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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungskram



hiddl
13.05.2003, 12:07
Ich habe gerade drittes Examen gemacht, lief wunderbar, ich hab 'ne Stelle zum 1.6., man könnte also glauben, daß jetzt nichts mehr schief gehen kann.
Aber irgendwie werd ich den Verdacht nicht los, daß dieses ganze Verwaltungszeug, daß man jetzt erledigen muß (Anmelden bei der Ärztekammer, Versorgungswerk, Abmelden bei der BfA, Abmelden bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung...) viel komplizierter ist, als sechs Jahre Studium zusammen :-??? Und alles soll ich am besten bis vorgestern gemacht haben, weil die Krankenhausverwaltung sonst angeblich meinen Vertrag nicht machen kann.
Kann mich hier mal irgendjemand beruhigen, daß sich das alles von alleine klärt, ganz einfach ist, überall nur nette Menschen sitzen und mein Arbeitsvertrag nicht an einer BfA-Bescheinigung hängt? Ich werde sonst noch wahnsinnig!

skandi
13.05.2003, 13:40
Hi!
Muss mich auch gerade mit all dem Kram beschäftigen und mir reichts jetzt schon.
Also, erstmal zur Beruhigung: es geht auch ohne all die Formulare. Eine Kommilitonin von mir hat bereits zum 1.Mai eine Stelle angetreten und das war kein Problem. Allerdings auch mit der Krankenhausverwaltung abgeschlossen.
Thema Versicherung: wichtig ist wohl v.a. die Haftpflicht, da eine Familienmitversicherung mit dem Tag des Examens ausläuft.
Krankenversicherung: natürlich jetzt gute Möglichkeit, in die Private zu wechseln. Das benötigt aber ne Menge Vergleichen und Beratenlassen (rennen Dir die Berater nicht auch die Tür ein...total nervig).
Berufsunfähigkeit hab ich derzeit mal noch nach hinten verschoben, um erstmal zu sehen, wie viel Geld mir im AiP übrig bleibt. Aber auch hier bin ich verloren im Dschungel der Angebote.

Ich hab jetzt erstmal die vorläufige Appro beantragt und danach werd ich mich um Versorgungswerk und Bfa kümmern.

Ach ja, weiß vielleicht jemand, ob es noch was zu beachten gibt, wenn man zum AiP in ein anderes Bundesland geht???

hiddl
13.05.2003, 13:50
Mit dem Bundeslandwechsel hab ich mich auch schon beschäftigt. Deine vorläufige Approbation erhältst Du auf jeden Fall von dem LPA, wo Du auch Prüfung gemacht hast (ich hab meine nämlich schon, juchu :-) )
Und wenn ich die nette Dame dort richtig verstanden habe, dann muß ich die endgültige Approbation auch wieder dort beantragen. Fand ich aber irgendwie komisch, denn man muß ja als AIP diverse Fortbildungsveranstaltungen besuchen, die aber je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Muß ich dann in Hamburg arbeitend trotzdem die Fortbildungen in SH machen?? Das ginge ja noch, aber was, wenn ich nach Bayern gewechselt wäre? Schreib mal, wenn Du was Schlaues rausgefunden hast!

biba
19.05.2003, 10:26
YEAH!!!
Ich habs auch hinter mir, seit Freitag.
Nicht, dass ich das schon wirklich realisieren könnte...
und so versuch ichs mal pragmatisch auch mit dem Behördenkram..

Ich hab jetzt hier so eine schöne Info-Mappe, in der steht, man beantragt die vorläufige Berufserlaubnis beim Regierungspräsidenten.

Ähm?
Oder doch beim LPA?
Muss ich dafür mein Zeugnis schon mitschicken?
Das hab ich nämlich noch nicht, laut dieser Mappe soll man die Erlaubnis aber direkt am Tag des Bestehens anfordern???

HÄ?

