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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall auf Einsatzfahrt - juristische Bewertung ...



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R.Klein
09.11.2006, 15:36
mahlzeit ! ich erlaube mir hier mal auf feuerwehr.de zu verweisen ! ein sehr interessantes urteil wie ich finde ... auch wenn ich mit manchem nich so wirklich einer meinung bin ...


ich bin ein link ... (http://www.feuerwehr.de/news/2006/11/08/unfall_einsatzfahrt.php)

Beachbaer82
09.11.2006, 17:58
komisch...

Abgesehen davon, das es mir um den Kollegen leid tut, aber

a) fahren ohne Martinshorn
b) nicht angeschnallt
c) 80km/h in unübersichtlicher Kurve

Also das sind 3 Punkte wo ich sage -
selber schuld!!!

Ich meine man muss immer mit der Dummheit der anderen Rechnen?!

naja... fragwürdig das Ganze

RS-USER-Rettungshund
09.11.2006, 18:07
Also ich meine das war alles Ziemlich fahrlässig was der Fahrer gemacht hat.

Ok bei der Feuerwehr Schnalle ich mich nicht im LF an weil der sicherheitstgurt nicht vorhanden ist....


Aber wie gesagt eigentlich sollte der Schalter der SoSi anlage nur 2 Zustände kennen : Ausfahrt Wache/Gerätehaus - Ankunft Einsatzstelle ....

RS-USER-DoktorW
09.11.2006, 18:56
Original geschrieben von Rettungshund
Aber wie gesagt eigentlich sollte der Schalter der SoSi anlage nur 2 Zustände kennen : Ausfahrt Wache/Gerätehaus - Ankunft Einsatzstelle ....

Theoretisch würde ich das unterschreiben. Praktisch ist das ein Ding der Unmöglichkeit, wobei ich in der Stadt doch nahezu dazu tendiere! Aber vielleicht bin ich auch schon zu alt dazu: Mich nervt das Horn nämlich massiv D:-)

RS-USER-Rettungshund
09.11.2006, 19:00
Original geschrieben von DoktorW
Aber vielleicht bin ich auch schon zu alt dazu: Mich nervt das Horn nämlich massiv D:-)

Ach der NA kann sich doch Oropax in die Ohren tun ;)

Oki auf der Autobahn oder auf weitreichenden übersichtlichen Straßen sag ich kann aus...

Aber Stadt sag ich an ;)

RS-USER-DoktorW
09.11.2006, 19:08
Also mit Oropax fahren ist ja eher doof. Ich verstehe schon, was du meinst. Dennoch kann ich es nicht mehr ertragen, und da bin ich sicher nicht alleine, wenn das Horn über 10 min durchläuft!

Geduldsbalken-Träger
09.11.2006, 19:16
Auch wenn die Urteilsbegründung ("Auf Sicht fahren") durchaus korrekt ist:

- nicht angeschnallt
- Horn aus bei Kurve
- 80 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft (war da nicht mal was mit "20 drüber sind ok - mehr wird nicht toleriert")

Diese Punkte belasten den NAW-Fahrer, respektive sollten die "Angeklagte" ENTlasten.

Trotzdem, mein Beileid für den verstorbenen Kollegen!

Gruß
Klaus

RS-USER-Rettungshund
09.11.2006, 19:17
Original geschrieben von DoktorW
Also mit Oropax fahren ist ja eher doof. Ich verstehe schon, was du meinst. Dennoch kann ich es nicht mehr ertragen, und da bin ich sicher nicht alleine, wenn das Horn über 10 min durchläuft!

Ich kenne das leider... Hab ne Zeitlang ehrenamtlich Organge und Blut durch die gegend gefahren da wirst nach 250 km mit fast dauerhorn an doof...

RS-USER-DocMezzoMix
10.11.2006, 19:38
Unabhängig von Dauerhorn und Geschwindigkeit bin ich der Meinung: 100% Schuld für die Autofahrerin. Wer sich in den Verkehr einordnet muss vorher schauen, ob alles frei ist und im Zweifel sich halt mm für mm vortasten, so dass ein Fahrzeug nicht panikartig in den Gegenverkehr ausweichen muss.

Dabei ist es völlig unrelevant ob ein Fahrer angeschnallt ist oder nicht (wer sich nicht anschnallt ist halt am Ende für sich selbst verantwortlich). Die Geschwindigkeit halte ich für eine dringende Anfahrt für nicht unüblich und noch vertretbar.
Und das Martinhorn ist eine ergänzende Warnung, ausgeschaltet befreit es andere Verkehrsteilnehmer aber nicht von ihrer Sorgfaltspflicht.

Wir sollten froh sein, dass Richter in letzter Zeit immer häufiger "pro" RD entscheiden, wir haben genug "Rechtsprobleme" bei unserer Arbeit, ein wenig unterstützung tut auch uns ganz gut.

Gruß dMM

RS-USER-Hoffi
10.11.2006, 19:52
volle Zustimmung

E.E.Gal
12.11.2006, 10:34
Moin !

