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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtlinien für Sanitätsdienste



Vindu
07.07.2006, 09:26
Hallo alle zusammen,

Großveranstaltungen müssen ja in der Regel vom Ordnungsamt genehmigt werden.

Nach welchen Regeln setzt denn das Ordnungsamt fest, dass diese Veranstaltung einen Sanitätsdienst benötigt, oder nicht?

Da gibt es doch bestimmt Erlasse, Verordnungen oder Gesetze, sonst werden Beamte doch nicht tätig.

Es geht mir hier nicht darum, wie der Dienst besetzt sein muss, sondern nur generell darum, ob Sandienst, oder nicht.

Gruß,

der Vindu D:-)

RS-USER-DoktorW
07.07.2006, 10:03
Hier in LD wird das Maurer Schema (http://de.wikipedia.org/wiki/Maurer-Schema) benutzt. Erfahrungen hab ich damit aber noch keine...

Vindu
07.07.2006, 10:09
Original geschrieben von DoktorW
Hier in LD wird das Maurer Schema (http://de.wikipedia.org/wiki/Maurer-Schema) benutzt. Erfahrungen hab ich damit aber noch keine...

Das kenne ich, aber ich denke nicht, dass das die rechtliche Grundlage ist, die das Ordnungsamt benutzt um zu bestimmen "Ihr braucht einen Sanitätsdienst"

der Vindu

RS-USER-DoktorW
07.07.2006, 10:13
ich meine aber schon, dass die Ordnungsämter auch nach diesen Kriterien arbeiten.
Kommt sicher auch auf den Sachbearbeiter an...

Vindu
07.07.2006, 10:23
Original geschrieben von DoktorW
ich meine aber schon, dass die Ordnungsämter auch nach diesen Kriterien arbeiten.
Kommt sicher auch auf den Sachbearbeiter an...

Ich denke schon, dass die den Maurer Algorithmus nehmen, um den Umfang den Sandienstes zu bestimmen, aber welche Vorschrift ist dafür da, dass überhaupt ein Sandienst gebraucht wird, der Maurer Algorithmus ist ja keine "Vorschrift" und letztere braucht ein Beamter aber um zu handeln ;)

Leider kann ich unser Ordnungsamt nicht so wirklich fragen.

der Vindu

Con
07.07.2006, 11:31
Warum kannst Du euer Ordnungsamt nicht fragen, die sind zur Auskunft verpflichtet?

Vindu
07.07.2006, 12:02
Original geschrieben von Con
Warum kannst Du euer Ordnungsamt nicht fragen, die sind zur Auskunft verpflichtet?

Naaaaa....sagen wir mal, es wäre momentan taktisch ein wenig ungeschickt dort nachzufragen.

der Vindu

Con
07.07.2006, 12:12
Original geschrieben von Vindu
Naaaaa....sagen wir mal, es wäre momentan taktisch ein wenig ungeschickt dort nachzufragen.

der Vindu

OK, verstehe, dann nimm doch das Ordungsamt eurer Nachbarstadt. Zumindest über die gesetzliche Grundlage können bzw. müssen die Dir Auskunft geben. Brauchst ja nicht sagen wer Du wirklich bist und warum Du das wirklich wissen willst.

krumel
07.07.2006, 22:05
Ich habe vor einiger Zeit mal in München nachgefragt...Mit der schockierenden Antwort: "Gibts nich, nix richtlinie, wir mahen das nach gutdünken=> "in Einzelfallentscheidung"."

Was mir aber gleichzeitig einiges erklärt hat....

El Mosquito
08.07.2006, 10:33
Soll ich dich gleich mal weiterschocken ;)

ist im Grosteil der BRD so.

Beachbaer82
08.07.2006, 11:33
Hier in Hessen gibt es ( wie auch überall anders das Landesgesetz ) HRDG.
Dort steht geschrieben, dass die Ordnungsämter, gemäß der Empfehlung des hessischen Sozialministeriums nach dem vom Sozialministerium, Innenministerium und mit mit allen Ordnungsämtern abgestimmten Schema entscheiden sollen.

Hier der DRK LV hat ein Programm ( Lotus Notes ) in dem dieses "Maurer-Schema" auf Hessen abgestimmt vorhanden ist.

Wir hatten vor kurzem ein Gespräch mit unserm Ordnungsamt um da nochmal nachzufragen wie die das halten - das war denen neu! Die wussten nichtmal, das auch der SanDienst ( wie ein Brandsicherheitsdienst ) anzuordnen ist.

Es wird in Kürze ein weiteres Gespräch zur Zusammenarbeit Stadt-Feuerwehr-DRK geben.

Wie gesagt, es ist nur eine Empfehlung des hess. Soz.Min welches im HRDG erwähnt wird...

MfG
Kesti

Vindu
08.07.2006, 15:24
Okay, danke für die Info.
Ist das HRDG das Hessische RettungsDienstGesetz?

Gruß,

der Vindu

Beachbaer82
09.07.2006, 00:12
Original geschrieben von Vindu
Okay, danke fr die Info.
Ist das HRDG das Hessische RettungsDienstGesetz?

Gru ,

der Vindu

Rrrriischdiiisch ;)

RS-USER-DocMezzoMix
09.07.2006, 07:24
Original geschrieben von Beachbaer82
.

Hier der DRK LV hat ein Programm ( Lotus Notes ) in dem dieses "Maurer-Schema" auf Hessen abgestimmt vorhanden ist.



Lotus Notes ist übrigens nicht das Programm, sondern eine Plattform welches die Bürokomunikation erleichtert (wie Outlook/MSOffice). In einer Datenbank dieses Programmes ist das ganze nur hinterlegt.

Nicht das einer jetzt das Notes kauft ;)

Beachbaer82
09.07.2006, 12:42
Da haste Recht, war unglücklich formuliert