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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was macht, kann und darf meine Berufsbezeichnung den ganzen Tag?



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RS-USER-DocMezzoMix
19.01.2006, 15:10
Aloha!

Die Kollegen aus dem RD kennen das bestimmt, Sie kommen in eine Klinik, und werden mit dem Wort "Transporter" begrüßt und Kategorisiert. Wütend wollen sie das "Zimmermädchen" zur Rede stellen, die sich als Fachkraft für Gesundheitspflege herausstellt.
Kurz und gut, im medizinischen Bereich gibt es so viele Berufe, das es selbst eingeweihten schwer fällt, zu wissen, wer oder welcher Beruf was macht und was sich dahinter verbirgt.
Sei es nun Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Krankenschwester, Krankenpfleger, Fachkraft Gesundheitspflege, Altenpflegerin, Altenpflegehelferin, Gesundheitswirt, Physiotherapeuten etc. etc.

Vielleicht können wir hier ein paar Berufe vorstellen, Ausbildung, Qualifikation, Tätigkeitsbereiche, Aufgaben der täglichen arbeit und vielleicht auch abgrenzungen zu verwandten Berufen.

Damit wir auch morgen Wissen, mit wem wir es zu tun haben.
Gruß

dMM

RS-USER-Bärentöter
19.01.2006, 15:13
am besten, wenn sich die jeweiligen Leute auch selbst vorstellen würden.
Ansonsten würde es ja reichen, die Wikipedia-Artikel hier rein zu kopieren.

Ute Rus
19.01.2006, 16:17
Sollte ich mich auch angesprochen fühlen?

;)

Gruß und :kiss:
von
Ute Rus

RS-USER-Bärentöter
19.01.2006, 16:27
Original geschrieben von Ute Rus
Sollte ich mich auch angesprochen fühlen?


an Dich hatte ich zum Bleistift gedacht!

Ute Rus
19.01.2006, 17:19
Wow!
Welche Ehre :D

Aaaalso:
Ich bin Hebamme, dies ist ein eigenständiger Beruf in der Geburtshilfe, der sich dadurch auszeichnet, dass es in Deutschland die Hinzuziehungspflicht gibt, bedeutet, dass kein Arzt und/oder Krankenschwester alleine bei einer Geburt sein dürfen, sondern eine Hebamme hinzuziehen MÜSSEN. Sonst würden sie sich strafbar machen.
Eine Hebamme wiederrum darf alleine Geburten leiten, muss keinen Arzt holen.

Die Ausbildung ist dreijährig und endet mit einem staatlichen Examen. Voraussetzung für die Ausbildung ist Realschulabschluß, diversa Praktika im geburtshilflichen Bereich, aber keine vorherige Ausbildung zur Krankenschwester etc. notwendig.
Es gibt in Deutschland ausschließlich staatliche Schulen (keine privaten) und es ist tieriech schwer an einen Ausbildungsplatz an einen der ung. 40 Schulen zu kommen, es bewerben sich rund 1000 Frauen (und auch ein paar Männer) auf 20 Plätze.

Nach der Ausbildung kann man Fortbildungen machen in Richtung Akupunktur, Homöopathie, Still- und Lakationsberatung, Hypnose, Aromatherapie und noch vieles mehr.

Die Tätigkeitsbereiche einer Hebamme können sehr unterschiedlich sein.
Du kannst im Kreißsaal eines Krankenhauses im Schichtdienst arbeiten, auf der Wochenbettstation, auf der präpartalen Station.
Stellen im Krankenhaus sind rar, die Gesundheitsreform spart auch bei den Hebsen...
Weitere Arbeitsmöglichkeiten: in der Gyn-Praxis und/oder freiberuflich.

Eine freiberufliche Hebamme kann zum Beispiel nur Nachsorgen machen (wenn Frau entbunden mit Baby nach Hause kommt, wird Wochenbettspflege angeboten), sie kann aber auch zusätzlich Schwangerenvorsorgen machen, Geburtsvorbereitungskurse oder andere Kurse geben, Haus- oder Beleggeburten leiten, Rückbildungskurse anbieten, Babymassage, Still- und Krabbelgruppen leiten.

Die Bezahlung einer freiberuflichen Hebamme erfolgt durch die Krankenkassen, wir haben eine feste Gebührenordnung und rechnen mit den Kassen selber ab.

Anspruch auf eine Hebammenbetreuung hat eine Schwangere ab dem positiven Schwangerschaftstest bis zum Abstillen des Kindes, also nach ungefähr einem Lebensjahr des Babys.

Ich selber bin freiberuflich, wer mag, kann meine Tätigkeit unter www.hebamme-falkensee.de in Ruhe durchlesen.

Die einzige Ähnlichkeit mit einem artverwandtem Beruf ist der zum Gynäkologen, wobei wir Hebammen auch nicht dem Arzt unterstellt sind, sondern gleichberechtigt (der Doc darf uns nicht anordnen etwas zu tun, wir sind gleichgestellt, aber auch dann vor Gericht ;) ).

Mehr fällt mir spontan nicht ein, wer Fragen hat der frage :)


Liebe Grüße
Ute Rus

Hörbird
19.01.2006, 18:29
Original geschrieben von Bärentöter
Ansonsten würde es ja reichen, die Wikipedia-Artikel hier rein zu kopieren.

Sobald Wikipedia.de wieder online ist!!:grins:

RS-USER-Bärentöter
19.01.2006, 18:33
sorry für off-topic:
nimm http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite

RS-USER-THawk
19.01.2006, 18:37
du kommst schon noch auf wikipedia.

Einfach auf http://de.wikipedia.org gehen, nur die automatische Weiterleitung von der alten Domain ist unterbunden.

Viel Spaß, Lars

sorry, zu langsam

Hörbird
19.01.2006, 18:38
Original geschrieben von THawk
du kommst schon noch auf wikipedia.

Einfach auf http://de.wikipedia.org gehen, nur die automatische Weiterleitung von der alten Domain ist unterbunden.

Viel Spaß, Lars

sorry, zu langsam

Ich weiß, habs auch soeben gemerkt!

Hörbird
19.01.2006, 18:41
Ab dem 1.01.2004 heißt es nicht mehr Krankenschwester oder- pfleger sondern Gesundheits- und Krankenpfleger/in.
Den Begriff "Schwester" wird es ab 2007 nicht mehr geben!

Dieser Beruf ist eine staatlich geregelte Ausbildung und ist im Krankenpflegegesetz geregelt.

Die Vorraussetzungen sind dafür:
Mittlerer Bildungsabschluss
oder: Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mind. 2 Jahren bzw. abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Es ist gesetzlich kein Mindest- oder Höchtalter vorgegeben, die meisten Schulen geben aber ein Mindestalter von 16 Jahren vor, das Höchstalter wird je nach Schule vorgegeben.

Ausbildungsinhalte:
Mit der neuen Ausbildungsverordnung von 2004 ist die Theoriestundenzahl erheblich gestiegen. Ich hatte das Glück noch die alte Berufsordnung von 1987 zu haben, die rund 500 Stunden weniger hatte und somit mehr praxisorientiert war.
Theorie: 2100 Stunden in Krankenpflege; Kinderkrankenpflege; Naturwissenschaften wie Medizin, Biologie, Chemie und Physik; Psychologie und Politik, Wirtschaft und Recht
Praxis: 2500 Stunden Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege, Psychiatrie sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten sowie Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten

Die Prüfung am Ende ist ein Staatsexamen: geprüft wird schriftlich, praktisch und mündlich.

Weitere Möglichkeiten:

Mit der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/innen wars dann natürlich noch nicht. Im Gegenteil, jetzt erst wird man Erfahrungen sammeln, die einem im Beruf immer nützlicher werden, fachlich wie auch menschlich. Da in der Medizin und in der Pflege geforscht wird, muß man sich weiter- und fortbilden, um auf den Laufenden zu bleiben. Und das in einem breiten Spektrum: von EDV-Kenntnissen - bis hin zu finanziellen Themen ist alles drin. Und beruflich tun sich natürlich auch noch weitere Felder auf:
Fortbildung zum Praxisanleiter/ Mentor
Fortbildung zum Stationsleiter/innen
Fortbildungen auf den jeweiligen Themengebieten wie z.B. Schlaganfälle, Diabetes mellitus...

Weiterbildungen zur Fachpflegekraft:
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Anästhsie/ Intensivmedizin
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Dialyse
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Endoskopie
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Hygiene
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Intensivpflege
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Onkologie
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Operationsdienst
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Strahlentherapie
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Psychiatrie
Weiterbildung zur Fachpflegekraft Rehabilitation
Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Klinische Geriatrie

Jeder dieser Weiterbildungen dauert 2 Jahre und sind Spezialisierungen auf den oben genannten Bereichen. Aber auch Studieren ist möglich und momentan noch ohne Abitur, leider soll letztere Möglichkeit abgeschafft werden:
-->Pflegepädagogik
-->Pflegemanagment
-->Pflegewissenschaft

Man kommt auch ohne Probleme in verwandte Berufe wie Rettungsassistent, Ergotherapeutin etc....

RS-USER-DocMezzoMix
20.01.2006, 11:33
Original geschrieben von Bärentöter
am besten, wenn sich die jeweiligen Leute auch selbst vorstellen würden.
Ansonsten würde es ja reichen, die Wikipedia-Artikel hier rein zu kopieren.


Äh, eigentlich war es genau so geplant, damit vielleicht auch unterschiede in versch. Bereichen und Häusern rauskommen.
Wikipedia kann ich selbst lesen ;)
Habs leider noch nicht geschafft, was zu RettAss zu schreiben.

Gruß dMM

MatthiasKlemens
20.01.2006, 12:55
Original geschrieben von DocMezzoMix
Gesundheitswirt...

klingt wie ne kneipe in der es nur rohkost und vollkorn gibt! :grins: :D

Leni
21.01.2006, 18:43
Original geschrieben von Ute Rus

Die Ausbildung ist dreijährig und endet mit einem staatlichen Examen. Voraussetzung für die Ausbildung ist Realschulabschluß, diversa Praktika im geburtshilflichen Bereich, aber keine vorherige Ausbildung zur Krankenschwester etc. notwendig.
Es gibt in Deutschland ausschließlich staatliche Schulen (keine privaten) und es ist tieriech schwer an einen Ausbildungsplatz an einen der ung. 40 Schulen zu kommen, es bewerben sich rund 1000 Frauen (und auch ein paar Männer) auf 20 Plätze.



Hallo Ute!

Ich will nächstes Jahr auch mit einer Ausbildung zur Hebamme anfangen.Das es so schwer ist ein Schulplatz zu bekommen hätte ich nie gedacht :eek: Dann muss ich mich sofort mal drum kümmern..........!
Wenns so weit ist,werde ich dich bestimmt öfters mal um Rat fragen :) !

Lg Leni

RS-USER-DocMezzoMix
22.01.2006, 15:52
Jaja, der Rettungsdienst, kompliziert vom Anfang bis zum Ende ;)

Es gibt im Rettungsdienst viele lokale besonderheiten, die Ausbildung, die Kompetenzen, die Arbeitsweisen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, aber auch in den einzelnen Kreisen gibt es auch Besonderheiten, was zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten gibt, daher orientiere ich mich hier an Hessen (www.hessen.de).

Der Rettungsassitent ist der Beruf im Rettungsdienst, Rettungshelfer und Rettungssanitäter sind Qualifikationen, gelten aber z.B. vorm Arbeitsamt als ungelernt.
Vorraussetzung sind Hauptschulabschluss und ein Alter von 18Jahren.

