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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Analgesie durch RettAss?



tneumann
06.09.2005, 17:40
Moin zusammen,

sicher ist das obige Thema ein bereits ausführlich diskutiertes.

Genauso sicher erwarte ich, dass sich hier wieder eine Diskussion entwickeln wird.

Meine Frage soll aber zunächst ganz simpel sein: kennt ihr einen RD-Bereich, wo Analgesie durch RettAss unter Notkompetenz vom ÄLRD genehmigt ist? Oder gibt es in einzelnen Bezirken sogar schon ein Regelkompetenz-Modell?

Bin für eure Antworten mehr als dankbar, da ich mich mit dieser Thematik so Gott will ;-) im Rahmen einer medizinischen Doktorarbeit auseinandersetzen werde.

Liebe Grüße,
TN

serial2k
06.09.2005, 18:54
In Dortmund definitiv nicht.

RS-USER-Bärentöter
06.09.2005, 20:59
ich lass' Euch viel machen... aber das sollte ärztliche Kompetenz bleiben

RS-USER-Sani
06.09.2005, 21:02
Original geschrieben von tneumann
kennt ihr einen RD-Bereich, wo Analgesie durch RettAss unter Notkompetenz vom ÄLRD genehmigt ist? Oder gibt es in einzelnen Bezirken sogar schon ein Regelkompetenz-Modell?
Zumindest hier um Umkreis von Nürnberg / Fürth / Erlangen ist mir nichts darüber bekannt. In einigen Bereichen dürfen wir ohne Probleme die Zugänge legen, in anderen wird man dafür fast vom Dok erschossen.

RS-USER-fruehgriller
07.09.2005, 08:23
Dieses Thema wird ja gerade ziemlich diskutiert, ob der RA mit entsprechender Fobi KteDorm anwenden darf. Auch ob er das nur machen darf bevor der NA da ist, oder sogar ohne (was ich für einen gefährlichen Schwachsinn halte)

Angeblich gibt es in RhlPfalz einen Landkreis der das jetzt einführen will. Ist im moment eher ein Gerücht, aber ich mach mich mal schlau.

Quisqualat
07.09.2005, 17:30
Ein kleiner Link zu dem Thema:

http://www.band-online.de/download/427.pdf

Ansonsten kann ich mich Bärentöter nur anschliessen... das sollte ärztliche Kompetenz bleiben.

RS-USER-Kermit
07.09.2005, 19:42
Original geschrieben von Bärentöter
ich lass' Euch viel machen... aber das sollte ärztliche Kompetenz bleiben

Voll und ganz meine Meinung, wenn ich sehe was bei uns falsch läuft, da würd ich erstmal gescheite Qualität einführen und dann können wir über neue Kompetenzen reden :rolleyes:

RS-USER-Bärentöter
07.09.2005, 22:09
wobei es auch doof ist, daß z.B. bei SHF ein Notarzt nur angefordert wird, um Analgesie zu machen... das ist auch verschleuderte Kompetenz... es gibt durchaus Sanis, die genug Ahnung davon haben, aber es ist halt eine rechtliche Frage

RS-USER-Kermit
08.09.2005, 10:21
Vor allem halte ich Mo für das ultimative Analgetikum in Notkompetenz, nur dank BTMVV und BTMG wird das nie kommen. Aber Ketanest/Dormicum, da bin ich eh nicht so der Fan von...

tneumann
08.09.2005, 20:43
Jetzt schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Zur Diskussion: ich denke schon, dass ein Pat. auch bei Nichtverfügbarkeit eines NA das Recht auf eine kompetent durchgeführte Analgesie hat. Schließlich predigen wir doch alle immer, dass kein Pat. in Deutschland unnötig Schmerzen leiden muss.

Die Qualität dieser Notkompetenz- oder später Regelkompetenz-Maßnahme zu sichern ist ohne Zweifel eine Herausforderung, aber das ist dann ja auch ein Thema der Arbeit.

@ Kermit: Ja! (Hast leider Recht, so dass mir dazu nicht mehr zu sagen bleibt.)

Nochmal zu den Orten: kann es sein, dass der Odenwaldkreis schonmal an so etwas gebastelt hat? Wer weiß mehr?

RS-USER-Feife
09.09.2005, 00:11
Ich erlaube mir mal einen Blick über die deutsche Grenze hinweg, zu mir vor die Haustür nach London:

Nichtärztlicher Rettungsdienst ist hier der absolute Regelfall, auch bei lebensbedrohlichen Krankheitsbildern wie z.B. Atemnot oder Herzinfarkt. Notärzte sind nur in sehr komplexen Notfällen verfügbar (z.B. Verkehrsunfall mit eingeklemmter schwangerer anämischer Asthmatikerin :D - ich übertreibe, aber es trifft grob den Kern der Sache).

