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RS-USER-DerDings
26.01.2009, 10:48
A22-Unfall: Vorwürfe der Grundwehrdiener
Nach der Massenkarambolage auf der A22 am Donnerstag erheben nach Zeitungsberichten nun Grundwehrdiener schwere Anschuldigungen: Ihre Vorgesetzten hätten ihnen die Hilfeleistung untersagt.
Rauch sei direkt auf die Autobahn getrieben
Die Vorwürfe der Grundwehrdiener wiegen schwer: Der Rauch der Granaten, die bei der Übung gezündet wurden, sei direkt auf die Autobahn zugetrieben, sagen sie.
Obwohl sie den Horrorunfall gesehen hätten, sei die Übung nicht abgebrochen worden, sagte ein Grundwehrdiener gegenüber den Zeitungen. Die Vorgesetzten hätten angeordnet, noch mehr Nebelgranaten zu zünden.

Zudem hätten sie den Grundwehrdienern verboten, den Unfallopfern zu helfen. In der Kaserne seien sie dann zusätzlich eingeschüchtert worden.

http://noe.orf.at/stories/337730/

RS-USER-DerDings
26.01.2009, 10:48
schei55verein! :mad:

Beachbaer82
26.01.2009, 10:57
Wenn das stimmt, ...

Notarztindikation
26.01.2009, 12:40
Es ist bekannt, dass die geistige Beschränktheit einiger Bundeshher-Angehöriger kaum zu überbieten ist, aber dass deswegen jemand sterben muss, ist unbeschreiblich!

Ich gratuliere den GWD, die an die Öffentlichkeit gegangen sind und hoffe, dass die Verantwortlichen eine für sie geeigneteren Verwendung beim BH finden...

RS-USER-Rettungsente
27.01.2009, 11:43
Das klingt für mich alles wirklich heftig!
Erst einen Unfall verursachen und dann nicht einmal helfen!

(kopfschüttelnd)

Rettungsente

RS-USER-Hoffi
27.01.2009, 16:29
Original geschrieben von Rettungsente
Das klingt für mich alles wirklich heftig!
Erst einen Unfall verursachen und dann nicht einmal helfen!


Die werden gerade zum töten ausgebildet - stell dir mal vor, die würden jetzt gesagt bekommen bei dem Unfall müsst ihr jetzt helfen. Dann macht das die Hälfte auch im Ernstfall mit dem Gegner. Und das ginge ja nun gar nicht.

Knusperriegel
27.01.2009, 17:42
Original geschrieben von Hoffi
Die werden gerade zum töten ausgebildet - stell dir mal vor, die würden jetzt gesagt bekommen bei dem Unfall müsst ihr jetzt helfen. Dann macht das die Hälfte auch im Ernstfall mit dem Gegner. Und das ginge ja nun gar nicht.

Durchaus verständlich, wenn man die zahlreichen militärischen Konflikte berücksichtigt, an denen Österreich nach 1945 schon beteiligt war...:D

Dr.Accuvac
27.01.2009, 18:03
naja, viellleicht wurde bewusst vernebelt um "mögliche" "terroristen" zu stoppen!?

und so eine befehlskette ist eine sehr raffinierte sache, bis man dem zuständigen berichtet hat, was passiert ist, vergeht schon einiges an zeit. solange wird weitergeübt, bis das ende der befehlskette entscheidet, ob man helfen soll, oder nicht....( zu ironisch? :rolleyes: )

nein, mal im ernst. wirklich richtig fiese sache, würde mich echt mal interessieren wie manche menschen so unterwegs sein können...
hoffentlich werden die richtigen für ihr falsches handeln verantwortlich gemacht.

zusatzfrage : was wäre passiert, wenn ein grundwehrdiener sich den befehlen wiedersetzt hätte und zur unfallstelle gegangen wäre...muss er sich dann vor einem kriegsgericht verantworten, wegen missachten seiner befehle?

Notarztindikation
27.01.2009, 18:55
Allem Anschein nach ist das BH tatsächlich schuld: http://noe.orf.at/stories/338118/ . Offen bleibt was mit den Vorgesetzen passiert. In einer zeit las ich heute, dass nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung sonden auch wegen Imstichlasen eines Verletzen ermittelt wird.

@ Befehlsverweigerung
Die wäre in diesem Fall sogar angebracht gewesen und hätte keine Konsequenen für den Verweigerer gehabt.
Schließlich sagt der §6 der Allgeimeinen Dienstvorschrift des Österreichischen Bundesheeres:
"(1) [...] Befehle, die die Menschenwürde verletzen oder deren Befolgung gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen würden, dürfen nicht erteilt werden. [...]
Im §7 geht's weiter:
"(2) [...] Befehle, deren Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würden, sind nicht zu befolgen. [...]
Dann wird noch erläutert, dass der diese Verweigerung sofort gemeldet werden muss und man den Befehl schriftlich verlangen kann.

RS-USER-Brummel
27.01.2009, 19:11
Das wäre in Deutschland auf jeden Fall ein guter Grund für eine Befehlsverweigerung gewesen, weil damit eine Straftat (unterlassene Hilfeleistung) befohlen wurde. Interessant wäre zumindest in D auch die Frage der Unfallverursachung, im Sinne eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr....

