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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht gegenüber Unfallkasse?



Schwester Rabiata
08.08.2007, 19:00
Hallo....

Anfang Mai hatte ich einen Arbeitsunfall der besonderen Art.

dazu muss ich sagen, dass ich zwar räumlich auf dem gleichen Flur arbeite wie unsere (Kinder)Liegendaufnahme, aber arbeitsmässig mit denen offiziell nichts zu tun habe.
Natürlich hilft man sich auch mal gegenseitig....

an besagtem Mittwoch im mai wurden mittags zwei arg alkoholisierte teenies (13 und 14 eingeliefert. das eine ziemlich weggetreten, das zweite eher randalierend.
Nr. 1 beanspruchte NA, RAs und die einzige schwester der liegendaufnahme, Nr. 2 war dann mein job.

tja.... teenie ergriff die flucht, ich interher, es kam zu einer wilden rangelei, die mir eine HWS- und BWS-distorsion einbrachte mit recht schmerzhafter symptomatik.

achja...mit 3 Erwachsenen haben wir sie überwältigt und mit 3 schwestern und 2 docs schafften wir es nen zugang zu legen....

alles wurde ordnungsgemäss gemeldet.

jetzt meldet sich die unfallkasse bei mir und will die personalien des teenies. immerhin war ich ne woche krankgeschrieben....

kann man die so einfach rausgeben oder muss man sich da irgendwo rückversichern?

teenie ist übrigens in der jugendpsychiatrie gelandet....

witzig waren auch die reaktionen der kolleginnen....was ich mich da auch einmischen würde...ginge mich ja nix an...soll ich sie doch laufen lassen....

also nee.... ich kann doch nicht zuschauen wie die aus der klinik rennt und sich vor ein auto wirft?! immerhin...ist ja noch ein kind... wenn auch besoffen wie sonst was :rolleyes:

rabiata

Practicus
08.08.2007, 19:06
.....

Rettungszwergin
08.08.2007, 19:09
nun, es geht der Unfallkasse denk ich darum, bei den Verursachern bzw. deren Kassen das geld zu bekommen für deine Behandlung. So viel ich weiß, musst du das sogar melden. Du schreibst ja theoretisch einen Bericht. Und der geht an die BG. Und da stehen alle Namen drin.

Schwester Rabiata
08.08.2007, 20:10
in dem bericht, den ich im mai verfasst habe, wurden keine namen erwähnt.

aber ich werd den schrieb mal morgen weiterleiten

danke

rabiata

Rettungszwergin
08.08.2007, 20:37
viel erfolg. Wenn du die offizielle rechtliche Lage kennst, kannst du das hier posten? Ich weiß auch nur, was bei uns auf der Wache so weitergegeben wird.

Schwester Rabiata
11.08.2007, 09:21
Vorläufiger Stand:

Unfallkasse sagt die Daten stehen ihr zu, da ihnen eine Schaden entstanden ist und sie den Verursacher regresspflichtig machen wollen/können.

Klinik (Arbeitssicherheit) sagt, ohne den Datenschutzbeauftragten machen wir gar nix, muss erst abgeklärt werden.
Der hat Urlaub :D
Also ist alles erst mal vertagt.

Rabiata

RS-USER-Sargnagel
11.08.2007, 13:21
Ich würde spontan sagen, daß gegenüber der BG Schweigepflicht besteht, rate aber von ner Beratung beim Arbeitgeber ab, da dessen Interessen nicht zwingend die des Arbeitnehmers sind. Infos gibt`s besimmt über die Rechtsberatung beim DBfK oder notfalls über nen externen Anwalt.

Ein Verfahren wg. Verletzung der Schweigepflicht ist auf alle Fälle nicht lustig!

Wenn die Teenies nüchtern gewesen wären und bewußt gehandelt hätten sähe die Sache m.E. anders aus.

RS-USER-Hoffi
11.08.2007, 13:39
Ich würde sagen es besteht keine Schweigepflicht, da die Kasse berechtigt ist die Kosten wieder reinzuholen im Interesse der Allgemeinheit.

Wenn du es schriftlich hast, dass die Kasse die Daten haben möchte und du diese hast dann kann man dir auch nicht an den Karren pissen, weil du diese rausgegeben hast.

RS-USER-Küchenhexe
11.08.2007, 13:42
Original geschrieben von Hoffi
Wenn du es schriftlich hast, dass die Kasse die Daten haben möchte und du diese hast dann kann man dir auch nicht an den Karren pissen, weil du diese rausgegeben hast.

Oha... bist Du Dir da sicher? Wie begründest Du das?

RS-USER-Hoffi
11.08.2007, 13:44
Die wissen machen das schließlich täglich und werden wohl kaum ungerechtfertigte Forderungen stellen. Und du kannst die Schuld weitergeben.

RS-USER-Elektro-Dengel
11.08.2007, 13:48
Original geschrieben von Hoffi
Die wissen machen das schließlich täglich und werden wohl kaum ungerechtfertigte Forderungen stellen.

Du glaubst wohl echt noch an das Gute im Menschen, oder ?:-p

RS-USER-Küchenhexe
11.08.2007, 13:55
Original geschrieben von Hoffi
Die wissen machen das schließlich täglich und werden wohl kaum ungerechtfertigte Forderungen stellen.

*ROFL*
Was ein Sachbearbeiter irgendwo gerne hätte und was er haben darf sind leider oft zwei Paar Schuhe. Und wenn er mal versucht, ob da nicht jemand so blöde ist und ihm die Arbeit erleichtert... ach Gott, vielleicht klappts ja...


[i]Und du kannst die Schuld weitergeben. [/B]

Das klappt leider nicht. Wer im Gesundheitswesen arbeitet, muß sich im Zweifelsfall informieren und möglichst doppelt und dreifach absichern, so wie Rabiata das gerade macht. "Ich hab gedacht, wenn der mir das sagt ist das so in Ordnung" zieht nicht!!

Daher würde ich da doch schon auf den Datenschutzbeauftragten warten...

RS-USER-Sargnagel
11.08.2007, 18:14
Auch ich will kurz auf die Aussagen von Hoffi eingehen.

Gemäß § 203 StGB unterliegen alle personenbezogenen Daten der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Weitergabe dieser Daten ist nur auf Grund eines anderen Gesetzes zulässig.

Die Weitergabe von Daten an einen Träger der Sozialversicherung (hierzu gehört auch die BG) ist gemäß § 100 SGB X nur zulässig wenn:
- dies zur Durchführung von Aufgaben der Sozialversicherungsträger im Einzelfall erforderlich ist UND eine gesetzliche Regelung dies zulässt

- oder wenn der Betroffene zustimmt

§ 100 SGB X greift aber m.E. in diesem Fall nicht, da hier die Weitergabe von Daten geregelt wird die Patienten betreffen welche direkt behandelt wurden. Er bezieht sich also nicht auf die Weitergabe von Daten des Verursachers.

Schwester Rabiata
11.08.2007, 20:29
Original geschrieben von Sargnagel
Ich würde spontan sagen, daß gegenüber der BG Schweigepflicht besteht, rate aber von ner Beratung beim Arbeitgeber ab, da dessen Interessen nicht zwingend die des Arbeitnehmers sind. Infos gibt`s besimmt über die Rechtsberatung beim DBfK oder notfalls über nen externen Anwalt.



Warum externer Anwalt? :confused:

Kann mein Arbeitgeber ja schön regeln....ich hab die Sache als "dumm gelaufen" abgehakt.... hab ja das Teenie nicht verklagt.
Die war so voll - war eh nicht verantwortlich für das was sie tat.
Hat auch die Herren in Grün angegriffen und ist dem RA an die Hose
:rolleyes:

Ich hab halt das Pech das meine Wirbelsäule solche Raufereien nicht toleriert

Rabiata

Rettungszwergin
11.08.2007, 20:37
Ich würd ne Anzeige machen. Klar ist deine Sache. Aber wie du schon gesagt hast, deine Wirbelsäule hat das ganze Theater eher schlecht vertragen. Schlimm genug, dass die zwei in dem Alter so voll waren. Aber dann noch sich si zu benehmen, find ich schon heftig.

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass du dich ganz schnell und dauerhaft davon erholst.

RS-USER-Sargnagel
12.08.2007, 11:22
Original geschrieben von Schwester Rabiata
Warum externer Anwalt? :confused:

Kann mein Arbeitgeber ja schön regeln....ich hab die Sache als "dumm gelaufen" abgehakt.... hab ja das Teenie nicht verklagt.
Die war so voll - war eh nicht verantwortlich für das was sie tat.


Die Empfehlung Deines Arbeitgebers, bzw. des Datenschutzbeauftragten bieten Dir keine Rechtssicherheit.

Deshalb empfehle ich die Beratung bei einer neutralen Stelle. Der Verweis auf einen externen Anwalt soll sozusagen der "Rettungsanker" sein, falls man Dir beim DBfK nicht weiterhilft.

Verklagen bzw. anzeigen musst Du m.E. den "Täter" nicht, da sich Deine Schadensersatzansprüche (Akutbehandlung, Physiotherapie, evtl. Reha....) primär gegen die BG richten. Nur ein eventuelles Schmerzensgeld müsstest Du zivilrechtlich vom Verusacher einklagen.

RS-USER-DerMike
12.08.2007, 11:48
Ich denke, dass Problem liegt hier darin, dass die "Unfallverursacherin" gleich Patientin ist, was man allerdings strikt trennen sollte. Als Patientin gilt für die junge Dame sicherlich die Schweigepflicht, als "Verursacherin" gegenüber der BG sicher nicht (der evlt. dazugerufenen Polizei würde man ja auch die Personalien geben bzw. die würden sie sich holen), zudem die BG ja nicht das Krankheitsbild bzw. der Grund interessiert, warum die junge Dame randaliert hat. Würdest Du z.B. nicht in der NA im Krankenhaus sonder auf dem Bau arbeiten und würdest von einer alkoholisierten Person vom Gerüst gestossen werden würde ja auch keine Schweigepflicht bestehen.


:-meinung

Con
12.08.2007, 12:24
Original geschrieben von Sargnagel
... Infos gibt`s besimmt über die Rechtsberatung beim DBfK oder notfalls über nen externen Anwalt.
..

Der DBfK vermittelt im Rahmen seiner "Rechtsberatung" an externe Anwälte.