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drk-freakl
24.10.2007, 19:28
Hallo,

ich habe ma ne Frage, so als kleener DRK Sanitäter.

Und zwar war ich jetzt mal bei einer Absicherung von einer Sportveranstaltung,
da ist ein Spieler hingefallen und hat sich am Sprunggelenk etwas getan.
Es war dick, blau, und es tat weh!!!
Mein Problem an der Sache is, das er sich die rechte Seite überdehnt hat und nun nich wusste ob es nur ein Stauchung, Prellung oder Bänderriss/ anriss war!?

Weiterhin kam mir es so vor, als wäre da was geplatzt, da die Schwellung leicht, rot unterlaufen war!

Kann mir jemand sagen ob es Indikatoren für einen Bänderriss gibt, wie ich so etwas besser feststellen kann oder ob nur der Weg ins Krankenhaus hilf, was ich ihn dann empfohlen habe, ZWINGEN kann/ darf ich ja net!!

DANKE

Und

LG

Der FREAKL

RS-USER-emergency doc
24.10.2007, 19:40
Original geschrieben von drk-freakl
Kann mir jemand sagen ob es Indikatoren für einen Bänderriss gibt, wie ich so etwas besser feststellen kann oder ob nur der Weg ins Krankenhaus hilf, was ich ihn dann empfohlen habe, ZWINGEN kann/ darf ich ja net!!


Also präklinisch kannst Du eine Fraktur nie ausschliessen, höchstens eine feststellen (z.B. bei einer offenen Luxationsfraktur)
Schon alleine, weil eine Bandinstabilität auch nach einem knöchernen Bandausriss (z.B. Weber A Fraktur) auftreten kann, kann man den Leuten nix anderes raten, als zum Chirurgen oder ins KH zu gehen...
Zwingen? Naja, warum auch, wer Schmerzen haben will, der soll ruhig...

RS-USER-DoktorW
24.10.2007, 19:40
Es ist auch nicht deine Aufgabe, eine Diagnose zu stellen. Du kannst einen Verdacht äußern und damit den Patienten versuchen zu überzeugen.

leuchtreklamefahrer
24.10.2007, 19:44
Allgemein sind traumatische Ereignisse mit möglicher Verletzung des Kapsel-Band-Apparat immer sehr schwer zu diagnostizieren.
Die eintretende Hämatombildung macht dies nicht gerade leichter, ist jedoch bei Verletzungen des Sprunggelenks häufig.

Mögliche Stützpfeiler in der Anamnese sind die Erfragung des Unfallhergangs (häufig sogenannte Supinationstraumen), manche Patient geben auf Nachfrage auch an, ein Geräusch wahrgenommen zu haben (Peitschenknall). Letzendlich ist der Übergang zwischen Bänderriss und Bänderdehnung fließend, und macht für die präklinische Versorgung keine Unterschiede. Anwenden der Pech-Regel;Abklären im KH und weitere Therapie (interessantes Diskussionsthema...)...
Ohne eine radiologische Kontrollaufnahme sollte man vorsichtig mit so etwas umgehen (potentielle Fraktur/Fissur) und keine schmerzhafte Untersuchung durchführen.

Edit: Hups, schnelle Vorposter. Ich denke allerdings, unsere Aussagen gehen in die selbe Richtung.

RS-USER-Feife
24.10.2007, 21:42
Ich hab zu dem Thema noch was in meinem Ausbildungsordner gefunden.

Alles in Allem gilt natürlich immer die Abklärung in der Klinik als *der* Standard. Damit man aber mal eine Übersicht bekommt, und in vielen Fällen auch eine Richtlinie hat wie deutlich man auf einen unwilligen Spieler einreden sollte, eine kleine Übersicht:

(Das Ganze war auf Niveau für den Sanitätsdienst San A/B gehalten, Thema war "Sportverletzungen")

Kontusion (Prellung, Quetschung)
ENTSTEHUNG: Eine Kontusion entsteht durch eine äußere Gewalteinwirkung, also einen Schlag, Tritt, Sturz o. ä.. Durch die Gewebequetschung werden kleine Blutgefäße verletzt - ein Bluterguss (=Hämatom) bildet sich. Von der Größe des Hämatoms hängt die Schmerzintensität und die Bewegungseinschränkung ab. Die bekannteste, aber auch leichteste Form der Prellung ist der Pferdekuss".
THERAPIE: nach PECH–Regel

Distorsion (Überdehnung, Zerrung, Riss)
ENTSTEHUNG: Von einer Distorsion spricht man, wenn Gewebe über seine funktionelle Dehnfähigkeit hinaus belastet wird. Es können Muskeln, Sehnen und Bänder betroffen sein.
THERAPIE: nach PECH-Regel; (Bei schweren Distorsionen am Knie- oder Sprunggelenk kann eine Schienung mit Vakuum- oder Cramer-Schienen hilfreich sein; Schmerzbekämpfung durch Ruhigstellung.)

