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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Getroffen: Streifenwagen und NEF



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exzivisau
23.07.2008, 16:00
Hi,
anbei ein Artikel der Neuen Westfälischen von heute zu den Folgen, wenn ein NEF einen Streifenwagen trifft, oder umgekehrt...

http://www.nw-news.de/nw/news/owl_/_nrw/?sid=78d2badd0df253ad553d0eed28e93102&cnt=2481862

RS-USER-Rugger
24.07.2008, 09:17
Ui, in der Haut des RAs möchte ich jetzt nicht stecken. Auf der anderen Seite: vielleicht wird ja so endlich mal die "ewige" Frage geklärt, ob das NEF mit Sonderrechten dem NA im RTW folgen darf...
Und was auch nicht unerwähnt bleiben soll: ich kann auch nicht verstehen, warum die Kollegen des Trachtenvereins dermaßen zu einer Brandmeldeanlage gekeult sind... :confused:

R.

RS-USER-Hoffi
24.07.2008, 09:19
Weil eine ausgelöste BMA ein Brand ist, zumindest bis das Gegenteil festgestellt ist.

RS-USER-emergency doc
24.07.2008, 10:26
Ja, wenn die Patschen so rasen ist das ja noch eher verständlich, aber die Cops? Für die reicht eigentlich auch die normale Anfahrt...

RS-USER-Rugger
24.07.2008, 10:43
Original geschrieben von Hoffi
Weil eine ausgelöste BMA ein Brand ist, zumindest bis das Gegenteil festgestellt ist. Wir wissen doch alle, wie oft es dann tatsächlich ein Brand ist...
Klar, da kann man schon schnell anfahren, aber da gibt es halt auch noch feine Unterschiede - auch das wissen wir alle!

R.

RS-USER-schmutz
24.07.2008, 10:50
Da lob ich mir unsere StVO. Die regelt, welche Einsatzfahrzeuge (im Einsatz) vor welchen anderen Einsatzfahrzeugen Vorfahrt haben.
§ 26, Abs. 4 unserer StVO sagt:
Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang:
1. Rettungsfahrzeuge,
2. Fahrzeuge der Feuerwehr,
3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes,
4. Sonstige Einsatzfahrzeuge.

RS-USER-Hoffi
24.07.2008, 11:12
Original geschrieben von schmutz
Da lob ich mir unsere StVO. Die regelt, welche Einsatzfahrzeuge (im Einsatz) vor welchen anderen Einsatzfahrzeugen Vorfahrt haben.
§ 26, Abs. 4 unserer StVO sagt:
Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang:
1. Rettungsfahrzeuge,
2. Fahrzeuge der Feuerwehr,
3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes,
4. Sonstige Einsatzfahrzeuge.

Bei uns gilt: Der der stärker ist :D

Und bei zwei PKW einigt man sich eben auf unentschieden.

RS-USER-Hoffi
24.07.2008, 11:14
Original geschrieben von Rugger
Wir wissen doch alle, wie oft es dann tatsächlich ein Brand ist...
Klar, da kann man schon schnell anfahren, aber da gibt es halt auch noch feine Unterschiede - auch das wissen wir alle!

R.

Wenn du so argumentierst: Warum wird dann zur bewusstlosen Person auf einer Party ein NEF mitgeschickt? Ist doch eh nur Alkohol. Warum wird zum VU ein Auto mit Alarm geschickt, meistens sind es doch eh nur Prellungen. Warum soll die Polizei mit Alarm zum von den Nachbarn gemeldeten Familienstreit fahren? Ist doch eh schon vorbei wenn die ankommen. Warum soll das Jugendamt Kinder aus Familien nehmen? Meistens passiert doch eh nichts.

Muss ich mehr dazu sagen?

RS-USER-Rugger
24.07.2008, 11:18
A) Es war die Polizei, nicht die Feuerwehr.
B) Ich denke, daß jedem hier klar ist, das man beispielsweise zu einer Alarmierung "Kinder- Rea" anders anfährt als zu einer "BMA Kaufhaus", auch wenn für beide Sonderrechte frei gilt.

Ich denke, dazu muss ich auch nicht mehr sagen.

R.

derweber
24.07.2008, 17:22
Siehe auch die Diskussion hier:

http://www.feuerwehr.de/news/2008/07/24/nef-fustrw.php

Gruß,

Markus

RS-USER-Rettungsziege
24.07.2008, 17:50
Original geschrieben von Rugger
A) Es war die Polizei, nicht die Feuerwehr.
B) Ich denke, daß jedem hier klar ist, das man beispielsweise zu einer Alarmierung "Kinder- Rea" anders anfährt als zu einer "BMA Kaufhaus", auch wenn für beide Sonderrechte frei gilt.

Aber sicher doch.
Also bei 'ner Kinder-Rea fährst du dir den Ar*** ab und bei einem möglichen Kaufhausbrand
lässt du es lieber gemächlich angehen, frei nach dem Motto "Samstagvormittag und der MANV bei Kaufhof kann kommen"?

RS-USER-Rugger
24.07.2008, 18:23
Original geschrieben von Rettungsziege
Aber sicher doch.
Also bei 'ner Kinder-Rea fährst du dir den Ar*** ab und bei einem möglichen Kaufhausbrand
lässt du es lieber gemächlich angehen, frei nach dem Motto "Samstagvormittag und der MANV bei Kaufhof kann kommen"? Ja. So mache ich das.

R.

RS-USER-Brummel
24.07.2008, 19:55
Die Frage dabei sollte doch sein, welche Art Einsatzkraft ist bei was wichtiger? Da wir leider häufig mit unserem HvO-Fahrzeug an der Feuerwehr vorbei oder sie bei uns vorbei ausrücken müssen, haben wir uns folgendermaßen abgesprochen:
Feuer: Die Feuerwehr fährt vor.
Vu: wir fahren vor

UND JEDER NIMMT AUF DEN ANDEREN RÜCKSICHT! Sprich die wissen dass wir fahren und wir dass sie unterwegs sind. Ach ja, ankommen wollten beide Vereine.

RS-USER-pille
25.07.2008, 08:40
Original geschrieben von Rugger
A) Es war die Polizei, nicht die Feuerwehr.
B) Ich denke, daß jedem hier klar ist, das man beispielsweise zu einer Alarmierung "Kinder- Rea" anders anfährt als zu einer "BMA Kaufhaus", auch wenn für beide Sonderrechte frei gilt.

Ich denke, dazu muss ich auch nicht mehr sagen.

R.


Original geschrieben von Rugger
Ja. So mache ich das.

R.

Moin...

meiner Meinung nach etwas weltfremd, diese Ansicht.

Eine Differenzierung, welcher Einsatz möglicherweise "schwerwiegender" ist, kann in Unkenntnis der tatsächlichen (Sach-)Lage doch maximal nur im Hinterkopf stattfinden.
Dazu sind ja bereits in der Meldekette weiterhin genügend Fehlerquellen vorhanden, die auch das perfekteste Abfrageschema nicht ausschließen kann.

Insofern gilt für so eine Fahrt, wenn leitstellenseitig mit Inanspruchnahme der Sonderrechte veranlaßt, immer das Gebot des schnellstmöglichen Erreichens des Einsatzortes.

Das natürlich immer unter Beachtung der Sorgfaltspflicht.
Im Absatz 8 des §35 der StVO heißt's dazu nur:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden

In einem großstädtischen Bereich, wie Hamburg, setzt der "normale" Straßenverkehr ohnehin jeder Sonderrechtsfahrt so viele "natürliche" Grenzen, daß wirklich schnelle Anfahrten der im Prinzip ja doch immer noch schwerfälligen Löschfahrzeuge, aber auch der RTW's, gar nicht möglich sind.
In unserem Stadtteil sind Polizei & BF quasi Rücken an Rücken untergebracht: Die BF besitzt 'ne Vorrangschaltung für die Straßenkreuzung, die Polizei muß sich den Weg über eine weitere Kreuzung zusätzlich "freiorgeln".

Dabei kommen sich die beiden Organisationen an der vorrangbeschalteten Kreuzung regelmäßig in die Quere:
siehe hier von oben, rechts die Auffahrt der Polizei
http://maps.google.de/maps?ie=UTF8&q=hamburg+Bergedorf,+sander+Damm&ll=53.491282,10.203609&spn=0.001189,0.003251&t=h&z=19

bißchen die Karte verschieben, dann paßt's

Da bleibt nur §1 Abs 1 & 2 für alle Beteiligten übrig.

krumel
25.07.2008, 11:27
Bei uns gilt:
Wenn zwei sich treffen mit Sonder dann gilt für sie die StVo...Sprich: der, der normal grün hätte hat Vorfahrt, rechts vor links, usw...
Natürlich situationsgemäß und net auf Biegen und brechen.

(trotzdem hätt ich gestern beinahe den NAW umgesemmelt... *rolleyes*)

RS-USER-Rugger
25.07.2008, 12:39
Original geschrieben von pille
meiner Meinung nach etwas weltfremd, diese Ansicht.
Also, nochmal klare Ansage:
von der Ansicht, daß man jede Einsatzstelle in der kürzestmöglichen Zeit erreichen muß, habe ich mich schon vor Jahren verabschiedet. Risiko und Ergebnis stehen in keinem Verhältnis zueinander.
Dann: im Prinzip hast Du natürlich auch recht - jede Einsatzstelle sollte so schnell wie möglich erreicht werden. Auf dem Prinzip kannst Du auch gerne weiter herumreiten.
Meines Erachtens braucht man aber für den vernünftigen Einsatz von Sonderrechten eine gehörige Portion an Augenmaß. Und wer zu einer BMA derartig hinkeult, das eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen ist, dem muß ich das Augenmaß einfach absprechen.

R.

RS-USER-Hoffi
25.07.2008, 12:45
eine BMA in einem Hotel, Kaufhaus, Schule o.ä. ist ein Großbrand bis das Gegenteil bewiesen ist und solange benimmt man sich auch so.

Und du musst beim fahren, soweit möglich, eh alle Gefahren ausschliessen, egal wohin du fährst.

RS-USER-DocMezzoMix
25.07.2008, 14:38
Original geschrieben von schmutz
Da lob ich mir unsere StVO. Die regelt, welche Einsatzfahrzeuge (im Einsatz) vor welchen anderen Einsatzfahrzeugen Vorfahrt haben.
§ 26, Abs. 4 unserer StVO sagt:
Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang:
1. Rettungsfahrzeuge,
2. Fahrzeuge der Feuerwehr,
3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes,
4. Sonstige Einsatzfahrzeuge.

Wenn ich erkennen kann, was da für ein Einsatzfahrzeug kommt, kann ich mich auch mit dem Fahrer abstimmen, wer zuerst fährt.

Wenn man zum selben Einsatz fährt, macht es Sinn sich da Einsatztaktisch abzustimmen. Also bei Feuer, große rote Autos zuerst, sonst ist man wieder eingeparkt, bei Schlägerei die blauen zuerst, etc. Aber manchmal nervt es mich auch mit Blinker links hinter den Feuerwehrautos herzugondeln ;)

RS-USER-pille
25.07.2008, 15:14
Original geschrieben von Rugger
Risiko und Ergebnis stehen in keinem Verhältnis zueinander.
.......
Meines Erachtens braucht man aber für den vernünftigen Einsatz von Sonderrechten eine gehörige Portion an Augenmaß.

Da geb ich Dir natürlich Recht,
zum einen steht's ja auch im Gesetz und darin ist auch immer die Risikobeurteilung und das gefährdungsherabsetzende Resultat einer möglicherweise geringeren Vmax enthalten.
Das meinte ich im übrigen auch mit dem Hamburger Stadtverkehr, da macht es schon rein optisch keinen Sinn, in Rambo Manier (http://www.clipfish.de/player.php?videoid=NzU3NzY5fDEwNzU5MTc%3D) sich durch die dichtgerängten Reihen zwängen zu wollen.

Aber (liegt bei mir zwar schon länger zurück) auch bei nur rein technischen SoSi-Fahrten (Blut) habe ich, wenn die Verkehrsverhältnisse es zuließen, mindestens genauso auf "Die Tube gedrückt", wie bei einer normalen Anfahrt zum z.B. VU...

Wenn aus persönlichen Erwägungen heraus eine niedrigere Vmax gewählt wird, bleibt es immer die Entscheidung des Fahrers.
Da kann man ihm nicht wirklich "hineinreden".

Aber merkbar bei technischen Einsätzen "zu schleichen" um bei "menschlichen" Einsätzen und gleicher Risikobeurteilung des momentanen Verkehrs "zu jagen", würde mir nicht in den Sinn kommen. Gleiches Recht einer besonnenen, aber schnellen Anfahrt für alle.

Mir ist's auch immer wichtiger, als absolute Grundhaltung, heil, aber dafür später anzukommen. Das größte Risiko für mich war das Fahrzeug selber: Der Privat-PKW hatte damals (1992) bereits ABS, der RTW, nur 1 Jahr älter, irgendwie nicht.
Es gab genug haarsträubende Situationen mancher, die in Unkenntnis der "etwas anderen Fahrphysik" gerne mal kurz vorm Abdriften waren, insbesondere bei nasser Fahrbahn.
-> wer fährt sollte das Auto kennen und ggf. darauf ein Sicherheitstraining absolviert haben.

RS-USER-Bärentöter
25.07.2008, 17:02
Original geschrieben von Hoffi
BMA
immer dieser RD mit seinen Abk.
Brandmeldeanlage???