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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfskräfte in der Pflege



Blaulicht 65
09.06.2008, 04:57
Zur Zeit haben wir ein akutes Problem in unserem Pflegedienst. Wir streiten uns um folgende Frage:

"Dürfen Hilfskräfte Medikamente verabreichen, supkkutan Spritzen und
Behandlungspflege durchführen?"

Bei uns scheiden sich die Geister.
Die meisten von uns sind der Meinung:

N E I N

Aber kann uns jemand sagen, wo man das genau Nachlesen oder Nachfragen kann?

Für Euren Einsatz zu diesem Thema sage ich schon einmal
VIELEN DANK!

D:-) :knuddel:

Krümmelchen
09.06.2008, 12:33
Hallo,

wir haben das Thema mal in der Schule angeschnitten. Dort ging es auch um den Einsatz von Hilfspersonal.
Leider gibt mein Text nicht soviel her, da er nur aus Auszügen besteht.
Er stammt aus Berufs-Gesetzes-und Staatsbürgerkunde von Brauße. Vielleicht habt ihr das Buch ja bei euch stehen. Ansonsten müsste es aber weitere Gesetzestexte dazu geben, die euch helfen könnten.
Rechtlich soll die Situation ziemlich schwammig sein. Die Grenzen zwischen examinierten Pflegepersonal und Hilspersonal verschwimmen oft im Tätigkeitsfeld.
So kenne ich z.B. Hilfkräfte, die Spitzen geben, Medikamente stellen und auch selbstverantwortlich ausgeben.
Hausintern ist es so geregelt, dass die Hilfskraft unter Beweis stellen muss, dass sie die angeordnete Tätigkeit fachlich korrekt durchführen kann. Hat sie das mit Erfolg getan, darf sie die Tätigkeit auch durchführen.
In anderen Häusern ist die aber nicht so.
Ich denke mal, das ist überall anders geregelt.

Gruß Krümmelchen

RS-USER-gonzo
10.06.2008, 03:59
bei uns regelt sich das danach: was zahlt die krankenkasse.

medigabe von schon gestellten medis: exe und kph.

medigabe von ungestellten medis: nur exen.

da ist meiner meinung viel quatsch dabei.

muß jetzt leider los zur arbeit später evtl. mehr.

chrissitier
10.06.2008, 16:45
Wo ich meinen Pflegediensthelfer gemacht hab (hat das DRK hier dem gesamten RD-Personal angeboten) wurde das so gehandhabt, dass Hilfkräfte, die eine anderweitige Qualifikation hatten (MTA mit Erfahrung, RA, oder wir bei mir eben RS) solche Tätigkeiten durhführen durften.
Andere nicht-Examinierte nur, wenn sie schon lange genug auf Station arbeiteten, um das Vertrauen des Pflegepersonals zu genießen... und nicht komplett verblödet waren (da gab es ein oder zwei Exemplare).
Ich fands so ganz sinnvoll...pragmatische Lösung halt. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

RS-USER-gonzo
10.06.2008, 18:04
rechtlich ist das eine, ich bin auch der meinung das wenn einer es gelernt hat auch machen darf.

das bezahlen ist das andere jede tätigkeit muß ja in der ambulanten pflege abgezeichnet werden und stichprobenartig gleichen die krankenkassen diese leistungsnachweise mit den ihnen vorliegenden handzeichenlisten ab.

wenn nun eine tätigkeit von einem pflegehelfer abgezeichnet ist die der behandlungspflege zugeordnet ist zahlt die kasse nicht die durchgeführte tätigkeit egal ob die kraft das kann und beherrscht.

Blaulicht 65
12.06.2008, 05:50
Vielleicht muß ich mich noch etwas genauer ausdrücken.

Unsere Hilfskräfte sind keine Fachpersonal mit irgend welchem medizinischem Hintergrund.

Sondern z.B. die Hausfrau von nebenan,
die hier halbtags arbeitet.

Das einzige was wir noch dabei haben ist ein Sanitätshelfer und jemand der schon knapp 10 Jahre als Hilfskraft in der Pflege arbeitet.

Bitte postet kräftig weiter. Denn uns interessiert auch die rechtliche Seite,
erlaubt vom Gesetz oder nicht?D:-)

oegi
08.07.2008, 23:47
genau, hier muss unterschieden werden.

Hilfskraft ist nicht gleich Pflegehelfer/in.

Die Helferberufe sind meist Lehrgänge die ca. 1 Jahr dauerten.
Hilfskräfte hingegen sind meist nur Vor Ort eingelernt.

Leider kenne ich die rechtliche Seite hierzu nicht.

Morbus X
09.07.2008, 09:08
Original geschrieben von gonzo
rechtlich ist das eine, ich bin auch der meinung das wenn einer es gelernt hat auch machen darf.


Das ist soweit wohl richtig, nur: Bei Hilfskräften fehlt der Nachweis und der ist in Deutschland nunmal Pflicht. Kann man darüber denken was man will, ich finde das durchaus richtig. Stell dir mal folgende Situation vor: Eine Hilfskraft gibt Medis aus und einem Patienten zuviel/das falsche - wer haftet da? Richtig, der Arbeitgeber!

