Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrstechnische und rechtliche Fragen



Seiten : 1 [2] 3

RS-USER-DoktorW
18.07.2005, 16:28
vielleicht kann mir hier auch mal einer den Bushaltestellenkram erklären

ich raff da schon lange nicht mehr, was ich da wo und wie machen muss, wenn der Warnblinker anhat oder nicht und ich auf der selben oder der anderen Spur bin?!?! :confused:

RS-USER-Hoffi
18.07.2005, 16:35
also:

1) haltestelle ohne bus: parkverbot 15 meter vor und nach dem schild

2) haltestelle mit bus, aber ohne warnblinker: vorsichtig und bremsbereit vorbeifahren.

3) bus mit warnblinker, aber noch fahrend: darf nicht überholt werden

4) bus an haltestelle mit warnblinker stehend: jedes fahrzeug darf nur mit schrittempo vorbeifahren, egal ob in fahrtrichtung oder gegen die fahrtrichtung des busses.

RS-USER-DoktorW
18.07.2005, 16:36
kurz und knapp

danke schön! !

Aber wer macht das?? :rolleyes:

RS-USER-Hoffi
18.07.2005, 16:40
nicht parken vor haltestellen ja, mehr oder weniger vorsichtig vorbeifahren meist. im schritttempo vorbeifahren, seltenst (nur wenn die grünen hinter einem sind, die hätten mir mal fast mein auto zerlegt weil ich auf der landstrasse vor einem waldkindergarten von 70 auf schritt abgebremst habe)

RS-USER-nordlicht
18.07.2005, 18:55
Original geschrieben von Rettungshund
Mals JPG ;)

Wenn dort keine durchgezogenen Linien die beiden Fahrspuren von einander trennen hat der rechtsabiegende Gegenverkehr klar die Vorfahrt und Du hast im Falle einer Kaltverformung schlechte Karten. :rolleyes:

RS-USER-Sani
18.07.2005, 18:55
Original geschrieben von DocMezzoMix
Darf man hier Verkehrsfragen stellen, die man schon immer beantwortet haben wollte? Cool!
Darfst du, aber wie schon oben erwähnt, das ganze ohne Gewähr.

Zu deiner Frage, wenn's kracht, könntest du Probleme bekommen, denn du musst den Rechtsabbieger Vorrang gewähren. Ich hab mir deine Fragestellung zuerst aufgezeichnet und dann in Ruhe drüber nachgedacht (noch geht das :D).

Ich weiss nicht, wie die Strasse weiter verläuft, aber der Rechtsabbieger dürfte beim Abbieegn auch im linken Fahrstreifen herauskommen, z.B. wenn er danach gleich wieder links abbiegen möchte.

Hoffe, ich konnte helfen.
So, nun geht an die anderen Posting (die ich bisher noch nicht gelesen hatte.

RS-USER-Sani
18.07.2005, 18:59
Original geschrieben von DoktorW
vielleicht kann mir hier auch mal einer den Bushaltestellenkram erklären
HOffi hat das schon gut erklärt. Der Gegenverkehr muss dann NICHT Schritttempo (mit drei "t"?) fahren, wenn eine bauliche Trennung vorhanden ist.

Wenn ein Sonderfahrstreifen für Busse (evtl. auch für Taxi freigegeben) in einen "normalen" Fahrstreifen einmündet, so haben die anderen Verkehrsteilnehmer dem Bus (nur des Linienverkehrs, nicht Reiseverkehr) und evtl. auch dem Taxi Vorrang gewähren.

Beachbaer82
18.07.2005, 20:24
Original geschrieben von DocMezzoMix
Hab ich selbst gemalt!
Ich grün biege links ab, darf ich das auch, wenn von oben, rot einer kommt, und bin ich schuld, wenn rot die mittelspur nimmt?

Da in Deutschland das "rechtsfahrgebot" gilt UND der Spurwechsel während des Abbiegevorgangs verboten ist dnke ich das Du da abiegen darfst/kannst OHNE GEWÄHR.

RS-USER-Sani
18.07.2005, 20:28
Original geschrieben von Beachbaer82
UND der Spurwechsel während des Abbiegevorgangs verboten ist
Stimmt nicht !
Du darfst schon Spurwechseln, ALLERDINGS nur unter Ausschluss jeglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Wie du das machen willst, frag ich mich, daher wird / wurde es gelehrt, dass dies verboten sei.

Ausserdem ist es für manche schon schwer genug, die Spur so einzuhalten, und dann sollen sie noch nen korrekt durchgeführten Spurwechseln während des Abbiegens hinekommen ?