Da ich noch drei Bewerbungsgespräche offen habe, hab ich mich noch nicht entschieden wo - und damit wann - ich anfange.
Macht es mehr sinn die BfA Befreiung erst zu beantragen, wenn ich das auch weiß?

PUH!
Aber egal.
He Leute, wir sind jetzt Ärzte!!!
(den Satz üb ich schon das ganze Wochenende über :-stud )

DerBlinde
19.05.2003, 22:23
Ups, ich hoffe mal ich bekomme das aus dem Kopf noch zusammen, auch wenn mein AiP schon ein wenig her ist...
BfA-Befreiung: Da bekommt ihr einen Wisch am ersten Tag, wenn ihr bei der Verwaltung sitzt zusammen mit allen möglichen und unmöglichen anderen Unterlagen (keine Patientendaten mit nach Hause nehmen, etc.). Die ersten Monate wird eh in die BfA eingezahlt, bis die ganzen Behörden endlich Euren Antrag fertig bearbeitet haben. Das macht aber nichts, da der Betrag an die BfA rückerstattet wird. WICHTIG: Ihr bekommt den Betrag auf Euer Konto überwiesen und müßt ihn dann an die VA weiter leiten. Wenn nicht, kommt die dicke Rechnung am Schluß und die lassen nicht sonderlich mit sich spaßen... Beitrag ist ca. 19,3% vom Bruttogehalt. Man sollte tunlichst einen Dauerauftrag einrichten. Vergütungen für Dienste werden auch miteingerechnet! Am Jahresende ist dann Kassensturz. Die VA listet Euch genau auf, was ihr noch schuldig seid. Zuviel gezahlte Beiträge werden auf Eurer "Haben-Seite" verbucht und nicht zurück erstattet! Da wir alle wissen, was man von der gesetzlichen Rente zu halten hat, würde ich nicht mehr als unbedingt notwendig bezahlen. Zudem ist das Geld im AiP eh knapp bemessen...
Wichtig ist es, sich möglichst schnell bei der zuständigen Ärztekammer anzumelden. Dafür muß man noch nicht einmal einen Job haben. Denn ohne Anmeldung bei der Kammer kann man so viele AiP-relevanten Fortbildungen besuchen wie man will, sie werden nicht anerkannt! Im AiP schön die Abendveranstaltungen besuchen, wenn Euer Chef Fortbildungsermächtigung hat, kann er Euch auch u.U. irgendwelche tollen Veranstaltungen bescheinigen, falls es doch eng werden sollte. Dann edn ausgefüllten AiP-Zettel + Scheine der Kammer und Kohle ans LPA... fertig ist die Approbation :-top

Achja, die vorläufige Arbeitserlaubnis als AiP möglichst schnell beantragen, da das auch dauern kann (Behörden halt) und ihr KEINEN Patientenkontakt haben dürft, solange ihr keine Erlaubnis oder Approbation habt. Damit seid ihr für die Klinik natürlich uninteressant ;-)

hiddl
22.05.2003, 15:04
Ok, ich seh schon, es hängt wie immer alles vom Bundesland, Krankenhaus und von was weiß ich noch ab.

In SH haben wir unsere vorläufige Approbation gleich mit der Anmeldung zum 3. Stex beantragt und darum auch gleich mit dem Zeugnis bekommen bzw. auf Wunsch auch eher, sofort nach bestandener Prüfung (das Zeugnis geht irgendwie einen Umweg übers IMPP).

Ich habe mich dann mit dieser AIP-Erlaubnis in Hamburg bei der Ärztekammer angemeldet, ging auch ohne Zeugnis, das muß ich nur nachreichen. Die haben mich dann weiter zum Versorgungswerk geschickt und da habe ich dann auch gleich eine Antrag auf Befreiung von der BfA ausgefüllt - war ganz einfach.

Jetzt warte ich noch darauf, daß meine Krankenkasse mich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit (aber das müssen die, oder ??) und daß meine potentielle Berufsunfähigkeitsversicherung nicht durch meinen Knöchelbruch vor 8 Jahren gefährdet ist und dann hab ich, glaub ich, alles zusammen...

