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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MPG und Gerätebeauftragter für AED ?



RS-USER-Rettungshund
09.06.2007, 15:10
Hallo , ich wollte mal fragen ob sich da jemand bischen in der Materie auskennt.

Und ob dies auch für die "nichtöffentliche"
Nutzung bei einer Feuerwehr benötigt wird (Stichpunkt Eigenschutz für Einsatzkäfte).

Weil ich hab irgendwie das aufs Auge gedrückt bekommen...

Stephan2204
09.06.2007, 18:33
Original geschrieben von Rettungshund
Hallo , ich wollte mal fragen ob sich da jemand bischen in der Materie auskennt.

Und ob dies auch für die "nichtöffentliche"
Nutzung bei einer Feuerwehr benötigt wird (Stichpunkt Eigenschutz für Einsatzkäfte).

Weil ich hab irgendwie das aufs Auge gedrückt bekommen...

Hallo Rettungshund,
da es sich bei einem AED um ein gerät nach MPG handelt, egal ob öffentlich oder nicht öffentlich, fällt es somit auch unter das MPG bzw. die MPBetreibV.. stichwort STK, Geräteeinweisung nach MPG etc etc etc..

RS-USER-Rettungshund
09.06.2007, 18:56
Kennt sich da einer besser mit der Materie aus ?

Würde mich im zweifel auch über PN freuen da man dies wohl dann besser per Telefon klären kann

Grüßle das Hundi

Mahlzeit
11.06.2007, 15:00
Wenn Du das Gerät in einer Feuerwehr einsetzen möchtest fällt dies auf jeden Fall unter die Einweisungspflicht - die FF ist ja im Prinzip gewerblich (über die Gemeinde / den Landkreis / die Stadt als Träger).

Auch Firmen, die sich so ein Gerät zum Schutz ihrer Mitarbeiter anschaffen müssen darauf einweisen (mit allem drum und dran).

Nur wenn Du das Gerät privat einsetzt, also ohne gewerblichen oder wirtschaftlichen Zweck und ohne in der Nähe beschäftigte Arbeitnehmer würde es nicht unter die MPBetrV fallen...