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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Situation bei abgelaufener Ausbildung



Daeel
30.04.2008, 09:45
Moin zusammen. Ich hab da mal ne Frage...

Wie sähe rechtlich der folgende Fall aus:

Person hat zuerst EH-Kurs gemacht, danach ne SanH-Ausbildung. Das alles ist nun aber schon über 2 Jahre her, und mit Auffrischung war bisher nix.

Zur Hilfe verpflichtet ist jeder, klar.

Aber was ist, wenn was schiefläuft?

Kann rechtlich nix passieren, weil die Ausbildung sozusagen "verjährt" ist und derjenige somit wieder als Laie gilt, oder kann man belangt werden weil man ja mal Sani war?

Gruß Daeel

RS-USER-Rippenspreizer
30.04.2008, 10:17
Als "Sani" hast Du im Hilfeleistungsfall nicht weniger oder mehr Risiko, für etwas belangt zu werden als jeder Laie oder Ersthelfer. Egal wie alt die Ausbildung ist. Im Zweifelsfall passiert Dir gar nichts - eine grobe Fahrlässigkeit solltest Du allerdings unterlassen ;)

E.E.Gal
30.04.2008, 10:34
Ich denke die "SanH/Fortbildungs"-Geschichte wird erst dann interessant wenn du einen Dienst besetzt (Garantenstellung etc.) wenn du über nen Patienten in deiner Freizeit stolperst, sehe ich da nur die verpflichtung zur Hilfeleistung.

Daeel
30.04.2008, 10:38
Hm, okay. Danke für die schnellen Antworten. Also man darf also tun, was man noch intus hat, also nach bestem Wissen und Gewissen handeln (natürlich nur solange der Patient einverstanden ist, wer nicht will der hat eben schon...).
Gut zu wissen. Nochmals danke.

Daeel

Rettungszwergin
30.04.2008, 15:23
Ausbildungen verfallen nicht. Zwei Jahre ist auch kein Zeitraum, in dem man allzu viel verlernt. Magst du posten, worum es geht? Dann kannst du mit unseren Antworten villeicht mehr anfangen.
Prinzipiell erwarte ich von einem SanHelfer schon mehr als von einem Laien. Immerhin hat dieser mehr theoretisches Wissen. Und das könnte juristisch auch so gewertet werden. das du immer nur das machen sollst, womit du auch sicher vertraut bist, gilt immer.

RS-USER-emergency doc
30.04.2008, 18:14
Aber er wirft echt 'ne interessante Frage auf.
Konstruieren wir mal: Jemand hat z.B. 1990 im Rahmen des Zivildienstes 'nen Sanitäter gemacht, und danach nie wieder was damit zu tun gehabt.
1. Jetzt gerät er als Banker oder Maler oder so in eine Situation, Erste Hilfe leisten zu müssen.
2. Jetzt wird er von einem Nachbarn angefragt, auf einer Veranstaltung als Sanitäter tatig zu werden ("Du bist doch als Zivi Krankenwagen gefahren...")

In wieweit kann man tatsächlich sagen, eine Ausbildung verjähre nicht? Für die Erste Hilfe sehe ich da übrigens keine Probleme, aber das zweite Beispiel ist doch schon eher ein Problem.

RS-USER-apoplex
30.04.2008, 18:41
Original geschrieben von emergency doc
Aber er wirft echt 'ne interessante Frage auf.
Konstruieren wir mal: Jemand hat z.B. 1990 im Rahmen des Zivildienstes 'nen Sanitäter gemacht, und danach nie wieder was damit zu tun gehabt.
1. Jetzt gerät er als Banker oder Maler oder so in eine Situation, Erste Hilfe leisten zu müssen.
2. Jetzt wird er von einem Nachbarn angefragt, auf einer Veranstaltung als Sanitäter tatig zu werden ("Du bist doch als Zivi Krankenwagen gefahren...")

In wieweit kann man tatsächlich sagen, eine Ausbildung verjähre nicht? Für die Erste Hilfe sehe ich da übrigens keine Probleme, aber das zweite Beispiel ist doch schon eher ein Problem.

Das sind juristisch ganz verschiedene Fälle - in dem einen Fall gerät er zufällig in die Situation, wird also rechtlich wie ein Laie auch behandelt und hat keine erweiterten Pflichten.
In dem zweiten Fall (aktive Übernahme eines bestellten Sanitätsdienst) übernimmt er eine Rolle, an die gewisse Pflichten gebunden ist.
Ist er im ersten Fall so konfus und ruft z.B. nur den Rettungsdienst, obwohl andere EH-Leistung notwendig wäre, wird das vermutlich nicht bestraft werden können, im zweiten Szenario (aktive Übernahme einer Stellung als Garant, dann keine Maßnahme) kann es bis hin zum Totschlag durch Unterlassung gehen.
Aber wie in dieser gesamten Garantenstellungsdiskutiererei - es gibt halt kein klares Gesetz oder Präzedenzfälle, was in welchem Fall wie aussieht, sondern es wird immer von der persönlichen Beurteilung durch den Richter gewertet.

