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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absicherung beim Sanitätsdienst



Beachbaer82
20.01.2006, 20:00
Hallo,

Situation:

Ihr sichert mit euerm KTW-4 und 2 Verpflichteten einen Sanitätssicherheitsdienst ab.

SEG ( oder SanZug ) Alarm!!!

Was passiert? Fahrzeug und Helfer sind verpflichetet...
Ihr verlasst die Veranstaltung und der Veranstalter fordert im Nachhinein Schadensersatz...

Anders gefragt.
Wie sichert ihr euch gegen sowas ab?
Macht ihr Verträge über solche Ereignisse?

ODER

Ihr sichert ab - nach Gefahrenanalyse 2 Helfer 1 KTW - und stellt fest bzw. Ordnungsamt will 3 weitere Helfer und 1 RTW weil es doppelt soviele Besucher sind...

Wie berechnet ihr das? Wir mit 1,5fachem Satz, aber wie vermittelt ihr es dem Veranstalter? Vorher per "Vertrag"?

Wie macht ihr es überhaupt???

Haben bisher alles "per Handschlag" gemacht. Will was schriftliches einführen, aber wie? Wie ist es handfest, des es ggf. gerichtl. zu verwenden ist?

Okergirl
21.01.2006, 21:50
Also zu ersterem gibt es eine ganz klare Regelung: wer auf einem SAnD ist, bleibt auch erstaml da, nach erachtens des EL kann ggf. der SanD verkleinert werden. Da wir haben einen schriftlichen Vertrag mit dem veranstalter haben, haben wir dort unseren job zu erfüllen und können nicht einfach gehen, wir sind ja schließlich vertraglich gebunden.

Und ja wir regeln unsere Sanitätsdienste immer schriftlich ab, die BF kriegt davon auch immer eine Kopie, bis war das immer alsses I.O. wie es geplant war, wurde es auch durchgeführt.

grüße
sarah

krumel
21.01.2006, 22:06
Klare Sache meiner Meinung nach: Es dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden, die irgendwie dem Bund gehören und die dieser abziehen könnte & es dürfen keine Fzg. verwendet werden, die irgendwie unersetzlich in eine SEG eingegliedert sind.. Jedenfalls nicht um die unmittelbare Auflage zu erfüllen.

Rein praktisch würde ich das alles weiterlaufen lassen, falls ich Helfer über den per Auflagenbescheid geforderten Dienst habe, würde ich diese evtl. abziehen. Unter Umständen würde ich mich aber mit dem Veranstalter & POLbesprechen, ob es nicht sinnvoller ist, die gesamte Veranstaltung abzubrechen und die Leute in geordneten Bahnen heimzuschicken. Hängt halt ab, was man vorliegen hat.. Wenn die SEG Rettung wegen einem VU schwer mit 7 verletzten raus muss, ist das weniger Grund als wenn der Nachbarlandkreis KatS Alarm ausgerufen hat, weil die kongolesische Hirnseuche ausgebrochen ist...
Muss man halt im Einzelfall entscheiden.

Ein "wir müssen weg, wir haben Einsatz" ist sicherlich kontraproduktiv und wenn dann jemand auf die Idee kommt, dem Veranstalter wegen eurer abwesenheit die Veranstaltung zu schließen, dann kann der Verantwortliche sich warm anziehen...Das kostet

RS-USER-SchwesterM
21.01.2006, 22:10
so eine Situation hat es bei uns noch nie gegeben ...

(denn die automatische Alarmierung durch die ILST mittels AAO ist scheinbar einfach nicht möglich)

Würde sagen, der San - Dienst bleibt erstmal bestehen, denn ohne uns keine Veranstaltung, das kann Ärger geben.

Notfalls kann man ja reduzieren...

Verträge gibt es bei uns keine, ich wär ja schon froh, wir würden die Dienstanforderungen schriftlich kriegen !

Aber im Zweifel muß halt der OV ohne die "Bediensteten" auskommen, dann werden halt auch noch die letzten "Reservisten" auf den Plan geholt ...

