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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KTW-Transport?



Schwester Rabiata
21.10.2007, 07:39
mal ne frage....

nicht gehfähiger patient soll zur stat. aufnahme, kann aber aufgrund seiner behinderung keine öffentlichen verkehrsmittel benutzen, kann kein auto fahren.

muss der auf eigene (taxi-)kosten in die klinik oder gibt es die möglichkeit eines, von der kk gesponserten, Transports?

Taxikosten würden sich so um die 100 euro bewegen

rabiata

Psycho1581
21.10.2007, 10:49
Auf den alten, kleinen Transportscheinen stand hinten drauf:
Krankentransportwagen - soll angeordnet werden, wenn der Patient an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leidet oder aus anderen medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, aber keine akute Lebensgefahr besteht oder zu erwarten ist.

So oder so ähnlich. theoretisch müsste dies also möglich sein, ich persönlich denke aber, dass es da auch auf den Grund der einweisung ankommt. Bei uns gibt es auch so genannte Liegendtaxis, also Krankenfahrten, die ohne fachliche Betreuung fahren. Weiß zwar nicht, ob es sowas bei euch auch gibt, aber wenn der Pat. z.B. zur Zahnsanierung ins KH soll, braucht es dafür einen KTW?
Kommt also m.E. auf den Einweisungsgrund an, dürfte aber auch so kein Problem darstellen. Beachte: Der Transportschein muß (wie die Einweisung) durch den hausarzt bzw. (ergibt sich ja aus dem Wortlaut) einweisenden Arzt ausgestellt werden.

RS-USER-DerMike
21.10.2007, 11:11
Wenn die Behandlung med. notwendig ist, besteht die Möglichkeit sich vom (Kranken-)Hausarzt im Vorfeld eine Einweisung für Mietwagen/Taxi ausstellen zu lassen. Dies beihaltet auch Krankenwagen bzw. Transporter mit Liege welche mit nicht-qualifiziertem Personal (teilw. SanH-Ausbildung für den Notfall) besetzt sind. Wird sicherlich noch nicht von allen Hiorgs (oder sontigen Anbietern) überall in D vorgehalten, aber einen Anbieter in Deiner Nähe wird es sicherlich geben - einfach nachfragen. Eigenbeitrag sind 10 Euro, die der Patient selber tragen muss, den Rest zahlt die KK.

krumel
21.10.2007, 11:28
Für Bayern gilt:
Klarer Fall für den nicht-qualifizierten Transport bzw. den Behindertentransport, ein Transport durch den KTW schließt sich durch das bayrische RD§ kategorisch aus...

Behinderten/nichtqualifizierte Transporte müssen ggf. von den Kassen genehmigt werden, am einfachsten ist es mal den Sachbearbeiter anzurufen, da vermeidet man nachher Ärger. Tlw. haben die Kassen mit bestimmten Anbietern auch Festverträge und machen es selbst wenn sie den Transport nicht bezahlen, dem Kunden möglich, auf diese verbilligten Transporte zurückzugreifen.

Schwester Rabiata
21.10.2007, 11:34
danke schön, da werd ich mal die kk fragen

rabiata

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21.10.2007, 14:18
Wenn ein Arzt einen Transportschein ausstellt, sollte es eigentlich kein Problem sein. Zumal es ja auch zu einer stationären Behandlung geht, nicht zu einer ambulanten (die sind genehmigungspflichtig).