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Beachbaer82
03.02.2008, 15:51
... muss ein Leichnam in der Wohnung o.ä. liegen bleiben bis man ihn per Leichenwagen abholen darf.

Gibt es da Richtlinien ab wann man den Tod feststellen darf bzw. ihn "freigeben" darf.

Oder kann der NA den Tod feststellen und die Angehörigen in dem Moment den Bestattungsservice informieren und den Toten holen lassen?

DANKE
Kesti

RS-USER-DocMezzoMix
03.02.2008, 16:01
Also ein Gesetz kann ich dir nicht nennen.
Der Leichnam darf natürlich primär erst nach Todesfeststellung abgeholt werden.
Unsere ÄBD Ärzte stellen den Tot erst frühstens nach 1 Stunde fest (sichere Todeszeichen).
Die NAs stellen den Tod direkt fest.

Meines Wissens nach gibt es keine Mindestliegezeit.

Morbus X
03.02.2008, 16:14
Wüsste ich auch nicht.
Bei erfolgloser Reanimation mit allem drum und dran (weite, lichtstarre Pupillen etc.) kommt der Leichenwagen direkt im Anschluss.

Beachbaer82
04.02.2008, 13:18
Ich habe gestern eine Stimme gehört die sagte:

Es bedarf 2 Todesscheine ?!?!?!

RS-USER-DocMezzoMix
04.02.2008, 15:14
Wäre mir neu, es gibt ein recht umfangreiches Formular (ich glaube mit Durchschlägen). Allerdings schreiben wir hier z.B. keine L-Scheine vor Ort.
Wenn Todesursache einwandfrei hinterlassen wir die Info für die Bestatter "Leiche OK, L-Schein da abolen" ..Wenn Todesursache unklar, kümmern sich andere um das Problem ;)

serial2k
04.02.2008, 16:30
Bevor der Bestatter den Toten/die Tote abholt muss ein Totenschein ausgefüllt worden sein, das heißt es muss eine komplette Leichenschau stattgefunden haben. Ob diese vom Notarzt durchgeführt werden muss ist in den einzelnen Bestattungsgesetzen (BestG) der Länder geregelt.

In NRW ist dies zum Beispiel nicht mehr Pflicht und wird meistens vom Hausarzt übernommen. Soweit ich weiß kann in anderen Bundesländern auch eine vorläufige Todesbescheinigung ausgefüllt werden, die dann vom Hausarzt vervollständigt wird.

Eine "Mindestliegefrist" ( ;) ) oder ähnliches ist mir nicht bekannt, eher im Gegenteil, vgl. BestG NRW, §9, Abs. 1:


(1) Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen.

Sobald diese gelaufen ist und es keine Hinweise auf einen unnatürliche Todesart gab kann der Bestatter den/die Verstorbene(n) abholen. Wohlgemerkt "kann", der/die Tote muss (zumindest in NRW) erst 36 Stunden nach Eintreten des Todes in eine Leichenhalle gebracht werden.

Hoffe ich konnte helfen.

Rettungszwergin
04.02.2008, 17:00
In BaWü sollten zwei Ärzte den Tod feststellen, vor allem wen der erste Arzt, i.d.R. ja oft der NA ist, dann macht der Hausarzt die endgültige Festsellung "Natürlicher Tod"

Mindestliegezeit kenn ich auch nicht.

RS-USER-emergency doc
04.02.2008, 17:08
Original geschrieben von serial2k
In NRW ist dies zum Beispiel nicht mehr Pflicht und wird meistens vom Hausarzt übernommen.

Pfffft... das wüsst ich aber! Die 51,- lass ich mir doch nicht entgehen! ;)

RS-USER-Kassiopeia
04.02.2008, 17:16
Soweit ich weiß, ist es bei uns so, dass der Notarzt einen vorübergehenden Totenschein ausstellt und erst der Hausarzt einen endgültigen Totenschein ausstellen darf.

Somit liegt der Verstorbene also auf jeden fall so lange in der Wohnung, bis der kassenärztliche Notdienst mit einem Hausarzt kommt und den Verstorbenen endgültig für tot erklärt. (Das kann unterschiedlich lange dauern)
Erst dann kommt das Bestattungsunternehmen und transportiert den Toten ab. Außer dem Hausarzt fällt etwas ungewöhnliches auf, dann kommt die Kripo und untersucht alles.

Dies gilt natürlich nur für Verstorbene im häuslichen Umfeld.
Bei Unfällen und ähnlichem liegt der Verstorbene nicht so lange, sondern wird zügig eingepackt und weggefahren.
Bei Reanimationen oder ähnlichem sollte der Patient möglichst nicht im RTW während der Fahrt ins Krankenhaus versterben, die wollen nämlich die Toten nicht annehmen.
Also wird fleißig weiter reanimiert, bis man im Krankenhaus ist und erst dann wird festgestellt, dass der Patient verstorben ist.

;)

Von einer Mindestliegefrist habe ich auch noch nichts gehört.
Sobald der Verstorbene sicherer Todeszeichen aufweist, ist er tot.
Dann sollte der Hausarzt dies auch zeitnah bestätigen und den Leichnahm freigeben.

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter.

RS-USER-emergency doc
04.02.2008, 18:38
Original geschrieben von Kassiopeia

Bei Reanimationen oder ähnlichem sollte der Patient möglichst nicht im RTW während der Fahrt ins Krankenhaus versterben,

In NRW stirbt kein Patient im RTW, und wenn jemandem das einmal passiert, dem passiert es nie wieder! Grund: Das Rettungsdienstgesetz erlaubt nicht den Transport von Leichen im RTW, will sagen: der RTW muss sofort anhalten und an Ort und Stelle auf den Leichenwagen warten.
darum: wer mit mir in einen RTW geht, stirbt frühestens im Schockraum...:rolleyes:

RS-USER-opus
04.02.2008, 20:45
Original geschrieben von emergency doc
In NRW stirbt kein Patient im RTW, und wenn jemandem das einmal passiert, dem passiert es nie wieder! Was? Im RTW sterben?
Glaub ich sofort :D
(wie war das mit dem Zitieren ohne Rücksicht auf den Zusammenhang?)


Original geschrieben von emergency doc
Grund: Das Rettungsdienstgesetz erlaubt nicht den Transport von Leichen im RTW, will sagen: der RTW muss sofort anhalten und an Ort und Stelle auf den Leichenwagen warten.
darum: wer mit mir in einen RTW geht, stirbt frühestens im Schockraum...:rolleyes:
Interessant, das war aber nicht immer so.
Zu meiner aktiven Zeit im Aussendienst in NRW war es untersagt, Verstorbene auf der Strasse liegen zu lassen. Da die Leichenbestatter nicht immer sofort Zeit hatten, wurde eine Zeit lang ( in den späten 1970ern) der Körper mit dem RTW zur Wache gefahren und dort an das Fachunternehmen übergeben. Dauerte das länger und wurde die Einsatzbereitschaft eingefordert, so konnte es passieren, dass man die Trage schon mal abgedeckt in der hinteren Ecke der Halle abstellte.
Das gab mindestens zweimal fast größere Probleme, einmal, als plötzlich noch vor dem Bestatter die Angehörigen auf der Matte standen (und der Opa schnell wieder im RTW aufgebahrt werden musste), das zweite mal, als just in diesem Moment der LSM-Ausbilder mit einer Horde Führerscheinbewerbern in die Halle biegen wollte, um ein passendes Fahrzeug für die Demonstration des Rautekgriffs aus dem PKW zu suchen (auch der wurde im letzten Moment abgefangen).

Später ging dann alles von der Strasse in die Gerichtsmedizin, aber immer noch mit dem RTW.

Wie gesagt, ist lange her...

Beachbaer82
05.02.2008, 02:02
DANKE euch!

RS-USER-Claudi
05.02.2008, 11:37
wurde schon alles gesagt, denke ich.
Nur als Zusatz: Vielleicht gibt es eine "Mindestliegezeit" in den Nachbarländern?
Ich weiß z. B., dass in den NL eine Urne erst nach einer Wartezeit von 30 Tagen (!) zur Bestattung freigegeben wird.
Keine Ahnung warum, aber das Bestattungsgesetz in den NL will das so.
Bzw. wollte, ist jedenfalls mein letzter Stand.
Wer weiß, was da noch so alles drin steht

serial2k
05.02.2008, 19:18
Original geschrieben von emergency doc
Pfffft... das wüsst ich aber! Die 51,- lass ich mir doch nicht entgehen! ;)
Du bist ja auch jung und brauchst das Geld :-p ;)

RS-USER-gnuff
06.02.2008, 17:16
Original geschrieben von DocMezzoMix
Wäre mir neu, es gibt ein recht umfangreiches Formular (ich glaube mit Durchschlägen). Allerdings schreiben wir hier z.B. keine L-Scheine vor Ort.
Wenn Todesursache einwandfrei hinterlassen wir die Info für die Bestatter "Leiche OK, L-Schein da abolen" ..Wenn Todesursache unklar, kümmern sich andere um das Problem ;)

geht das nach hess. Bestattungsgesetz? AFAIK muss der L-Schein bei der Leiche verbleiben.

RS-USER-Schumifan
07.02.2008, 08:07
Theoretisch ja, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Es ist bei vielen Ärzten gängige Praxis, dass der Bestatter den L-Schein gegen Bargeld auslösen muss.

RS-USER-Kassiopeia
07.02.2008, 15:18
Original geschrieben von Schumifan
Theoretisch ja, aber wo kein Kläger, da kein Richter.




Oh Oh Oh, wer wird denn da gegen geltendes Recht verstoßen?:o

Laß das mal nicht die Falschen hören/lesen.;)

RS-USER-Schumifan
07.02.2008, 15:24
Original geschrieben von Kassiopeia
Oh Oh Oh, wer wird denn da gegen geltendes Recht verstoßen?:o

Ich jedenfalls nicht! In der Regel lasse ich den Schein da und schreibe die Rechnung direkt an die Angehörigen, die ich schon beim Schreiben darauf vorbereite, dass die Kasse das nicht zahlt und eine Rechnung kommen wird.

RS-USER-DocMezzoMix
07.02.2008, 16:13
Original geschrieben von gnuff
geht das nach hess. Bestattungsgesetz? AFAIK muss der L-Schein bei der Leiche verbleiben.
Keine Ahnung was das Gesetz dau sagt..gängige Praxis ist aber, das natürlich die Ärzte keinen Stapel L-Scheine dabei haben und den Bestattern quasi bescheid geben, wo diese die Scheine holen können...wo kein Kläger, da kein Richter...und eh die Leiche ne Woche liegt ;) Allerdings ist auch immer klar, wo sich der Schein befindet.

RS-USER-gnuff
07.02.2008, 16:18
Original geschrieben von Schumifan
Es ist bei vielen Ärzten gängige Praxis, dass der Bestatter den L-Schein gegen Bargeld auslösen muss.
:eek:

wäre ich Bestatter, würde das dicken Mecker geben...
das ist ja mal krass...