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RS-USER-blacksheep
29.03.2006, 18:15
Original geschrieben von Hörbird
Und so lange sie nicht in akuter Lebensgefahr ist, kannst Du oder Druide nix machen.

Da haste recht .. aber wie ich schon sagte hat der Doktor da das rechtliche breitere Kreuz und auch evtl die besseren Möglichkeiten sie zu überzeugen ..
Sie hat sich mit ihren Probleme an mich gewandt und nun bin ich in der Situation das ich die medizinische Verantwortung über sie habe. Wenn ich Bedenken habe ergreife ich die Mittel die ich für richtig halte.
Ich würde den Verdacht auf ein Akutes Koronarsyndrom schon als lebensgefährdenden Zustand beschreiben ...

Hörbird
29.03.2006, 18:21
Original geschrieben von blacksheep
Da haste recht .. aber wie ich schon sagte hat der Doktor da das rechtliche breitere Kreuz und auch evtl die besseren Möglichkeiten sie zu überzeugen ..
Sie hat sich mit ihren Probleme an mich gewandt und nun bin ich in der Situation das ich die medizinische Verantwortung über sie habe. Wenn ich Bedenken habe ergreife ich die Mittel die ich für richtig halte.
Ich würde den Verdacht auf ein Akutes Koronarsyndrom schon als lebensgefährdenden Zustand beschreiben ...

Yep! Ich würde auch versuchen sie überzeugen zu wollen!

Erinnert mich an einem Fall, der ein Kamerad von mir mal hatte: Er ist Lokführer und hatte einen Fahrgast mit AP-Symptomatik. Er tat das was er tun mußte, RTW + Doc kamen an den Bhf, und behandelten den Pat. Dem gings dank Nitro auch gleich wieder besser und verweigerte daraufhin die Fahrt ins Krankenhaus.
Der RTW und der Druide mußten abziehen.
Meinem Kameraden wars aber zu heiß und "schmieß" ihn raus.
Nach Bahnregelungen völlig rechtens - die Weiterfahrt wurde dem Herrn verweigert.

Rettungstiger's Fallbeispiel ist gar nicht übel, denn es ziegt auch mal untypische Situationen!

Back to life machine
30.03.2006, 09:35
Also das klingt ja schon nach einer SVT (AVNRT oder Praeexitation), aber jetzt mal ein tolles Argument für den SH: Wenn RTW kommt, kann mit dem EKG endlich die Rhythmusstörung dokumentiert werden, was ja bisher offensichtlich nicht gelang.

Zur juristischen Seite: Bei einem Pat. mit HF>150 geht ohne RTW und Mirakulix nix!

Rettungstiger
30.03.2006, 10:01
Also, das Wasser hat sie bekommen ( man kann es ja auch übertreiben), und lieber trinkt sie es in meinem Beisein als alleine auf der Toilette. Eiskalt war es allerdings eh nicht, weil nicht so kalt aus dem Wasserhahn gekommen. Es stand gaub ich auch nicht ursächlich im Zusammenhang mit der Terminierung der Rhytmusstörung. Auf jeden Fall sagte die Patientin nach einigen Schlucken, (ca. drei Minuten nach meiner Fristsetzung), dass "es jetzt vorbei sei".
Parameter: Puls 90 rhytmisch, keine Atmenot mehr, kein Druckgefühl. RR 130/80.
Patientin bekam noch für einige Minuten O2 und wurde dann entlassen mit der Auflage, sich sofort wieder zu melden, falls Rhytmusstörung wieder auftritt. (Kam aber nicht mehr). Sandienstprotokoll wurde ihr ausgehändigt um es behandelnden Arzt zu zeigen. Vorstellung beim Hausarzt wurde angeraten.

