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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisfamulatur im Ausland......



DoktorW
15.05.2003, 09:13
Hallo,

weiß jemand von euch, was genau auf der Famulaturbescheinigung stehen muss, wenn die Praxisfamulatur im Ausland (z.B. Frankreich :-D ) absolviert wird!?!

gruß
W

Heinz Wäscher
15.05.2003, 11:08
ich würd so ein vorgefertigtes Formular nehmen
hmm...Link funkt nich
dann eben auf www.uni-luebeck.de
links im Navigationsbaum auf "Studium"
dann auf "Seiten des Studierenden Service Centers"
dann auf "Formulare und Merkblätter"
dann auf "Medizin"
dann runterscrollen auf Famulatur

würde ja nen Direktlink geben, aber der heißt auch so wie die HP

blanko
15.05.2003, 13:52
Würde vielleicht noch mal beim LPA nachfragen, obs da für Praxis irgendwelche Vorraussetzungen gibt.
Hab gehört einige verlangen so nen Zusatzt wie..."der Arbeit in einer Praxis gleichzusetzen" oder so.
Da hier ja eh alles anerkannt wird :-)). Müssen wir nur drauf achten, daß irgendo raus hervorgeht, daß es sich auch um ne Praxis handelt.

DoktorW
15.05.2003, 14:25
Eine französische Famulaturbescheinigung hab ich doch schon lange....
Die sagt ja nur aus wann ich da war!

Es geht mir wirklich um den Wortlaut, der dort vermerkt sein muss bzw. ob ein Stempel mit "Consultations" ausreichend ist!

gruß
W

Heinz Wäscher
15.05.2003, 14:36
ja dann benutz den Wisch doch!
LPA is doch bescheuert, das weiß jeder!
Auf den Scheinen MUß zB auch vermerkt sein: hat regelmäßig und erfolgreich teilgenommen

Daß ein gewisser Wortlaut enthalten sein muß,das wird bei den Famulaturen nicht anders sein

DoktorW
15.05.2003, 14:47
eben nicht bescheuert sondern kleinlich!

und so was kläre ich lieber vorher bevor ich da mit nem Zettel hinrenne, und die sagen dann Nö!
Dann kann man nicht nochmal hin und sagen: Ich hab nen Neuen! ;-)

Heinz Wäscher
15.05.2003, 14:52
Und was spricht dann dagegen bereits vom LPA vorgefertigte Vordrucke zu benutzen???

DoktorW
15.05.2003, 17:10
sprech ich hebräisch oder was? ;-)

DEN hab ich doch schon und benutze ihn auch! Ich will nur wissen, was drauf stehen muss, damit sie ihn anerkennen.

Ein Anruf beim LPA in Frankfurt hat auch nicht gefruchtet:
"Das weiß ich auch nicht, was da draufstehen muss"

Verbindlichen Dank auch!

Heinz Wäscher
15.05.2003, 17:19
:-)) :-))

Dann nimmste den Wisch vom LPA Hessen!
Stell Dich nich an wien Mädchen!!! :-D

Da kannste immer noch sagen, daß die selber das ins Netz gestellt haben

oder Du nimmst den von meinem Link, is zwar Schleswig-Holstein, aber immerhin ist Medizin ja eine bundeseinheitliche Ausbildung

DoktorW
16.05.2003, 10:15
ES GEHT NICHT DARUM, WELCHEN ZETTEL ICH VERWENDEN MUSS SONDERN WAS AUF DEM ZETTEL DRAUFSTEHEN MUSS, DASS ES ALS PRAXISFAMULATUR ANERKANNT WIRD!

lore
16.05.2003, 19:43
bevor ihr hier völlich vom thema abkommt, mag ich mal was schreiben, auch wenn ich garkeine ahnung von famulaturen hab. :-)
weil sich ja niemand richtig auskennt, bleibt dir wohl nix anderes übrig, als dich mit der standardantwort zu begnügen und dein lpa zu belästigen.

Ein Anruf beim LPA in Frankfurt hat auch nicht gefruchtet:
mußte eben weiterfragen, kennste doch schon von denen, daß man auf ne frage nicht beim ersten versuch ne antwort bekommt, außerdem biste ja auf was eindeutiges von denen angewiesen.
viel erfolg

Heinz Wäscher
16.05.2003, 20:03
na ja auf www.approbationsordnung.de , wenn der Link noch funkt, steht genau, was inner Bescheinigung drinstehen muß
un dasselbe steht nun mal auf diesen Vordrucken auch drauf
Warum kann man die denn nich benutzen?