Hörbird
09.07.2008, 13:33
Original geschrieben von Morbus X
Das ist soweit wohl richtig, nur: Bei Hilfskräften fehlt der Nachweis und der ist in Deutschland nunmal Pflicht. Kann man darüber denken was man will, ich finde das durchaus richtig. Stell dir mal folgende Situation vor: Eine Hilfskraft gibt Medis aus und einem Patienten zuviel/das falsche - wer haftet da? Richtig, der Arbeitgeber!

Moin,

Wie auch der Vorredner bereits es sagte, muss man unterscheiden:
-Pflegehelfer: 1-jährige Ausbildung mit Prüfung

-ungelernte Hilfskräfte

Mit den Pflichten und Verantwortungen gibt es von Haus zu Haus Unterschiede. Sicher ist nur, das was Gonzo bereits sagte: je nachdem was die Krankenkassen zahlen.

Bin ich in einer Schicht eingeteilt mit lauter Pflegehelfern, dann habe ich die Verantwortung über alle Pat. und "deligiere" nur gewisse Aufgaben ab. Sollte eine dieser Pflegehelfer die Aufgaben nicht richtig erledigen, dann bin ich erstmal dafür verantwortlich.
Im Schadensfall stehe ich dann also vor Gericht.

ABER: Auch der betroffenen Pflegehelfer steht dann in der Pflicht, hat er doch gelernt, was er darf, was nicht und wie.
So geschehen im Krankenhaus Hechingen vor 1 Jahr; Eine Pflegehelferin hatte aus Versehen eine Wunddesinfektionslösung an die Infusionsnadel gehängt, statt an die Wunde. Die Patientin verstarb an den Folgen.
Neben der Pflegehelferin waren auch die Stationsleitung sowie die verantwortliche examinierte Schichtleitung angeklagt- am Ende wurde nur die Helferin verurteilt.

www.rtf1.de/archiv/news-archive-11-11-2007.shtml+%2B+fahrl%C3%A4ssige+T%C3%B6tung+%2B+He chingen&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de (http://http://74.125.39.104/search?q=cache:MoK1U_RyYegJ:Zeitungsberichte zu dem Fall
Leider nur Google-Archiv....

Blaulicht 65
19.07.2008, 06:54
Moin,

ich denke unsere Weibsen habens jetzt fast alle kappiert.

Das Pflegehelfer nicht gleich Pflegehelfer ist.

Ausbruch der Diskussion war bei uns im Heim eben, das eine ungelernte Hilfskraft
Spritzen verabreichen sollte.

Diese hatt sich aber erfolgreich gewehrt und Ihr kleines Spatzenhirn eingeschalten.

Ich find das klasse. :D

EX -Zivi
21.08.2008, 07:16
Also ich würde auch sagen das Man die auf die Ausbildung von den Hilfskräfte an kommt .
Wir haben das damals in der Schule so gelernt SchwesternhelferInnen dürfen keine Behandlungpflege durch führen oder Medikament verteilen . APH und KPH dürfen Behandlungpflege durch führen oder Medikament verteilen und S´c Spritzen verabreichen .
In der Praxis habe ich aber schon mit bekommen das sie Teil weiß gleich behandelt werde
Ob wohl sie auch ein kleines Exsamen haben , Wurde dann mit der Abrechnung begründet .
Die haben dann in 2 Kadirien unter teil . 3 Jährig und Hilfskräfte was mich persönlich stört.
Den KPH und APH haben wesendlich mähr Fachwissen wie SchwesternhelferInnen.

RS-USER-emergency doc
21.08.2008, 21:06
Original geschrieben von EX -Zivi

Die haben dann in 2 Kadirien unter teil . 3 Jährig und Hilfskräfte was mich persönlich stört.
Den KPH und APH haben wesendlich mähr Fachwissen wie SchwesternhelferInnen.

Gannsd Tu büdde oin büschen ouf De reschdschraipunk achdön? Oder bin ich der einzige, der den letzten Teil Deiner Aussage nicht verstanden hat?

Achja:

Exsamen

=getrocknete Spermaflecken?;)

RS-USER-Bärentöter
21.08.2008, 22:36
Original geschrieben von emergency doc
Achja:


=getrocknete Spermaflecken?;)

grrrööööhhhhllll!!!!111 elfelf

oegi
21.08.2008, 23:40
Original geschrieben von emergency doc
Exsamen=getrocknete Spermaflecken?;)

looool.....

RS-USER-emergency doc
22.08.2008, 00:03
Original geschrieben von EX -Zivi
Kadirien

Nach langem Googeln ist das einzige, was ich gefunden hab, der sufische Derwisch-Orden der Kadiriya... Aber das meintest Du sicher nicht, oder ?;)

oegi
22.08.2008, 00:09
Original geschrieben von emergency doc
Nach langem Googeln ist das einzige, was ich gefunden hab, der sufische Derwisch-Orden der Kadiriya... Aber das meintest Du sicher nicht, oder ?;)

Ich vermute er meinte "Kategorien"...
Du musst den Text so lesen und gedanklich aussprechen wie wenn es jemand mit einer Mundwinkellähmung sagen würde :D

RS-USER-Küchenhexe
22.08.2008, 00:10
Jaja, da braucht's wieder 'ne Frau mit all ihren kommunikativen Fähigkeiten...

Ich glaube ja an "Kategorien"!

Blaulicht 65
23.08.2008, 07:45
Ach ja,

wie war das noch" Die Kraft der zwei Zivis?":mad: