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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NEF fahren als Assistenzarzt



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Ösche
12.11.2007, 18:35
Servus,

hoffe mal es gibt zu dem Thema noch keinen Thread, habe zumindest keinen gefunden.

Ich werde im Frühjahr mein Examen machen und würde gerne wissen ob was dagegen spricht dann als "Approbierter" noch ein bisschen NEF zu fahren. Macht ja weiterhin Spaß und so komme ich die 2 Jahre bis zum NA Schein auch nicht so raus...

Das ich meinen Sanitäterstatus verliere und nicht mehr auf einem RTW fahren kann ist klar, aber auf einem NEF habe ich ja eigentlich immer einen NA dabei und komme nicht in den rechtlichen Konflikt zwischen "handeln müssen bzw nicht dürfen"..oder sehe ich das falsch ?

Habe dazu leider nichts gefunden, vll kann mir ja einer hier einer weiterhelfen . Danke schonmal

Der Altnoob
12.11.2007, 19:47
Darf ich mich mal als ganz ahnungslos outen und fragen, warum Du Deinen Sanitäterstatus (nehme an, RS-Status, oder?) verlierst? Muss man eine gewisse Stundenzahl als RS bringen, um diesen Status behalten zu können oder geht es um notwendige Fortbildungen, die Du dann nicht machen kannst?

Bin halt sehr neugierig und recht ahnungslos, deshalb meine Fragerei...

krumel
12.11.2007, 19:56
Ärztliches Personal verliert afaik mit Erlangen der Approbation alle ärztlichen Assistenzberufe.

Ösche
12.11.2007, 19:59
Stimmt so, weil man in einen rechtlichen Konflikt kommt zwischen dem was man als
z.B. RS/RA maximal machen darf und dem was man als Arzt machen muß....

Daher auch die Frage wie es aussieht wenn man einen anderen Arzt dabei hat...

El Mosquito
12.11.2007, 21:17
Ich hab das zwar auch schon oft gehört, aber ne schriftliche Quelle konnte mir bisher auch noch keiner dafür zeigen.

Ich gehe das Problem mal mit GMV an.
RTW besetzt mit RS + Arzt mit Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung RettAss.
Mögliches Problem 1: Rettungsmittel muss entsprechend LandesRDGesetz besetzt sein.
Mit RettSan + RettAss sollte das in den meisten Bundesländer kein Prob sein.

Mögliches Problem 2: Der Transportführer ergreift Maßnahmen die er nicht durchführen darf
Da er Arzt ist genießt er Therapiefreiheit, also darf er pauschal gesprochen alles machen, als RettAss darf er nur die Maßnahmen ergreifen die er erlernt hat und sicher beherrscht.
Auch hier sehe ich kein Widerspruch da a) Therapiefreiheit und b) die Maßnahme erlernt und geübt wurde (und zwar im Studium)

Mögliches Problem 3: Kompetenzgerangel zwischen Notarzt und Arzt-RettAss
Hier sollten die Herren Akademiker in der Lage sein das adäquat zu lösen.

Mögliches Problem 4: Gebührenordnung
Ein Arzt der für das Gehalt eines RettAss oder sogar für umme fährt.
Das ist wohl das einzige Problem.

just my 2 cents

Der Altnoob
13.11.2007, 05:25
Darf ich dann nochmal eine (vielleicht recht naive, geb ich zu) Frage stellen: Warum sollte denn der Arzt bei Erreichen der Approbation seine bisher erreichten Qualifikationen verlieren? Immerhin wird ja die "Festplatte" im Kopf nicht formatiert und man vergißt auf einmal alles, was man mal gelernt hat...

Ist vielleicht ein etwas blödes Beispiel, aber auch ich hab zwei erlernte Berufe - und obwohl ich nur noch in meinem zweiten Beruf tätig bin, habe ich keineswegs das Recht verloren, mich "Meß- und Regelmechaniker" zu nennen (mein ursprünglich erlernter Beruf). Immerhin hab ich die Ausbildung absolviert und eine Prüfung dafür abgelegt. Dass ich nach nunmehr 13 Jahren, die ich aus diesem Beruf raus bin, nicht mehr viel als MSR reißen kann, ist mir schon klar - aber wenn man vorher RS war, hat man entsprechende Grundqualifikationen und kennt das Geschäft. Also warum sollte man dann seine vorher erworbenen Qualifikationen verlieren?

Klingt für mich irgendwie unlogisch - aber da ich im öffentlichen Dienst tätig bin, kann ich mir allerdings auch so unlogische Sachen vorstellen...Nix ist unmöglich - Verwaltung...