Ich habe zumindest den Verdacht auf WPW-Syndrom geäußert (aufgrund der Symptomatik und den äußerungen ihres Kardiologen betreff "Verödung von Leitungsbahnen")

Fazit: Meiner Meinung nach hätte es nix gebracht, die PAtientin noch ins Klinikum, einzuweisen. Warum auch. Es war ein Vorfall, den sie zur genüge kannte und über dessen Auftreten sowohl KArdiologe als Hausarzt bescheid wissen.
Wäre die Rhytmusstörung nach den genannten fünf Minuten nicht vorbei gewesen, hätte ich mir den RTW geholt.

Kommentare und Kritik erwünscht!

MfG, Tiger

RS-USER-Bärentöter
30.03.2006, 10:22
Bißchen Glatteis war es schon. Nur weil sonst immer alles gut geht, kann man nicht ausschließen, daß sich einmal doch eine lebensgefährliche Rhythmusstörung ergibt.

Rettungstiger
30.03.2006, 12:21
Mir war auch nicht 100%ig wohl während des Anfalls.
Aber nochmal zusammenfassend:
Diese Rhytmusstörungen
- hatte die Patientin unzählige mal
- teilweise mehrmals täglich
- machen bei ihr immer diese Symptome
- diese waren während dieses Anfalls nicht stärker als sonst
- das Herzrasen hielt bis zu diesem Zeitpunkt nicht länger an als durchschnittlich
- die Anfälle gingen bisher immer bei Ruhe und Flachlagerung vorbei
- zwei Ärzte (Hausarzt und Kardiologe) wissen von diesem Problem und hatten ihr zu keinem anderen Verhalten geraten als sich wie gewohnt hinzulegen und ggf. ein Glas kaltes Wasser zu trinken
Diese Fakten berücksichtigend hielt ich es für unangemessen sofort mit Notarzt und RTW aufzuwarten.
Eine Einweisung bei Anhalten der Symptomatik trotz der empfohlenen Maßnahmen, zumindest mit RTW und EKG-Überwachung, hatte ich bis dato aber nicht ausgeschlossen, jedoch hielt ich einen Zeitraum von 10 Minuten, vom Hinlegen ab, zur Beobachtung der weiteren Entwicklung, unter Berücksichtigung eben dieser Fakten, für angemessen.
Noch innerhalb dieser 10 Minuten war die Rhytmusstörung vorbei und die Patientin war beschwerdefrei.
Wiederum unter Berücksichtigung der o.g. Punkte, hätte ich eine Einweisung nicht rechtfertigen können, da es kein außergewöhnliches Ereignis war. Der Aufnahmearzt hätte zurecht gefragt, was er mit der Patientin, bei dieser Vorgeschichte, anfangen sollte.
Aber wäre nur einer der folgenden Punkte zutreffend gewesen,
- Schmerzen in der Brust anstatt Druckgefühl
- stärkere Atemnot als sonst
- erstmaliges Auftreten von Symptomen wie Druckgefühl, Atemnot
- Kreislaufinstabilität
- ungewöhnlich lange Dauer
- Krankenhauseinweisungen in der Vergangenheit zur Terminierung
- Rat einer ihrer Ärzte sich bei Auftreten in (not)ärztliche Behandlung zu geben
- Unkenntnis ihrere Ärzte über diese VOrkommnisse
- Wunsch der Patientin sich unmittelbar in ärztliche Behandlung zu geben
hätte ich, auch nach Beendigung der Rhytmusstörung, nicht mit der Anforderung von, je nach Situation mind. KTW bis NA, gezögert.

Einparkgott
30.03.2006, 12:49
So wie sich die Geschichte nun darstellt sind die Massnahmen sicherlich die richtigen gewessen. Und da ja ein evtl. transport mit einem RTW immer als weitere Option bedacht worden ist denke ich war das schon völlig in ordnung.

Ich hätte es nicht anders gemacht. Wenn die Beschwerden nicht nachgelassen hätten oder es einen anderen Anhaltspunkt für neue Beschwerden gegeben hätte, dann hätte ich einen Notarzt in die Massnahmen mit eingebunden.