Mahlzeit
28.07.2006, 14:20
Hallo zusammen!
Folgenden Text habe ich eben auf DocCheck gelesen:
(der komplette Text ist auf http://newsletter.doccheck.com/generator/449/2121/xhtml?user=5df4c27201d42bd67509038dc7413df7 zu finden)
In Notsituationen, die ärztliche Hilfe erfordern, sind Hilfsbedürftige und Angehörige dankbar, wenn ein zufällig am Unglücksort anwesender Arzt die Versorgung übernimmt. Erleiden die Unfallopfer dennoch bleibende Schäden, sieht sich der Arzt gegebenenfalls dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entsprechend seines Könnens eingeschritten zu sein.
Sachverhalt
Im März 2001 spielt die 2-jährige K um 11.30 Uhr auf dem Grundstück Ihrer Eltern im gemeinsamen Hofraum des Elternhauses und des Nachbaranwesens. Der nicht eingezäunte Hofraum liegt 50m vom Ufer des Chiemsees entfernt am oberen Ende einer leicht abschüssigen Wiese. Der See hat einen erhöhten Wasserspiegel, so dass ein Teil der Wiese unter Wasser steht. Gegen 11.50 Uhr bemerkt die Mutter der K deren Verschwinden. Nachdem M sich auf die Suche gemacht hat, findet sie K gegen 12 Uhr bewusstlos mit dem Gesicht unter Wasser regungslos an der Wasseroberfläche treibend. Sie holt K aus dem Wasser und ruft um Hilfe.
Arzt A, ein seit 20 Jahren niedergelassener Gynäkologe, der bisher nicht im Notfalldienst gearbeitet hat und der sich in seiner Freizeit am Chiemsee aufhält, hört dies und eilt zu Hilfe. Er gibt sich als Arzt zu erkennen und untersucht K. Er hält deren Kopf schräg nach unten und streicht den Oberkörper von unten nach oben aus, worauf hin Wasser aus dem Mund und orangefarbener Schaum aus der Nase der K herausläuft. A entfernt den Schaum aus der Nase der K, fühlt mehrfach den Puls und die Temperatur und schaut in die Pupillen, die weit und starr sind. Die stark unterkühlte K atmet nicht, hat keinen tastbaren Puls mehr und weist keine Muskelspannungen auf. A unterlässt die weitere Reanimation, weil er K für tot hält. Die später gegen 12.16 Uhr eintreffenden Notärzte können K jedoch reanimieren. K leidet seither wegen des Sauerstoffmangels an irreparablen Hirnschäden. Sie ist stark behindert und pflegebedürftig. Es kann aber nicht mehr festgestellt werden, ob K aufgrund langer Sauerstoffunterversorgung bereits vor dem Eintreffen des A einen schweren Hirnschaden erlitten hat.
[...]
Fazit
Schreitet ein zufällig am Unfallort anwesender Arzt in einer Notsituation helfend ein, schließt er hierdurch noch keinen Behandlungsvertrag mit dem Unfallopfer; weder die tatsächliche Durchführung der Untersuchung noch die Äußerung, Arzt zu sein, ist als Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages zu verstehen.
Vielmehr erfolgt die Übernahme der Hilfeleistung im Einvernehmen mit dem Hilfebedürftigen aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags i.S.d. § 662 BGB; der nicht nothilfegeschulte Arzt ist dabei nicht in seiner Eigenschaft als Arzt, sondern wie ein beliebiger Dritter zu behandeln: Zwar muss er sich bezüglich der Anforderungen an ein sorgfaltsgemäßes Vorgehen an den Kenntnissen und Fähigkeiten messen lassen, über die er berufsbedingt verfügen muss. Eine weitergehende Haftungsverschärfung aus dem Beruf des Helfers abzuleiten ist jedoch nicht sachgerecht.
Auch die speziell für das Arzthaftungsrecht entwickelten Beweislastgrundsätze finden mangels Vorliegens eines Behandlungsverhältnisses aufgrund eines Behandlungsvertrages in den vorgenannten Fällen keine Anwendung.
Da werfen sich nun doch einige Fragen auf:
Ist das ganze "Garantenstellung"-Gerede für den Allerwertesten ?
Ich habe immer gelernt, dass ich diese Stellung einnehme, sobald ich mich als Fachkundiger zu erkennen gebe (Kleidung / Äußerung). D.h. dass man von mir dann auch mehr erwarten kann als von einem Laienhelfer und ich somit für evtl. Schäden haftbar gemacht werden kann (z.B. wenn ich von einer Rea abrate o.ä.)
Was mache ich als "einfacher Sani / RS", wenn mir so ein Arzt begegnet ? egal ob im Dienst oder Privat...
klar werde ich einen NA angefordert haben, aber was kann man / sollte / darf bis dahin mit diesem übereifrigen Doc machen?
Der wird sich kaum wegschicken lassen um eine Decke zu holen ;)
Kommentare ?