Bleibt nur noch die Frage, bei wem ich dann die endgültige Approbation beantrage, aber das werde ich schon auch noch rausfinden - haben ja auch schon andere geschafft.

Naseweis
20.06.2003, 10:40
Wie Du bereits herausgefunden hast, muss man die Approbation bei dem Regierungspräsidium beantragen, wo man auch 3. Stex gemacht hat.

FataMorgana
20.06.2003, 11:31
Tja, nun bin ich auch im Club. Ich habe bei der Regierung von Unterfranken auch ganz konkret nach der Zuständigkeit für die definitive Approbation gefragt. Die Antwort war die gleiche wie die oben schon genannte: Das Regierungspräsidium des Ortes ist zuständig, an dem man sein Examen abgelegt hat. In Bayern gibt's natürlich mal wieder 'ne kleine Ausnahme: Wer in Erlangen 3. Staatsexamen gemacht hat, muss seine Approbation trotzdem bei der Regierung von Unterfranken beantragen.

Einen ganz interessanten Hinweis habe ich dort auch noch bekommen: Man kann die AiP-Fortbildungen überall besuchen. Der Herr meinte, sogar Fortbildungen im Ausland würden anerkannt, wenn die Rahmenbedingungen mit den deutschen AiP-Fortbildungen übereinstimmen.

Würde mich mal interessieren, für welche PKV Ihr Euch jetzt entschieden habt. Mein Favorit ist momentan die AXA, aber die DBV und Barmenia sind auch noch nicht aus dem Rennen.

Die Niere
18.01.2005, 17:24
Da ich ja nun gleich direkt nach der Approbation in die Schweiz zum Arbeiten gehe, ist es wohl sinnlos mich bei der BfA abzumelden und beim Versorgunsamt anzumelden, oder?

Hat jemand mal ne Telefonnummer vom Versorgungsamt...hab nix ergooglen können.

Mann und das alle in einer Woche erledigen...ich könnte k#tzen.

gruesse, die niere

statuscuriosus
21.01.2005, 11:28
Hallo Niere,
ich habe jetzt so spontan nur dies hier gefunden:
http://www.medizinstudent.de/contents/landespruefungsamt.html
Das sind wohl nur die zuständigen Landesprüfungsämter, aber des öfteren sind an der selben Adresse auch gleichzeitig die Versorgungsämter. Zumindest müßte man dir bei den LPA auch weiterhelfen können!
Viel Erfolg! :-top
Lieben Gruß aus dem Ruhrpott!
status

P.S.: ich weiß nicht, wieso der Link so komisch dargestellt wird, (mit ... in der Mitte) es läßt sich komischerweise oben nicht korrigieren. Es muß natürlich "http://www.medizinstudent.de/contents/landespruefungsamt.html" heißen.

TomB
21.01.2005, 12:06
es ist durchaus sinnvoll, sich beim Versorgungswerk (in deinem Fall nach dem Wohnsitz also in SH) anzumelden, auch wenn man ins Ausland geht. Wurde mir von meiner Ärztekammer dringend so empfohlen. Du kannst auch aus dem Ausland in deine Rentenkasse in D einzahlen. Es macht keinen Sinn z.B. jetzt für 3 Jahre in der Schweiz einzuzahlen und nach der Rückkehr wieder in D. Da machst du sicher Geld kaputt. Ruf lieber mal bei deiner Ärztekammer an!

Die Niere
21.01.2005, 17:25
@TomB: Das stimmt so nicht. Die in der Schweiz eingezahlten Beiträge kann man komplett bei einer Rückkehr nach D auf das deutsche Versorgungswerk übertragen bzw. sich sogar bar auszahlen lassen. So dass es von der Seite aus eigentlich keine Probleme machen dürfte - aber ich werd mich trotzdem mal beim deutschen Versorgungsamt anmelden...falsch ist es in keinem Fall.

gruesse, die niere