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divemedic
19.10.2006, 08:48
Bzgl. Benzodiazepine und BTMG möchte ich diesen Thread noch mal reanimieren.

Es ist zwar richtig, dass die Wirkstoffe der Benzos im BTMG genannt werden, aber wesentlich ist folgender Zusatz, der in der Anlage III des BTMG unter den meisten handelsüblichen Benzos so oder ähnlich zu finden ist:


– ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten –

Das heißt, solange ein Benzo innerhalb der in der Anlage III zum BTMG genannten Mengen und Konzentrationen verkauft wird, fällt es eben nicht unters BTMG und man darf's straffrei besitzen.

Viele Grüße

Andi