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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte für Hebammen



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Ute Rus
18.04.2006, 18:02
Tachchen,
ich hoffe meine Frage ins richtige Unterforum gesetzt zu haben, sonst muß ein lieber Mod :D es verschieben...

Nun zu eben dieser Frage:
Könnte mir ein Fachmensch bitte erklären, warum ich als Hebamme, die zu einer schnellen Geburt gerufen wird, kein Leuchtsignal auf meinem Autodach verwenden darf, geschweige denn Martinshorn benutzen darf?
Auch sonst habe ich in diesem eiligen Fall keine Möglichkeit offiziell etwas schneller zu fahren, da ich mich ja nicht als Einsatzfahrzeug zu erkennen geben kann.

Null Sonderrechte für mich im Einsatz?

Es ist ja nicht so, dass ich das nun unbedingt jeden Tag brauche, aber wenn ich höre, dass ein Feuerwehrmann nach Anruf von zuhause auf den Weg zur Wache BLAULICHT UND MARTINSHORN benutzen darf, fühle ich mich ein wenig ausgegrenzt...

Auf der Busspur dürfen wir fahren und im eingeschränkten Halteverbot parken.

Danke für eure kompetente Antwort
Ute Rus

RS-USER-DoktorW
18.04.2006, 18:08
Du gehst keinen hoheitlichen Aufgaben nach. Das ist der Punkt!

einsatzfoto
18.04.2006, 18:14
Original geschrieben von Ute Rus
Könnte mir ein Fachmensch bitte erklären, warum ich als Hebamme, die zu einer schnellen Geburt gerufen wird, kein Leuchtsignal auf meinem Autodach verwenden darf, geschweige denn Martinshorn benutzen darf?


Weil eine Schwangerschaft ein Zustand ist und keine Krankheit.
Zumindest mal im Normalzustand.

Für alles andere sind halt die Ärzte die originären Inhaber der Sonderrechte (Halbgötter in weiss, denn wenn sie echte Götter wären, bräuchten sie keine Sonderrecht, sondern könnten sich beamen oder wunderheilen.).

Daher darf auch niemand ausser ihnen gesund machen.
Nur die Heilpraktiker hatten Glück, dass ihnen der Anstreicher aus Braunau/Inn aus Sympathie zum Heilpraktikergesetz verholfen hatte. Hätte Adolf auch mal eine Hebamme gebracht, gäbe es bestimmt auch ein Hebammengesetz...



Original geschrieben von Ute Rus
wenn ich höre, dass ein Feuerwehrmann nach Anruf von zuhause auf den Weg zur Wache BLAULICHT UND MARTINSHORN benutzen darf,

Ähm, steht wo?


Original geschrieben von Ute Rus
Auf der Busspur dürfen wir fahren und im eingeschränkten Halteverbot parken.


Ähm, steht wo?

Practicus
18.04.2006, 18:24
,,,,,,,,

RS-USER-fwpbl
18.04.2006, 18:28
Erstmal grundlegend, bei dieser ganzen Materie musst du erstmal Unterscheiden.
Es gibt Sonderrecht (§ 35 STVO) und Wegerecht (§ 38 STVO).
Sonderrecht erlaubt bis zu einem gewissen Grad von der STVO abzuweichen (z.B. Parken im Haltverbot, leicht überhöhte Geschwindigkeit, etc) allerdings gilt immer Absatz 8 (Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werde). Für Sonderrechte ist in der STVO ganz klar vorgeschrieben wer diese hat (Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst sowie Fahrzeuge des Rettungsdiensts).
Sonderrecht ist bis auf den Rettungsdienst nicht Fahrzeug gebungen sondern bezieht sich auf die Organisation. Ich darf als Feuerwehrmann ab der Alarmierung Sonderrechte in Anspruchnehmen, es sei denn es ist wie in manchen Bundesländern von den Vorgesetzten untersagt.
Wegerecht, also Blaulicht und Einsatzhorn haben nur bestimmte Fahrzeuge, wer dies haben darf entscheidet meines Wissens die Zulassungsstelle, da SoSig auch beim Fahrzeug eingetragen sein müssen.


Original geschrieben von Ute Rus
Null Sonderrechte für mich im Einsatz?


Original geschrieben von Ute Rus
Auf der Busspur dürfen wir fahren und im eingeschränkten Halteverbot parken.

Sorry, aber damit widersprichst du dir, denn auf der Busspur fahren und im eingeschränkten Halteverbot parken sind schon Sonderrechte.


Original geschrieben von Ute Rus
Es ist ja nicht so, dass ich das nun unbedingt jeden Tag brauche, aber wenn ich höre, dass ein Feuerwehrmann nach Anruf von zuhause auf den Weg zur Wache BLAULICHT UND MARTINSHORN benutzen darf, fühle ich mich ein wenig ausgegrenzt...

Es gib in Deutschland meines Wissens keine Stadt die ihren Feuerwehrleuten erlaubt Blaulicht und Einsatzhorn auf dem Privat-PKW zu nutzen.

RS-USER-blacksheep
18.04.2006, 18:48
Wollt ich aber auch mal sagen. Um SoSi ans private Fahrzeug zu bekommen musst du schon ein ganz großer sein. Leider kenn ich mich bei der Feuerwo nicht so damit aus aber bei uns haben zB die LNA-Gruppe SoSi an/in ihren PrivatPKWs. Kenn zumindest auch einen OrgL der das in seinem drin hat (da frag ich mich bis heute weil wir nen OrgL-Dienstfahrzeug (mit richtiger Lakierung und Balken auf dem Dach) haben)

Ute Rus
18.04.2006, 18:50
Okay, ich gebe meinen Lapsus zu: Sonderrechte sind auch Busspurfahren und Parken im Eingeschränkten (das steht übrigens in §16 OwiG - rechtfertigender Notstand- und dies gilt auch für uns :D ).

Um auf den Herrn H., Adolf zurückzukommen: Der war ein sehr großer Hebammenbefürworter und hat uns Gesetze verschafft, die bis heute noch Gültigkeit haben (z.B. die Hinzuziehungspflicht nach Reichsversicherungsordnung).

Deswegen auch die Tatsache, dass ein Notarzt bei einer regulären Entbindung im Prinzip nichts zu suchen hat, er muß eigentlich eine Hebamme rufen...

Und dass mit den Feuerwehrleuten auf dem Weg zur Arbeit habe ich gelesen.
"Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen nach zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu."
Es ist aber schon wahrscheinlich, dass es sich bei den Sonderrechten wohl eher NICHT um Lalülala und Blinke-Blibke handelt.

Ute

einsatzfoto
18.04.2006, 18:56
Original geschrieben von Ute Rus
(z.B. die Hinzuziehungspflicht nach Reichsversicherungsordnung).

na, dann habt ihr ja doch von "ihm" profitiert... :eek:


Original geschrieben von Ute Rus
Und dass mit den Feuerwehrleuten auf dem Weg zur Arbeit habe ich gelesen.
"Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen nach zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu."
Es ist aber schon wahrscheinlich, dass es sich bei den Sonderrechten wohl eher NICHT um Lalülala und Blinke-Blibke handelt.

Ebent!
Sonderrechte ist das "ein bisschen zu schnell (aber dafür umso vorsichtiger!) Fahren".
Wegerecht ist das "Verscheuchen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Druckluft (und Blitzlicht)".

Ute Rus
18.04.2006, 19:00
Original geschrieben von einsatzfoto

Sonderrechte ist das "ein bisschen zu schnell (aber dafür umso vorsichtiger!) Fahren".
Wegerecht ist das "Verscheuchen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Druckluft (und Blitzlicht)".

Aaaah jetzt verstehe ich!
Da gibt es einen Unterschied!

Habe auch mal §35 und §38 durchgelesen und blicke etwas mehr durch.

Danke für die schnelle und kompetente Hilfe!

:kiss: :kiss: :kiss: an euch alle

Ute Rus

RS-USER-Bärentöter
18.04.2006, 21:36
wobei ich auch sagen muß, wenn ich so einen Fall habe, würde ich auch bei der Leitstelle nach einer Hebamme fragen... Weil so gut kenne ich mich da auch nicht wirklich aus!

RS-USER-gnuff
19.04.2006, 09:12
nicht vergessen, Hebammen mit Sonder- UND Wegerecht gab es schonmal...

Storchenwagen der Berliner Feuerwehr

Quelle: http://www.berliner-feuerwehr.de/331.html

RS-USER-gnuff
19.04.2006, 09:20
ein schönes Bild der neuen Ausgabe zu finden ist garnicht so einfach...

Ute Rus
19.04.2006, 10:31
Hi gnuff,
tja und eben diesen Storchenwagen gibt es seit mehreren Jahren nicht mehr....
War wohl zu teuer, denn genutzt wurde er oft!

RS-USER-Cypher
19.04.2006, 10:56
Original geschrieben von Ute Rus
[...] Auf der Busspur dürfen wir fahren und im eingeschränkten Halteverbot parken. [...]
Auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung gibt es da Ausnahmegenehmigungen für Angehörige von Gesundheitsberufen (z.B. Sozialstationen, etc.) oder Handwerker. Darfst dann z.B. auf Busspuren parken, Fußgängerzonen befahren, oder dein KFZ im Halteverbot abstellen, sofern es für die Erfüllung der jeweiligen Tätigkeit notwendig ist.

Ute Rus
19.04.2006, 11:04
Original geschrieben von Cypher
Auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung gibt es da Ausnahmegenehmigungen für Angehörige von Gesundheitsberufen (z.B. Sozialstationen, etc.) oder Handwerker. Darfst dann z.B. auf Busspuren parken, Fußgängerzonen befahren, oder dein KFZ im Halteverbot abstellen, sofern es für die Erfüllung der jeweiligen Tätigkeit notwendig ist.

Aber genau das hab ich doch gesagt :peace:
Man kann sich eine Ausnahmegenehmigung holen, man kann auch in manchen Landeskreisen (und Berlin...) auf § 16 OWiG pochen.

Ute Rus

RS-USER-Cypher
19.04.2006, 12:22
Ich wollte auch dadurch nur meine Zustimmung ausdrücken! :)

Vindu
28.04.2006, 11:10
Also ich bin auch immmer froh, wenn bei einem Einsatz wegen va Frühgeburt oder auch nur Geburt eine Hebamme dabei ist.

Bei meinem letzten solch gearteten Einsatz ist das NEF dann von der Einsatzstelle weg und hat eine Hebamme herbeigeholt.

der Vindu

Ute Rus
28.04.2006, 11:26
Original geschrieben von Vindu
Also ich bin auch immmer froh, wenn bei einem Einsatz wegen va Frühgeburt oder auch nur Geburt eine Hebamme dabei ist.

Bei meinem letzten solch gearteten Einsatz ist das NEF dann von der Einsatzstelle weg und hat eine Hebamme herbeigeholt.

der Vindu

Guter NEF *tätschel*

:knuddel:

Ute

Kusti
28.04.2006, 16:28
Bei Geburt fährt bei uns automatisch ne Hebamme mit ... die wird parallel zum NEF-Alarm über KH-interne Rufanlage alarmiert ... das NEF bekommt über Funk dann die Info dass ne Hebamme mitfährt und wartet dann so lange ...

RS-USER-DoktorW
28.04.2006, 16:39
das finde ich super!!

Was wäre, wenn das NEF von unterwegs alarmiert wird? Kommt dann die Hebamme extra oder verzichtet man dann darauf?