PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage Wunschkrankenhaus



RS-USER-Bärentöter
29.06.2006, 14:04
In einem anderen Forum wurde die Frage aufgeworfen, ob man als Patient einen Anspruch darauf hat, in ein bestimmtes Krankenhaus gebracht zu werden. Hier der Link (http://www.eltern.de/forum/showthreaded.php?Cat=2&Board=rat&Number=8046341&page=0&view=collapsed&sb=5&o=0&fpart=&vc=&PHPSESSID=)

Ach ja, da das länderspezifisch sein kann, es ging bei der Frage um Schleswig-Holstein.
Ich habe es immer so gehalten, daß ich dem Wunsch nachgekommen bin, solange es von Strecke, Spektrum der Aufnahmeklinik her vertretbar war.

Edit: wenn man auf "Thread drucken" geht, sieht man die Beiträge chronologisch geordnet.

krumel
29.06.2006, 17:11
Fakt ist: Nein, hat sie nicht.
Nach Aussage eines großen Krankenversicherers bundesweit nicht.

Die Krankenkassen bezahlen grundgehend nur den Transport vom Aufnahmepunkt des Patienten zur nächsten geeigneten und aufnahmebereiten Klinik.

Alles weitere ist dann so gesehen schon Abrechnungsbetrug, für den man vom Transportführer rechenschafft einfordern kann. Genauso verantwortlich ist dieser auch, wenn irgendetwas schief geht (und, da ich arme Sau geburten im RTW scheinbar anziehe, hab ich da scho schei*** erlebt..ey)

Von daher: Man kann es versuchen, aber darauf bestehen kann sie nicht drauf.

RS-USER-Cookie
29.06.2006, 17:22
Ohne mir jetzt alles durchgelesen zu haben - ich denke, man kann sich hinverlegen lassen wo man will. Aber man muß es dann halt selbst bezahlen.

krumel
29.06.2006, 18:07
Das kann man aber auch nur, wenn kein medzinischer Grund dagegen steht. Und bei einer anstehenden Geburt kann der ja durchaus vorhanden sein.

Xaxis1
29.06.2006, 19:00
Ich denk das ist Verhandlungssache... Bei meinen Kids durfte ich sagen ob Kinderklinik oder BB (eines 500 m näher als das andre...)

was anderes: WAS machst DU auf der Seite ;)

Jambe
30.06.2006, 05:57
noch haben wir freie Arztwahl also auch freie Krankenhauswahl (wenn von der Krankenkasse zugelassen).
Wunschkrankenhaus ist also kein Problem. Problem ist der Weg dorthin.
Wenn der weiter ist, als zum "zuständigen" muss Patient den Transport selbst bezahen - bzw. hier ist es dann Verhandlungssache mit der Krankenkasse.


Kann aber am Montag gerne noch mal einen Fachmann dazu befragen.

krumel
30.06.2006, 10:11
Die freie Krankenhauswahl trifft nur auf geplante Einweisungen zu, hier kann der Patient mit dem Hausarzt ein entsprechendes Krankenhaus auswählen.

Bei Notfalltransporten ist laut Krankenkassen immer das nächste geeignete & aufnahmebereite Haus anzufahren, es kann ja nach einer Erstversorgung ein Weitertransport auf eigene Kosten erfolgen kann, auch weil der dann notwendige KTW ein Bruchteil des RTW's kostet.

Diese Auskunft stammt jedenfalls von einem der größten Versicherer Deutschlands. Gleichzeitig wird aber auch gesagt, dass es sogut wie alle Versicherungen im Rahmen der Kulanz nicht so eng sehen, teilweise sogar die Weiterverlegung bezahlen.

Ich erinner mich auch noch an irgendein LandesRD Gesetz, wo der "nächstes geeignetes Haus" Satz sogar drin stand..weiß noch wer, welches?

RS-USER-Obelix
30.06.2006, 10:19
[i] auch weil der dann notwendige KTW ein Bruchteil des RTW's kostet.
[/B]

Hier in Bayern wird, so weit ich weiß, bei RTW bzw NA Einsatz eine Pauschale abgerechnet??? Das Argument, was ich sehe, daß das Rettungsmittel dann länger gebunden ist, als nötig.

RS-USER-fishy
30.06.2006, 15:31
Bei uns im Städtchen geht Patientenwunsch immer vor.
Freie Arztwahl, bedeutet eben auch freie KH Wahl. Wir haben im Stadtgebiet 3 Akutaufnahme-Kliniken zwischen denen sich der Patient entscheiden kann.

Kosten sind hierbei irrelevant, da wir egal in welche der Kliniken wir fahren nicht über die "100km-Stadt-Pauschale" kommen.

In ländlichen Bereichen sieht das natürlich wieder anders aus. Dort entscheidet i.d.R. die entsprechende Leitstelle wo hingefahren wird, da diese sich vorher um Betten etc. kümmern muss.