RS-USER-Küchenhexe
30.04.2008, 21:26
Original geschrieben von Daeel
Wie sähe rechtlich der folgende Fall aus:

Person hat zuerst EH-Kurs gemacht, danach ne SanH-Ausbildung. Das alles ist nun aber schon über 2 Jahre her, und mit Auffrischung war bisher nix.

Zur Hilfe verpflichtet ist jeder, klar.

Aber was ist, wenn was schiefläuft?


Das läßt sich nicht so pauschal beantworten, dazu können zu viele völlig unterschiedliche Situationen auftreten. Nehmen wir mal zwei Extreme als Beispiel...

1. Jemand war vor Jahren als Zivi beim Kreuz und hat dort seinen SanH-Kurs gemacht. Danach haben sich die Wege von Zivi und Organisation für immer getrennt und er hat nie einen Auffrischungskurs oder eine Fortbildung besucht.

Eines Tages kommt er in die Verlegenheit, der alten Dame nebenan bei einem internistischen Notfall Hilfe leisten zu müssen. Dabei beschränkt er sich auf die noch vage geläufigen Erste-Hilfe-Maßnahmen und führt unter anderem eine Schocklagerung durch, die aber für die guten Frau mit ihrem kardial bedingten Lungenödem alles andere als gut ist.

In einem solchen Fall würde kaum ein Richter den Ex-Zivi anders beurteilen als einen beliebigen anderen Ersthelfer; er wäre also vermutlich aus dem Schneider.


2. Z war jahrelang bei einer HiOrg/ der Feuerwehr/ der Bundeswehr als Sanitäter aktiv. Irgendwann hat er seine vom Verein geforderten Weiterbildungen bzw. Auffrischungen vernachlässigt, weil die Wochenenden von Veranstaltungen oder seinem restlichen Privatleben bereits zur Genüge ausgefüllt sind. Auch ist er eigentlich kaum noch für seine Organisation tätig, was auch daran liegt, daß er wegen mangelnder Fobis aufgrund interner Regelungen nur noch bedingt einsetzbar ist.

Z ist aber gerne Sani und möchte auch auf die Profilierungsmöglichkeiten nur ungern verzichten. Also beginnt er damit, privat als Sani auf Veranstaltungen zu gehen. Zuerst begleitet er den Fußballverein seines kleinen Bruders ins Trainingslager und klebt Pflaster auf die aufgeschürften Knie, aber dabei bleibt es nicht... Nach einiger Zeit geht er häufiger auf Veranstaltungen, bei denen er für die Veranstalter eine Art inoffiziellen Sanitätsdienst anbietet. Er verlangt zwar kein Geld dafür, aber manche Gegenleistungen sind schon die Regel, freie Unterkunft etwa, plus Verpflegung und Teilnahme an der Veranstaltung. Irgendwann ist nicht nur die Menge an Material gewachsen (Massen an Krimskrams, dabei sind u.a. Infusionen mit den dazugehörigen Viggos, sogar ein Intubationsbesteck, das er natürlich NIE benutzen würde, nur im allleräußersten Notfall!!!), sondern auch das Ego ist aufgebläht. Er bezeichnet sich inzwischen offiziell als "den leitenden Sani der Veranstaltung, das geht hier alles über mich", außerdem findet er, daß er vom Wissen und der Erfahrung eigentlich mindestens RS ist, nur halt leider nicht auf dem Papier.

Irgendwann früh in dieser Entwicklung hat er auch angefangen, Medikamente mitzuführen, deren Anwendung er sicher zu beherrschen glaubt. Eines Tages kommt es zu einer schweren allergischen Reaktion auf ein von ihm verteiltes apothekenpflichtiges Medikament, die sich durch die Fenistil-Tropfen, die er schnell noch nachschiebt, nicht wirklich beeindrucken läßt...

Der gute Mr. Z dürfte dran sein, und zwar ganz gewaltig und wegen mehrerer Sachen.


Du siehst also, die Spannbreite ist gewaltig, und dazwischen ist alles möglich. beide Extreme habe ich schon gesehen - das erste ist harmloser und relativ häufig, das zweite ist spektakulär und zum Glück selten.

Ich habe den Eindruck, Dir geht es hier um einen konkreten Fall. Wenn Du uns mehr Infos dazu gibst, können wir Dir gezielter weiterhelfen. Im Zweifelsfall: PM.

Morbus X
01.05.2008, 09:18
Gehen wir mal von einem Fall aus in dem der Patient nicht ansprechbar ist. Schon das Legen einer Viggo ist Körperverletzung! Da sollte man schon etwas mehr wissen als man von einem SanH erwarten kann/würde. Da ist sehr viel Glatteis dabei.........

Slippery when wet!!!

Bobkiel
01.05.2008, 11:43
War dem nichtmal so das es erst bremslich wird wenn er sich als solcher an der Unfallstelle zu erkennen gibt? Bin der Meinung das solange man nicht mit dem Spruch auftritt:Achtung ich bin SanH und hab das mal gelernt einem nichts vorgeworfen werden kann also man als Laie angesehen wird!Auch vor Gericht selbst wenn es sich dann rausstellt das er die Fobi hat!
Lasse mich aber gerne eines besserem belehren!:cool: