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Con
03.01.2007, 15:09
Das deutsche Strafrecht, ...
...ist es zu lasch?
...geht die Judikative zu lasch damit um?
...brauchen wir die Todesstafe?

Ich denke das wir in Deutschland ein kompetentes Strafrecht haben, jedoch gibt es zuviele Schlupflöcher welche sich strafmindernd auswirken können. Außerdem denke ich, das die Judikative ihre Möglichkeiten oft nicht voll ausschöpft, vielleicht weil nur wenige Richter Bock darauf haben von den Medien als "Richter gnadenlos" dargestellt zu werden oder weil sie keinen Bock darauf haben, das Amnesty International bei jedem Urteil lauthals protestiert.

Brauchen wir die Todesstrafe? Nein, meiner Einschätzung nach schreckt die Todesstrafe nicht ab. Und daher ist es gut das im deutschen Grundgesetz steht, das Bundesrecht über Landesrecht steht. Denn ich kann mir gut vorstellen das in Hessen, hier gäbe es die Todesstrafe noch, die Herren Koch und Bouffier diese im Fall Gäfgen gerne wieder aufgegriffen hätten.

Um Toxic_Lab in Schutz zu nehmen, er steht mit seiner Meinung keine 50 Meter neben der in Deutschland gültigen Rechtsauffassung. Das deutsche Strafrecht sieht auch sogenannte "Nebenfolgen der Tat" vor. Diese erstrecken sich vom Verlust der Fahrerlaubnis über Berufsverbot bis zum Verlust des aktiven und passivem Wahlrechts. Nur seine Einstellung zur Todesstrafe teile ich nicht.

Toxic_Lab
03.01.2007, 15:19
Original geschrieben von Con
Das deutsche Strafrecht, ...
...ist es zu lasch?
...geht die Judikative zu lasch damit um?
...brauchen wir die Todesstafe?


Zu 1. Nein, meiner Meinung nach nicht zu lasch.
Zu 2. Das ist wie bei allem: Die einen Urteile findet man zu lasch, andere dagegen zu heftig. Hierfür ist mit der Revision ein probates Mittel da, evtl. unangemessene Urteile anzufechten
Zu 3. Ich denke, innerhalb Deutschlands nicht. Wir hätten hier durch die Sicherheitsverwahrung ja die Möglichkeit Straftäter von der Gesellschaft fernzuhalten. Und Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wirds bei uns in Deutschland ja hoffentlich nicht mehr geben.

Jetzt das große ABER:
Diese Sicherheitsverwahrung wird anscheinend nicht sinnvoll genutzt.

RS-USER-Bärentöter
03.01.2007, 18:43
Original geschrieben von Con
Nein, meiner Einschätzung nach schreckt die Todesstrafe nicht ab.

das ist kein Argument! Selbst, wenn sie das täte, wäre sie inhuman.

Beachbaer82
03.01.2007, 20:24
Ist das eine Verlagerung der Saddam-Diskussion in ein anderen Thread?!

1) in manchen Dingen ist es haarsträubend lasch und in manchen aber auch überzogen. Aber so richtig "recht" wird man es nie allen machen können
2) mmhh
3) siehe Saddam-Thread

Con
03.01.2007, 21:01
Original geschrieben von Bärentöter
das ist kein Argument! Selbst, wenn sie das täte, wäre sie inhuman.

Richtiger Einwand. Da ich aber denke, das es jedem klar ist, das Todesstrafe per se menschenverachtend ist, habe ich dies nicht explizit erwähnt. Wenn man aber die Kommentare zum StGB liest, kann man schon verstehen, das Strafe auch der Abschreckung dienen soll.

EDIT: Das ist auch den befürwortern der Todesstrafe klar, jedoch glauben viele von denen, das beispielsweise Mörder oder Kinderschänder jeglichen Anspruch auf humane Behandlung verloren hätten. Auge um Auge, Zahn um Zahn - Argumentationen sind völliger Quatsch.

Mir ist auch klar, das Strafandrohung viele Straftäter nicht von ihrem Vorhaben abbringt, da sie denken diejenigen zu sein, die nicht erwischt würden. Vor allem Mörder glauben das, aber die Aufklärungsrate bei Mord liegt laut den letzten Kriminalstatistiken bei 97%.



Original geschrieben von Beachbaer82
Ist das eine Verlagerung der Saddam-Diskussion in ein anderen Thread?!


Nein, ich da im Saddam - Thread aber auch viel über die Todesstrafe in Deutschland und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland diskutiert wurde, wollte ich dieses Thema gesondert diskutieren. Bei internationalem Recht spielen noch so viele andere Dinge eine Rolle, die für eine Diskussion über deutsches Recht nicht so wirklich wichtig sind.

RS-USER-opus
03.01.2007, 22:16
Was mir auffällt im deutschen Strafgesetzbuch, ist, dass Verbrechen gegen Leib&Leben, Gesundheit und Wohlbefinden vergleichsweise billig abgegolten werden im Vergleich zu irgendwelchen Eigentumsdelikten.

Das kann natürlich auch nur mein Eindruck sein.


Original geschrieben von Con

Um Toxic_Lab in Schutz zu nehmen, er steht mit seiner Meinung keine 50 Meter neben der in Deutschland gültigen Rechtsauffassung. Das deutsche Strafrecht sieht auch sogenannte "Nebenfolgen der Tat" vor. Diese erstrecken sich vom Verlust der Fahrerlaubnis über Berufsverbot bis zum Verlust des aktiven und passivem Wahlrechts. Nur seine Einstellung zur Todesstrafe teile ich nicht.
Doch steht er, wenn er die Todesstrafe, wo auch immer, billigt ;) Um mehr ging es ja garnicht in der Bewertung.

Also gut, 48 Meter. :-p

Con
04.01.2007, 01:40
Original geschrieben von opus
Das kann natürlich auch nur mein Eindruck sein.


Nicht nur Deiner.

RS-USER-Bärentöter
04.01.2007, 13:41
das ist leider so. Könnte noch aus dem römischen Recht herrühren (?)

Schwester Rabiata
05.01.2007, 07:31
Original geschrieben von opus
[B]Was mir auffällt im deutschen Strafgesetzbuch, ist, dass Verbrechen gegen Leib&Leben, Gesundheit und Wohlbefinden vergleichsweise billig abgegolten werden im Vergleich zu irgendwelchen Eigentumsdelikten.


Kujau, der die Hitlertagebücher fälschte, ging für Jahre (6 oder 7??) in den Knast.
Steuerhinterziehung - Knast, und das nicht zu knapp.

Ein anderer Fall, den wir hier in der Klinik live mit erlebt haben...

Junger Vater schlägt kleinen Säugling so lange mit Kopf gegen Schrank, bis er zu schreien aufhört.
War aber nur "Totschlag im Affekt", da Kind durch Schreien so genervt hat...strafmindernd, da Alkohol im Spiel...
Haftstrafe? Nicht erwähnenswert.
Der macht schon wieder neue Kinder.....


Rabiata

Toxic_Lab
05.01.2007, 09:27
Original geschrieben von Schwester Rabiata
Haftstrafe? Nicht erwähnenswert.


Liegt das jetzt am Richter, der das Strafmaß´gaaaaaaaaaaaaaaaanz weit unten angesetzt hat?