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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkohol, Fahrrad & Bundesstrasse



RS-USER-Rippenspreizer
17.05.2007, 16:42
Neulich auf der Rückfahrt zum Standort überholten wir auf einer Bundesstrasse (Tempolimit 100km/h) einen offensichtlich starkt alkoholisierten Radfahrer, der sich in Schlangenlinien den Weg auf dem Standstreifen erkämpfte. Kurz nach dem Überholen sahen wir im Rückspiegel, dass sich der Typ scharf auf die Fahrbahnmitte bewegte und dort letztendlich doch stürzte!
Chicago-Wende, blaue Lämpchen an und Unfallstelle abgesichert. Nachdem wir den offensichtlich aus russischer Herkunft stammenden Radfahrer am Strassenrand "gesichert" hatten, informierten wir die Polizei. Die Unterhaltung verlief eintönig: "Nur Schaps, nijet Problem!"
Wir sahen das naturgemäß anders und bevor wir uns mit deutlich mehr Material- und Zeitaufwand um ihn kümmern müssen, sahen wir eine prophylaktische Lösung als sinnvoll.

Die Polizei sah die alkoholisierte Verkehrsteilnahme nicht gerade als Kavaliersdelikt und boten dem Radfahrer eine unfreiwillige Mitnahme zum nächsten Revier an.

RS-USER-DerDings
17.05.2007, 16:54
pffft... der lü ruft die polizei und nennt das dann heldengeschichte! :grins: :-p

ot - ist mir auch schon passiert. mitten in der stadt brauchte ein radfahrer mehr platz auf der fahrbahn als mein rtw (war ja eh nur ein t4) und gebremst hat er (schlußendlich) mit der lippe, sodaß wir ihn gerne ins ukh gebracht haben - ganz alleine, ohne bullen ;)

RS-USER-Rippenspreizer
17.05.2007, 17:25
Naja, wir konnten ihn ja schlecht ins NEF packen und mitnehmen. Und er hatte noch 15 km vor sich - was hättest Du getan?

D:-)

RS-USER-DocMezzoMix
17.05.2007, 17:39
Wir haben hier Nachts schon alkoholisierte Autofahrer verfolgt.. mit dem RTW hinterher, Nero am Handy und den Zugriff verfolgt ;)

RS-USER-Bärentöter
17.05.2007, 18:02
Original geschrieben von DocMezzoMix
Wir haben hier Nachts schon alkoholisierte Autofahrer verfolgt.. mit dem RTW hinterher, Nero am Handy und den Zugriff verfolgt ;)

DAS ist erlaubt???

RS-USER-DerDings
17.05.2007, 18:12
Original geschrieben von Rippenspreizer
Naja, wir konnten ihn ja schlecht ins NEF packen und mitnehmen. Und er hatte noch 15 km vor sich - was hättest Du getan?


kennst du den film slumming? :grins:


(2 typen lesen am wiener westbahnhof einen schlafenden sandler auf und fahren ihn nach tschechien, wo er am nächsten morgen alleine aufwacht...)

RS-USER-Pyro
17.05.2007, 18:29
Original geschrieben von DerDings
kennst du den film slumming? :grins:


(2 typen lesen am wiener westbahnhof einen schlafenden sandler auf und fahren ihn nach tschechien, wo er am nächsten morgen alleine aufwacht...)

Offtopic:

Hier im Norden nennt man das Shanghaien. Abends bekommt man als harmloser Bürger in einer Hafenkneipe ein, zwei, viele ausgegeben und am nächstem Morgen, beim Aufwachen, ist man Matrose auf großer Fahrt nach Shanghai.

Ist inzwischen nicht mehr üblich. Die Mannschaften auf großen Schiffen besteht heute nurnoch aus vielen Philippinos und einem Kapitän. Ausserdem ist Sterblichkeit unterwegs geringer, so das man unterwegs keine Matrosen mehr anheuern muss.

On Topic:
Haben wir aber auch schon gemacht. Einem Auto mit Lenk(er)-Problemen gefolgt und der Polizei die Position mitgeteilt.

RS-USER-DocMezzoMix
17.05.2007, 20:43
Original geschrieben von Bärentöter
DAS ist erlaubt???

Wieso nicht???
Verfolgt bedeutete mit knapp 60 in der Stadt hinter ihm herzufahren...keine Raserei oder sonstiges...auserdem war seine Fluchtrichtung grob unsere Wache ;)
Und Nero ist die Polizei bei uns, der haben wir die aktuellen Standorte mitgeteilt damit sie die Streife positionieren konnten.

PS Jeder Bürger hat das Recht einen Straftäter zu verfolgen und ihn, unter Verhältnismässigkeit der Mittel, vorläufig festzunehmen.

Abdrängen, aus dem Auto ziehen wäre die falsche Massnahme gewesen ;)

RS-USER-Bärentöter
17.05.2007, 20:52
Original geschrieben von DocMezzoMix
Wieso nicht???
Verfolgt bedeutete mit knapp 60 in der Stadt hinter ihm herzufahren...

dürft Ihr das ohne Auftrag der Leitstelle auf eigene Faust? Ich dachte immer, ohne Leitstelle darf ein RTW (anders als das NEF) keinen Meter fahren. Oder war das auf einer Rückfahrt?

serial2k
17.05.2007, 21:00
Oder war das auf einer Rückfahrt?
So würde ich das ("außerdem war seine Fluchtrichtung grob unsere Wache") interpretieren.

RS-USER-fruehgriller
18.05.2007, 07:28
Original geschrieben von DocMezzoMix
Wir haben hier Nachts schon alkoholisierte Autofahrer verfolgt.. mit dem RTW hinterher, Nero am Handy und den Zugriff verfolgt ;)

Mein Highlight war, Nachts um 3 einen betrunkenen im Rolli sitzenden Hardrockfan zu verfolgen, der aus der Kneipe abhaute, als er mitbekam das wegen seinem K..zen ein KTW gerufen wurde.

Achja, wir haben ihn eingeholt....;) :D :D

Knusperriegel
18.05.2007, 07:34
Original geschrieben von DocMezzoMix
PS Jeder Bürger hat das Recht einen Straftäter zu verfolgen und ihn, unter Verhältnismässigkeit der Mittel, vorläufig festzunehmen.


Es besteht sogar eine Verpflichtung, bei offensichtlicher Kenntnisnahme von Straftaten die Behörden (hier die Polizei) zu informieren.

Ausserdem:
vielleicht hat DMM ja die LS über den Vorgang in Kenntnis gesetzt ?
wer den RD-Funk verfolgt, kriegt zudem zumindest grob mit, wie momentan die Auftragslage ist und hat damit einen Anhalt, den Weg zur Wache auch ein wenig variabel zu gestalten.

DMM arbeitet zudem in einem großstädtischen RD-Bereich, wo es keinen riesigen Unterschied zwischen Fahrweg A oder B gibt.

Und zu guter Letzt:
im hiesigen RD-Bereich hat es in den letzten Jahren einige VU'S im innerstädtischen Raum gegeben, die man nur als tragisch bezeichnen kann.
Rennfahrten der Generation Türsteher und auch Fahrten im Suff.

Schön, wenn man mit Aufmerksamkeit dafür sorgen kann, daß ein LNA/OLRD-Einsatz verhindert werden kann und dem Gesundheitssystem so ganz nebenbei viel Geld erspart bleibt

RS-USER-DerDings
18.05.2007, 07:43
Original geschrieben von fruehgriller

Achja, wir haben ihn eingeholt....;) :D :D

im tragesessel? :grins: