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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht



RS-USER-Sargnagel
02.12.2006, 09:27
Auf welche gesetzliche Grundlage(n) stütz sich die Schweigepflicht für Pflegekräfte?

Ist das wie bei Ärzten der § 203 StGB, auch wenn die Krankepflege meines Wissens kein Heilberuf ist?

Stephan2204
02.12.2006, 09:36
Original geschrieben von Sargnagel
Auf welche gesetzliche Grundlage(n) stütz sich die Schweigepflicht für Pflegekräfte?

Ist das wie bei Ärzten der § 203 StGB, auch wenn die Krankepflege meines Wissens kein Heilberuf ist?

Hallo Sargnagel,
doch, da zählt die Pflege als Heilberuf und fällt unter den §203 StGB.

RS-USER-Sargnagel
02.12.2006, 09:39
Bist du da ganz sicher?

Ich hab in meiner Ausbildung (damals in der Steinzeit....) was von nem Hilfsberuf gelernt.

RS-USER-Claudi
02.12.2006, 13:18
ja, er ist sich ganz sicher :D
Es gilt der § 203 StGB.
Er gilt für Heilberufe, die eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Krankenpfleger fallen eindeutig darunter.

... und sag heutzutage nicht mehr laut, du glaubst, der Pflegeberuf sei ein medizinischer Hilfsberuf. Was ist denn dann eine Krankenpflegehelferin? Eine Hilfe der Hilfe? :grins:
Nein. Jetzt gibt es extra deswegen eine neue Berufsbezeichnung
"Gesundheits- und Krankenpflegerin", damit klar wird, dass es sich eben mehr als um einen Hilfsberuf handelt.

Con
02.12.2006, 19:52
Es ist der § 203 StGB, selbst wenn wir ( Pflegende ) "nur" einen Hilfsberuf ausüben würden, wären wir in diesem Fall "berufsmäßige" Helfer des Arztes und somit fallen wir auch unter diesem Paragraphen.

So oder so, das ist der § der einem das Genick brechen kann.

RS-USER-Elektro-Dengel
03.12.2006, 12:45
Original geschrieben von Claudi
ja, er ist sich ganz sicher :D
Es gilt der § 203 StGB.
Er gilt für Heilberufe, die eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Krankenpfleger fallen eindeutig darunter.


Hab ich als Rttungssanitäter dann keine Schweigepflicht ?

Con
03.12.2006, 13:24
Original geschrieben von Elektro-Dengel
Hab ich als Rttungssanitäter dann keine Schweigepflicht ?

Doch, die Rettungssanitäterausbildung ist doch wohl auch gesetzlich geregelt ( Mindeststunden, Mindestalter, Prüfungsordnung ). Und wenn das nix hilft, schiesst sich der Staatsanwalt auf den "berufsmäßigen" Helfer des Arztes ein. So könnte er unter Umständen sogar ehrenamtliche Sanitätshelfer drankriegen.

RS-USER-Elektro-Dengel
03.12.2006, 14:34
Original geschrieben von Con
Doch, die Rettungssanitäterausbildung ist doch wohl auch gesetzlich geregelt ( Mindeststunden, Mindestalter, Prüfungsordnung ). Und wenn das nix hilft, schiesst sich der Staatsanwalt auf den "berufsmäßigen" Helfer des Arztes ein. So könnte er unter Umständen sogar ehrenamtliche Sanitätshelfer drankriegen.

Der RettSan ist keine stattl. geregelte Berufsausbildun. Wei es nämlch keine Berufsausbildung ist, sondern nur eine Qualifikation!
Klar, der Staatsanwalt findet da schon Mittel und Wege. Aber der Ehrenamtl. SanHelfer ist doch kein BERUFSMÄSSIGER Helfer des Arztes, oder ...!?

Con
03.12.2006, 20:28
Wie Du schon sagst, wenn der Staatsanwalt will, findet er Mittel und Wege.

Aber jetzt mal ganz ehrlich, die Leute vertrauen uns doch. OK ihnen bleibt meist nichts anderes übrig, aber egal. Auf was ich hinaus will, ist das wir, unabhängig von Qualifikation und Tätigkeit eine, sagen wir mal, moralische Verpflichtung zur Verschwiegenheit haben.

RS-USER-Claudi
04.12.2006, 11:50
also meines Wissens fallen auch RA und Sanitäter unter den § 203 StGb

Wenn man sich aber wegen Haarspaltereien nicht auf den Text berufen möchte - das GG mit seinem Persönlichkeitsrecht gibt sicher auch was her. Auf jeden Fall müsste die Schweigeplicht aber im Arbeitsvertrag, in der Dienstanweisung o.ä. noch einmal extra erwähnt sein.
Außerdem: Gibt es nicht sowas wie ein Rettungsdienstgesetz? Auch da müsste das geregelt sein. ;)

RS-USER-Hummel
04.12.2006, 12:02
Hab mal grade das Rettungsdienstgesetz NRW durchsucht und dort ist die Schweigepflicht mit keinem Wort erwähnt...

Es läuft immer auf den §203 StGB hinaus...

"Wer unterliegt der Schweigepflicht?

Kurz gesagt: jeder, der im medizinischen Bereich (im Sanitätsdienst, (Wasser-, Berg-, Luft- oder Land-)Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, in Krankenhäusern oder Arztpraxen, etc.) tätig ist, egal wie häufig, egal bei welcher Organisation und in welchem Arbeitsverhältnis."

Quelle (http://www.th-h.de/infos/jura/schweigepflicht.php)

El Mosquito
04.12.2006, 19:55
Da ich in unserer lezten Helfergrundausbildung u.a. das Thema Recht ausgebildet habe bin ich da auch drüber gestolpert, es ist nunmal so das alle auch der ea. SanH darunterfallen. So auch die Ansicht der HiOrgs.

Trotzdem noch ein paar Dinge:

Der Rettungssanitäter ist eine staatlich geregelte Anlerntätigkeit.

Eine Definition der Schweigepflicht ist mir in keinem Rettungsdienstgesetz oder äaquivalemtem Gesetz bekannt, gehört auch nicht rein.

RS-USER-Claudi
05.12.2006, 11:13
über dieses Thema gab es übrigens eine schöne Diskussion:

http://www.jura.uni-duesseldorf.de/interactive/foren/show.asp?forumid=2&threadid=39562

Ansonsten weiß ich, dass zumindest ein Bundesland (BadenWürtemberg? - ich weiß nicht mehr) den Datenschutz bzw. die Schweigepflicht im Rettungsdienstgesetz geregelt hat (oder hatte?) Egal.
In der Vereinbarung über die Enthebung von Entgelten, die zwischen Krankenkassen und Rettungsdienst geschlossen wird, ist die Schweigepflicht auch schon mal extra erwähnt.
Wobei das sicher nicht immer der Fall ist.
In meinen Arbeitsverträgen hat es immer ausdrücklich drin gestanden - obwohl für die gemeine Krankenschwester eindeutig § 203 StGb zuständig ist. :-p

RS-USER-Medman
13.01.2007, 21:22
Halo an allen,

Ich bin neu hier im forum aber nicht im Befuf und meines Wissens nach ist das Schweigepflicht nicht nur durch den §203 StGB geregelt sondern auch Nach die AVR und das BAT besteht das Gebot der Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten nicht nur während des Dienstverhältnisses, sondern auch nach dessen Beendigung. Für alle Mitarbeiter die eben solch ein Vertrag Unterschrieben haben.

Geduldsbalken-Träger
14.01.2007, 01:34
Guten Tag lieber Medman, willkommen im Forum.

Einzel- oder Tarifvertragliche Regelungen ERGÄNZEN immer nur geltende Gesetze.
Alles, was sensible (also persönliche) Daten anpackt, egal in welcher Form und mit welchen Ausbildungsstand, hat gemäß §203 StGB die Klappe zu halten.

D.h. man würde erst vors Gericht gezerrt und sich da seine Strafe abholen und spätestens anschliessend gem. Tarifvertrag rausgeworfen.

Freundliche Grüße
Klaus

saddamski
02.02.2007, 15:04
Vielleicht ganz interessant zu wissen. Mir war das neu:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=144162

Ein Seelsorger in einer JVA muss als Zeuge in einem Terrorprozess aussagen. Bis lang hat Er sich auf sein Schweigerecht berufen, weil er Inhalte, aus einem Vertrauensgespräch, preisgeben sollte, das aber eben verweigerte.

Das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen hier:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=143792

R.Klein
02.02.2007, 19:25
Original geschrieben von saddamski
Vielleicht ganz interessant zu wissen. Mir war das neu:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=144162

Ein Seelsorger in einer JVA muss als Zeuge in einem Terrorprozess aussagen. Bis lang hat Er sich auf sein Schweigerecht berufen, weil er Inhalte, aus einem Vertrauensgespräch, preisgeben sollte, das aber eben verweigerte.

Das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen hier:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=143792

selbiger seelsorger ist bereits rechtskräftig zu einer mehrjährigen haftstrafe verurteilt weil er selbigem häftling ein handy ins simons höfchen geschmuggelt hatt !

saddamski
02.02.2007, 20:58
Steht wo?
Hab gerade mal gegoogelt. Nichts dazu gefunden. Im letzten Absatz von meinem 2. Link steht aber dass gegen den Seelsorger nie ermittelt wurde. Bin mir aber nicht 100%ig sicher worauf sich das bezieht.

Ich kenn mich zwar nicht aus, aber darf in der Justiz jemand arbeiten der Vorbestraft ist?

Letztendlich ging es mir aber darum, dass ich zu dem Thema Schweigepflicht beisteuern wollte, dass diese Pflicht von einem Gericht aufgehoben werden kann.

Wie gesagt, mir war das wirklich neu.

R.Klein
05.02.2007, 17:28
der fall ist ja nicht gerade neu und es wird schon lange über diesen prozess berichtet und in diesem verlauf konnte man auch lesen das der gute mann eben bereits wegen dem einschmuggeln eines (im übrigen nutzlosen) handys (wegen störsendern) verurteilt wurde ... diese verurteilung erfolgte zwar vor diesem prozess den du jetzt erwähnt hast aber das ganze erfolgte im selben zeitraum wie das gespräch um das es auch bezüglich der "schweigepflicht" diskusion geht !