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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nights like that,oder warum wir Sylvester heute wiederholen.



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RDPfleger
01.01.2010, 14:30
Es mag dich verwirren, aber aufgrund meiner Schraubererfahrung, weiß ich, dass Kraftfahrzeuge auch ohne amtl. Kennzeichen funktionieren. Im Falle eines Falles wird es also reichlich egel sein, ob da jetzt akut ein Kennzeichen dran is, oder nicht!:grins:

Dem muss ich zustimmen.

Nur anscheinden haben die Verantwortlichen der HiOrg dies unserer SEG-Leitung sehr sehr eindringlich untersagt. Naja mal sehen was im Fall des Falles passiert. In der Hoffnung das er nicht eintritt.
Andererseits wäre es sicher gut wenn sowas passiert, damit sich die Kommune dann dochmal Gedanken für zukünftige Fälle macht!

RS-USER-Elektro-Dengel
01.01.2010, 15:27
Da is es aber dann nicht die Kommune, sondern die HiOrg, die den Amts-Schimmel im Galopp reitet! "Och ja, nee, ähh, Katastrophe, pfffffff, also wir rücken da jetzt nicht aus, wir warten noch auf unsre neuen Nummernschilder!":-keule

RS-USER-Küchenhexe
01.01.2010, 19:05
Und wie war es bei euch?
Bei uns war es ruhig... sehr ruhig... irgendwie zu ruhig... fast schon unheimlich...

Das kann ich für hier nicht unterschreiben. Unser San-Dienst war ganz entspannt; mehr chirurgisch als Alk und alles hübsch hintereinander. Das Klientel aggressiv, die Security mußte einige gute Schlägereien trennen, war aber fit genug und hat das rechtzeitig und ohne uns allzu viel zu tun zu geben geschafft.

Im RD dagegen war bis heute abend gut zu tun, die Polizei war auch im Dauereinsatz. Feuerwehr ist diverse Male unterwegs gewesen - und das waren nur die Einsätze, die ich so am Rande mitbekommen habe. Insgesamt hat hier in den letzten 24 Stunden wohl der Bär gesteppt... Silvester halt.

RDPfleger
01.01.2010, 20:36
Da is es aber dann nicht die Kommune, sondern die HiOrg, die den Amts-Schimmel im Galopp reitet! "Och ja, nee, ähh, Katastrophe, pfffffff, also wir rücken da jetzt nicht aus, wir warten noch auf unsre neuen Nummernschilder!":-keule

Sicher ist die HiOrg auch verantwortlich. Da hast Du recht. Aber sie hält sich primär erstmal an die Gesetzeslage. Und die sagt ohne Kennzeichen darf ein Fahrzeug nicht bewegt werden.

Aber es ist Aufgabe der Kommune für den K-Schutz zu sorgen, auch wenn Sie diese Aufgabe an Dritte (HiOrg) abtritt. Sie hätte zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen erlassen können oder das Nummernschild im Vorraus freigeben können oder einige Übergangskennzeichen vergeben können oder oder oder....

Soll lt. Hörensagen ja in Afghanistan auch so sein, dass Fahrzeuge der Bundeswehr eigentlich auch nicht bewegt werden dürften wenn der TÜV abläuft bis ein TÜV-Prüfer eingeflogen wurde und die Plakette erneurt. Nur die afhganische Polizei kennt die deutschen Gepflogenheiten sicher nicht so und wird die BW sicher nicht anhalten oder die Sache im Nachhinein verwaltungstechnisch verfolgen.

Und leider gibt es ja hin und wieder welche die es ganz genau nehmen und dann trotz K-Fall solche Fahrzeugbewegungen ohne amtl. KFZ-Zulassungen gerne erstmal gegen die HiOrg auslegen und gegen diese deswegen ermitteln.
Genau der selbe Engstirnige Gedankengang der die HiOrg-Verantwortlichen zur Anweisung zwingt die StVO zu befolgen und die Fzg. nicht zu bewegen.
Lösen kann diese Probleme nur eine entsprechende Zulassungsbehörde.
Meiner Meinung nach.
:-meinung

EDIT: Und die primär für den K-Schutz Verantwortlichen (Landratsamt und Stadt) wurden von den Sekundärverantwortlichen [beauftragte HiOrg] auf die Sachlage hingewiesen.

RS-USER-Autolyse
02.01.2010, 18:50
[...]
Soll lt. Hörensagen ja in Afghanistan auch so sein, dass Fahrzeuge der Bundeswehr eigentlich auch nicht bewegt werden dürften wenn der TÜV abläuft bis ein TÜV-Prüfer eingeflogen wurde und die Plakette erneurt. Nur die afhganische Polizei kennt die deutschen Gepflogenheiten sicher nicht so und wird die BW sicher nicht anhalten oder die Sache im Nachhinein verwaltungstechnisch verfolgen.
[...]
Der TÜV und die ASU heißen zwar anders(F1-F4), prinzipiell ist das aber so, das liegt unter anderem daran, dass die Bundeswehr nur den Zustand Frieden oder den Zustand Atomkrieg kennt, dazwischen gibt es nichts und das kann in der Tat dazu führen, dass die Mühle einfach mal länger still steht bis die Inst Zeit hat die zeitaufwändigen Fristen zu machen(nen Prüfer muss man also nicht einfliegen ;)).
Die afghanische Polizei wird das nicht kontrollieren, das ist richtig, die Feldjäger allerdings schon, man blitzt ja auch im Lager.

RS-USER-emergency doc
02.01.2010, 19:33
Und leider gibt es ja hin und wieder welche die es ganz genau nehmen und dann trotz K-Fall solche Fahrzeugbewegungen ohne amtl. KFZ-Zulassungen gerne erstmal gegen die HiOrg auslegen und gegen diese deswegen ermitteln.

