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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RAiP anrechnung 24 Std. Schicht



grumel
16.08.2006, 06:49
Hallo Forum.
ich habe in der suchfunktion nix gefunden.

Ich leiste meine RAiP Stunden im 24 Stunden dienst ab.
Werden pro schicht die kompletten 24 stunden anerkannt?
Wenn ja, wo steht das?

Rescuerambo
16.08.2006, 07:47
:confused: Ich dachte 24-Stunden Schichten sind nicht mehr erlaubt, oder bin ich da falsch informiert....

Beachbaer82
16.08.2006, 08:02
Im RAiP ist die Anwesenheitszeit = Praktikumszeit.

Das ist aber nicht zu verwechseln. Kohle und Stundenkontotechnisch ist es anders. Da gibt es ja Vorgaben vom AG.
Also 24 Std = 24 Std Praktikum aber nur ( was weiß ich was ihr bekommt ca. 18 Dienststunden )...

RS-USER-blacksheep
16.08.2006, 13:16
Original geschrieben von Rescuerambo
:confused: Ich dachte 24-Stunden Schichten sind nicht mehr erlaubt, oder bin ich da falsch informiert....
Soweit ich weis ist es das auch nicht mehr. Ich gehöre zu den mehr oder minder glücklichen die sogar ne vertraglich geregelte 48h Woche (Vollarbeitszeit) haben.

Aber: Anwesenheit = Praktikumszeit.

RS-USER-DocMezzoMix
16.08.2006, 13:28
Wie immer in der Rettungsdienstausbildung hängt dies von der für dich zuständigen behördlichen Stelle ab. Das heißt, einfachster Weg, die Behörde (Regierungspräsidium) fragen, welches für dich zuständig ist.
In Hessen wäre es das RP Darmstadt, welches z.B. beim RS maximal 8 Std. anerkennt, dies aber beim RAiP nicht beanstandet. In Mainz brauchst du keine Stunden, in Hessen min. 320 etc. Habe gerade vergessen zu schauen, wo du herkommst, aber eine korrekte Antwort wirst du nur von deinem RP erhalten, welches dir sagt "érkennen wir an..oder nicht".
Wenn die Antwort negativ ausfällt, bleiben dir auch nur zwei möglichkeiten, entweder weinend hinnehmen, oder Widerspruch/Klage.

Aufgrund der vielen unterschiede in D würde ich mich also hier auf keine Aussage verlassen, und direkt nachfragen, gerade der Aspekt der anerkennung von Bereitschaftszeit ist dabei bestimmt nicht unwichtig.
Kann dazu aber nix sagen, arbeite 38,5 Std. und jede Sekunde wird bezahlt.
Gruß

dMM

RS-USER-DoktorW
16.08.2006, 16:55
Was erlaubt ist, und was gemacht wird sind immer 2 Paar Schuhe ;)

Ich arbeite in Frankreich auch 48 h am WE, obwohl es verboten ist...

MrBart
16.08.2006, 17:01
Hi!

Also, es kommt drauf an WO du Praktikum machst. Es gibt Rettungswachen die rechnen dir die 24 h voll an. Es gibt aber auch Wachen die sagen, 24 h ? Davon lernst du vielleicht grade mal 16 h Stunden was. Also rechnen wir dir auch nur 16 h an.
Mein Tipp geh zu deinem RW Leiter oder Leiter RD die müssen das wissen. Oder halt zu deinem LRA, der auch :D .

Und 24 h Schichten sind mit bestimmten Anträgen bis zum 31.12.2006 zulässig. Dann is aber auch Sense!

Gruß

RS-USER-DocMezzoMix
16.08.2006, 17:20
Wie gesagt, ich bin der Meinung, nicht die Rettungswache, sondern die die Ausbildung (und die Urkunde austellende) Behörde haben das letzte Wort.. Ich muss Praktikumsstunden ja auch nicht der Wache sondern dem RP nachweisen...

MrBart
16.08.2006, 20:09
Das ist vollkommmen richtig! Aber ich dachte die Fragezielt darauf ab, ob die Stunden von der Wache anerkannt wird und wie lange man für die Wache im Anerkennungsjahr arbeiten muss... Ichh hoffe ich hab das irgendwie verständlich rüber gebracht! :confused: :-p

RS-USER-DocMezzoMix
17.08.2006, 21:16
Ah, ich verstehe. Da gebe ich natürlich recht, wenn der LRA für's Abschlussgespräch (wenn es das bei euch gitb?) das nicht anerkennt, ist natürlich auch blöd.
Die Frage mit der Bereitschaftszeit, und wie die einzubeziehen ist, muss man natürlich auch beiden (RP+LRA) stellen.

Gruß,

dMM, der heute illegaler weise 16Stunden am Stück gearbeitet hat.. (Aber 8 Überstunden am Tag sind ja auch was ;) )

krumel
18.08.2006, 08:16
Es gibt durchaus so Regierungspräsidien, die dann maximal 12h anrechnen.
Was deine RW macht kann dir primär erstmal egal sein, diese ist ja verpflichtet dir eine definitive Lohnabrechnung vorzulegen, in der deine Stunden aufgeschlüsselt sind.
Prinzipiell kannst du (so wie ich) damit zu einer anderen RW gehen und dort dein Abschlussgespräch machen, Stunden sind Stunden, betreuender RA ist betreuender RA... Aber sowas muss man natürlich zur Hand haben und man sollte sich sicher sein, dass man an ersterer Wache nicht mehr arbeiten will ;)