RS-USER-gonzo
28.11.2005, 18:52
moin moin
wenn ich es richtig interpretiert habe fallen medizinprodukte nicht unter die mpbetreibv wenn sie im häuslichen bereich eingesetzt werden außer wenn sie von sozialstationen betrieben werden.
nun die frage fallen lifter und deren tücher unter diese verordnung und müssen wir dafür ein gerätebüch führen und offizielle einweisungen erhalten?
wenn ja ist das probl. das das gerät den bewohner gehört.
fragen über fragen.
wenn ich es richtig interpretiert habe fallen medizinprodukte nicht unter die mpbetreibv wenn sie im häuslichen bereich eingesetzt werden außer wenn sie von sozialstationen betrieben werden.
nun die frage fallen lifter und deren tücher unter diese verordnung und müssen wir dafür ein gerätebüch führen und offizielle einweisungen erhalten?
wenn ja ist das probl. das das gerät den bewohner gehört.
fragen über fragen.