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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenverfügung



Moonlay
07.11.2006, 21:35
Da ich keine Ahnung habe welches Unterforum nun meiner Frage entspricht, habe ich einfach mal dieses genommen.

Was eigentlich versteht man in einer Patientenverfügung unter "lebensverlängerenden Maßnahmen"?

Wenn ein Mensch diese mittels einer Pv. ablehnt, gehört da auch künstliche Ernährung und Vitamine ("gegeben" durch den Port")
dazu?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!

RS-USER-Claudi
08.11.2006, 06:30
Das kommt drauf an, wie es in der Patientenverfügung formuliert wurde.
Normalerweise reicht ein lapidares "keine Lebensverlängernde Maßnahmen" nicht aus. Warum es nicht reicht, zeigt deine Frage. Es ist eben nicht klar, was der Patient genau darunter versteht.
Eine Patientenverfügung soll so detailliert wie nur möglich aufgesetzt sein, sonst gibt es Probleme. Der Arzt entscheidet in so einem Fall meist, ob es sich bei dieser oder jener Maßnahme wirklich um "lebensverlängernde Maßnahmen" handelt.
Steht in der Verfügung deutlich: "Keine künstliche Ernährung bei Prognose, die zum Tod führt" o.ä., dann ist das auch so gemeint.

silver tabby
08.11.2006, 07:20
Das ist genau das Problem mit Patientenverfügungen. Man sollte sie immer mit seinem Arzt besprechen, damit der einem erklären kann, welche Massnahmen was bewirken. Es muss also detailliert aufgeführt werden, was der Patient wünscht und was nicht, i.e. Beatmung oder Intubation, parenterale oder enterale Ernährung, dann muss auch definiert werden, bei welchen Erkrankungen Massnahmen ergriffen werden dürfen und bei welchen nicht, schliesslich ist "lebensverlängernd" ja auch die Reanimation nach Unfall oder Herzinfarkt. Dumerweise muss insolchen Fällen primär davon ausgegangen werden, dass die Patienten eine gute Chance haben, diese Situationen zu überleben. Kritisch wird es, wenn eine Verfügung vorliegt, der Patient sich einer OP unterzieht und anschliessend z.B. eine Sepsis entwickelt. Wann ist der Punkt erreicht, an dem keine Hoffnung auf vollständige Genesung mehr besteht? UNd ist es im Sinne des Patienten, weiterzumachen, auch wenn man weiss, dass im weiteren der Mensch z.B. pflegebedürftig wird? Schliesslich können auch diese Patienten noch Lebensqualität haben, wenn das Umfeld stimmt?
Eine schwierige Situation. Aber Tatsache ist, dass man auch wenn eine Verfügung vorliegt, die nicht genau die aktuelle Situation beschreibt (was meistens der Fall ist) im Grunde genommen auch nicht weiss, was der Patient eigentlich will. Man muss also mit den Angehörigen besprechen, was im Sinne des Patienten ist. Dumm ist es, wenn gegensprüchliche Meinungen dazu herrschen oder der Verdacht aufkommt, dass es beispielsweise um Erbansprüche geht. Im Zweifel lieber weitermachen, damit man (rechtlich) auf der sicheren Seite ist.
Ist sicherlich vom ethischen Aspekt schwierig, aber man sollte auch auf solche Dinge achten... So traurig das ist...
Lg,
Die Katze

RS-USER-DoktorW
08.11.2006, 08:16
Auch wenn der Name der Seite makaber klingt, finde ich die Seite sehr gut, um eine Verfügung zusammenzusetzen:

http://www.bestattungsplanung.de/cgi-bin/open/VERFUEG.cgi?form=pat_verf

divemedic
08.11.2006, 09:15
...schliesslich ist "lebensverlängernd" ja auch die Reanimation nach Unfall oder Herzinfarkt.

Stimmt schon irgendwie, aber in erster Linie ist eine Reanimation lebensrettend und fällt daher im Falle eines nicht vorhersehbaren außerklinischen Notfalles nicht unter eine Patientenverfügung. Denn auch eine Patientenverfügung kann geltendes Recht nicht außer Kraft setzen (hier: §323c StGB).

Natürlich gibt es dabei Grauzonen. Wie soll man z.B. mit einem langjährig schwerkranken und bettlägerigen Patienten verfahren, der im Heim oder häuslicher Pflege lebt, eine Patientenverfügung hat und nun plötzlich bspw. ein ACS mit Kammerflimmern bekommt?

Ich habe es in solchen Situationen meist so gehandhabt, dass ich die Situation und Prognose mit Angehörigen oder Pfelgepersonal kurz besprochen habe. Hat auch nur eine Person auf einem Wiederbelebungsversuch bestanden, wurde dieser auch durchgeführt (eher seltene Situation). War man sich einstimmig einig, dass ein Reanimationsversuch nicht im Interesse des Patienten lag, und war dies auch medizinisch und moralisch vertretbar, wurden keine lebensrettenden Maßnahmen eingeleitet.
Bei letzterer Vorgehensweise muss man sich aber darüber klar sein, dass man mit mindestens anderthalb Beinen vorm Kadi steht...


Gruß

Andi