RS-USER-fruehgriller
27.01.2009, 21:52
[
zusatzfrage : was wäre passiert, wenn ein grundwehrdiener sich den befehlen wiedersetzt hätte und zur unfallstelle gegangen wäre...muss er sich dann vor einem kriegsgericht verantworten, wegen missachten seiner befehle? [/B][/QUOTE]

Da es ja in Österreich ist, würde vermutlich ein Standrechtliches Erschießen mit Mozartkugeln erfolgen...:peace:

Ne, mal ernst:

Da gäbe es für den Grunddiener (was ein toller Begriff!!!:-p ) bestimmt keinerlei Konsequenzen, höchstens ein Lob vom weiter vorn vorgesetzten.

RS-USER-Autolyse
27.01.2009, 22:35
Original geschrieben von Brummel
Das wäre in Deutschland auf jeden Fall ein guter Grund für eine Befehlsverweigerung gewesen, weil damit eine Straftat (unterlassene Hilfeleistung) befohlen wurde. Interessant wäre zumindest in D auch die Frage der Unfallverursachung, im Sinne eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr....
Einen Befehl kann man nicht verweigern, nur den Gehorsam.

Im Übrigen wäre für Grundwehrdienstleistende in einer vergleichbaren Situation in Deutschland mindestens ein Disziplinarverfahren fällig, da ein Befehl dessen Befolgung einen Straftatbestand verwirklicht nicht nur unverbindlich ist, sondern schlichtweg nicht befolgt werden darf.

Dr.Accuvac
27.01.2009, 23:19
@fruehgriller :

der zivi in österreich heißt doch auch zivildiener :D
ich hab mir dann den "grundwehrdiener" einfach davon abgeleitet ( war selber nur ne zivi-sau)

das mit dem "kriegsgericht" kam auch übel naiv rüber :D




gruß

krumel
28.01.2009, 00:22
Kriegsgerichte gibts sowieso eigentlich schon lange nimmer;) Schon gar net in Friedenszeiten..Und selbst in Kriegszeiten gibt es wenn dann Miliärgerichte:D

Ich muss aber mal anmerken das die 40m zum "Sicherheitsabstand" die gefehlt haben mit Sicherheit den Braten auch net fett gemacht haben...

RS-USER-apoplex
28.01.2009, 01:02
Original geschrieben von Brummel
Das wäre in Deutschland auf jeden Fall ein guter Grund für eine Befehlsverweigerung gewesen, weil damit eine Straftat (unterlassene Hilfeleistung) befohlen wurde. In deutschland wäre das ncicht nur unterlassene Hilfeleistung.
Hier tritt unter Umständen auch die Garantenstellung der Soldaten in Kraft. Da sie den Unfall verursacht haben, stehen sie in einem besonderen Verhältnis zu den Opfern und müssen daher helfen. In dem Fall wäre es dann nicht unterlassene Hilfeleistung, sondern Körperverletzung / Totschlag durch Unterlassung, was gleich ein völlig anderes Kaliber darstellt (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ingerenz)

Notarztindikation
28.01.2009, 13:20
Neuigkeiten: Evtl. Fahrlässige Tötung, aber keine unterlassene Hilfeleistung http://noe.orf.at/stories/338329/

Zur Klärung der Namen: Es heißt Grundwehrdiener (GWD) und Zivildiener (ZD oder ZVD).

RS-USER-DerDings
28.01.2009, 14:25
Außerdem wäre das Eingreifen der Rekruten bei Dunkelheit ohne Warnwesten fahrlässig gewesen, so Köhl.

das ist allerdings richtig. den rekrauten den sturm auf die autobahn zu befehlen wäre wirklich ein blöde idee gewesen. dass da allerdings nach dem beobachten der unfälle nur ein soldat "mal nachschauen" fährt und der die 260m entfernte unfallstelle erst zu einem zeitpunkt erreicht, an dem schon "genügend einsatzkräfte" vor ort sind, ist mir allerdings zu billig.
wenn da ein bh sani vor ort ist und die rekruten (wie berichtet) am tag zuvor einen eh-kurs hatten, wäre das fahrzeug grundsätzlich mal vollzumachen gewesen um, wenn nötig, eh zu leisten und die rettungskräfte ggf. zu unterstützen. warnwesten für genau diesen fall müßte es ja in jedem pkw geben.. und das bh wird ja wohl auch einen anständigen feuerlöscher dabei haben wenn mit signalmitteln gespielt wird?

(und der rest der kompanie hätte schonmal mit kreuzblut und hochgekrempelten ärmeln vorausfahren können. :grins: )

Notarztindikation
28.01.2009, 15:09
Wenn man sich das so anhört, glaubt man, dass das alles Schutzbehauptungen sind. Eine Gerichtsverhandlung wird da hoffentlich Aufschluss über die Realität geben.

Bei jeder Übung ist mind. ein RS dabei, meistens mit Fahrer und SanKW. Da wär's aufgelegt gewesen, die einmal "Nachschauen" zu lassen.

RS-USER-Autolyse
28.01.2009, 17:01
Original geschrieben von apoplex
In deutschland wäre das ncicht nur unterlassene Hilfeleistung.
Hier tritt unter Umständen auch die Garantenstellung der Soldaten in Kraft. Da sie den Unfall verursacht haben, stehen sie in einem besonderen Verhältnis zu den Opfern und müssen daher helfen. In dem Fall wäre es dann nicht unterlassene Hilfeleistung, sondern Körperverletzung / Totschlag durch Unterlassung, was gleich ein völlig anderes Kaliber darstellt (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ingerenz)
Schon, aber ich gebe zu Bedenken, dass der Leitende auch Beschützergarant für seine Untergebenen ist, was die Würdigung nicht unbedingt einfacher macht.