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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Förderung durch Arbeitsamt für die RA-Ausbildung?



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Blaulicht-shaolin
29.08.2006, 23:33
Mal so eine Frage in die Runde;)
Wer von euch weiss nach welchen Kriterien das Arbeitsamt sich die Leute aussucht um ihnen die RA-Ausbildung zu fördern?:confused:
Mir fällt eigentlich nur logisches ein. z.B.
- Ich kann in meinem ursprünglichen Ausbildungsberuf nix finden.
- Ich bin dem Arbeitsamt bis jetzt noch nicht auf der Tasche gelegen ;)
- ...?

Mit anderen Worten: Kennt von euch jemanden der die Ausbildung gefördert bekommen hat? Wenn ja, wie sieht diese Förderung konkret aus und was hat "er dafür tun müssen" (wie hat er das sozusagen angestellt)?

Leni
29.08.2006, 23:46
Mein DRK KV ist so großzügig ,nur leider nicht bei mir...

Wie schauts mit Bafög aus?! Aber da bist du glaube schon zu alt oder?! Muss mal in die Unterlagen schauen.........
Bafög geht bei mir leider auch nicht.......muss alles aus eigener Tasche bezahlen.
Frag doch mal bei deinem A****amt deines Vertrauens nach und erkundige dich.Die müssen es schließlich am Besten wissen :)

RS-USER-Rettungsziege
29.08.2006, 23:54
Ich hab gehört, dass wenn du als RA mehr verdienen kannst,
als in deinem ursprünglich gelernten Beruf,
dann hast du Chancen ihn finanziert zu bekommen.

Rettungszwergin
30.08.2006, 07:14
normalerweise, schaut das Arbeitsamt, welche Berufsgruppen zur Zeit benötigt wird. Da der Markt beim RAssistenten übervoll ist, sind die Chancen sehr schlecht. Aber sicher nicht unmöglich. Es ist egal wieviel Geld man durch eine neue Ausbildung verdient, hauptsache, man ist nicht mehr in der Kartei arbeitssuchend oder arbeitslos. Wenn man selbst einen Vorschlag bringt zur Umschulung, ist das Arbeitsamt meistens froh.

Bafög würde ich fragen. Normalerweise bis zum 40. Lebensjahr. Elternunabhängig, wenn man schon was gelernt hat. Auch da einfach fragen. Beste Infos gib´s beim Studentensekretariat darüber.

Und dann gibt es noch andere Ausbildungskredite, die auch finanzierbar sind.

hilft dir das ein wenig?;)

Rescuerambo
30.08.2006, 07:47
also ich kann dir nur sagen wie's bei mir war, als ich zum blödesten zeitpunkt überhaupt arbeitslos wurde:

Das Arbeitsamt hat sich quer gestellt, wo es nur ging, hat mich in solche bescheuerten Massnahmen gesteckt (z.B. wie bewerbe ich mich richtig) etc, etc.

Als ich dann mal ganz lieb und freundlcih nach der Unterstüzung bei der Ausbildung zum RA gefragt hab, wurde gleich gesgat: "Machen wa nicht"


Shao, frag einfach mal bei AA deines vertrauens nach, ob das irgendwie gefördert wird. Vielleicht hast Glück, und die Pfeifen da lassen sich überreden ;)

RS-USER-DoktorW
30.08.2006, 09:34
es gibt immer mal wieder Leute, die es schaffen vom AA gefördert zu werden. Die Frage ist halt wirklich, ob es Sinn macht! Hast Du Chancen übernommen zu werden? Du weißt sicher, dass die Situation nicht rosig aussieht!

Drücke Dir aber die Daumen, dass es klappt!

RS-USER-Sargnagel
30.08.2006, 10:15
es soll ja auch Kreisverbände geben die ihre RettAss Azubis bezahlen.....

RS-USER-First_Responder
30.08.2006, 10:23
Original geschrieben von Rettungszwergin
normalerweise, schaut das Arbeitsamt, welche Berufsgruppen zur Zeit benötigt wird.


