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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtfortbildung als RettAss / Wiedereinstieg



Mahlzeit
06.02.2009, 13:52
Als Rettungsassistent ist man ja angehalten seine 30 Stunden Fortbildung pro Jahr zu besuchen.

Wie sieht es denn nun aus, wenn ein RA eine längere Pause eingelegt hat und nach ein paar Jahren wieder in den Rettungsdienst einsteigen will - gibt es da eine Regelung, welche Kurse dieser zunächst besucht haben muss?
Reicht ein Praktikum auf dem RTW (wie viele Stunden)?

Der RettAss ist ja nunmal eine Berufsausbildung, die man nicht so einfach wieder aberkennen kann...

Gibt es hierzu verbindliche Aussagen oder lediglich persönliche Meinungen?

Gruß
Dennis

exsani
06.02.2009, 15:03
erkundige Dich doch mal bei einer Rettungswache in Deiner Nähe, bzw. HiOrg Deines Wunsches. Oder bei einer Landesrettungsschule.:)

Beachbaer82
06.02.2009, 15:40
Hier in Hessen sind es zB 38 Std Pflichtfortbildung. Mir ist bekannt, dass man nach 38 Std Fortbildung, auch nach langer Pause, wieder retten darf.
Quelle kann ich derzeit leider keine bieten...

Stifneck
06.02.2009, 16:43
In NRW musst du dich 30 Stunden pro Jahr fortbilden. Das heißt, wenn du wieder einsteigen willst brauchst du erst die 30 Stunden. Danach musst du aber schon die Fortbildungsstunden für das nächste Jahr sammeln. Das heißt in dem Jahr, in dem wieder anfängst insgesamt 60 Stunden.

Rettungsgesetz NRW - RettG NRW

Vom 24. November 1992 (CV. NW. S. 458) - SGV. NW. 215 mit Änderungen des Artikelgesetzes vom 13.07.1999 (Neufassung)


§ 5 Verhalten des Personals
...
5) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen.

RS-USER-DocMezzoMix
06.02.2009, 22:33
Ich würde mich einfach mal mit deinem künftigen Arbeitgeber in Verbindung setzen. Was will denn dieser von seinen Mitarbeitern? Bei uns (ebenfalls Hessen) muss man als RettAss z.B. neben der Jahresfortbildung ebenfalls eine Grundzertifizierung in Erweiterten Versorgungsmassnahmen mit entsprechender Überprüfung durch den ÄLRD vorweisen, wenn man den als RettAss arbeiten möchte.

Da der Arbeitgeber die Verantwortung dafür trägt, das bei ihm nur entsprechendes Personal arbeitet, wird er dir sicher gerne helfen.

Mahlzeit
09.02.2009, 11:11
genau da liegt das Problem: es gibt keinen künftigen Arbeitgeber :-)

Es geht um einen Helfer, der bei uns ehrenamtlich wieder als RA einsteigen möchte.

Jetz möchte ich halt wissen, was wir beachten müssen um ihn auch wirklich wieder als RA einsetzen zu können...

Aber den Tip mit der Schule werde ich mal nachverfolgen! Danke!

krumel
09.02.2009, 11:19
Hmmm..Viele RD Schulen bieten 30 Stunden FoBi's an die einen sozusagen auf den "aktuellen Stand" bringen...Vielleicht könnt ihr ihm sowas sponsoren?