Luxation (Verrenkung)
ENTSTEHUNG: Eine Verrenkung betrifft immer ein Gelenk und bedeutet, dass die kommunizierenden Gelenkanteile gewaltsam getrennt werden. Dabei sind häufig Kapsel und Bandapparat mit betroffen, da sie das Gelenk zu-sammenhalten.
THERAPIE: Betroffenes Gelenk ruhig stellen, wenn und wie der Patient es zulässt! z.B.: Dreiecktuch bei Schultergelenksluxation. Das Gelenk wird im Krankenhaus wieder eingerenkt, deswegen: Rettungsdienst rufen!

Fraktur (Bruch)
ENTSTEHUNG: Knochenbrüche sind langwierige Verletzungen, da bis zur Ausheilung des Knochens keine vollständige Belastung erfolgen darf. Oft sind schwerere Gewalteinwirkungen (z. B. Sturz, Tritt o.ä.) die Ursache für einen Bruch, aber auch Ermüdungsbrüche treten nach intensiven Dauerbelastungen auf.
ANZEICHEN: Unsichere Frakturzeichen: Schmerz, Schwellung, Hämatom, Bewegungseinschränkung. Sichere Frakturzeichen: abnorme Beweglichkeit, groteske Fehlstellung, Knirschen an der Bruchstelle, sichtbare Knochenenden.
THERAPIE: Sofortige Ruhigstellung! Transport durch Rettungsdienst in die Klinik.


"P.E.C.H." – Regel
Pause: keine weitere Belastung!
Eis: Kühlen der Verletzung (mit Eiswasser, Coolpacks, Eisspray vermeiden) ca. 10-15 Min. lang.
Compression: elastischen Verband unter leichtem Zug wickeln. Am besten eisgekühlte Binden verwenden.
Hochlegen: der verletzten Extremität (mindestens 10 –20 Minuten)

Bei allen Verletzungen von Gliedmaßen muss sofort aller (enger) Schmuck entfernt werden. Es besteht die Gefahr das die Gliedmaße anschwillt, und so das Gewebe einschnürt.

drk-freakl
25.10.2007, 08:00
Original geschrieben von DoktorW
Es ist auch nicht deine Aufgabe, eine Diagnose zu stellen. Du kannst einen Verdacht äußern und damit den Patienten versuchen zu überzeugen.

Ja es ist wahr, dass ich keine Diagnose stellen darf, war mir schon logisch, würde ich mir auch nicht trauen, so gut bin ich nicht, habe nich ma med. studiert! ;) ABER, ich meinte ja auch den VERDACHT äußern, doch ZWINGEN kann ihn nur ein Arzt, aber kein DRK-Freakl!!

AHSO,

DANKE für die vieeelen Tipp´s und Antworten!

LG

der FREAKL

RS-USER-DoktorW
25.10.2007, 08:08
auch ein Arzt kann unter normalen Umständen niemanden zu etwas zwingen ;)

drk-freakl
25.10.2007, 09:03
mh,

gut zu wissen! Habe gedacht, dass ein Arzt ein Patienten zwingen kann, aber halt nur wenn es sein muss, da die Verletzung sehr stark ist!

Das meintest du evtl. mit: unter normalen Umständen, darf ein Arzt auch keinen Zwingen!

Aber wenn´s schlimm is dann schon ODER??

:confused:

LG

der FREAKL D:-)

RS-USER-emergency doc
25.10.2007, 10:32
Original geschrieben von drk-freakl
Aber wenn´s schlimm is dann schon ODER??


Nein...

das Gan ze ist etwas kompliziert, aber der Grundtenor ist, daß man niemanden gegen seinen Willen behandeln kann, solange er klar bei Verstand ist un d weiss, was er tut und will.
Ich darf also auch jemanden, der gerade eine traumatische Unterschenkelamputation erlitten hat nicht gegen seinen Willen behandeln. Auf der anderen Seite ist es aber so, daß jemand, dem es bei einem Unfall gerade den Unterschenkel abgerissen hat, und der jetzt blutend und schreiend da rumliegt unter normalen Umständen sich auf jeden Fall behandeln lassen möchte, schon allein wegen der Schmerzen... Verweigert er jetzt die Behandlung, muss man prüfen, ob er überhaupt klar bei Verstand ist, oder ob der Unfallschock oder eine alllgemeine psychatrische Erkrankung dafür verantwortlich ist, daß er sagt:"Packen sie mir den Unterschenkel einfach ein, ich will jetzt nach Hause..."
Wenn dies der Fall ist, kann man einen Patienten auch gegen seinen aktuell geäußerten Willen gemäß seinem mutmasslichen Willen behandeln. Quasi so ähnlich wie eine Zwangseinweisung in die Psychatrie. Wenn der Patient völlig klar bei Verstand ist und sagt, er wolle keine Behandlung, darf man sie ihm auch nicht geben. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist z.B. die Tatsache, daß ich einen einwilligungsfähigen Patienten der Zeuge Jehova ist ggf. sterben lassen muss, wenn er nur durch die Gabe von Bluttransfusionen zu retten ist.

drk-freakl
25.10.2007, 17:16
AAAAHHHAA,

mh ist wirklich net einfach, aber ich habe es vertsanden!!!!