Grundsätzlich besteht die momentan noch 2 jährige (3Jahre sind im Gespräch) aus 3 Teilen.
1. einem Theorieteil,
der von Staatsbürgerkunde über Rettungsdienstorganisation, Anatomie und Physiologie, allg. und spez. Krankheitslehre bis hin zu den zu treffenden Massnahmen einiges umfasst.
2. Einem Klinikpraktikum:
Hier werden auf der Intensivstation, der Notaufnahme und vor allem der Anästhesie neben Grundzügen der Krankenhausorganisation, der Pflege, der Krankheitslehre vor allem praktische Fähigkeiten wie z.B. Blutdruckmessen oder EKG-Interpretation, Patientenbeurteilung aber auch venöse Zugänge oder die Intubation geübt.
3. Einem Rettungswachenpraktikum
Hier werden alle bereits theoretisch erworbenen Kenntnisse in der Praxis erprobt und es sollten zumindet einführungen in die lokalen Strukturen stattfinden. Hierzu gehören dann auch einblicke in die Disposition auf der Leitstelle, Verhalten bei Großschadenslagen und ein Überblick über die vorhandenen Arten von Rettungsmitteln, vom Liegendtaxi über den Krankenwagen, natürlich dem Rettungswagen, dem NotArztWagen, dem NotarztEinsatzFahrzeug aber auch z.B. dem Rettungshubschrauber oder anderer Spezialfahrzeuge wie Intensivverlegungswagen.

Es gibt eine Prüfung, die knapp über eine Woche geht und schriftlich, praktisch und mündlich abgenommen wird.
Danach folgt ein Anerkennungszeitraum, das RAiP, welches ähnlich dem AIP des Arztes arbeiten unter Aufsicht beinhaltet.

Es gibt einige möglichkeiten die Ausbildung zu verkürzen, z.b. durch eine vorhergehende Tätigkeit als Rettungssanitäter.

Aufgaben des Rettungsassistenten sind:

Die Assistenz des Arztes bei Notfalleinsätzen.
Die durchführung und Betreuung sowie Überwachung eines Patienten beim Transport ins Krankenhaus, oder auch mal zwischen zwei Häusern.
Die medizinische Rettung eines Patienten(soweit nicht Aufgabe der Feuerwehr)
Die Sicherung und Erhaltung der Vitalfunktionen eines Patienten,
z.B. auch im Rahmen der Reanimation.

Möglichkeiten der Zusatzqualifikation:

- Erwerb der Erweiterten Massnahmen oder älter Notkompetenz
das heißt der RA darf unter bestimmten Vorraussetzungen bestimmte Massnahmen ergreifen z.B. Intubieren oder bestimmte Medikamente wie Adrenalin oder Nitrokörper eigenverantwortlich geben.
- Weiterbildung zum Organisatorischen Leiter, einem Art Einsatzleiter des RD bei größeren Unfällen etc.
- Weiterbildung zum Leitstellendisponenten, dieser nimmt die Notrufe entgegen und entscheidet welches Rettungsmittel entsand wird, bzw. disponiert diese.
- Luftrettungsassitent, dieser erlent das navigieren und die Hilfe bei der Arbeit des Piloten und kennt die Gefahren und möglichkeiten der Luftrettung
- Lehrrettungsassistent, dieser bildet neue Mitarbeiter aus und kümmert sich um die Weiterbildung
- Desinfektor ist für die Hygiene zuständig, z.B. für die Verfahrensweise bei Infektionstransporten.

Das tägliche Leben ;) :

Wir arbeiten eigentlich recht autonom, unser Fachwissen ist auf den Bereich Notfallmedizin ausgerichtet, darin sind wir in der Regel auch fitter als die meisten Ärzte oder Schwestern.
Vor Ort entscheiden wir, wie wir uns die weitere Behandlung vorstellen und bestellen je nach Lage aber auch einen Arzt z.B. Hausarzt oder öfter natürlich den Notarzt nach(wenn dieser aufgrund der Meldung nicht gleich mitalarmiert ist).
Unsere Verantwortung für den Patienten endet an der Kliniktür.

