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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassungsverweigerung wegen fehlender Hep B-Impfung



Heinz Wäscher
24.05.2003, 11:32
Huhuu!
Also, ich will ja evtl die Uni wechseln und hab mich natürlich über die Zulassungsmodalitäten informiert.
Viele Unis fordern einen Nachweis über eine erfolgte Immunisierung gegen Hepatitis B
...tja...toll...ich wurde vor 4,5 Jahren mit dem Präparat Engerix B geimpft, hab dann allerdings anaphylaktisch drauf reagiert.
Ich hab zwar einige wenige Antikörper gebildet, aber man kann nicht von einem ausreichenden Impfschutz sprechen.

Bei einer Nachfrage bei einer Uni, die diesen Nachweis fordert, wurd mir nur lapidar gesagt: Ohne Nachweis, keine Zulassung

Ist das rechtens?oder gibt es mittlerweile ein anderes Impfpräparat?

Froschkönig
24.05.2003, 11:37
Original geschrieben von Heinz Wäscher
Ist das rechtens?oder gibt es mittlerweile ein anderes Impfpräparat?

Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, an unserer Uni hat´s mir bisher noch keiner vorgeschrieben !
Es gibt noch die Kombi-Impfung Hep A+B (Twinrix), kann aber sein, daß die für Hep-B den gleichen Impfstoff enthält.

condorito
24.05.2003, 15:19
Hier in Bonn gibt es ne klare Regelung: keine HepB-Impfung,keine Anmeldung zu den klinischen Kursen!
Man lässt sich über den Betriebsarzt impfen und bekommt von ihm nach erfolgreicher Kontrollierung des Impftiters bekommt man einen Wisch,mit dem man sich für die klinischen Kurse anmelden kann........
Inwiefern das legal ist,weiss ich nicht....und mit Impfsera kenn ich mich auch nicht aus,hier wird aber mit Twinrix geimpft( bei mir mit Engerix als Monoimpfung,da ich HepA schon hatte).

Ach ja:Wäscherin,das Rheinland braucht dich!

T4KTL0$$
24.05.2003, 17:02
Mit Imfpräps weiß ich jetzt auch nicht (schreib doch Novartis Pharma ne mail *gg* ;-)
Aber das wird dann später mit AIP und so auch schwer für dich...ich kenn kein Krankenhaus in dem Hep A+B Impf nich Pflicht ist...

Heinz Wäscher
24.05.2003, 23:30
na klasse...dann kann ich mich ja gleich exen

@ Condo: no comment :-))

FataMorgana
25.05.2003, 08:16
Hallo Heinz,

das ist natürlich wirklich ein bisschen verzwickt. Die Impfung ist ja nicht nur für die Kurse wichtig, sondern für Dein ganzes Berufsleben - wer steht schon gern im OP ohne Hep.-B-Impfung (ich kenne mehrere Leute, die z. B. im PJ intraoperativ vom Chirurgen oder der OP-Schwester verletzt wurden).

Engerix ist zwar meines Wissens der am häufigsten verwendete Impfstoff, aber lange nicht der einzige in Deutschland zugelassene. Eine Liste gibt es beim Paul-Ehrlich-Institut:
http://www.pei.de/allzugel/hep_b.htm

Ich hatte auch mal eine Impfreaktion (Urtikaria). Allerdings war diese ein bisschen besser erklärlich, es war nämlich wahrscheinlich eine hyperergische Reaktion aufgrund etwas zu gut gemeinter Zahl von Impfungen und keine Anaphylaxie. Nun ja, zumindest ist man dann so weiter vorgegangen: regelmäßige Kontrolle des Anti-Tetanus-Toxoid-Titers, bis dieser nach knapp 20 Jahren in einen Bereich abgefallen war, in dem kein sicherer Schutz mehr vorliegt. Dann erneute Impfung mit Tetanol, nachdem vorher ein i.v.-Zugang gelegt worden war und ich ein Antihistaminikum und etwas Dexamethason bekommen hatte. Und siehe da - ich habe die Impfung sehr gut vertragen.

Also - gib nicht auf. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, noch irgendwie diesen Impfschutz zu bekommen, nicht nur aus diesen formalen Gründen. Als ich in die Klinik gekommen bin, gab es diese Regelungen übrigens noch nicht, weder an der Uni Hamburg noch in Würzburg.

Heinz Wäscher
25.05.2003, 10:35
@ Fata: Danke für den Link!

Ehrlich gesagt hab ich mich seit der Impfung und dem okay vom Personalarzt, auch ohne Impfschutzarbeiten zu dürfen, gar nicht mehr um die Hep B Prophylaxe gekümmert :-blush
1998 hieß es,es gäbe kein Vergleichspräparat!?

Zulassung zur Uni ging ohne Impfnachweis, ebenso der Job im Krankenhaus

Dann werd ich ma zum Hausarzt stiefeln und alles weitere mit dem bequatschen.

Nico
25.05.2003, 12:32
Original geschrieben von FataMorgana

Als ich in die Klinik gekommen bin, gab es diese Regelungen übrigens noch nicht, weder an der Uni Hamburg noch in Würzburg.

Hamburg bietet die Impfung ab dem 1. klin. Semester an - macht ja auch Sinn.
Die haben bis heute keine Impfung für die Zulassung vorgeschrieben. Zumindest nicht für die Bewerbung. ;-)

Man kann sich doch impfen lassen, wenn man im 1. klin. anfängt.

Gruß
Nico

Froschkönig
25.05.2003, 12:38
Der Betriebsärztliche Dienst bietet in der TU München auch kostenlose HepB Impfungen für Studis an. Aber vorgeschrieben ist es auch hier nicht.

T4KTL0$$
25.05.2003, 14:05
Geh mal zum Internisten deines Vertrauens und ahu ihn an was es für Möglichkeiten für dich gibt...(alternative Impfsera usw.). Ansonsten is die Schweiz oder Österreich auch ganz schön oder ;-)

docmezzomix
25.05.2003, 17:28
Meine KraKa hat damals direkt die Impfung bezahlt, aber nur mit Twinrix, den wer B sagt, muss auch A sagen, halt ich auch für sinnvoll, oder?

Viel Erfolg Heinzin!

Grüße der dMM

Feuerblick
25.05.2003, 19:04
Hi!

Hier in Gießen wird die Impfung zwar auch kostenlos angeboten, aber die wenigsten Studis wissen das überhaupt. Ich habs auch nur erfahren, weil ich eine Arzthelferin bei der Betriebsärztlichen Untersuchungsstelle kenne.
Pflicht ist die Impfung meines Wissens hier nicht, denn gefragt hat mich nach der Impfung noch kein Mensch!

Gruß
Feuerblick

Heinz Wäscher
25.05.2003, 20:15
ja, ma schaun

hier in Lübeck gibts für alle Medstudis (auch Vorkliniker) ne kostenlose Hep B- Impfung...natürlich mit Engerix B :-blush

aba fragen tut auch keiner danach

dann bleib ich eben in HL, und muß wohl oder übel im Sommer am Meer mein Dasein fristen :-)) mann, bin ich tapfer!

luckyblue
25.05.2003, 23:23
Bei einer Nachfrage bei einer Uni, die diesen Nachweis fordert, wurd mir nur lapidar gesagt: Ohne Nachweis, keine Zulassung

Das ist der Stoff, aus dem Verfassungsbeschwerden sind. Die Thematik wird im sogenannten "Infektionsschutzgesetz" (IfSG) geregelt. Genauer: im § 20 Abs. 6 ("Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe"). Dort heißt es:

"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend."

Wenn die Impfpflicht schon für den speziellen Fall einer plötzlich auftretenden Krankheit (Terroranschlag) aufhebbar ist, dann muss sie analog dazu erst recht für den Fall einer nicht epidemisch auftretenden Krankheit aufhebbar sein. Alles andere wäre ein Fall für Karlsruhe.

Zwar werden die Landesregierungen in § 17 dieses Gesetzes dazu ermächtigt, selbst REchtsverordnungen zur Krankheitsverhütung zu erlassen - und sie können die Ermächtigung sogar an untergeordnete Stellen weitergeben (sprich: Klinik). Aber das dürfte unerheblich sein, weil eine Rechtsverordnung nicht gegen einen Grundsatz des zugrundeliegenden ERmächtigungsgesetz verstoßen darf - also nicht gegen den oben zitierten Paragraf 20 IfSG.

cu
luckyblue

P.S.: Allerdings sind akute Hepatitis-Erkrankungen NAMENTLICH meldepflichtig, gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 19 bis 23 IfSG.

Buallianz
24.09.2003, 10:39
Hallo, was haltet ihr von folgeder Idee:
da die passive Impfung wahrscheinlich besser verträglich ist als die aktive (mit Engerix oder dem anderen Teufelszeug), könnte man passiv impfen und danach den Titer kontrollieren lassen; ist der hoch genug, hat man für einige Zeit Ruhe;

condorito
24.09.2003, 10:41
Original geschrieben von Buallianz
Hallo, was haltet ihr von folgeder Idee:
da die passive Impfung wahrscheinlich besser verträglich ist als die aktive (mit Engerix oder dem anderen Teufelszeug), könnte man passiv impfen und danach den Titer kontrollieren lassen; ist der hoch genug, hat man für einige Zeit Ruhe;
Ja,für so ca. 2-3 Monate.