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ELD T
04.10.2007, 15:36
Die Berliner Feuerwehr bietet an:



Durchführung des berufspraktischen Jahres nach § 7 Rettungsassistentengesetz

(Anerkennungsjahr)



Mit einem einjährigen Praktikantenvertrag zur Ableistung des berufspraktischen Jahres gem. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) bieten wir Ihnen in dieser Zeit die Mitwirkung im Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr an.

Sie erhalten eine monatliche Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für Praktikanten im Land Berlin.

Praktikumsbeginn: November / Dezember 2007





Voraussetzung:

- Ausbildung Rettungssanitäter/in einer anerkannten Ausbildungsstätte

- Erfolgreicher Abschluss Staatsexamen Rettungsassistent/in

- Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Einsatz im Rettungsdienst

- Ärztliche Untersuchung (G 26/2)

- Nachweis eines mindestens Hepatitis-B Impfschutzes

- Besitze einer Fahrerlaubnis mindestens Klasse C1 oder Klasse 3

- 2 Jahre Fahrpraxis

- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis



Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aber eine automatische Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis ausgeschlossen ist. Der Notfallrettungsdienst ist dem feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr vorbehalten. Es besteht aber die Möglichkeit, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind, sich nach erfolgreichen Abschluss des berufspraktischen Jahres mit der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ bei der Berliner Feuerwehr für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu bewerben.



Kontakt:



Berliner Feuerwehr

Rettungsdienstschule

Ruppiner Chaussee 268

13503 Berlin



Brandamtsrat Rolf Erbe

Tel.: 030-387 28 822

[email protected]



Brandinspektor Bernd Maetz

Tel.: 030-387 28 624

[email protected]



Gruß, ELD T