Also IMHO ist ein Katastrophenfall jawohl DIE Situation eines sog. "rechtfertigenden Notstandes" schlechthin.

RS-USER-Beule
02.01.2010, 21:16
Also IMHO ist ein Katastrophenfall jawohl DIE Situation eines sog. "rechtfertigenden Notstandes" schlechthin.

Für die Hinfahrt hast du vermutlich Recht (*). Der Rücktransport der Fahrzeuge müsste dann aber mit dem ADAC erfolgen :grins:

(*) Natürlich müssten alle anderen vergleichbaren Fahrzeuge bereits alarmiert bzw. im Einsatz sein.

Wofür alamiert wird, könnte auch eine Rolle spielen. Eine Verlegung in einen Bereitstellungsraum, ist vielleicht schon nicht mehr zulässig.

Die Disponierung dieser Fahrzeuge könnt die Hölle werden, wenn der Hausjurist den "rechtfertigenden Notstand" nicht generell anerkennt, sondern weiter die Einzelfälle bewertet werden müssen. Ohne Blanko-Scheck dürfte das Fahrzeug mit Patient zum KH fahren, aber dort müsste es stehen bleiben, bis der nächste Einsatzbefehl kommt.

Wir hatten das Spiel mal mit ein paar Paletten mit Kanistern und ohne ADR-Fahrer. Hinfahrt und Einsatz waren kein Problem, für die Rückfahr mussten wir die Kanister auf mehrer Fahrzeuge verteilen, um nicht über die 1000 Punkte zu kommen. Ganz großes Tennis :jump:

RS-USER-emergency doc
02.01.2010, 21:22
Na und? Nur weil es schwierig wird, die Fahrzeuge bei einem Airbus 380-Absturz in dichtem Wohngebiet nicht rauszuschicken ist doch genauso unsinnig, oder? Abgesehen davon, daß ein Katastrophenfall durchaus lange genug dauern könnte, bis am Montag jemand mit den Fahrzeugpapieren beim Straßenverkehrsamt vorsprechen könnte. ("Bitte zuerst das Fahrzeug, das wartet mit einem Patienten!"):grins:

tus-bw
03.01.2010, 10:01
Für die Hinfahrt hast du vermutlich Recht (*). Der Rücktransport der Fahrzeuge müsste dann aber mit dem ADAC erfolgen :grins:
(*) Natürlich müssten alle anderen vergleichbaren Fahrzeuge bereits alarmiert bzw. im Einsatz sein.
Wie wäre es mit § 70 (4) StVZO?

(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
Wo siehst du also ein Problem? ;)
Du brauchst nur eine "hoheitliche Aufgabe" ...


Wir hatten das Spiel mal mit ein paar Paletten mit Kanistern und ohne ADR-Fahrer. Hinfahrt und Einsatz waren kein Problem, für die Rückfahr mussten wir die Kanister auf mehrer Fahrzeuge verteilen, um nicht über die 1000 Punkte zu kommen.
hmm ... da interessiert mich jetzt wirklich, welche Mengen das waren ...
und vor allem, warum die Ausnahmeregelungen (z.B.: Reservemengen für Geräte nach 1.1.3.1 b) waren noch bis zum Inkrafttreten der GGVSEB freigestellt) nicht konsequent bis zum Einsatzende genutzt wurden ...
(Machen wir am Besten PN / PM um den Thread nicht zu sprengen)

E.E.Gal
04.01.2010, 14:55
Wie wäre es mit § 70 (4) StVZO?

Wo siehst du also ein Problem? ;)
Du brauchst nur eine "hoheitliche Aufgabe" ...



Moin !

Ich glaub grad ich brauch neben der "Führen im Einsatz"-Ausbildung doch noch nen Jura-Studium, denn StVZO hab ich da irgendwie verpasst, und meinte mich bis grade auch daran erinnern zu können das das Auto welches ich nehme um zur Unterkunft zu fahren um von dort dann alarmmäßig ausrücken zu können zumindest zugelassen sein müßte (oder der Ausbilder für die Blaulichtbelehrung war neben der Spur).
Zumindest weiß ich, das das Recht im normalen PKW unter Ausnutzung von Sonder- und Wegerechten zur Unterkunft (o.ä.) zu fahren daran hängt ob ich (oder wer anders als Angeh. des KatS) fährt oder dies der Taxifahrer (als Beispiel) tut, hier müßte man dan halt Plätze tauschen...

Gruß

EEG

RS-USER-Beule
04.01.2010, 20:05
Wie wäre es mit § 70 (4) StVZO?

Wo siehst du also ein Problem? ;)
Du brauchst nur eine "hoheitliche Aufgabe" ...


Die hoheitliche Aufgabe ist nur leider abgearbeitet, wenn die Katastrophe vorbei ist. Bei der Heimfahrt müssen wir uns leider alle an die STVO halten.



hmm ... da interessiert mich jetzt wirklich, welche Mengen das waren ...
und vor allem, warum die Ausnahmeregelungen (z.B.: Reservemengen für Geräte nach 1.1.3.1 b) waren noch bis zum Inkrafttreten der GGVSEB freigestellt) nicht konsequent bis zum Einsatzende genutzt wurden ...
(Machen wir am Besten PN / PM um den Thread nicht zu sprengen)

Es waren zwei Paletten a 14 Kanister Benzin. Damit waren wir über den zulässigen 333L.
Damit haben wir nicht nur unsere eigene Spritversorgung sichergestellt. Und Benzin lässt sich den Sheriffs leider nicht als "Reservemenge" für einen LKW verkaufen.


Back to topic: Ich hatte ein sehr entspanntes Silvester. Weit weg von knallenden Idioten und völlig unfallfrei. Könnte ich dieses Jahr gerne wieder haben.