Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MPG Heft
Practicus
18.04.2006, 20:25
.......
lumberjack
18.04.2006, 20:52
selbst machen?
Ganz einfach:
DIN A 5 , 1x mittig falten, Gestaltung mit Word
Titelblatt:
"einweisungspass für Medizinprodukte nach MedBetreibV § 5" für Vorname.Nachname
zweite Seite
in Tabellenform
Gerätenbezeichnung, Version, Hersteller
dritte Seite:
Unterschrift des Einweisenden, Stempel, Platz für Verweise auf andere MPBücher, Datum, evtl Gerätenummer
vierte Seite
leer
alles zusammen auf starkem 150g Papier gedruckt, dann gefalten und ein wenig graphisch überarbeitet, fertig ist dein MPG- Pass.
Practicus
18.04.2006, 21:39
.......
Frag mal deinen zuständigen MPG-Beauftragten bzw. kuckstu hier: klick mich (http://www.frank-johannsen.com/downloads/einweisungsnachweis.pdf)
Wenn Du Dir Geräteeiweisungen nach MPBetreibV geben lässt, dann achte darauf, dass Du im Medizinproduktebuch des entsprechenden Gerätes unterschreibst. Denn rein rechtlich zählt die Einweisung nur, wenn sie im Medizinproduktebuch dokumentiert wird. Ein Nachweisheft zählt rechtlich nicht ...
RS-USER-blacksheep
18.04.2006, 22:54
N'abend
Brauch ich überhaupt ein Persönliches? Ich hab nämlich keins. Bin nur in den Büchern auf der Wache in allen Büchern eingetragen (incl aller Unterschriften.)
Der eine MPG-Beauftragte sagt man brauchts, der andere sagt nö ..
Stephan2204
19.04.2006, 06:16
Original geschrieben von blacksheep
N'abend
Brauch ich überhaupt ein Persönliches? Ich hab nämlich keins. Bin nur in den Büchern auf der Wache in allen Büchern eingetragen (incl aller Unterschriften.)
Der eine MPG-Beauftragte sagt man brauchts, der andere sagt nö ..
Hallo Blacksheep,
wie Kusti in seinem Beitrag schon sagte:
Rein rechtlich brauchst du keinen Gerätepass. Der ist sozusagen nur für dich, damit du weisst, auf welche Geräte du Eingewiesen bist. - Rechtlich zählt nur die Unterschrift im Gerätebuch.
RS-USER-blacksheep
19.04.2006, 07:20
Original geschrieben von Stephan2204
Hallo Blacksheep,
wie Kusti in seinem Beitrag schon sagte:
Rein rechtlich brauchst du keinen Gerätepass. Der ist sozusagen nur für dich, damit du weisst, auf welche Geräte du Eingewiesen bist. - Rechtlich zählt nur die Unterschrift im Gerätebuch.
Na gut .. also das kann ich mir gerade noch so merken ;)
RS-USER-Feife
19.04.2006, 08:53
Eine kleine Frage am Rande...
wenn wirklich nur die Unterschrift im Gerätebuch des jeweiligen Gerätes gilt - wie ist der Verwaltungsaufwand machbar?
In einer Rettungswache wo es für ein Auto vielleicht 6 Geräte gibt, die einer Einweisung bedürfen, sind es auf einer Intensivstation je nach Größe rasch mal 200 und mehr (Spritzenpumpen, Infusomaten, Defis, Ernährungspumpen, Monitorsysteme...)
Und von jeder Person auf der Intensiv 200 Unterschriften zu verlangen klingt mehr als nur unrealistisch.
Gibt es die Möglichkeit für eine Institution ein Zentralregister zu führen? So in etwa " Die folgenden Personen sind auf dem Gerät Typ "SoUndSo-3XL" eingewiesen?"
Und wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es für ein solches Register?
lumberjack
19.04.2006, 13:49
Und von jeder Person auf der Intensiv 200 Unterschriften zu verlangen klingt mehr als nur unrealistisch.
Genau deswegen sollte man ja auf einer Station möglichst nur Geräte eines Types vorhalten. Die Dokumentation ist in den meisten Fällen Aufgabe der Medizintechnik des jeweiligen Krankenhauses. Genau genommen muss für jeden Gerätetyp von dem Bedienenden eine Unterschirft im MPB vorliegen.
El Mosquito
19.04.2006, 14:28
@Practicus
zufällig Malteser ?
dann schau mal bei H-DG dort gibt das ganze Fertig. QM lässt grüssen.
Practicus
19.04.2006, 15:55
.......
Carlbaer
19.04.2006, 16:55
Wir haben nicht jeder eins! :confused:
Bei uns gibt es Listen, zu jedem Gerät in das eingewiesen werden muss; diese liegen beim wachleiter!
@Feife
So unwahrscheinlich es auch klingt, aber so ist das Procedere in der MPBetreibV geregelt ...
Es zählt nur die Unterschrift im MP-Buch ... aber immerhin gilt die Einweisung auf ein Gerät gleichzeitig auf alle baugleichen Geräte. Auf ner Intensiv kann sowas mal ganz schön stressig sein, das alles zu dokumentieren... im Rettungsdienst sind "nur" Einweisungen auf EKG´s/Defis (auch AED´s, Pacer etc), Beatmungsgeräte, Injektomaten und Transportinkubatoren im MP-Buch doku-pflichtig... gleichzeitig dürfen diese Einweisungen nur durch eine "Beauftragte Person" (=MPG-Beauftragter) durchgeführt werden, welche dann für das Doku-Procedere zuständig ist. Also wie du siehst, liegt der Stress beim MPG-Mensch ;)
Bei allen anderen Sachen (BZ-Geräte, SpO2-Geräte etc.) gibt sich der Gesetzgeber damit zufrieden, wenn sich der Anwender mit der Bedienungsanleitung vertraut macht bzw. von erfahrenen Kollegen eingewiesen wird... das muss dann auch nicht dokumentiert werden.
Original geschrieben von Carlbaer
Wir haben nicht jeder eins! :confused:
Bei uns gibt es Listen, zu jedem Gerät in das eingewiesen werden muss; diese liegen beim wachleiter!
So ähnlich mach ich´s in unserem RD-Bereich. Ich hab nen Ordner, in dem alle Medizinprodukte verzeichnet sind und führe dort die Listen als "Anhang zum Medizinproduktebuch"... damit gibt sich auch das Gewerbeaufsichtsamt zufrieden.
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