Beachbaer82
21.01.2006, 23:07
Wir haben nur Fahrzeuge die in der SEG / KatS eingegliedert sind...

Wir haben dem Veranstalter vorher schriftlich mitgeteilt, das wir im Falle einer Alarmierung die Veranstaltung abbrechen können ( je nach Alarmgrund ). Mit Unterschrift erklärt sich der Veranstalter damit einverstanden und verzichtet auf jegliche Schadenersatzforderung...

Ist das denn rechtlich auch OK so? Ich weiß es nicht...

Geduldsbalken-Träger
22.01.2006, 00:10
Ich würde mal sagen: Nein!

Denn der Veranstalter hat seine Auflagen vom Ordnungsamt - heisst, er müsste "dicht machen", wenn der San-Dienst abzieht.
Nicht nur, dass man anschliessend keine einzige Großveranstaltung mehr "bekommt" - ich stelle mir auch die PRESSEMELDUNGEN vor, wenn eine HiOrg seine Leutchen von der Landesmeisterschaft der Ganzkörperschachspieler abzieht, obwohl der Bürgermeister dort der Ehrenvorsitzende ist... (OK - Scherz).
Der EL vor Ort entscheidet, ob ggf. Personal den Dienst verlassen kann - solange die Anforderungen/eigene Risikoeinschätzung noch immer erfüllt wird!

Wir haben bei uns im Kreis einen "Fragebogen", welcher bei größeren Veranstaltungen (also nichts was nicht "Martins-Zug" oder so nennt) zum Einsatz kommt.
Darin werden alle Fragen des "Maurer-Papiers" abgefragt, die Genehmigung (inkl. Auflagen) des Ordnungsamtes soll beigefügt werden. Auf dem Bogen ist auch eine Klausel eingebaut, dass der Einsatz-/Wachleiter weiteres Personal und Material nachfordern kann, sofern er vor Ort entscheidet, dass dies notwendig ist - inkl. Kostenerhöhung für den Veranstalter.
Wenn ich mich recht erinnere, ist der auch im Download-Bereich von rotkreuzhandbuch.de gelandet - bin mir da aber nicht sicher.

MfG
Klaus

Beachbaer82
22.01.2006, 13:42
Es geht mir hierbri natürlich um Dienste in der Größenordnung Faschingsumzug, Sportplatzdienst, usw. Konzerte, Großturniere wo wir RTW und mehr als 6 Mann/Frau haben, werden die Einheiten natürlich abgemeldet!

E.E.Gal
22.01.2006, 14:19
der Mustervetrag des DRK LV Westfalen-Lippe liegt mir zwar nicht vor, Ich hab aber ne Passage im Kopf, wo drinsteht das Helfer und Material im Rahmen "der allgemeinen gefahrenabwehr" oder so änlich vom Diesnst abberufen werden können so das die Veranstaltung evtl zu beenden ist ...


Hat einer da TEil im Wortlaut ? ist glaub ich Punkt 6 oder so ...


Gruß

eeg

Beachbaer82
22.01.2006, 14:43
Ich habe es jetzt schon mal so formuliert...

Die ehrenamtlichen Helfer des DRK OV XY und das eingesetzte Material gehören dem Katastrophenschutz des Land Hessen an. Sollte es während der Veranstaltung zu einer Alarmierung für die „SEG San-Ost“ bzw. den „3. San-Zug“ kommen, sind wir angehalten Personal und Material von der Veranstaltung abzuziehen.
( Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung )
Mit der Anforderung des Sanitätssicherheitsdienst zeigt sich der Veranstalter mit dieser Situation einverstanden und verzichtet auf jeglichen Schadenersatz der daraus entsteht!

ok?!

krumel
22.01.2006, 16:26
Mit der Passage würde dir bei uns keiner den Vertrag unterschreiben...
Aber bei uns herrschen auch andere wettbewerbsbedinungen...

Beachbaer82
22.01.2006, 16:27
Ja, aber WIE kann/soll ich es anders machen?! Deswegen ja der Thread ;)

Wenn jmd. Tipp, Vertragsvorlagen hat o.ä. HER DAMIT...!