Ich kann irgendwie nicht glauben das das AA überhaupt irgendetwas schaut.

Mein prägnantestes Erlebnis mit der Bande war zur Zeit meiner Ausbildungssuche.
Das einzige was die liebe Frau vom Amt gemacht hat war auf deren eigene Homepage zu gehen und für mich meinen gewünschten Beruf eingeben. Das hätte ich genausogut auch zuhause machen können. Danach hörte ich fast ein halbes Jahr nichts. Als ich dann mittlerweile zwei Verträge zur Auswahl auf meinem Schreibtisch hatte, kamen dann endlich mal Stellenangebote bei mir an. Und zwar nur ca. die Hälfte von dem was ich in der vorherigen Zeit schon geschrieben hatte. Die Adressen hatte ich selbst von der HP.


Und deshalb werde ich alles tun um niemals als Kunde (ja so heißt das jetzt, richtig mit Kundennummer) von denen abhängig zu sein!

krumel
30.08.2006, 10:25
Ich hatte damals wo ich angefangen habe, in MUC und Rosenheim angefragt wegen Förderung.
Definitive Aussage von denen war:
"Wird nicht gemacht, wir haben an die Hundert arbeitslose RA hier in der Kartei."

Ist zwar schon ein zwei Jährchen her, aber die Lage hat sich ja nicht geändert.
RA Stellen hauptamtlich sind rar gestreut.
Es ist ja alleine schon ein riesen Problem für viele, eine adäquate RAiP Stelle zu bekommen.

Grüße,
Phil
PS: @shao: Wie waren die Einführungsschichten?

Blaulicht-shaolin
30.08.2006, 10:44
Najaaaaa, das sog. AA meines Misstrauens hat bei mir einen ganz schlechten Stellenwert...
Das letzte Mal als ich dort war lief es auf Folgendes hinaus: "Tja gute Frau, Sie fallen in keine der Zielgruppen (zu alt, keine Wiedereinsteigerin, kein Azubi, keine Umschulerin, etc.:rolleyes: ) und haben deswegen so gut wie garkeine Chancen was zu finden. Ausserdem bekommen Sie eh nichts weil sie die letzten 10 Jahre keine Beiträge geleistet haben (ich war ja im Ausland und hab dort meine Beiträge gezahlt:( )."
Also hab ich das Ganze einfach selbst in die Hand genommen und siehe da, ich hab es trotzdem geschafft *ganz stolz grinz* .

Ach übrigens: in meinem ursprünglichen Ausbildungsberuf komm ich ja überhaupt nicht mehr rein! Da ich "diplomierte Briefträgerin" bin, wollte ich natürlich damals auch bei der Post wieder einsteigen... Die meinten nur, durch irgendeine merkwürdige Arbeitsvertragsregelung (zu Gunsten des Arbeitgebers natürlich) wird man nicht mehr genommen wenn man schon mal bei der Post gearbeitet hat.:-keule

Aber mich würde es einfach mal reizen dort reinzustiefeln, der Schnepfe sagen was sie "zu tun hat":grins: und versuchen es durchzukriegen.

@ Phil: Schichten waren schön. Hab mich nichtmal verfahren:D . Aber mit der Ortskunde hapert es schon noch ziemlich;) und ich bräuchte noch immer einen ortskundigen Kollegen um anzukommen.D:-) Ausserdem langweile ich mich zu Tode solange der Gong nich geht.:rolleyes: Dann doch lieber KTW-Schubse fahren:cool:

RS-USER-blacksheep
30.08.2006, 11:23
Original geschrieben von Blaulicht-shaolin
Ach übrigens: in meinem ursprünglichen Ausbildungsberuf komm ich ja überhaupt nicht mehr rein! Da ich "diplomierte Briefträgerin" bin, wollte ich natürlich damals auch bei der Post wieder einsteigen... Die meinten nur, durch irgendeine merkwürdige Arbeitsvertragsregelung (zu Gunsten des Arbeitgebers natürlich) wird man nicht mehr genommen wenn man schon mal bei der Post gearbeitet hat.:-keule


Also die Deutsche Post AG hat ner Bekannten quasi bettelnt vor den Füßen gelegen das sie doch bitte wieder einsteigen solle. Es würden ausgebildete Fachkräfte fehlen und Azubis seien so teuer ...

