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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie heißt das?



adrenalinchen
04.10.2006, 15:31
Hallo Ihr Lieben,
hab mal ne Frage:
:confused:Wie heißt diese Meldung, die man an die PDL abgibt, wenn die Personalsituation nicht tragbar ist und man die Verantwortung für eine fachgerechte Pflege nicht übernehmen kann???
:confused: :confused: :eek:

Stephan2204
04.10.2006, 15:42
Original geschrieben von adrenalinchen
Hallo Ihr Lieben,
hab mal ne Frage:
:confused:Wie heißt diese Meldung, die man an die PDL abgibt, wenn die Personalsituation nicht tragbar ist und man die Verantwortung für eine fachgerechte Pflege nicht übernehmen kann???
:confused: :confused: :eek:

Hallo,
das ist eine "Überlastungsanzeige"

Henk from Hell
04.10.2006, 15:43
Bei uns heisst das umgangssprachlich "Notstandserklärung". Ne Formale Meldung gibts dazu aber leider nicht, wär ja schön...

RS-USER-Claudi
04.10.2006, 15:48
"Formblätter" für die Überlastungsanzeige sollte der Betriebsrat vorrätig haben.

RS-USER-Bärentöter
04.10.2006, 16:22
übrigens, falls ich nichts verpaßt habe, adrenalinchen arbeitet in Österreich!

adrenalinchen
05.10.2006, 13:36
nix verpasst! bin immer noch in Österreich, aber ist hier nicht anders.

Vielen Dank Euch allen :D

RS-USER-Sanitoeter
15.10.2006, 17:45
Werden bei euch noch überlastungsanzeigen geschrieben?

Ich habe mal, leider weiß ich nicht mehr woher, gehört dass wenn etwas passiert eine Überlastungsanzeige schlimmer als ein Geständnis ist, und leider wie immer dies dann die Pflegenden und nimand anderes ausbaden darf...?!

Gandtimo
16.10.2006, 23:12
Also eine Überlastungsanzeige dient ja dazu, später auch anzeigen zu können: Wir haben auf einen organisatorischen Fehler hingewiesen. Damit ist dann der Arbeitgeber nachher dran, weil er ein Organisationsverschulden begangen hat. Hat man aber keine Überlastungsanzeige geschrieben, kann ich nachher auch nur schwer nachweisen, dass mein Arbeitgeber von der Überforderung bescheid wusste.
Auf eine Überlastungsanzeige als Arbeitgeber nicht zu reagieren ist ... lebensmüde.

RS-USER-Claudi
17.10.2006, 11:55
Mehr noch. Dazu bist du sogar lt. ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet.
§15 (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten so wie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz (1) haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Wenn nämlich irgendwas passiert, dann haftest du u. U. dafür - vor allem, wenn du keinen Nachweis darüber erbringen kannst, dass du deinen Arbeitgeber über die Missstände informiert hast.