Toxic_Lab
13.09.2006, 12:52
Heute aus GMX:
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Rotes Kreuz verhindert BAG-Urteil zur Vergütung von Praktikanten
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Vergütung von Praktikanten verhindert.
Das Urteil des BAG hätte Symbolwirkung gehabt.
© Archiv
Das DRK zog seine Revision in dem Streitfall in der mündlichen Verhandlung am Dienstag zurück, wie das BAG auf Anfrage mitteilte. Damit akzeptierte das DRK ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, das dem Praktikanten insgesamt knapp 10.000 Euro zugesprochen hatte. (Az: BAG 9 AZR 21/06, LAG 3 Sa 542/04)
Der heute 24-jährige Kläger absolvierte beim DRK-Kreisverband Dresden ein "praktisches Ausbildungsjahr". Neben einer schulischen Ausbildung und einer staatlichen Prüfung ist dieses Praktikum notwendig, um den Beruf des Rettungsassistenten zu erwerben.
Die "Ausbildungsvereinbarung" sah keine Vergütung vor. Der junge Mann klagte dagegen: Nach dem Berufsbildungsgesetz schulde das DRK ihm eine "angemessene Vergütung"; laut Tarifvertrag seien dies monatlich 975 Euro. Das DRK vertrat hingegen die Ansicht, das Praktikum sei Teil der schulischen Ausbildung; das Berufsbildungsgesetz sei daher nicht anwendbar.
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Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG gaben dem angehenden Rettungsassistenten Recht. Somit lehnte er vor dem BAG einen Vergleich ab. Offensichtlich um ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern, nahm daraufhin das DRK seine Revision zurück.
Damit ist das LAG-Urteil rechtskräftig. Bei der Haushaltsdebatte des Bundestages hatte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vergangene Woche angekündigt, er wolle den verbreiteten "Missbrauch" von Praktikumsplätzen stoppen.
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Quelle:
http://www.gmx.net/de/themen/beruf/karriere/geld/2900938,cc=000000055900029009381wqRj6.html
Viele Grüße und ABS, Toxic
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Rotes Kreuz verhindert BAG-Urteil zur Vergütung von Praktikanten
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Vergütung von Praktikanten verhindert.
Das Urteil des BAG hätte Symbolwirkung gehabt.
© Archiv
Das DRK zog seine Revision in dem Streitfall in der mündlichen Verhandlung am Dienstag zurück, wie das BAG auf Anfrage mitteilte. Damit akzeptierte das DRK ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, das dem Praktikanten insgesamt knapp 10.000 Euro zugesprochen hatte. (Az: BAG 9 AZR 21/06, LAG 3 Sa 542/04)
Der heute 24-jährige Kläger absolvierte beim DRK-Kreisverband Dresden ein "praktisches Ausbildungsjahr". Neben einer schulischen Ausbildung und einer staatlichen Prüfung ist dieses Praktikum notwendig, um den Beruf des Rettungsassistenten zu erwerben.
Die "Ausbildungsvereinbarung" sah keine Vergütung vor. Der junge Mann klagte dagegen: Nach dem Berufsbildungsgesetz schulde das DRK ihm eine "angemessene Vergütung"; laut Tarifvertrag seien dies monatlich 975 Euro. Das DRK vertrat hingegen die Ansicht, das Praktikum sei Teil der schulischen Ausbildung; das Berufsbildungsgesetz sei daher nicht anwendbar.
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Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG gaben dem angehenden Rettungsassistenten Recht. Somit lehnte er vor dem BAG einen Vergleich ab. Offensichtlich um ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern, nahm daraufhin das DRK seine Revision zurück.
Damit ist das LAG-Urteil rechtskräftig. Bei der Haushaltsdebatte des Bundestages hatte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vergangene Woche angekündigt, er wolle den verbreiteten "Missbrauch" von Praktikumsplätzen stoppen.
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Quelle:
http://www.gmx.net/de/themen/beruf/karriere/geld/2900938,cc=000000055900029009381wqRj6.html
Viele Grüße und ABS, Toxic