Alles KLAR! DANKE


LG

der Freakl

Fallobst
17.11.2007, 13:13
Apropos Zeugen Jehovas... wir hatten mal in der Klasse eine etwas hitzige Diskussion zum Thema Zeugen Jehovas in medizinischen Berufen (Also quasi vom Arzt bis zur Pflegekraft). Meiner Meinung nach haben die da nix verloren, sorry aber Menschen die einfachste behandlungen aus einer wirren Überzeugung ablehnen, dürfen andere Menschen nicht beratend zur Seite stehen... wie seht ihr das?

El Mosquito
17.11.2007, 16:34
Gemäß dieser Argumentation dürften Organspender auch keine Med. Berufe ergreifen. ;)

Die Glaubensrichtung der Person mit der ich es zu tun habe ich mir ziemlich egal, solange er nen guten Job macht.

Auch einem Zeugen Jehovas traue ich zu privates und berufliches trennen zu können.

Fallobst
17.11.2007, 16:38
DAS ist der Punkt... (ich bin mir da nicht ganz so sicher...), wobei ich deinem Argument "Organspender" nicht ganz folgen kann....

Ein Organspender lehnt ja keine Behandlung ab, sondern erlaubt nur im Falle seines Ablebens die Entnahme seiner Organe. Also sagt er ja eben nicht, lasst mich sterben damit ihr meine Organe rausnehmen könnt :o

Ein Zeuge Jehovas sagt aber (theoretisch) lasst mich verbluten.... :confused:. Unde genau DAS ist der Punkt, wenn ich überzeugt bin das Transfusionen "Teufelswerk", kann ich dann verantworten das andere das tun? Ich eine wir reden hier von fundamentalen Überzeugungen.

El Mosquito
17.11.2007, 16:42
Und was bewegt dich dazu zu glauben, das ein Zeuge Jehovas unprofesionell arbeitet ?

Das mit dem Organspenden, ist eine persönliche Sache die jeder für sich entscheiden muss, trotzdem versuche ich nicht jeden zu missionieren auch Organspender zu werden und kümmere mich um die Leute egal ob sie es sind oder nicht. Wenn jemand mich zu dem Thema jedoch fragt dann werde ich ihm meine Gründe darlegen. Und ähnlich sehe ich das bei einer Glaubensrichtung.

Fallobst
17.11.2007, 16:43
Hab nochmal editiert um meine Standpunkt näher dazulege, du hast schneller gepostet :peace: Wobei ich natürlich auch offen zugebe das ich nur 2 - 3 Zeugen Jehovas kenne, also KEIN umfassendes Wissen oder Bild über die Anhänger der Religion habe, aber naja was soll ich sagen, das ist irgendwie ein Bauchgefühl.... (evtl ist das auch nur eine nette Umschreibung für Vorurteil...)

RS-USER-emergency doc
17.11.2007, 18:26
Naja, also ob jemand der als esoteriscjh angehauchter Bachblüten-Hausarzt im Falle eines Herzstillstandes vor der reanimation erstmal Bachblüten-Rescuetropfen einträufelt besser ist weiss ich nicht... :rolleyes:

Fallobst
17.11.2007, 18:48
Solange er danach reanimiert schon!

El Mosquito
17.11.2007, 21:04
Die Zeuge Jehovas halten Bluttransfusionen mitnichten für Teufelswerk.

Sie interpretieren die Bibel anders als wir es tun, daraus ergibt sich (für sie) ein Verbot der Einnahme von Blut.
Da die Zeugen Jehovas nicht glauben das die Seele unsterblich sei, sondern erst im Paradies unsterblich werden muss, bedeutet "religiös" gesprochen für den Zeugen Jehovas: "Ich überlebe aufgrund einer Bluttransfusion und verstoße so gegen Gottes Gebot, also wird meine Seele nicht unsterblich werden."

Daraus erschließt sich mir nicht das er einen "Andersgläubigen" versterben lassen würde.

RS-USER-DocMezzoMix
17.11.2007, 23:36
Ich kann Fallobst's Standpunkt verstehen, wenn ich dabei an die nervigen Zeugen denken, welche mich alle 2 Wochen wecken und versuchen zu missionieren....

Aber ich denke auch hier ist es, wie bei allem anderen auch im Leben: Nicht jeder Moslem versucht mich davon zu überzeugen kein Schwein zu essen... der Mensch und seine Einstellung macht den Unterschied, nicht die Gruppe, der er angehört ;)

Fallobst
17.11.2007, 23:37
@El Mosquito Das ist eine interessant Information.