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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blut entnehmen - Kenntnisnachweis?



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Schwester Rabiata
31.01.2006, 12:33
Hallo...

ich komm ja aus der Pädiatrie.
Dort werden prinzipiell die Entnahmen durch Ärzte, PJler gemacht, die Schwestern fixieren das tobende Kind :-)

Nun hab ich in meiner Ambulanz zunehmend "ältere" Patienten, da entnehme ich zum Teil selber. Geht schneller, ich muss keinem Doc hinterherlaufen, die Zimmer sind schneller wieder frei etc
(Es handelt sich hierbei um regelmässige Blutkontrollen, zB nach Transplantation)
Allerdings frage ich vorher, ob ich darf... oder ob sie den Doc wollen... und ich mache es nicht gegen den Willen des Kindes - auch das darf dann der Doc....

Also können kann ich es... <grins> aber wie weise ich das nach?
Brauch ich auch nen offiziellen Schrieb meines Chefs/Oberarztes, dass ich das machen kann?
Wenn mein Arzt sagt "Machen Sie das mal!" Reicht das?


Rabiata

RS-USER-Bärentöter
31.01.2006, 12:39
prinzipiell können einige ärztliche Tätigkeiten delegiert werden, wenn sich der Delegierende von der Kenntnis des äh Delegenden (Hilfe wie heißt das?) überzeugt hat. Also bei "Machen Sie mal!" bist Du aus dem Schneider.

Edit: klick (http://www.bibb.de/redaktion/altenpflege_saarland/literatur/recht_01.htm)

RS-USER-Claudi
31.01.2006, 12:44
wobei es nicht schlecht ist, wenn es irgendwo dokumentiert wird.
Wenn was schief läuft, kann der Doc nämlich sagen: "Ich wollte doch nicht, dass sie Blut abnimmt. Sie hat es einfach gemacht."

Rein theoretisch muss sich Doc nämlich davon überzeugen, dass du das wirklich kannst. Hab aber noch nie erlebt, dass sich irgendeiner von irgendwas überzeugt hat. :rolleyes:

RS-USER-Bärentöter
31.01.2006, 12:48
Original geschrieben von Claudi
Wenn was schief läuft, kann der Doc nämlich sagen: "Ich wollte doch nicht, dass sie Blut abnimmt. Sie hat es einfach gemacht."

leider gibt es solche Typen...

Aber wenn man das für jeden einzelnen Patienten schriftlich fixieren soll, na ich weiß nicht

RS-USER-Claudi
31.01.2006, 12:53
ich dachte auch mehr an einen Eintrag z. B. im Dienstplan. Nach dem Motto

Schwester Rabiata kann Blut abnehmen, wenn auch rabiat :-p

Das ist dann einmal für die Zukunft. ;)

RS-USER-DocMezzoMix
31.01.2006, 15:43
Im Bereich des RD gibt es für solche "erweiterten Massnahmen" oder "Notkompetenzen" Nachweishefte. In diesen lässt man sich Massnahmen nach der durchführung abzeichnen um im Falle eines Falles belegen zu können: "Klar kann ich nen Zugang legen, sehen sie, ich habe es regelmässig abzeichnen lassen."

Wenn der Doc später sagt: Nö hab ich nie erlaubt
Kann man nur hoffen, das er es oft genug erlaubt un erbeten hat, so das man dir mehr glaubt ;) Ich denke vor Gericht wird man dies genauso sehen: "Sie haben ihr fortlaufend erlaubt Blut abzunehmen, nur an diesem Tag und diesem Pat. nicht?"

Edit: Auf der einen Seite bin ich froh, das es nicht nur im RD Probleme mit "ärztlichen" Massnahmen gibt. Auf der anderen Seite finde ich die Sache an sich ganz schön traurig.....

RS-USER-Bärentöter
31.01.2006, 17:15
im RD ist es ja oft auch einfach zeitsparend, wenn der erstversorgende RTW bis zum Eintreffen des NEF schon Nadel gelegt und Blut abgenommen hat. Ich bin da immer recht dankbar.

