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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenverfügung/Testament



RS-USER-Neal
15.11.2007, 17:07
Hi ihr,
bei meinem RS Praktikum habe ich auf der Intensivstation erleben durfen, was es bedeutet eine gut geschriebene Patiententverfügung zu haben, nämlich in Frieden sterben zu dürfen.

Ich wollte euch fragen was ihr davon haltet. Ob ihr eine habt. Obs sie euch begegnet sind und in welcher Form.

Wie steht ihr Organ- und ähnlichen Spenden gegenüber?

Neal aka Meret

Knusperriegel
15.11.2007, 17:33
Hallo !

Auf dem "Markt" tummeln sich eine Vielzahl von patientenverfügungen, die auch teilweise per www. herunterladbar sind.

"Lebensverlängernde Maßnahmen" sind jedoch ein sehr dehnbarer Begriff.
Gerade medizinische laien tun sich sehr schwer damit.
I.d.R. denken die VerfasserInnen einer solchen Verfügung an eine unheilbare, mit starken Schmerzen verbundene Erkrankung - KREBS.

Das ich nach HI mit anschließender Reanimation zum Appalliker werden kann / nach einem nicht lysierbaren Apoplex mit hochfieberhaftem Begleitinfekt und Multimorbidität , der letztendlich eine PEG bekommt, weil "Sie möchten doch bestimmt nicht, daß ihre Mutter verhungert" (Originalzitat von zwei recht jung-unbedarften Assis...) weiss kein Laie.

Aber m.E. geht es oft genug gerade um diese Diagnosen - auch bei noch recht jungen Menschen !

Wie schnell man zum "Opfer" wird, zeigt der Alltag in Klinik und RD.
Umso unverständlicher für mich, daß gerade die Mediziner/Retter/Pflegekräfte mit der Ausstellung einer eigenen Patientenverfügung doch sehr zurückhaltend íst.

Haben die alle die komplette Verdrängung (und in einem Moment des Erschreckens Kcl o.a. zuhause deponiert - und jemand, der sich darin auskennt...) ?

RS-USER-Pumukel001
15.11.2007, 17:48
Hallo

Bei uns in der Praxis mit Schwerpunkt Palliativmedizin, füllen meine Doc´s die Verfügungen mit den Patienten und Angehörige zusammen aus, damit sie alles fragen können was ihnen auf der seele liegt. Wir haben dafür extra Vorsorgemappen vom IGSL Hospiz, wo dann auch immer Angehörige mit Unterschreiben und ein Teil bei den Patienten bleibt und einer bei uns.

Ich find die dinger zimlich sinnvoll wenn man sie ausführlich erklärt bekommt und die Kh´s sich auch dran halten


Lg
Sandra

RS-USER-Katja
15.11.2007, 18:07
An sich eine feine Sache (und sollte sinnigerweise noch mit einer Vorsorgevollmacht für einen vertrauenswürdigen und Idealfall medizinisch kundigen Mitmenschen kombiniert werden).
In den USA hat der Fall des Herren DeBakey gerade ziemliche Wellen gemacht - ja, der mit der Aneurysmenklassifikation. Der hatte nämlich selbst eins. Und hat mit seinen 85 Jahren beschlossen, daß er daran nicht operiert werden will. Dann ist das Ding rupturiert...
Als er nicht mehr einwilligungsfähig war, haben seine ehemaligen Schüler und seine Frau beschlossen, daß er daran nicht sterben soll und haben ihn gegen seinen erklärten Willen operiert.
Der erste Anästhesist hat sich geweigert, gegen den Willen des Patienten zu verstoßen, sie haben irgendwo einen gefunden, des es dann doch gemacht hat.
Der alte Herr hat die OP wider Erwarten überlebt und ist nun "froh und dankbar", so sagt er, daß gegen seinen Willen verstoßen wurde...

Ratet mal, wie die Diskussion dazu läuft :(

RS-USER-Bärentöter
15.11.2007, 23:18
Original geschrieben von Katja
Der alte Herr hat die OP wider Erwarten überlebt und ist nun "froh und dankbar", so sagt er, daß gegen seinen Willen verstoßen wurde...

Ratet mal, wie die Diskussion dazu läuft :(

amerikatypisch ziemlich schwachsinnig und auf BILD-Niveau?

RS-USER-Katja
16.11.2007, 03:15
Original geschrieben von Bärentöter
amerikatypisch ziemlich schwachsinnig und auf BILD-Niveau?
Nur gut, daß Du keine Vorurteile hast...
Um meins auszuleben: Chirurgisch. Jeder möchte operiert werden, er weiß es nur nicht, weil ja jeder nur so gesund sein kann.

Con
07.12.2007, 20:19
Kommt drauf an, wie fundiert die Verfügung formuliert und vor allem, wie aktuell die sie ist. Ist die Verfügung fundiert, aktuell und liegt zum Zeitpunkt der Aufnahme vor, habe ich nicht das geringste Problem dem Wunsch des Patienten zu entsprechen, komischerweise habe ich dieses Jahr erst eine solche gesehen ( Patient mit Malignom zur elektiven OP ).

In der Praxis sieht die Sache doch aber eher so aus: Der / die Betroffene verfasst eine Patientenverfügung a lá "...ich lehne jegliche intensivmedizinische Versorgung aus welchem Grund auch immer ab..." und legt diese gut weg, damit sie nicht abhanden kommt. Irgendwann kommt dann der Zeitpunkt in welchem der- / diejenige in die Klinik kommt und intensivmedizinisch Betreut werden muss. Kein Mensch weiß etwas von dieser Verfügung und irgendwann kommen Angehörige und machen ein riesen Fass auf, warum in dubio pro vita entschieden wurde, es läge doch eine Verfügung vor. Tage später kommen diese Angehörigen dann mit der Kopie einer Kopie eines Schreibens von Anno Tobac. Soll auf Grund eines solchen Schreibens eine Entscheidung gefällt werden? Dieses Szenario habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, so ist es dieses Jahr auf meiner Station etwa einmal pro Monat geschehen. Der Hammer war eine Familie, die die 112 angerufen hat, ihre Oma läge im sterben. Dem Rettungsdienst wurde nichts von einer Verfügung erzählt, erst in der Klinik hat man dann den Aufstand geprobt.

RS-USER-Pumukel001
07.12.2007, 23:22
Meine Cheffin fragt jedes jahr nach ob die Verfügung noch so ok ist und lässt sich sie dann mit neuen Datum wieder unterschreiben vom Patienten