Die Medikamentengabe gehört hier also für nichtärztliches Personal zu Regelkompetenz. Sie erfolgt (ähnlich wie im amerikanischen Rettungsdienst) streng nach Protokoll.

Beispiel: Patient mit heftigem Brustschmerz.
Das Protokoll sagt (im Groben):
Anamnese (Herzvorerkrankungen?), Vitalzeichen. Allergisch auf ASS? Wenn nein, ASS 300mg zerkauen lassen.
Dann: 2Hub Nitrospray. 12 Kanal EKG. Zügiger Transport mit Voranmeldung in die Klinik.

Genehmigt wird die Gabe von Medikamenten in einer sogenannten "PGD" (Patient Group Direction). Sie entspricht einer Generalverordnung vom ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Die PGD ist eine von drei Varianten der nichtärztlichen Medikamentenverordnung in England (allerdings die einzige, die im Rettungsdienst brauchbar ist). [Generell mehr über "supplementary prescribing" gibt es beim Department of Health (http://www.dh.gov.uk/PolicyAndGuidance/MedicinesPharmacyAndIndustry/Prescriptions/SupplementaryPrescribing/fs/en) ]

Der Megacode, zum Beispiel, entspricht einer PGD. Er besagt: gib jedem Patienten im Alter >15 Jahre, der pulslos ist sowie weder Kammerflimmern oder Kammertachykardien hat, 1mg Adrenalin i.v.
Ähnliche Protokolle bestehen hier für diverse andere Erkrankungen / Zustände. Unter anderem für Anaphylaxie, Atemnot, Brustschmerz (s.o.).

Unter anderem, womit ich dann endlich on-topic komme, gibt es solche Protokolle (und entsprechende PGD's) auch für Schmerzzustände.
Witzigerweise ist hier das Medikament der Wahl aber weder fest noch flüssig, sondern gasförmig!
Die Lösung hier heißt "Entonox". Eine 50:50 Mischung von Sauerstoff und Distickstoffoxid (Lachgas!). Das Ganze wird dem Patienten über Maske (bzw. Mundstück) per demand-Ventil verabreicht.
Die Vorteile: Kein i.v. Zugang, Patient dosiert selbst, kurze Halbwertszeit, analgetische Potenz steigt synchron zur Dosis.
Im Ganzen ist es eine PCIA (patient-controlled intervenous anaesthesia), nur ohne iv. Zugang. Also patient-controlled inhalative anaesthesia, oder? ;)
Nachteile: Gefährlich beim Pneumothorax, kann Delirium verursachen, bei Langzeitanwendung zu megaloblastischen Anämien führen (was auch immer das ist). Achja. Und weils ein Gas ist gasts natürlich auch... mit ein bissel Pech liegt der Paramedic völlig bedüdelt neben dem Patienten.

Habe fertig.
Stefan.

EDIT: Habe gerade die Produktspezifikation (http://www.entonox.co.uk/product_information/entonox.pdf) für "Entonox" gefunden. Verfügbar auf der Webseite des Herstellers, BOC Medical, www.entonox.co.uk

Beachbaer82
09.09.2005, 22:08
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es im LK Marbur-Biedenkopf eine Freigabe an speziell unterrichtete RettAss zu fest definierten Dosen...

RS-USER-DoktorW
10.09.2005, 08:37
das wäre mir neu, dass es eine offizielle Freigabe gäbe!

RS-USER-Kermit
10.09.2005, 09:06
Original geschrieben von Beachbaer82
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es im LK Marbur-Biedenkopf eine Freigabe an speziell unterrichtete RettAss zu fest definierten Dosen...

So hab ich das auch von deren ÄLRD gehört. Also streng nach Algorythmus darf Mo gegeben werden, wobei ich leider nicht fragen konnte, wie er das mit BTMG und BTMVV unter einen Hut bringt...:rolleyes:

RS-USER-DoktorW
10.09.2005, 09:11
@Beachbear: Kannst du dich da mal schlau machen? Das interessiert mich jetzt ja schon!

krumel
10.09.2005, 10:32
Im aktuellen "Rettungsdienst" stand im Vorwort auch so eine Andeutung, habe mein Heft gerade verliehen, vielleicht kann das jemand mal zitieren...

Das es irgendwo "im Norden" ein Modellprojekt geben soll, ist mir auch per Gerücht und Flüsterpost bekannt, aber näheres?

Beachbaer82
10.09.2005, 12:22
Original geschrieben von DoktorW
@Beachbear: Kannst du dich da mal schlau machen? Das interessiert mich jetzt ja schon!
Ich werde meine Verbindungsmänner kontaktieren over and out