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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulicht am Heck?



MrBart
18.02.2007, 12:20
Einen wunderschönen...

Kann mir jemand helfen? Es geht um die Frage, ob Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte auch ein Blaulicht am Heck brauchen? Es gibt laut diverser Aussagen von Ausbildern beim RK einen Gesetztesauszug der sagt, Blaulichter müssen aus der und der Höhe vom Bode aus so un sso wiet zu sehen sein.

Es geht im Prinzip um die tollen 4T-KTWs die mal vom Bund ausgeliefert wurden. Der Bund hat angeblich gesagt, wenn ihr im Zivileinsatz mit den Autos mit Blaulicht fahren wollt, müsst ihr am Heck eine blaue Rundumkennleucht nachrüsten, da es halt diese Gesetztespasage gibt, die das vorschreibt. Für den KatS Fall braucht ihr das nicht, da da ja die Gesetzte eh nicht gelten.

Jetzt meine Frage:

Hat das jemand von euch schriftlich, dass man ein weiteres Blaulicht nachrüsten muss? Am besten natürlich die Gesetztespasage.

Wir haben diese Vorschrift bis jetzt nämlich nur üf rgelbes Rundumkennlicht gefunden.

Gruß

RS-USER-opus
18.02.2007, 13:50
...wenn du wüsstest, mit wie wenig Blaulicht man glücklich sein kann.... :-p

Also zuständig ist meines Wissens nach nur §52 StVZO, was da beschrieben ist, darf man montieren und ggfs. einschalten. Aber den habt ihr ja schon gefunden, denn da steht auch das über die rückwärtige Sichtbarkeit der gelben Leuchten drin.

Dass es genauere Definitionen geben soll, was genau 'Rundum' bedeutet, wüßte ich nicht, jedoch kenne ich Einsatzfahrzeuge, die deutlich sparsamer mit Blinklichtern ausgestattet waren.

Um welche 4-Tragen-KTWs geht es eigentlich, Transit alt, Transit nicht ganz so alt, Sprinter?

Ich würde die jeweiligen Ausbilder mal nach Belegen fragen, aber ich glaube nicht, dass sie was haben.

MrBart
18.02.2007, 13:57
Der jeweilige Ausbildern die ich speziell meinte ist n Schnacker. Da kann ich nicht viel erwarten...

Es geht um die Bund - Sprinter.

Und nur so by the way, wir wollen die Dinger so kurz vor der Task force eh nicht mehr ausstatten. Ist nur so allgemein ganz interessant....

El Mosquito
18.02.2007, 15:42
Woher kommt eigentlich dieser Schwachsinnige Irrglaube das im K-Fall für die Einsatzkräfte jedwedes Recht außer kraft geht ?

R.Klein
18.02.2007, 18:10
nur mal so als anregung am rande ... die alten gkw's des thw haben auch nur eine (!) blaue lampe vorne drauf und das bis heute !

dementsprechend kann es meiner ansicht nach keine allgemein gültige vorschrift in der stvo geben das blaue kennleuchten auch zwingend von hinten zu sehen seien müßen !

über den sinn der heckblaulichter brauchen wir jedoch nicht reden denke ich mal ! ;) :D

Geduldsbalken-Träger
18.02.2007, 19:44
Gab es da nicht mal so eine Sache, dass man aus jeder (seitlichen) Richtung mindestens 2 Blaulichter sehen können muss?

...ich meine mich dumpf an so eine Vorschrift für KTW und RTW zu erinnern...
Vielleicht in den entsprechenden EN?

Gruß
Klaus

Rescuerambo
18.02.2007, 20:20
Zumindest erhöht imho eine weitere Lampe am Heck die warnwirkung, wenn das Fahrzeug an einer Einsatzstelle steht...

Wahrscheinlich hilfts nicht wirklich, wenn ich da so an den einen Unfall dneke, bei dem auf der Autobahn mal ein Laster in so ne Warntafel von der Strassenmeisterei gebrezelt ist.... :rolleyes:

Notarztindikation
18.02.2007, 20:33
Original geschrieben von Geduldsbalken-Träger
Gab es da nicht mal so eine Sache, dass man aus jeder (seitlichen) Richtung mindestens 2 Blaulichter sehen können muss?

...ich meine mich dumpf an so eine Vorschrift für KTW und RTW zu erinnern...
Vielleicht in den entsprechenden EN?

Gruß
Klaus

EN sicher nicht, außer wir Österreicher haben sie nicht umgesetzt.;)

RS-USER-opus
18.02.2007, 21:03
Original geschrieben von Geduldsbalken-Träger
Gab es da nicht mal so eine Sache, dass man aus jeder (seitlichen) Richtung mindestens 2 Blaulichter sehen können muss?

...ich meine mich dumpf an so eine Vorschrift für KTW und RTW zu erinnern...
Vielleicht in den entsprechenden EN?

Gruß
Klaus

Das sicher nicht, wir haben relativ neue KTWs aktuell im Einsatz mit, wie zu den guten alten Zeiten, insgesamt einem Blaulicht auf dem Dach. (So geht's wenn man Autos aus französischer Produktion nimmt).

RS-USER-opus
18.02.2007, 21:20
Original geschrieben von opus
Das sicher nicht, wir haben relativ neue KTWs aktuell im Einsatz mit, wie zu den guten alten Zeiten, insgesamt einem Blaulicht auf dem Dach. (So geht's wenn man Autos aus französischer Produktion nimmt).
Zusatz: Ich habe noch kein Foto von den Dingern gemacht (so oft komm ich nicht mehr in diese Ecke der Landeshauptstadt), das gibt es aber hier (http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=10696&sessionid=5ecd58d788823d7fc3682e1c49a0a9fc)

RS-USER-DocMezzoMix
18.02.2007, 21:33
Heißt es nicht aus einem bestimmten Grund
"Rundum-Kennleuchte" ? Beschreibt die Verordnung nicht, dass man die Kennleuchte von allen Richtungen sehen muss... ich suche mal nach der Verordnung.

RS-USER-Rettungshund
18.02.2007, 21:49
Bei KatS Fahrzeugen währe ich eh immer Vorsichtig mit Umbauten ;) Außer man hat von ganz oben die Genehmigung ;)

RS-USER-opus
18.02.2007, 22:02
Original geschrieben von Rettungshund
Bei KatS Fahrzeugen währe ich eh immer Vorsichtig mit Umbauten ;) Außer man hat von ganz oben die Genehmigung ;)
Das ist richtig, fragen muss man. Welche Antworten man bekommt ist daher von Ort zu Ort möglicherweise verschieden.
In Stuttgart ist das kein so großes Problem, wir haben schon dritte Blaulichter, Straßenräumer und Anhängerkupplungen genehmigt bekommen. Solange es das Amt kein Geld kostet und die Sachen professionell ausgeführt sind, geht viel.
In Köln damals ging fast nichts und so mußte unser KatSchutz-RTW vor der jährlichen Hauptuntersuchung jedesmal seine Pressluftfanfare ablegen und die aufgeklebten roten Bauchstreifen durften erst bleiben, nachdem mehrmals demonstriert wurde, dass sie wirklich restlos zu entfernen sind. (aber das ist ja schon viele Jahrzehnte her...:cool: )

Schim
19.02.2007, 10:35
Original geschrieben von Notarztindikation
EN sicher nicht, außer wir Österreicher haben sie nicht umgesetzt.;)
Was ja beispiellos und eigentlich völlig undenkbar wäre... :rolleyes:

Notarztindikation
19.02.2007, 11:36
Original geschrieben von Schim
Was ja beispiellos und eigentlich völlig undenkbar wäre... :rolleyes:

Weiter OT: Genauso undenkbar, dass man sich ein paar Passagen aus einer EN rauspickt, sie umsetzt und das Ergebnis als EN-konform präsentiert.