RS-USER-DocMezzoMix
22.01.2006, 16:29
Zu deiner Frage zwei: Unser Anwalt (RA² ;) ) sagte uns bei einer FoBi letztens: Der Veranstalter ist für seine Anforderung verantwortlich. Wenn ich der Meinung bin, er braucht mehr, sollte ich ihm das mitteillen, und im Zweifel den Dienst absagen. Wenn ich den Dienst warnehme liegt die Verantwortung für die Minderausstattung dennoch beim Veranstalter.
Die Anklage oder Verurteilung eines EA Einsatzleiters wäre ihm nicht bekannt.

Mit dem Abbrechen einer Veranstaltung wäre ich eher vorsichtig, ich als Veranstalter habe einen Vertrag, und wenn ich aufgrund eines bestimmten Regulariums an einen SanD gebunden bin, und dieser sagt plötzlich "leider sind wir irgendwo eingebunden, wir müssen weg, und sie haben Pech", würden sich meine Anwälte damit beschäftigen und ich würde vor allem allen Bekannten z.B. Firmen und Veranstaltern raten künftig einen Privaten Anbieter zu wählen.


Hier ist es, soweit ich weiß, üblich Dienste so zu besetzen, das im Notfall Ersatz entweder vor Ort ist, oder die Besatzungen ausgetauscht werden.
Dinge wie RTW's werden meist nicht vereinbart, sondern kostenlos zur Verfügung gestellt, dafür aber der Helferpreis leicht erhöht. Wenn sie dann abrücken, findet kein Bruch der Vereinbarung statt. Meist geben die Veranstalter auch ein OK zum abrücken im echten KatFall.

Gruß dMM

Beachbaer82
22.01.2006, 16:50
Naja, hier auf dem Land läuft das alles anders merke ich...

Zum einen können wir keinen RTW umsonst stellen, da wir ihn selber für 130€ mieten müssen ( frag nicht! )
Außerdem werde wir hier nur zum Großeinsatzgerufen ( in den vergangenen 7 Jahren 1 Realeinsatz ( mit Vorhersage! ), also sehr shr unwahrscheinlich...

Wie gesagt, wir sagen nicht einfach nur so "wir müssen weg" und haben das Problem das wir nur KatS-Fahrzeuge haben...

RS-USER-DocMezzoMix
22.01.2006, 16:58
Original geschrieben von Beachbaer82
Naja, hier auf dem Land läuft das alles anders merke ich...

Zum einen können wir keinen RTW umsonst stellen, da wir ihn selber für 130€ mieten müssen ( frag nicht! )...

Ist hier meist nicht anders, der KV hat nur 1 RTW, der Rest ist der gGmbH, wird wie gesagt nur meist anders verpackt, gerade bei Events wo auch mit Transporten zu rechnen ist. Die Helfer kosten dann nicht 100 sondern 230€, dafür wird dem Veranstalter der RTW geschenkt. Und die Transportindikation kann man ja Großzügig zum Wohl des Pat. stellen. ;)
Ich glaube aber auch, das du mit deinen Vereinbarungen ziemlich sicher bist. Zeig es doch bei der nächsten Fobi mal eurem Rechtsberater.
Gruß dMM

jfketks
24.01.2006, 12:13
Original geschrieben von Beachbaer82
Hallo,

Situation:

Ihr sichert mit euerm KTW-4 und 2 Verpflichteten einen Sanitätssicherheitsdienst ab.

SEG ( oder SanZug ) Alarm!!!

Was passiert? Fahrzeug und Helfer sind verpflichetet...


sind die denn explizit für den K-Fall verpflichtet, oder aber zur gefahrenabwehr ?!? letzteres ist doch ein sandienst auch ... insofern würd ich mir da nicht die gedanken machen und beim sandienst bleiben. ob man fährt oder nicht kann man ja mit dem veranstalter abklären, aber der hat ja - wie schon angemerkt - auch seine auflagen. ansonsten schnellstmöglich telefonisch für ersatz sorgen, auch eine variante. aber 'nen dienst mir nix dir nix verlassen würd ich NIE machen ...