Rettungszwergin
13.11.2007, 08:15
Original geschrieben von Der Altnoob
Darf ich dann nochmal eine (vielleicht recht naive, geb ich zu) Frage stellen: Warum sollte denn der Arzt bei Erreichen der Approbation seine bisher erreichten Qualifikationen verlieren? Immerhin wird ja die "Festplatte" im Kopf nicht formatiert und man vergißt auf einmal alles, was man mal gelernt hat...


Nein, du vergisst nnichts. Es geht einfach nur um juristische Problematiken. Siehe Oben.

Also ich weiß auch nur, dass man als Arzt und RA/ RS/ RH nicht RTW fharen darf, bzw. sollte. Theorerisch könntest du NEF fahren, nur es muss halt auch für den NA klar sein, dass er der Doc ist am Einsatz. Sonst gibts ganz sicher Probleme.

RS-USER-Hoffi
13.11.2007, 08:35
Original geschrieben von Rettungszwergin
Also ich weiß auch nur, dass man als Arzt und RA/ RS/ RH nicht RTW fharen darf, bzw. sollte.

Ich persöhnlich kenne zwei Ärzte, die nach ihrer Approbation noch Rettungsdienst gefahren sind und dann auch so therapiert haben, als wenn sie Ärzte sind. Von allen Beteiligten wurde dies als gute Lösung angesehen und niemand hatte vorher irgendwo etwas gefunden, dass dies verboten sei, ausser irgendwelchen Gerüchten.

serial2k
13.11.2007, 11:19
So weit ich weiß sollte das rechtlich kein Problem sein. Das Thema wurde vor einiger Zeit schon mal in einem anderen Forum diskutiert, seinerzeit wurde eine Anfrage an die Bundesärztekammer gestellt, die wie folgt beantwortet wurde:


Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gern beantworten.
Aus Sicht der Approbationsordnung spricht unserer Meinung nach nichts gegen die parallele Ausübung ärztlicher Tätigkeit und Tätigkeit auf dem Boden der Qualifikation als Rettungsassistent. Auch kann aus unserer Sicht kein Grund dafür gesehen werden, das ein gelernter Krankenpfleger bei persönlichem oder wirtschaftlichem Erfordernis nach Erlangen der ärztlichen Approbation nicht wieder in seinen Ausgangsberuf zurückgeht. Allerdings ist von Zeiten, in denen ein gravierender Ärztemangel besteht, derzeit nicht auszugehen. Hier scheint eine zielgerichtete Zukunftsplanung sinnvoll, da sonst sowohl persönliche auch wirtschaftliche Ressourcen vergeudet werden.
Ein approbierter Arzt, der als Rettungsassistent angestellt ist, wird sich allerdings immer im Spannungsfeld zwischen ärztlichem Können und rechtlich abgesichertem Handeln bewegen (z. B. Haftungsrecht / Organisationsverschulden des Trägers einer Einrichtung u. s. w.). Gleiches gilt für die Rückkehr in die pflegerische Laufbahn. Diese Aspekte gilt es immer zu bedenken. Eine rechtliche individuelle Beratung sollten Sie ggf. bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer anstreben.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen hilfreich zu sein.

Quelle: http://www.rettungsfachpersonal.de/thread.php?threadid=547

RS-USER-Rugger
13.11.2007, 15:59
Original geschrieben von Hoffi
Ich persöhnlich kenne zwei Ärzte, die nach ihrer Approbation noch Rettungsdienst gefahren sind und dann auch so therapiert haben, als wenn sie Ärzte sind. Von allen Beteiligten wurde dies als gute Lösung angesehen und niemand hatte vorher irgendwo etwas gefunden, dass dies verboten sei, ausser irgendwelchen Gerüchten. Ich finde sowas affig und zudem verdächtig blaulichtgeil. Warum nicht die (durchaus berichtigten) zwei Jahre warten, bis man hoch offiziell den NA- Schein machen darf? Diese Regelung hat man sich ja nicht aus den Fingern gezogen.
Zudem kommt man da in versicherungsrechtliche Bereiche, die zT. wirklich heikel sind. Damit ist meiner Ansicht nach nicht zu spassen!

R.

Ösche
13.11.2007, 17:06
Danke soweit für die Antworten. Hilft mir schon mal weiter.