Die Kollegen mögen mir verzeihen, es gibt leider in Deutschland eine wenig einheitliche Ausbildung und die Arbeitsweisen und Kompetenzen unterscheiden sich oft bereits bei zwei benachbarten Landkreisen.

Gruß

dMM

El Mosquito
22.01.2006, 20:38
@Ute

heist das bei drohender Geburt im RTW, ist neben dem NA auch eine Hebamme anzufordern ?

P.S. Die Männer in diesem Beruf heisen übrigens nicht Hebammerich osä sondern Entbindungspfleger.

Ute Rus
23.01.2006, 05:43
Original geschrieben von El Mosquito
@Ute

heist das bei drohender Geburt im RTW, ist neben dem NA auch eine Hebamme anzufordern?

Moin,
wir Hebammen sind Deutschlandweit schon seit Jahren am arbeiten, dass zu einer Geburt im RTW eine Hebamme STATT eines NA gerufen wird!
Dazu ist aber das Netz freiberuflicher Hebammen mit Geburtshilfe UND Bereitschaft zum Notdienst nicht genügend abgedeckt, was auch daran liegt, dass es nicht vergütet wird.

Hier in meiner Gegend kennen die NA, RS und RA mich und meinen Beruf und erst vor gut einem Jahr kam der Notruf mit "Hausgeburt, bitte schnell kommen".
Sonst ist die Situation ja schon recht selten, dass ein Baby im RTW zur Welt kommt...

Wenn man ungeplant zu einer Geburt kommt, dann hilft man automatisch, das gilt für den Taxifahrer, den Feuerwehrmann, den RS oder jeden Passanten. Die sind in solch einer Situation natürlich von der Hinzuziehungspflicht befreit!
Aber längerandauernde Geburten oder wo noch Zeit ist Fachpersonal zu holen, ist rein rechtlich die Hebamme an erster Stelle zu informieren.

Wir hatten vor vielen Jahren mal den Fall, dass ein junger Assistenzarzt der Gynäkologie Vater wurde und meinte, er hätte besonders viel Ahnung und könnte mit seiner Frau ganz gemütlich eine Hausgeburt machen.
Er hatte dann wirklich mit Absicht keine Hebamme gerufen!
Wir Hebammen aus dem mitarbeitenden Umfeld haben davon erfahren, haben ihn angezeigt und er wurde auch verurteilt, wegen Unterlassung der Hinzuziehungspflicht! Eine Vorstrafe macht sich nicht so gut im Lebenslauf oder Führungszeugnis...
So kanns gehen...

@Mosquito: versucht doch mal Kontakt mit euren niedergelassenen Hebsen aufzunehmen und eine Zusammenarbeit für solche Fälle zu organisieren. Ich denke, dass meinen Kolleginnen da sicher nicht abgeneigt sind!

Gruß und :kiss:
von
Ute Rus

Beachbaer82
23.01.2006, 07:57
Original geschrieben von Ute Rus

Wir hatten vor vielen Jahren mal den Fall, dass ein junger Assistenzarzt der Gynäkologie Vater wurde und meinte, er hätte besonders viel Ahnung und könnte mit seiner Frau ganz gemütlich eine Hausgeburt machen.
Er hatte dann wirklich mit Absicht keine Hebamme gerufen!
Wir Hebammen aus dem mitarbeitenden Umfeld haben davon erfahren, haben ihn angezeigt und er wurde auch verurteilt, wegen Unterlassung der Hinzuziehungspflicht! Eine Vorstrafe macht sich nicht so gut im Lebenslauf oder Führungszeugnis...
So kanns gehen...


