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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximale Zeit zwischen 2. und 3. StEx?



Lars Ch.
02.06.2003, 14:16
Eigentlich kenne ich mich mit der AO (auch mit der alten) gut aus, und da steht soweit ich weiß nichts über derartige Fristen. Dennoch beunruhigt mich die Aussage eines Kommilitonen, daß zwischen 2. und 3. StEx maximal 18 Monate liegen dürfen... ist da was dran? Könnte mich in Schwierigkeiten bringen. Hat jemand nach dem 2. StEx ein Auslandsjahr eingelegt, bevor er ins PJ gegangen ist?

Fragen über Fragen. Hab übrigens keine Suchfunktion gefunden. Wollte nicht olle Kamellen aufwärmen...

mager
14.06.2003, 20:31
Ich habe nach dem 2. StEx ein Semster gebummelt (sollte eigenlich für die Dis sein ;-), dann PJ gemacht und bin anstandlos zum 3. StEx (übrignes am Montag) eingeladen worden.

Mehr weiß ich leider nicht, Martin

blanko
15.06.2003, 13:18
@Martin: Viel Glück

@Lars: Weiß nur von einer Regelung, daß man das PJ möglichst in einem Stück machen soll. Da könnte die 18 Monate regelung eine Rolle spielen. Aber man hört ja auch immer wieder von Leuten, die nach dem 2. erstmal unterbrechen und dann jahre später wieder einsetzen. Außerdem hast Du das 2. so oder so in der Tasche. Aber frag mal beim LPA nach.

blanko

Pünktchen
16.06.2003, 19:15
Dazu hab ich auch mal ne Frage:
Kann man nach 3 Tertialen PJ das 3.Stex um 1/2 Jahr schieben?
oder
kann man nach 2 Tertialen für 1/2 Jahr aussetzen und dann normal weiter machen? (wegen Diss, Schwangerschaft oder Krankheit???)

Galadriel
17.06.2003, 09:51
Von dieser 18 Monatsregelung hab ich auch gehört, es geht aber soweit ich weiß darum, daß man, wenn man mit dem PJ begonnen hat, innerhalb der nächsten 18 Monate das 3. Staatsexamen machen soll/muß. Das würde bedeuten, nach dem 2. Staatsexamen für länger aussetzen geht, zwischen den Tertialen ein Jahr Pause geht nicht. Klingt doch auch ganz logisch, sonst weiß man vermutlich eh nichts mehr aus dem 1. Tertial. Wie das allerdings bei Schwangeschaft aussieht, weiß ich nicht.
Kann da nur den Anruf beim zuständigen LPA empfehlen, dann hat man wenigstens Gewißheit.