Und zum RA:
Lass es lieber und schau ob du nicht noch was anderes findest wo es besser aus sieht und dir auch Spass macht.

RS-USER-DocMezzoMix
30.08.2006, 14:50
Ich glaube ein Kollege hat mal gefragt, und es gibt wohl nur eine Chance, wenn du einen festen Arbeitsvertrag vorweisen kannst.

RS-USER-blacksheep
30.08.2006, 16:29
Original geschrieben von DocMezzoMix
Ich glaube ein Kollege hat mal gefragt, und es gibt wohl nur eine Chance, wenn du einen festen Arbeitsvertrag vorweisen kannst.
Und vor allem muss der unbefristet sein.

Jambe
30.08.2006, 18:44
Original geschrieben von First_Responder



Das einzige was die liebe Frau vom Amt gemacht hat war auf deren eigene Homepage zu gehen und für mich meinen gewünschten Beruf eingeben. Das hätte ich genausogut auch zuhause machen können.



Ähm, was hast du denn erwartet? Die Damen und Herren arbeiten mit den gleichen Daten, die die offizielle Homepage bietet, oder glaubst du es gibt ein paar heiße "Geheimstellen" in der Schreibtischschublade? :-p
Drum heißt es ja auch immer, bitte verlasst euch nicht aufs Arbeitsamt, ihr seid verpflichtet euch selbst zu kümmern.
Meine Erfahrungen sind, dass die Jungs und Mädels dort sehr kompetent helfen können, wenn wirklich Hilfe Not tut. Kaum zu glauben, ich weiß - ist aber meine Erfahrung. ;)

Thema Zahlung Ausbildung zum RA - da glaub ich nicht recht dran, weil der Markt sehr schlecht ist. Das Amt muss seine Ausgaben nämlich rechtfertigen und ich weiß nicht, wie die da argumentieren wollen. "Ja, keiner braucht mehr RAs, aber wir wollten dem Menschen einen Traum erfüllen, und wir haben's ja..."
Aber das wurde ja schon hier geschrieben. Es ist sicher eine Einzelfallentscheidung, aber sie muss unter dem Strich auch Sinn machen - z. B. Aussicht auf eine Festanstellung im Anschluss an die Ausbildung o.ä.

Zum Thema Arbeiten bei der Post - da geht es wohl um befristete Arbeitsverträge. Das Befristungsgesetz schreibt vor, dass Leute, die schon einmal dort gearbeitet haben, nicht noch einmal befristet eingestellt werden dürfen. Da die Post aber gerne befristet, geht eine 2. Einstellung nicht. ;)

RS-USER-blacksheep
30.08.2006, 18:49
Original geschrieben von Jambe
Zum Thema Arbeiten bei der Post - da geht es wohl um befristete Arbeitsverträge. Das Befristungsgesetz schreibt vor, dass Leute, die schon einmal dort gearbeitet haben, nicht noch einmal befristet eingestellt werden dürfen. Da die Post aber gerne befristet, geht eine 2. Einstellung nicht. ;)

Hm .. mag sein das ich hier irre, aber nach meinem Kenntnisstand sind bis zu 2 befristet Verträge möglich. Mit dem 3ten muss es dann ein unbefristeter sein. Also 2 mal befristet verlänger okay, danach gar nicht mehr oder unbefristet.