Beachbaer82
19.07.2005, 11:42
Also, ich kann Dir aus dem Stehgreif 5 Adressen von Freunden und bekannten gen die WEGEN des Spurwechsel beim Abbiegevorgang durch ihre Führerscheinprüfung gefallen sind. Kannst das ja mit denen mal ausdiskutieren. ;)

PS Hätte mich im LKW Führerschein auch fast den Kopf gekostet!!!

RS-USER-DocMezzoMix
19.07.2005, 12:04
Da es da mit Sicherheit krachen wird, und wenn nicht mit mir, mit einem meiner Freunde oder Kollegen, wer kann den bei solchen Fragen eine definitive Antwort geben?

Ach ja, Danke für die Antwort (besonders Sani!!!)
ich werde mich erstmal an deine Aussage halten und mich umhupen lassen!

Liebe Grüße

dMM

Xaxis1
19.07.2005, 13:10
Da hak ich mich dcoh ein:

Tempo in einer Spielstraße ?

Ich schleich immer, auch wenn ich kein Kind sehe (hecke, Spielpletz links neben der Straße...) - eine Fahrschule zischt mit ca 25 km/h durch !?

Was denn nun ?

RS-USER-Hoffi
19.07.2005, 13:12
schrittgeschwindigkeit, also erster gang und ohne gas rollen lassen.

RS-USER-Sani
19.07.2005, 18:29
Original geschrieben von Xaxis1
Tempo in einer Spielstraße ?
Schrittgeschwindigkeit, also ca. 5-8 km/h

Wie Hoffi schon sagte: Erster Gang und Standgas. Kommt einem im Auto wirklich arg langsam vor, aber da kann man halt nichts machen.

Übrigens, wer einen verkehrsberuhigten Bereich (umgspr. "Spielstrasse") verlässt, muss dem Verkehr auf der kreuzenden Strasse Vorrang zu gewähren.

Unter den Strassen im verk. Bereich gilt die Regelung rechts-vor-links.

RS-USER-Sani
01.10.2005, 18:38
Zur Schrittgeschwindigkeit:

Mein Kollege wollte gestern nicht mehr sitzen und lief daher neben dem Fahrschulauto her. (Kein Fahrschüler an Bord)
Ich fuhr also mit dem Golf V (1,9 TDI) im ersten Gang mit Standgas neben ihm und er musste große und schnelle Schritte machen, um mithalten zu können.

Noch was anderes:
Diese Woche hörte man im Radio, dass man (in NRW) im Stau auf der Autobahn wenden dürfe.
Allerdings dachten einige Autofahrer, dass dies nun regulär möglich sei und wendeten im Stau auf der AB, was wiederum ein Verstoss gegen § 18 StVO ist:

(7) Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

und auch im § 315c StGB steht etwas dazu:

Abs. 2 Nr. 2:
Wer im Straßenverkehr [...] grob verkehrswidrig und rücksichtslos[..] auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht [...]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nur um das klarzustellen, erstens geht das nur in NRW, und zweitens nur unter Kontrolle der Polizei, die das Ganze Unternehmen absichert.

RS-USER-DocMezzoMix
01.10.2005, 18:46
Original geschrieben von Sani


Noch was anderes:
Diese Woche hörte man im Radio, dass man (in NRW) im Stau auf der Autobahn wenden dürfe.
Allerdings dachten einige Autofahrer, dass dies nun regulär möglich sei und wendeten im Stau auf der AB, was wiederum ein Verstoss gegen § 18 StVO ist:


und auch im § 315c StGB steht etwas dazu:


Nur um das klarzustellen, erstens geht das nur in NRW, und zweitens nur unter Kontrolle der Polizei, die das Ganze Unternehmen absichert.

:confused: Hab ich das richtig verstanden:

In NRW kann die Polizei im Stau, z.B. Vollsperrung, den Verkehr stoppen, und das umdrehen und zurückfahren z.B. auf der gesperrten Standspur erlauben?

RS-USER-Sani
01.10.2005, 18:47
genau.. du hast richtig verstanden... zumindest war dies im Gespräch.

Artikel von Spiegel online (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,376829,00.html)

Artikel der Netzzeitung (http://www.netzeitung.de/autoundtechnik/360469.html)

RS-USER-DoktorW
01.10.2005, 18:52
das ist aber doch noch nicht durch!! Momentan gilt das nicht!

RS-USER-Sani
01.10.2005, 18:53
Ja, aber es gab Leute, die eben dachten, dass dies nun erlaubt sei !!

RS-USER-Hoffi
01.10.2005, 18:55
aber das ganze ist doch nen alter huit und wird in ausnahmefällen doch schon praktiziert.