SABmobilisator
31.01.2006, 17:24
Bei mir auf Station ist es so das das Personal kein Blut abnehmen darf, was ich jedoch sehr schade und dumm finde (umgehe dieses verbot jedoch in demm ich in begleitung von Doc Blut abnehme das ist dann ok)
Auf der Int und in der Amb wird es auch von der Pflege gemacht:mad:

RS-USER-Bärentöter
31.01.2006, 17:31
ich war zuletzt auf einer gemischt urologisch-internistischen Station, da hat das Pflegepersonal bei den urologischen Patienten Blut abgenommen und bei den internistischen nicht. Auch in sich unlogisch...

einsatzfoto
31.01.2006, 17:40
Original geschrieben von Bärentöter
ich war zuletzt auf einer gemischt urologisch-internistischen Station, da hat das Pflegepersonal bei den urologischen Patienten Blut abgenommen und bei den internistischen nicht. Auch in sich unlogisch...

nein, das ist uro-logisch

SABmobilisator
31.01.2006, 18:04
Original geschrieben von Bärentöter
ich war zuletzt auf einer gemischt urologisch-internistischen Station, da hat das Pflegepersonal bei den urologischen Patienten Blut abgenommen und bei den internistischen nicht. Auch in sich unlogisch...
Ist doch ganz klar sonnst würden die Internisten ja garnix invasives mehr am Pat machen:D

RS-USER-Claudi
01.02.2006, 15:00
genau... :D

dieses ganze Hick-Hack hat sicher ganz viel mit der unklaren Lage zu tun.
Auf jeder Station wird es unterschiedlich gehandhabt, in den meisten Häusern gibt es keine einheitliche Regelung. Der eine hätte es gern so, der andere so.

Rein theoretisch ist es eine ärztliche Aufgabe - da Punktion.

Die Stationen, die vor lauter Arbeit nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht, wehren sich oft gegen das Blutabnehmen. Mit Recht, wie ich finde, denn gerade auf der Inneren kann man schon mal lange unterwegs sein, jeden morgen. Und die Schüler können ja inzwischen die Patienten waschen... :-p

Aber wie gesagt: Ist halt Ansichtssache.

Guedeltubus
01.02.2006, 16:04
Also bei uns ist es soweit ich das weiss so, dass die Pflege Blut abnehmen darf. Wie es auf den einzelnen Statoionen ist weiss ich nicht.

In dem Haus in dem ich gelernt habe war es eigentlich auch auf allen Stationen so, dass die Pflege angenommen hat. Dort gabs es auch einen Qualitätsnachweis, mit dem sich der Bereichsleiter von den Fähigkeiten überzeugt hat. Dieser umfasste s.c., i.m.,Blutentnahme und konnte noch erweitert werden (ITS-BEreich). Vor der Prüfung mussten wir diesen Nachweis haben. dass hieß die Oberärzte anquatschen, einige haben einen ganz schön ausgequetscht.
Ich glaube aber dieser sollte abgeschafft werden, weil er wohl keine wirkliche rechtliche Relevanz hat, meine ich gehört zu haben.

RS-USER-SchwesterM
03.02.2006, 22:23
Also meines Wissens, ich glaube, wir hatten das Thema hier auch schon mal, ist grundsätzlich jede invasive Maßnahme eine ärztliche Tätigkeit und kann von Ärzten lediglich an Arzthelferinnen delegiert werden.

In dem Haus, in dem ich lernte, hat nur das Pflegepersonal von Uro und ITS Blut abgenommen.

Habe aber auch schon Häuser erlebt, da hängen die Schwestern nicht mal Antibiosen an, weil auch das eine ärztliche Aufgabe ist. Die haben dann dafür 2 Arzthelferinnen eingestellt, um ihnen so Zeug abzunehmen, und die Pflege zieht in diesem Konzept mit. Haben genug an ihren eigenen Aufgaben zu tun.

Ein Nachweisheft o.Ä. ist mir aber nirgends begegnet - Grauzone

Cool wär doch sowas wie das Heft, wo man sich eintragen lässt, auf welche Geräte man eingewiesen wurde, da könnte man doch auch Unterschriften sammeln für BE`s und Zugänge etc.