RS-USER-DocMezzoMix
31.08.2006, 09:02
Als Steuerzahler sag ich es jetzt mal so:

Wir brauchen keine RA's, wenn es keine Stelle gibt, die reserviert wird, macht die Ausbildung keinen Sinn, der Markt ist einfach übersättigt, da ja jeder auf ne Schule gehen kann und sich ausbilden lassen kann, auch wenn ihn keiner braucht.
Wenn du natürlich ein Jobangebot hast, sollte man dies natürlich machen.

Meines erachtens kann es nicht Aufgabe einer Behörde sein, den Leuten Arbeitsplätze anzubieten, da müssen sich die Leute schon selbst drum kümmern. Maximale Aufgabe sollte es sein, ihnen bei der Verwaltung zu helfen und bei Schulungen und Co zur Seite zu stehen. Wer glaubt jemand sucht so effektiv nach dem Traumjob wie man selbst, der soll ruhig weiter träumen.

Zum Thema befristete Verträge:
Ich meine mich erinnern zu können, das ihr beide recht habt. Nach der zweiten befristung in Folge ist eine unbefristete Verlängerung fällig. Um zu verhindern, das man einfach immer wieder kündigt und neu befristet einstellt, ist dies irgendwie ausgehebelt, wenn nicht anders geregelt, bzw. im Zweifel die Einstellung einklagbar. ICh mach mich da mal schlau und berichte morgen.

Gruß dMM

RS-USER-Claudi
31.08.2006, 12:20
Es ist nicht so leicht mit den befristeten Verträgen, da das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht immer gültig ist. Tarifverträge (früher BAT) haben gelegentlich Sonderregelungen zum Thema befristete Verträge. Es kommt also darauf an, bei welchem Arbeitgeber man eingestellt werden soll. Um die Verwirrung zu komplettieren, hier ein kleiner Auszug aus dem TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz):

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.


Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.
Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.

Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt.

altschwester
02.09.2006, 08:26
vom arbeitsamt irgendetwas zu bekommen????????
ich habe die erfahrung gemacht das das schier unmöglich ist seid 6 jahren laufe ich da hinterher das ich ein zinsloses dahrlehn für den führerschein bekomme weil ich in die mobile pflege möchte .
nix bekomme ich nicht mal arbeitsvorschläge zumindest keine brauchbaren.
für sämtliche benötigt man einen schein tsss
bei mir kommt erschwerend hinzu das ich alleinerziehend bin aber hilfe in irgendeiner form bekomme ich nicht ganz im gegenteil nur vorwürfe
also wenn ihr was verändern wollt versucht es aus eigener tasche

Jambe
02.09.2006, 11:25
Original geschrieben von altschwester
vom arbeitsamt irgendetwas zu bekommen????????
ich habe die erfahrung gemacht das das schier unmöglich ist seid 6 jahren laufe ich da hinterher das ich ein zinsloses dahrlehn für den führerschein bekomme weil ich in die mobile pflege möchte .

kannst du mir den Paragraphen nennen, aus dem hervorgeht, dass das Amt diese Leistung erbringen kann/muss? :confused:
Meines Wissens wird der Führerschein schon lange nicht mehr gefördert - auch nicht als Darlehen. Letztendlich müssen sich Behörden auch an ihre Vorschriften halten. Sie setzen das Sozialgesetzbuch nur um (mal mehr mal weniger streng), aber sie haben es nicht geschrieben.

altschwester
02.09.2006, 14:09
ein führerschein wird noch gefördert unter gewissen bedingungen das weiss ich

aber wo ist da der sinn die ämter haben geld für alles mögliche ich möchte es ja nicht geschenkt haben
und ist da nicht mehr verstand wenn ich durch den führerschein eine volle stelle auch mit kind annehmen kann ??????
statt jetzt mit meiner viertel stelle rumzukrebsen?
ich hätte schon zehn stellen haben können das weiss das amt auch die briefe liegen bei denen
also ich habe noch nie etwas vom amt bekommen in welcher form auch immer deshalb kümmer ich mich lieber selbst drum ob ausbildung oder schein das war eigendlich alles was ich sagen wollte