Mit blaulichgeil und oder affig hat das eigentlich nichts zu tun, eher damit das ich nicht gleich anfangen werde zu arbeiten sondern einerseits meine Doktorarbeit beenden werde (hoffentlich) und andererseits danach noch ein bisschen ins Ausland will Urlaub machen und vll noch ein bisschen famulieren. Und der Rettungsdienst ist ganz einfach (neben dem Spaßfaktor) eine gute Geldquelle wenn man keinen Goldesel zu Hause hat....

Ich will ja auch nicht ärztliche Maßnahmen durchführen sondern weiterhin 90% Sekretärin spielen und ab u zu helfen wenn ein vierter Mann gebraucht wird.
Daher denke ich die juristischen Probleme nach dem Motto "welcher doc ist der Chef an Bord" werden mich dann nicht betreffen.

Jetzt muß ich nur noch meinen chef davon überzeugen :-keule

Medi-RettungsKüken
13.11.2007, 17:17
Also ich bin dann in der Leerlauf-Phase entweder KTW gefahren aber nur wenn mal Not am mann war und ansonsten Nef-Fahrer...
Ich persönlich fans selbst dann schwer denn Mund zu halten wenn man genau weiß das das was der Doc da macht völlig überholt ist.

Ösche
13.11.2007, 17:30
Naja unsere KTW´s sind Mehrzweckfahrzeuge...also fahren auch als RTW´s. Damit fällt diese Alternative weg (schade weil bessere Arbeitszeitbewertung).
Und das mit dem Mund halten; ich fahre jetzt seit 2 Jahren auf dem NEF, da ist das keine wesentliche Neuerung...

RS-USER-blacksheep
13.11.2007, 17:57
War doch früher auch mehr ein Problem mit dem AiP. Da hätte man die ärztlichen Maßnahmen ergreifen müssen, hätte es aber ohne eine vollapprobierten Kollegen nicht gedurft.
Na gut, das fiel ja vor einigen Jahren mit dem Wegfall der Teilapprobation.

Fallobst
13.11.2007, 21:32
Mmmh, ich denke auch das kommt auf den Menschen an, oder? Und im Rahmen der Notkompetenz ist man doch auch abgedeckt sprich wenn ich a) NA rufe und b) schon mal intubiere WEIL ich es kann, ist es doch total egal ob ich "nur" RA oder RA mit Studium der Medizin bin? Denn wenn ich z.B. Müllmann währe aber aus einem unerfindlichen Grund intubieren KANN, MUSS ich es doch auch machen, oder irre ich mich da?

Rettungszwergin
13.11.2007, 21:39
bei uns im KV gab es wohl eine juristische Abklärung. Sonst hätt ich das nicht gepostet.

Außerdem gibt es derzeit viele offene Medizinerstellen. Bei den RA-Stellen sieht das ganz anders aus. Da stellt sich mir halt die Frage, was sinniger ist. Sich unter Wert zu verkaufen, oder nicht.

just my 2 cent

Medi-RettungsKüken
13.11.2007, 21:52
Ich dachte es geht um die Ehrenamts-Schiene??? Oder hab ich da nu was falsch verstanden.

@Fallobst. das ist schon richtig nur ist es eben schwer ne Grenze zwischen RA-Notkompetenz und Arzt zu finden, denke ich, ach eigentlich weiß ich nu gar nicht mehr was ich sagen wollt :)

RS-USER-DoktorW
13.11.2007, 22:23
ich arbeite auch noch als RettAss :-p

Wieso auch nicht? Mein Examen kann mir keiner nehmen und sofern ich meine Fortbildungsstunden nachweisen kann, ist das auch kein Problem!

Ösche
13.11.2007, 22:33
Da ich das Thema eröffnet habe:
Mir gehts darum nach bestandenem Examen nebenbei noch ein bisschen Geld zu verdienen während ich meine Doktorarbeit beende u bevor ich eine auf einer Stelle als Assistenzarzt anfange. Auch in den 1-2 Monaten (oder mehr) muß man sich finanzieren.
Das es Quatsch ist Vollzeit Rettungsdienst zu fahren statt im KH als Arzt zu arbeiten ist klar.... es geht nur um die Zwischenzeit.

Und eigentlich ging es mir ja nur ums Rechtliche... ob es da Probleme geben kann.

RS-USER-Rugger
14.11.2007, 06:17
Original geschrieben von Fallobst
Und im Rahmen der Notkompetenz ist man doch auch abgedeckt sprich wenn ich a) NA rufe und b) schon mal intubiere WEIL ich es kann, ist es doch total egal ob ich "nur" RA oder RA mit Studium der Medizin bin? Nein, das macht einen gewaltigen Unterschied, der sich zuletzt auch Haftungsrechtlich auswirkt.

R.