getan, damit die Verletzung auch behandelt wird - er kann ja nicht mehr abschätzen, was gut für ihn ist... da brauchts bei vielen gar nicht so viel ...

Grillmaster T
15.06.2005, 15:03
Original geschrieben von Rentnertaxler
Du sprichst mir aus der Seele!
[...]
Wenn er noch selber aufstehen kann und weiterwanken ist damit der rettungsdienstlichen Maßnahme (inkl. neurocheck ;) ) genüge getan, zumal wenn er keinerlei Hilfe von uns haben will.
Vieleicht haben wir alle nur aneinander vorbei geredet. Ich hatte Deine Äußerung auch so verstanden, daß Du JEDEN Alkoholisierten mit der Acht zur BZ - Kontrolle vorführen lassen willst....
So wie Du hier schreibst, deckt sich das mit dem, was auch ich meinte.
:knuddel:


Original geschrieben von Rentnertaxler Tja, das hat mir Olli schon erzählt daß hier die meisten nicht richtig lesen können bzw. nur das, was sie auch lesen wollen.
Ich gelobe Besserung..... ;)

Rentnertaxler
15.06.2005, 21:30
Nochmal zur allgemeinen Abklärung:

Jemand, der mit 3,5 Promille auf die Fresse gefallen ist und sich dadurch eine ca. 3cm lange Platzwunde am Kopf zugezogen hat kommt auf jeden Fall ins KH, und wenn es nur zum nähen ist. Den Rest können ja die Druiden dort entscheiden.

Wenn er "nur" besoffen ist und noch selber aufstehen kann (!) - ok, Fall erledigt, schleich dich und fall bloss nicht wieder hin! :D

Rentnertaxler
15.06.2005, 21:33
Wobei der Krankenhausaufenthalt ja noch zur harmlosen Variante zählt - der fliegt nach dem Frühstück sowieso wieder raus.

Das BKH behält ihn für mindestens 3 Tage
:grins:

DerBlinde
16.06.2005, 05:50
Original geschrieben von Rentnertaxler
Tja, das hat mir Olli schon erzählt daß hier die meisten nicht richtig lesen können bzw. nur das, was sie auch lesen wollen.

Ich vermute mal, das bezieht sich auf den Reanimator.... ;) :grins:


Original geschrieben von Rentnertaxler
Die Polizei dein Freund und Helfer, oder? Und ich bin nicht der Ansicht daß jemand mit approximativ 3,5 Prom. noch als "geschäftsfähig" anzusehen ist - ergo keine Freiheitsberaubung, wenn es mit der Pol. zusammen passiert. Und da Alkoholiker ja lt. Lektüre sowieso "ganz unten angekommen" sein müssen um ihr Problem zu erkennen, ist ihnen damit auch noch geholfen. ;)

Ich halte keinen mit 3,5 Promille für geschäftsfähig, der wird aber sich auch kaum lautstark gegen eine Therapie wehren.


Sicher ist es immer wieder möglich, daß man an einander vorbei diskutiert. In einem Forum passiert das zudem schneller als vis-a-vis.
Doch darf ich nochmal den Stein des Anstoßes zitieren:

Original geschrieben von Rentnertaxler
Mein Auto verlässt kein Betrunkener ohne dass ich zumindest den Minimalcheck durchgeführt habe.
BZ / neurol. Basischeck / Orientiert? / Pupillen

Und wenn ihn die Polizei mit 2 Achtern gefügig machen muss...

Ich finde nicht, daß an dieser Aussage etwas falsch zu lesen oder absichtlich miß zu verstehen ist.
Daß der hintergründige Sinn und die beabsichtigte Aussage dieses Satzes falsch verstanden wurden, liegt eher an der "schlechten" Ausdrucksweise, die anscheinend Du und "Olli" an den Tag legen bzw. legten.


Wenn ein Patient noch so "nüchtern" ist, daß er lautstark und gezielt meine Therapie ablehnt, dann kann ich ihn meiner Einschätzung nach nicht als geschäftsunfähig deklarieren. Das ist im klinischen Alltag auch so. Wenn ein Patient von mir nicht operiert werden will, dann ist es eben so. Ich kann auch nicht beim Amtsgericht anrufen und meine OP-Absichten durchsetzen. Genauso ist es andersrum - wenn ich den Patienten nicht operieren will, muß er sich eben einen anderen Chirurgen suchen ;)
Die Zeiten, in denen man sich bemüßigt sah, mit Schwert und Feuer zu missionieren, sind gottlob vorbei!

Gasmann1
16.06.2005, 11:31
Viel wichtiger als die mutmaßliche Atemalkoholkonzentration von 3,5 prom. ist doch das Verhalten des Betreffenden. Ich möchte nämlich gar nicht ausschliessen, daß es auch mancher noch mit 3 prom. noch gerade laufend in seinen Bus oder LKW schafft... ist ja schon passiert.

Letztlich kann auch die vermutete Alkoholkonzentration nicht das Kriterium sein, sondern die Entscheidung muss klinisch fallen. Im Zweifel tatsächlich durch den NA, dann ist der nämlich in der Garantenstellung. Und ich nehme auch nicht jeden alkoholisierten mit - bin nicht Dnmm (Doc-nimm-mich-mit ;))

Aber wer nicht mehr stehen oder sitzen kann - weil zu stramm - wird vermutlich von mir auch gegen seinen nur noch undeutlich und verwaschen geäußerten Wunsch transportiert (teilweise auch ins PG statt ins KH).

Es gibt für mich nun mal Situationen in denen der Pat-Wille zurückstehen muß - ist in beiden Fällen eine Sache der Dokumentation, wobei Zweifel an der Einsichtsfähigkeit leichter zu finden sind...

Gasmann1

Rentnertaxler
16.06.2005, 11:46
Wir werden uns zusammen bemühen, die Münchner Schlagseite wegzulassen und unsere Postings allgeinverständlich zu schreiben, damit auch die Ostfriesen noch mitkommen.

;) :D :D :-p :knuddel: