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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arztausweis für'n Arsch?



Doktrine
06.06.2006, 22:36
Hallo Ihr Mitgelackmeierten!
Da war ich doch letzte Woche in der Apotheke und man wollte mir nichts mehr auf den Arztausweis rausgeben! Da müßte ich mir doch glatt selbst ein Rezept schreiben, das sei seit diesen Jahr so ein neues Gesetz! Ganz toll! Wofür habe ich denn nun diesen Ausweis? Und stimmt es eigentlich, dass man ein Rezept auch auf einen Bierdeckel schreiben kann, oder braucht man da nun doch einen offiziellen Rezeptblock?

Ciao, Steffi

RS-USER-blacksheep
06.06.2006, 22:39
Privatrezepte (Selbstzahler / Private KrKa) kannst du eigentlich hinschmieren wo du willst hauptsache es ist nachher ein Stempel drauf und die Unterschrift. Sachen die die (gesetzliche) Krankenkasse bezahlen soll, müssen wenn ich mich nicht total irre in das entsprechende Formblatt.

PS: Wusste gar nicht das es ein Arztausweis gibt.

RS-USER-apoplex
06.06.2006, 23:05
Ich kann mir vorstellen, dass die Regelung auch etwas Rechtssicherheit bringen soll.
Angenommen es gehen riesige Mengen Benzos und Co aus einer apotheke raus und der Apotheker behauptet, das holen immer Ärzte nur mit ihrem Ausweis - möglich ist es - aber nicht sicher.
Bei einem wie auch immer gearteten Rezept hat er einen Nachweis, wohin er verschreibungspflichtige Medis abgegeben hat

Zu der Thematik sei dir dieser Thread in einem anderen Forum nahe gelegt:

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=15983

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 06:04
Ich poste morgen mal meinen P-Rezeptblock.

Muss zum Dienst....

RS-USER-Bärentöter
07.06.2006, 06:30
ich bekomme eigentlich immer, was ich brauche, mit meinem (2005 abgelaufenen!) bayerischen Arztausweis.

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 12:08
die meisten Apotheken reagieren sehr kulant, weil es einfach völlig für die Poperze ist!!

RS-USER-Bärentöter
07.06.2006, 12:29
Original geschrieben von DoktorW
Poperze

mußte ich jetzt Wikipedia bemühen. Aber dachte mir schon sowas.
Ich denke, wenn ich Viagra oder Substanzen mit Mißbrauchspotential verlangen würde, wär's was anderes.

El Mosquito
07.06.2006, 14:44
Wie sieht denn so ein Arzt-Ausweis aus ?

kann da mal einer ne entpersonalisierte Abbildung von Posten.

RS-USER-DocMezzoMix
07.06.2006, 15:15
ISt vermutlich auch abhängig davon, ob einen die Apotheke kennt oder nicht. Weil, fälschungssicher sind die Ausweise ja wohl nicht :D

RS-USER-Bärentöter
07.06.2006, 17:07
Original geschrieben von El Mosquito
Wie sieht denn so ein Arzt-Ausweis aus ?
kann da mal einer ne entpersonalisierte Abbildung von Posten.

aus Bayern hab' ich so nen blauen Papplappen mit Foto (nicht in Google zu finden), in Baden-Würstchenberg gar keinen. Die Apotheker kannten mich alle nicht.

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 17:53
jeder kennt doch noch den Schülerausweis aus vergangenen Tagen. GENAU SO sieht das Ding aus, nur dass Arzt draufsteht....

Poperze ist mein elegantes Synonym für Ar..., was hier aber zensiert wird :D

El Mosquito
07.06.2006, 18:25
Ach du meine Fresse, dann frag ich doch nich nach dem Ding wenn man das nich aufm Ersten Blick erkennt.

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 18:51
Original geschrieben von blacksheep
Sachen die die (gesetzliche) Krankenkasse bezahlen soll, müssen wenn ich mich nicht total irre in das entsprechende Formblatt.

das stimmt übrigens nicht. Man kann der privaten KV alles einreichen. Ob das besonders nett ist, wenns ein Bierdeckel ist, das is ne andere Frage...

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 18:52
Original geschrieben von apoplex
Bei einem wie auch immer gearteten Rezept hat er einen Nachweis, wohin er verschreibungspflichtige Medis abgegeben hat


Auch hier ein kleines Veto: Der Apotheker behält das Rezept nicht und macht sich keine Kopie. Er stempelt es lediglich und versieht es mit dem Betrag! Das wars...

RS-USER-blacksheep
07.06.2006, 18:55
Original geschrieben von DoktorW
das stimmt übrigens nicht. Man kann der privaten KV alles einreichen. Ob das besonders nett ist, wenns ein Bierdeckel ist, das is ne andere Frage...

Deswegen meinte ich ja auch gesetzliche KraKa. Die wollen es doch auf den Formblättern oder?

RS-USER-DoktorW
07.06.2006, 20:23
Gesetzliche Kassen bezahlen auch NUR Kassenrezepte. Dann ist Deine Aussage richtig ;)

RS-USER-Rippenspreizer
08.06.2006, 08:11
Soweit ich weiss ist diese Eigen-Rezept-Nummer aber auch schon fast wieder vom Tisch. Letztlich ist es eben so: Akzeptiert der Apotheker den "Schülerausweis" nicht, dann bitten ihn einfach um ein Blatt Papier und Kugelschreiber und macht´s euch vor Ort selbst.

- Ganz oben: REZEPT
- eure Anschrift
- meinetwegen das kleine "Rp."
- Das Medikament eurer Wahl
- Datum & Unterschrift

Mehr braucht kein Mensch. Stempel ist auch für die Poperze. Um mal dem Wollny sein Vokabular zu nutzen :-p

Gruß, Daniel