Dann wären vielleicht auch die s.c. Spritzen geklärt, ist nämlich eigentlich auch Grauzone.

Grüsse
M.

RS-USER-Shizr
04.02.2006, 16:13
Original geschrieben von SchwesterM
Also meines Wissens, ich glaube, wir hatten das Thema hier auch schon mal, ist grundsätzlich jede invasive Maßnahme eine ärztliche Tätigkeit und kann von Ärzten lediglich an Arzthelferinnen delegiert werden.
afaik negativ. der arzt darf vom grundsatz her praktisch jede aufgabe delegieren, sofern die person fachlich geeignet und nach meinung des arztes zu dieser maßnahme befähigt ist

ausnahmen sind die bluttransfusionen, die per gesetz ein arzt machen MUSS und die aufklärung, die AFAIK bloß innerhalb der ärzteschaft delegierbar ist, wobei ich da glaube, dass die unter gewissen umständen nem famulus oder PeeJay unter entsprechender aufsicht übertragen werden darf

ist aber alles nur was ich gehört habe, lass mich gern richtigstellen

RS-USER-SchwesterM
04.02.2006, 19:26
hier mal ein Auszug aus dem Krankenpflegegesetz:





§ 3 Ausbildungsziel

(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Sie bezieht sich auf die heilende Pflege, die unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Patientinnen und Patienten auszurichten ist. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).

(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen

1. die folgenden Aufgaben eigenständig auszuführen:

a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,

b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,

c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von Patientinnen und Patienten und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,

d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,

2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:

a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,

b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.




Finde das Ganze doch noch etwas schwammig formuliert, such noch weiter

RS-USER-Shizr
04.02.2006, 20:02
ich hab was für dich...

http://www.ingoblank.de/index2.htm
unter "alten- / krankenpflege" bei "gesetze, hinweise, empfehlungen" ziemlich weit unten
recht detailliert und m.E. sehr schlüssig erläutert

RS-USER-SchwesterM
04.02.2006, 20:38
" Der Arzt darf daher die Durchführung nur Personen übertragen, die in der Punktions- und Injektionstechnik besonders ausgebildet sind und von deren Können und Erfahrungen er sich selbst überzeugt hat. "


was uns wieder auf das Thema bringt: was heißt "besonders ausgebildet" und wie wird der Nachweis erbracht ?

Jambe
05.02.2006, 08:21
Original geschrieben von SchwesterM
" Der Arzt darf daher die Durchführung nur Personen übertragen, die in der Punktions- und Injektionstechnik besonders ausgebildet sind und von deren Können und Erfahrungen er sich selbst überzeugt hat. "


was uns wieder auf das Thema bringt: was heißt "besonders ausgebildet" und wie wird der Nachweis erbracht ?

nun - wir wurden z. B. im Rahmen der Krankenpflegeausbildung in der Injektionstechnik i. m. und s. c. "besonders ausgebildet". Es war Lehrstoff, der theoretisch sowie praktisch gelehrt wurde. Für mich bedeutet das:
i.m. und s.c. kann man bei ausgebildetem Pflegepersonal voraussetzen und deligieren. Blutabnahmen wurden nicht gelehrt (also i. v.). Ich weiß von manchen Schulen, dass sie es unterrichten, es gehört aber nicht zum allgemeinen Lehrplan. Drum kann man Kenntnisse nicht grundsätzlich bei jeder Pflegekraft voraussetzen. Genau deshalb gibt es dieses Hickhack auch. Einer kann es der andere eben nicht. ;)

folken_vanehl
10.02.2006, 07:26
Guten Morgen,

bei uns im Haus nehmen wir Blut ab sobalt es an uns delegiert wird. Befähigt sind die, die einen Befähigungsnachweis haben.
Ich habe auch nur i.m. und s.c. Injektionen gelernt. Das Blutabnehmen habe ich von meinem Stationsarzt gelernt und der Chefarzt hat mich dazu praktisch geprüft. Dabach habe ich das schriftlich erhalten das ich befähigt bin.

LG