Anregungen ?
Folgenden Text habe ich eben auf DocCheck gelesen:
(der komplette Text ist auf http://newsletter.doccheck.com/generator/449/2121/xhtml?user=5df4c27201d42bd67509038dc7413df7 zu finden)
In Notsituationen, die ärztliche Hilfe erfordern, sind Hilfsbedürftige und Angehörige dankbar, wenn ein zufällig am Unglücksort anwesender Arzt die Versorgung übernimmt. Erleiden die Unfallopfer dennoch bleibende Schäden, sieht sich der Arzt gegebenenfalls dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entsprechend seines Könnens eingeschritten zu sein.
Sachverhalt
Im März 2001 spielt die 2-jährige K um 11.30 Uhr auf dem Grundstück Ihrer Eltern im gemeinsamen Hofraum des Elternhauses und des Nachbaranwesens. Der nicht eingezäunte Hofraum liegt 50m vom Ufer des Chiemsees entfernt am oberen Ende einer leicht abschüssigen Wiese. Der See hat einen erhöhten Wasserspiegel, so dass ein Teil der Wiese unter Wasser steht. Gegen 11.50 Uhr bemerkt die Mutter der K deren Verschwinden. Nachdem M sich auf die Suche gemacht hat, findet sie K gegen 12 Uhr bewusstlos mit dem Gesicht unter Wasser regungslos an der Wasseroberfläche treibend. Sie holt K aus dem Wasser und ruft um Hilfe.
Arzt A, ein seit 20 Jahren niedergelassener Gynäkologe, der bisher nicht im Notfalldienst gearbeitet hat und der sich in seiner Freizeit am Chiemsee aufhält, hört dies und eilt zu Hilfe. Er gibt sich als Arzt zu erkennen und untersucht K. Er hält deren Kopf schräg nach unten und streicht den Oberkörper von unten nach oben aus, worauf hin Wasser aus dem Mund und orangefarbener Schaum aus der Nase der K herausläuft. A entfernt den Schaum aus der Nase der K, fühlt mehrfach den Puls und die Temperatur und schaut in die Pupillen, die weit und starr sind. Die stark unterkühlte K atmet nicht, hat keinen tastbaren Puls mehr und weist keine Muskelspannungen auf. A unterlässt die weitere Reanimation, weil er K für tot hält. Die später gegen 12.16 Uhr eintreffenden Notärzte können K jedoch reanimieren. K leidet seither wegen des Sauerstoffmangels an irreparablen Hirnschäden. Sie ist stark behindert und pflegebedürftig. Es kann aber nicht mehr festgestellt werden, ob K aufgrund langer Sauerstoffunterversorgung bereits vor dem Eintreffen des A einen schweren Hirnschaden erlitten hat.
[...]
Fazit
Schreitet ein zufällig am Unfallort anwesender Arzt in einer Notsituation helfend ein, schließt er hierdurch noch keinen Behandlungsvertrag mit dem Unfallopfer; weder die tatsächliche Durchführung der Untersuchung noch die Äußerung, Arzt zu sein, ist als Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages zu verstehen.
Vielmehr erfolgt die Übernahme der Hilfeleistung im Einvernehmen mit dem Hilfebedürftigen aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags i.S.d. § 662 BGB; der nicht nothilfegeschulte Arzt ist dabei nicht in seiner Eigenschaft als Arzt, sondern wie ein beliebiger Dritter zu behandeln: Zwar muss er sich bezüglich der Anforderungen an ein sorgfaltsgemäßes Vorgehen an den Kenntnissen und Fähigkeiten messen lassen, über die er berufsbedingt verfügen muss. Eine weitergehende Haftungsverschärfung aus dem Beruf des Helfers abzuleiten ist jedoch nicht sachgerecht.
Auch die speziell für das Arzthaftungsrecht entwickelten Beweislastgrundsätze finden mangels Vorliegens eines Behandlungsverhältnisses aufgrund eines Behandlungsvertrages in den vorgenannten Fällen keine Anwendung.
Da werfen sich nun doch einige Fragen auf:
Ist das ganze "Garantenstellung"-Gerede für den Allerwertesten ?
Ich habe immer gelernt, dass ich diese Stellung einnehme, sobald ich mich als Fachkundiger zu erkennen gebe (Kleidung / Äußerung). D.h. dass man von mir dann auch mehr erwarten kann als von einem Laienhelfer und ich somit für evtl. Schäden haftbar gemacht werden kann (z.B. wenn ich von einer Rea abrate o.ä.)
Was mache ich als "einfacher Sani / RS", wenn mir so ein Arzt begegnet ? egal ob im Dienst oder Privat...
klar werde ich einen NA angefordert haben, aber was kann man / sollte / darf bis dahin mit diesem übereifrigen Doc machen?
Der wird sich kaum wegschicken lassen um eine Decke zu holen ;)
Kommentare ?
Anregungen ?