Ich fahr zwar keinen RD (bin ehrenheimer), freue mich zwar wenn für "kollegen" Urteile gefällt werden (Wir/Ihr übernehmen ja im Einsatz schon genug andere Verantwortung, um das mal so zu formulieren), habe aber hier leider eine gewise "Selbst schuld"-Einstellung. Denn ich denke die Autofahrerin mußte nicht damit rechnen das auf dieser Straße jemand mit 80 angerauscht kommt (IIRC waren laut Text 50 erlaubt).
Ich denke deshalb immer an nen Satz den ich auf Blaulichtbelehrungen häufig gehört hab:
"Wir sollen zwar schnell ankommen, aber wenn wir gar nicht ankommen ist keinem geholfen"

Gruß
EEG

RS-USER-Hoffi
12.11.2006, 10:44
klar muss jeder damit rechnen, dass jemand zu schnell angerauscht kommt. Wenn 50 auf den Schildern steht, dann muss ich als Verkehrsteilnehmer mit min. 70 rechnen, da man dies noch gegen einen akzeptablen Geschwindigkeitsaufschlag fahren darf. Zweitens muss jeder Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen mit Sonderrechten rechnen. Und, wie mittlerweile jeder wissen sollte, Sonderrechte müssen nicht nach aussen kenntlich gemacht werden. Die RTW Besatzung hat also mehr gemacht, als sie eigentlich musste, da sie, lt Artikel, Blaulicht angemacht hatte.

Wenn ich dagegen ohne zu gucken aus einer Parklücke fahre, dann sollte ich erheblich stärker bestraft werden und auch meinen Führerschein abgeben müssen.

Con
12.11.2006, 10:44
Original geschrieben von DocMezzoMix
...
Dabei ist es völlig unrelevant ob ein Fahrer angeschnallt ist oder nicht (wer sich nicht anschnallt ist halt am Ende für sich selbst verantwortlich). ...Gruß dMM

Das sehe ich nicht so. Hätte sich der Fahrer angeschnallt, würde er heute noch leben. Deshalb finde ich es ein starkes Stück, das das Gericht die Fahrerin wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt hat. In Deutschland herrscht Anschnallpflicht, davon ist der Rettungsdienst nicht befreit. Es sollte doch im Intersse eines jeden sein sich auf der Anfahrt anzuschnallen. Klar geht das bei so Uralt - Feuewehrkisten nicht immer, aber im RD sind alle Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten, Airbag und wasweißichnocalles ausgestattet.

RS-USER-Hoffi
12.11.2006, 10:51
Der Rettungsdienst ist auf seinen Fahrten von allen Regelungen der StVO ausgenommen, siehe Sonderrechte

E.E.Gal
12.11.2006, 10:54
@Hoffi:
ich bin halt klar der Meinung "20 drüber wird Toleriert", die auch schon ein Vorposter schrieb. Also hat des der NEF-Fahrer in meinen Augen übertrieben.
Außerdem ist meiner Auffassung nach jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeugs für ihm anvertrautes Material und Personal selber und allein verantwortlich (was die Fahrerei angeht), so hat zum beispiel der Beifahrer/takt. Fahrzeugführer nicht eigenmächtig am Blaulicht rumzufummeln.
Auch wenn es bei vielen Einsätzen um Menschenleben geht, ist es bei Sonder-/Wegerechtsfahrten das oberste Ziel an der EInsatzstelle anzukommen, und erst weiter unten auf der Prioritäten-Liste sollte ein "möglichst schnell" kommen. Denn zum beispiel setzen §35/38 auch nciht die physikalischen gesetzmäßigkeiten oder das Wetter außer Kraft.

@Con:
Bei Sonder-/wegerecht brauchst du dich nicht anschnallen (rechtliche sicht, wurde mir so erklärt "Sonder-Und Wegerecht") aber auf der anderen Seite muß ich fragen, wer ist so doof und schnallt sich nicht an, wenn man weiß das bei Sonder- und wegerecht das Unfallriciko um AFAIK den Faktor 7 steigt ?

RS-USER-Hoffi
12.11.2006, 10:59
Original geschrieben von E.E.Gal
@Hoffi:
ich bin halt klar der Meinung "20 drüber wird Toleriert", die auch schon ein Vorposter schrieb. Also hat des der NEF-Fahrer in meinen Augen übertrieben.

Ich bezog das eigentlich eher auf den normalen Autofahrer, wer fährt in der Stadt denn schon 50? Eher doch nen Toick schneller, es sei denn man weiß von einer Geschwindigkeitsmautstelle.

Als Einsatzfahrzeug hast du keine gesetzliche Obergrenze, da du einfach nur von den regelungen der StVO befreit bist. Du darfst, theoretisch, so schnell fahren, wie du willst. Ich persöhnlich halte 80 auf einer gut ausgebauten innerstädtischen Strasse bei wenig Verkehr nicht zu schnell.

E.E.Gal
12.11.2006, 11:09
soll aber stark auf den RIchter ankommen, denn der mögliche Vorwurf der Fahrlässigkeit bleibt bestehen...

RS-USER-Hoffi
12.11.2006, 11:11
sicher, Fahrlässigkeit kann man dir aber auch beim Stuhlgang vorwerfen. Die ist mit jeder Tätigkeit im Spiel.

E.E.Gal
12.11.2006, 11:31
AUch wenn OT möchte ich jetzt Beispiele für Fahrlässigkeit beim Stuhlgang höhren...

RS-USER-Hoffi
12.11.2006, 11:33
Durch einen etwas zu gross geratenen Stuhlgang, könnte das Klo verstopfen, die Leitung platzen und in die Wohnung deines Nachbarn fliessen. Deine Fahrlässigkeit, da du es ja auch in mehreren Tranchen hättest entsorgen können.