DAS, fällt auch ins "kompetenzgerangel" und war nicht nur unnötig sondern ... Na ja :mad:

Aber ich habe seit meiner Zivizeit, also 4 Jahren, alle Hebammen der Umgebung in meinem HAndy und rufe die immer erst an bevor ich NA nachalarmiere ;-)
Die machen mir dann Mut und geben Tipps - vor allem geben sie das GERNE! und kommen wenn sich das "Komisch" anhört sowieso von alleine... D:-)

RS-USER-Bärentöter
23.01.2006, 08:46
Frage dazu: gibt es auf Leitstellen Listen von Hebammen? Gibt es in größeren Städten Hebammen-Bereitschaftsdienste?

@Topic allgemein: was ein Arzt ist und tut, brauche ich hier nicht weiter zu erzählen. Zumal sich seit meiner Studienzeit so viel geändert hat, so daß ich über die Ausbildung auch nicht kompetent berichten könnte.

Ute Rus
23.01.2006, 09:18
Original geschrieben von Bärentöter
Frage dazu: gibt es auf Leitstellen Listen von Hebammen? Gibt es in größeren Städten Hebammen-Bereitschaftsdienste?

In Berlin gab es bis vor gut einem Jahr zwei Storchenwagen.
Zwei sehr gut ausgestattete RTWs, mit einem RS (oder RA?) und einer Hebamme an Bord.
Die wurden gerufen, wenn Schwangere meint es geht los, kann aber nicht mehr selber fahren, hat kein Auto oder es pressiert.

Diese Hebamme war angestellt bei der Feuerwehr und hatte 12 Stunden Dienste und wurde auch von der Feuerwehr bezahlt.

Das Ganze hat man eingestellt, weil eine Hebamme zu teuer sei und in Berlin der Weg zum nächsten Krankenhaus auch nicht so weit wären, als dass nicht RA uns RS alleine die Fahrt machen könnten....
Ich sach dazu nix...:mad:

Die Leitstellen haben meines Wissens nach keine Hebammenliste, da unsere Berufssparte nicht sehr publik ist, keine Lobby hat und wer denkt denn schon an ne Geburt, wenn man das Wort Rettungsdienst hört??

Über http://www.bdh.de/elterninf/eltern_01.htm , dann auf Hebammensuche - Landesverbände gehen, oder http://www.hebammensuche.de/suche/hebverz.html findet ihr freiberufliche Hebammen in eurer Nähe.

Traut euch doch einfach mal und ruft sie an, ob sie sich für Notfälle zur Verfügung stellen würden.
Die reine Bereitschaft kann nirgends bezahlt werden, da die Gebührenordnung diesen Punkt nicht vorsieht, das muss also jede Hebamme freiwillig machen.
Wenn es denn zu Einsatz kommt, kann sie mit der Kasse der Patientin abrechnen.

Und wenn die Leitstelle eines Rettungsdienstes eine Hebamme anruft, dann macht das eine Hebse sehr stolz, dass man an sie denkt!

Liebe Grüße
Ute Rus

RS-USER-rettungshamster
12.08.2007, 21:13
[B]Altenschläger...ähm...pflergerin :D

Wir sind die Creme de la Creme der Pflege, wissen alles, können alles, überaus kompentent - egal in welchen Bereichen, überbezahlt, geregelte Arbeitszeiten, immer im Team arbeitend, hochmotiviert zu jeder Uhrzeit, trinken alle Tee und niemals Kaffee :grins:

Okay alles stimmt nicht [SIZE=1](letzter Punkt) :D


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Ach was....mal im Ernst ;)

Schöner, anstrengender Job der aber auch seine guten Seiten hat. Hab es eigentlich nie bereut diesen Zweig der pflegerischen Tätigkeit einzuschlagen.
Und wie wir alle im sozialen Berufsfeld wissen.....wir sind nicht wegen der lieben Kohle wegen in den Job gegangen ;)

Was ist / kann / soll / darf Altenpflege alles ??? (http://de.wikipedia.org/wiki/Altenpfleger)