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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BRK: Affront für die Retter



Dr.Accuvac
25.09.2008, 22:52
http://www.rettungsdienst.de/2008/09/25/brk-affront-fur-die-retter/#more-3648

was haltet ihr von der ganzen geschichte??

RS-USER-DerDings
25.09.2008, 23:02
auch wenn es eigentlich um was anderes geht:
"besteuerung der aufwandsentschadigung"???

geht's noch? o_O

RS-USER-Hoffi
26.09.2008, 08:24
Ich finde es keinen Affront für die Retter, sondern eher unmöglich für die Verkehrssicherheit, dass bei der Feuerwehr die Regelungen für die Führerscheine ausser Kraft gesetzt werden.

Wer als Arbeitgeber, Orgaanisation, etc. Fahrzeuge anschafft, die schwerer als 3,5t sind, der sollte auch dafür sorgen, dass seine Beschäftigten, gerade wenn es Ehrenamtliche sind, diese auch fahren dürfen. Das könnte zB heissen, dass man gegen eine Verpflichtung den C1 Führerschein bezahlt. Damit wäre allen mehr geholfen, als mit einer Ausnahmeregelung.

@Dings: Es gibt in D einen Freibetrag von 2000irgendwas Euro pro Jahr, die man ehrenamtlich "erwirtschaften" darf, sei es als Aufwandsentschädigung, Überleiterpauschale oder anderes, alles was drüber geht muss als Einkommen versteuert werden. Ich finde das eigentlich eine faire Regelung, da man ansonsten die Regelungen zu leicht mißbrauchen könnte.

RS-USER-Elektro-Dengel
26.09.2008, 13:23
Hätte ja nicht gedacht, dass ich das nochmal erleben sollte, aber da muss ich dem Hoffi zur Abwechslung echt mal recht geben!

RS-USER-fwpbl
26.09.2008, 14:19
Original geschrieben von Hoffi
Ich finde es keinen Affront für die Retter, sondern eher unmöglich für die Verkehrssicherheit, dass bei der Feuerwehr die Regelungen für die Führerscheine ausser Kraft gesetzt werden.

Wer als Arbeitgeber, Orgaanisation, etc. Fahrzeuge anschafft, die schwerer als 3,5t sind, der sollte auch dafür sorgen, dass seine Beschäftigten, gerade wenn es Ehrenamtliche sind, diese auch fahren dürfen. Das könnte zB heissen, dass man gegen eine Verpflichtung den C1 Führerschein bezahlt. Damit wäre allen mehr geholfen, als mit einer Ausnahmeregelung.

Vollkommen richtig, mir persönlich wäre es zwar auch lieber wenn ich mehr als 3,5t fahren dürfte, aber ich hab halt leider Pech gehabt...

Zurück zu den Feuerwehren, die neue Führerscheinrichtlinie ist inzwischen schon einige Jahre alt, einige Feuerwehren haben die Zeit genutzt und Fahrer ausgebildet, andere haben ihre Hausaufgaben leider nicht gemacht. Und für die gibt es jetzt das böse erwachen und es kommt zu solchen Aktionen.

Und bevor hier noch jemande den Feuerwehrführerschein (Österreich) einwirft.
Auch für diesen Sonderführerschein müssen Fahrstunden und Ausbildungen gemacht werden und dann ist man hinterher fast genauso teuer wie mit einem normalen Führereschein, nur das man diesen speziellen im Zivilleben nicht nutzen kann.

Statt immer wieder diese Ausnahmeregelung auf den Tisch zu bringen sollten die Feuerwehrverbände, wenn sie mal was sinnvolles tun wollen, mit den Komunen hinsetzen und über richtige Ausbildungskonzepte nachdenken.
Zum Beispiel konnten sich mehrere Gemeinden oder Kreise zusammenschließen, ein geeignetes Fahrschulfahrzeug beschaffen und ggf. auch einen/mehrere eigene Fahrlehrer einstellen, die dann die Feuerwehrleute (und z.B. auch Komunalangestellte) ausbilden.

Beachbaer82
26.09.2008, 15:30
Es wird mir unheimlich *schonwiederhoffizustimm*

Fahrzeuge über 3,5t lassen sich nunmal - besonders in Einsatzsituationen - anders fahren als PKW. Daher sollte jeder der eine solche Kiste bewegt auch wissen wie.

Nur mit Führerschein hat man die richtige Fahrpraxis genossen und - auch das darf man dabei nicht vergessen - die rechtlichen Aspekte vermittelt bekommen.

Daher bin ich PRO Führerschein über 3,5t.

RS-USER-DoktorW
26.09.2008, 15:36
Interessanterweise hat aber niemand, der mal einen 3er Führerschein gemacht hat während seiner Fahrstunden einen 7,49 Tonner oder ein 50 ccm Roller gefahren. Aber die Berechtigung dazu hat er damit...

RS-USER-Hoffi
26.09.2008, 17:25
Original geschrieben von DoktorW
Interessanterweise hat aber niemand, der mal einen 3er Führerschein gemacht hat während seiner Fahrstunden einen 7,49 Tonner oder ein 50 ccm Roller gefahren. Aber die Berechtigung dazu hat er damit...

Jo nur [hier bitte (leider) oder (zum Glück) einsetzen, je nach Sichtweise] gibt es sowas wie einen Bestandsschutz. Ich finde im Prinzip die Grenze bei 3,5t nicht schlecht, da ab 3,5t nun mal viele andere Regeln gelten. Ich verstehe nur den Sinn der Grenze bei 7,5t nicht, da die Ausbildung für C1 und C im grossen und ganzen (Theorie) gleich ist und sich nur in der Anzahl der Fahrstunden unterscheidet.

Junkie
26.09.2008, 22:11
In Bayern war in den letzten Monaten Wahlkampf! :mad:

Und hier überlebt kein Bürgermeister einer Gemeinde, wenn er die örtliche (Kaff-)Feuerwehr gegen sich hat bzw. er hat nen schweres Leben bei seiner Amtsausübung dann.

Am Sonntag ist Land- und Bezirkstagswahl...

Komisch, dass die Sonderregelung etz grad bekannt wird...



Original geschrieben von Hoffi


Wer als Arbeitgeber, Orgaanisation, etc. Fahrzeuge anschafft, die schwerer als 3,5t sind, der sollte auch dafür sorgen, dass seine Beschäftigten, gerade wenn es Ehrenamtliche sind, diese auch fahren dürfen. Das könnte zB heissen, dass man gegen eine Verpflichtung den C1 Führerschein bezahlt. Damit wäre allen mehr geholfen, als mit einer Ausnahmeregelung.

Bei uns im KV gibt es so eine Regelung seit ca. 3-4 Jahren. Wie sie im Detail mit exakten Zahlen aussieht, weiß ich grad jetzt ausm Stegreif nicht...


Aber allgemein siehts so aus:

Der KV bezahlt den Kurs anfangs...

Die eine Hälfte der Kosten wird über ein "nebenamtliches Verhältnis" zu einem bestimmten Stundensatz (ich glaube 7,- EUR/Std) verrechnet.

Die andere Hälfte wird in paar Raten abbezahlt.

Da haben beide Seiten etwas von.


Den anderen Aussagen (Hausaufgaben nicht machen = kein Nachwuchs / Fhzg über 3,5t sind nun halt keine PKWs), kann ich nur zustimmen...



Und wie oft rückt die freiwillige Feuerwehr zum Einsatz aus im Vergleich zum Rettungsdienst?

In einer RTW-Schicht kannst Du schon mehr Sonderrechtsfahrten haben, als so manche freiwillige Feuerwehr im ganzen Jahr mit allen Fahrzeugen zusammen! D:-)

RS-USER-Hoffi
27.09.2008, 00:17
Original geschrieben von Junkie
Bei uns im KV gibt es so eine Regelung seit ca. 3-4 Jahren. Wie sie im Detail mit exakten Zahlen aussieht, weiß ich grad jetzt ausm Stegreif nicht.

Also ich hab für fünf Jahre bei der unteren KatS Behörde unterschrieben und dafür den Führerschein bezahlt bekommen, wenn ich früher aufhöre, dann zahle ich pro Jahr früher 1/5 des Führerscheinpreises.

Und solche Regelungen sollte sich jede Organisation überlegen, anstatt auf irgendwelche "sinnvollen" Ausnahmeregelungen zu beharren

Beachbaer82
27.09.2008, 20:35
Original geschrieben von DoktorW
Interessanterweise hat aber niemand, der mal einen 3er Führerschein gemacht hat während seiner Fahrstunden einen 7,49 Tonner oder ein 50 ccm Roller gefahren. Aber die Berechtigung dazu hat er damit...

Aus Fehlern lernt man...

RS-USER-Kassiopeia
27.09.2008, 20:45
Original geschrieben von Hoffi
Also ich hab für fünf Jahre bei der unteren KatS Behörde unterschrieben und dafür den Führerschein bezahlt bekommen, wenn ich früher aufhöre, dann zahle ich pro Jahr früher 1/5 des Führerscheinpreises.

Und solche Regelungen sollte sich jede Organisation überlegen, anstatt auf irgendwelche "sinnvollen" Ausnahmeregelungen zu beharren


Vollkommen richtig!

RS-USER-blacksheep
27.09.2008, 22:14
Original geschrieben von DoktorW
Interessanterweise hat aber niemand, der mal einen 3er Führerschein gemacht hat während seiner Fahrstunden einen 7,49 Tonner oder ein 50 ccm Roller gefahren. Aber die Berechtigung dazu hat er damit...

Die 50ccm Roller dürfen auch welche fahren, die einen neuen EU-Führerschein der Klasse B machen. Die bekommen M nämlich auch immer noch geschenkt.