ELD T
04.10.2007, 15:36
Die Berliner Feuerwehr bietet an:
Durchführung des berufspraktischen Jahres nach § 7 Rettungsassistentengesetz
(Anerkennungsjahr)
Mit einem einjährigen Praktikantenvertrag zur Ableistung des berufspraktischen Jahres gem. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) bieten wir Ihnen in dieser Zeit die Mitwirkung im Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr an.
Sie erhalten eine monatliche Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für Praktikanten im Land Berlin.
Praktikumsbeginn: November / Dezember 2007
Voraussetzung:
- Ausbildung Rettungssanitäter/in einer anerkannten Ausbildungsstätte
- Erfolgreicher Abschluss Staatsexamen Rettungsassistent/in
- Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Einsatz im Rettungsdienst
- Ärztliche Untersuchung (G 26/2)
- Nachweis eines mindestens Hepatitis-B Impfschutzes
- Besitze einer Fahrerlaubnis mindestens Klasse C1 oder Klasse 3
- 2 Jahre Fahrpraxis
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aber eine automatische Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis ausgeschlossen ist. Der Notfallrettungsdienst ist dem feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr vorbehalten. Es besteht aber die Möglichkeit, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind, sich nach erfolgreichen Abschluss des berufspraktischen Jahres mit der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ bei der Berliner Feuerwehr für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu bewerben.
Kontakt:
Berliner Feuerwehr
Rettungsdienstschule
Ruppiner Chaussee 268
13503 Berlin
Brandamtsrat Rolf Erbe
Tel.: 030-387 28 822
[email protected]
Brandinspektor Bernd Maetz
Tel.: 030-387 28 624
[email protected]
Gruß, ELD T
Durchführung des berufspraktischen Jahres nach § 7 Rettungsassistentengesetz
(Anerkennungsjahr)
Mit einem einjährigen Praktikantenvertrag zur Ableistung des berufspraktischen Jahres gem. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) bieten wir Ihnen in dieser Zeit die Mitwirkung im Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr an.
Sie erhalten eine monatliche Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für Praktikanten im Land Berlin.
Praktikumsbeginn: November / Dezember 2007
Voraussetzung:
- Ausbildung Rettungssanitäter/in einer anerkannten Ausbildungsstätte
- Erfolgreicher Abschluss Staatsexamen Rettungsassistent/in
- Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Einsatz im Rettungsdienst
- Ärztliche Untersuchung (G 26/2)
- Nachweis eines mindestens Hepatitis-B Impfschutzes
- Besitze einer Fahrerlaubnis mindestens Klasse C1 oder Klasse 3
- 2 Jahre Fahrpraxis
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aber eine automatische Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis ausgeschlossen ist. Der Notfallrettungsdienst ist dem feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr vorbehalten. Es besteht aber die Möglichkeit, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind, sich nach erfolgreichen Abschluss des berufspraktischen Jahres mit der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ bei der Berliner Feuerwehr für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu bewerben.
Kontakt:
Berliner Feuerwehr
Rettungsdienstschule
Ruppiner Chaussee 268
13503 Berlin
Brandamtsrat Rolf Erbe
Tel.: 030-387 28 822
[email protected]
Brandinspektor Bernd Maetz
Tel.: 030-387 28 624
[email protected]
Gruß, ELD T