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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschlussgespräch wo geregelt?



grumel
25.10.2006, 12:25
Hallo zusammen,
Ich habe mir eben das RettAssG
durchgelesen und keinen Abschnitt über das abschlussgespräch gefunden.

Ist irgendwo geregelt wie es ablaufen sollte, Dauer usw.?

Ich habe die ausbildung in NRW gemacht.

Danke schon mal.
Thomas

Kusti
27.10.2006, 13:31
Es gibt meiner Kenntnis nach leider nix, wo verbindlich geregelt ist, wie ein Abschlussgespräch abzulaufen hat. Dementsprechend wird das von RD-Bereich zu RD-Bereich unterschiedlich gehandhabt.

Es gibt RD-Bereiche in denen Abschlussgespräche durchgeführt werden, die , mild ausgedrückt, Prüfungscharakter besitzen. Ich weiss beispielsweise von RAiP´s, die in ihrem Abschlussgespräch an der Puppe Ein- und Zweihelfer-Reanimation vormachen mussten sowie ein bis zwei Fallbeispiele mit anschliessender mündlicher Prüfung durchspielen mussten. Solch eine Vorgehensweise finde ich persönlich sehr fragwürdig...

Wie der Name schon sagt, handelt es sich im Wesentlichen um ein Gespräch !

Mit meinen bisherigen RAiP´s lief es immer so, dass in Anwesenheit des Ärztlichen Leiters das Praktikumsjahr nochmal rückblickend betrachtet wurde. Anhand des Berichtshefts wurde der Form halber die Ableistung der vorgeschriebenen Fortbildungs- und Unterrichtsstunden überprüft. Dann haben wir die Einsatzberichte durchgeblättert und über einzelne Einsätze gesprochen. Wenn von Seiten des Praktikanten oder des LRA´s keine groben Mängel festgestellt wurden, haben wir dann die Bescheinigung gem. Anlage 4 RettAssAPrV ausgestellt und vom Ärztlichen Leiter unterschreiben lassen. Und das war´s... Das Ganze dauert dann so ca. 45 - 60 Minuten.

Wir hatten sogar einmal den Fall, dass wir einem Praktikanten das Abschlussgespräch verweigert haben (aus handfesten Gründen !!!)

grumel
27.10.2006, 22:34
Danke Kusti, aber sag mal, wo steht den das es ein Abschlussgespräch geben muß?

Jetzt mal ganz provokant gefragt.

El Mosquito
27.10.2006, 23:23
§ 2 RettAssAPrV

Kusti
29.10.2006, 05:21
Original geschrieben von El Mosquito
§ 2 RettAssAPrV

Genau da in Abs. 2.2...

Nur die "Rahmenbedingungen" werden leider nirgendwo beschrieben...

Im Gesetztestext heisst es sinngemäß nur, dass im Rahmen dieses Gespräches festgestellt werden muss, dass der Praktikant die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten in seinem Anerkennungsjahr erworben hat.

Die Art und Weise, wie man diese erworbenen Fähigkeiten feststellt ist leider Auslegungssache...

Da die Veranstaltung Abschlussgespräch heisst legen wir das auch so aus, nämlich als Gespräch. Bei der Besprechung der Einsatzberichte kommen genug Fragen auf, bei denen sich der LNA von den Kenntnissen des Praktikanten überzeugen kann und zwar ohne dass man sich in einer Prüfungssituation befindet. Zudem sollte ich als LRA zum Abschluss des Praktikums wissen ob mein "Schützling" auf die Menschheit losgelassen werden kann oder nicht, ohne nochmal eine Prüfung abnehmen zu müssen...