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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bedenken bei Ausbildung zum RS?



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Poro
06.06.2003, 14:05
Hi,

ich dachte, dass ich nach den Sommerferien damit anfange neben der Schule her eine Ausbildung zum Rettungssanitäter zu machen. Ich habe mich jetzt mal mit den Maltesern in Verbindung gesetzt und die höre sich ja auch ganz nett an. Ich möchte das später ehrenamtlich machen, aber dachte mir, dass es ja auch ganz, sage ich mal, praktisch^^ wäre, wenn man dann während des Studiums sich dann doch noch etwas dazu verdienen könnte. Auch beim RD muss man ja ein Praktikum machen, kann man das denn zufällig in irgendeiner Weise mit dem Pflegepraktikum verbinden? Und auch sonst, wisst ihr vielleicht noch Sachen, an die ich denken sollte, wenn ich diese Ausbildung mache? Also Dinge, die mir dann später evtl. von Vorteil sein könnten, und ich nicht alles noch mal machen muss?!Hat jemand Erfahrung mit den Maltesern?

Thanks...

Froschkönig
06.06.2003, 14:51
Das mit dem Pflegepraktikum wage ich zu bezweifen. Es sei denn, der verantwortliche bei der Ableistung des RS-Praktikums bescheinigt Dir 3 Monate Pflegepraktikum gleich mit. Ansonsten brauchst Du für´s Physikum einen Erste-Hilfe-Schein....den kannst Du ja bei der RS-Ausbildung mit abstauben.

DoktorW
06.06.2003, 17:24
Original geschrieben von Froschkönig
Das mit dem Pflegepraktikum wage ich zu bezweifen. Es sei denn, der verantwortliche bei der Ableistung des RS-Praktikums bescheinigt Dir 3 Monate Pflegepraktikum gleich mit. Ansonsten brauchst Du für´s Physikum einen Erste-Hilfe-Schein....den kannst Du ja bei der RS-Ausbildung mit abstauben.

2 mal FALSCH :-D

RS Ausbildung gilt nicht als EH Bescheinigung! Man muss definitiv eine EH Bescheinigung bringen, auch wenn man Ausbilder ist, und seinen Schein selbst unterschreibt!

Und: RS gibt 28 Tage Pflegepraktikum anerkannt!

gruß
Der W ;-)

lore
06.06.2003, 18:36
Also Dinge, die mir dann später evtl. von Vorteil sein könnten, und ich nicht alles noch mal machen muss?
von vorteil ist der alte führerschein, weil du als rs derjenige bist, der fahren muss. (zumindest bei uns hier werden da keine ausnahmen gemacht)

RS Ausbildung gilt nicht als EH Bescheinigung!
die von ner freundin wurde anerkannt (ich hoffe doch sehr, daß das mit meiner auch klappt), muss man eben beim lpa nachfragen

Froschkönig
06.06.2003, 20:52
Original geschrieben von DoktorW


2 mal FALSCH :-D

RS Ausbildung gilt nicht als EH Bescheinigung! Man muss definitiv eine EH Bescheinigung bringen, auch wenn man Ausbilder ist, und seinen Schein selbst unterschreibt!

Und: RS gibt 28 Tage Pflegepraktikum anerkannt!

gruß
Der W ;-)

Das RS NICHT als EH zählt weiß ich selber...aber es sollte doch möglich sein, da von irgendwelchen netten Leuten einen EH-Schein zu ergattern.

Poro
06.06.2003, 21:01
Hi,

also da scheinen ja viele Dinge sehr verhandlungsabhängig zu sein=)? Also ich muss ja zum RS eh 2 EH Kurse machen und was man da lernt ist doch viel mehr wert als so ein Erste Hilfe Kurs, den ich leider eh schon hier (in Finnland; 32h) machen musste, aber ich leider nicht rechtzeitig die 5e abgegeben habe und ich so keine Bescheinigung habe :-(.
Hat denn jemand von euch eine Ausbildung zum RettSan während der Abizeit gemacht? Ich weiss nicht, ob ich das schaffen würde, aber will es schon gerne.
Also von den 320h Praktikum werden mir tatsächlich nur 28h fürs Pflegepraktikum angerechnet? :-notify

Gute Nacht...

Sani
06.06.2003, 21:08
Original geschrieben von Poro
Also von den 320h Praktikum werden mir tatsächlich nur 28h fürs Pflegepraktikum angerechnet? :-notify


dir werden 28 Tage (=160 Std) angerechnet.....quasi die Tage, die Du im Klinik-Praktikum abgeleistet hast....

Kollegen von mir haben die Tätigkeit im RD bescheinigt bekommen und mussten kein Pflegepraktikum mehr machen....
aber ich weiß nicht, ob des noch so abläuft...ist zwei Jahre her....

Der RS ist auf jeden Fall zu schaffen....geht ja nicht so tief in die Materie wie der RA....man lernt halt nur die Basics....

Froschkönig
06.06.2003, 21:08
Original geschrieben von Poro
Also von den 320h Praktikum werden mir tatsächlich nur 28h fürs Pflegepraktikum angerechnet? :-notify

Äh..oben steht was von 28 TAGEN !!!

DoktorW
07.06.2003, 07:08
Original geschrieben von Froschkönig


Das RS NICHT als EH zählt weiß ich selber...aber es sollte doch möglich sein, da von irgendwelchen netten Leuten einen EH-Schein zu ergattern.

Also beim DRK ist das nicht mehr möglich, da EH Bescheinigungen numeriert sind, und dokumentiert werden muss, an wen die Besch. ausgegeben wird, und das geht nur nach Teilnahme am Kurs!
Traurig aber wahr! ;-)

Felix@112
07.06.2003, 09:30
Hallo alle zusammen!

Vorsicht bitte! Regionale Unterschiede....

Bei uns in Niedersachsen zählt das RS Zeugnis.
Das LPA hat bei mir sowohl mein RS Zeugnis, als auch ein Arbeitszeugnis meines Arbeitgebers anerkannt.

Das heißt:
Ich brauche weder einen EH Kurs Schein abgeben, noch Pflegepraktikum machen :-blush

Ist doch klasse, oder?? Ist nur blöd, daß das nicht bundeseinheitlich geregelt ist....

Netten Gruß
Felix

Poro
07.06.2003, 12:08
Hi,

und weiss jemand, wie das mit Berlin aussieht?
Und eine vom Thema abweichende Frage: Ich mache so zum Spass im August ein 2wöchiges Praktikum bei einem Sportarzt in einer Art Rehaklinik. Sollte ich mir das irgendwie bescheinigen lassen oder so? Kann das für später nützlich sein? Ich mache es ja eigentlich auch nur, um zu sehen, ob mir so was später Spass macht und ob ich bei OP's nicht gleich zusammenklappe=)

anna^^

Heinz Wäscher
08.06.2003, 09:48
Hey Leute!
Wenn jemand ne Ausbildung zum RS in den Schulferien absolviert wird gar nichts anerkannt!
Voraussetzung zur Anerkennung ist ein bereits bestandenes Abitur!

DoktorW
08.06.2003, 12:09
Original geschrieben von Heinz Wäscher
Hey Leute!
Wenn jemand ne Ausbildung zum RS in den Schulferien absolviert wird gar nichts anerkannt!
Voraussetzung zur Anerkennung ist ein bereits bestandenes Abitur!

Ehrlich? Das wusste ich auch nicht! Wo hast Du das gefunden?

Heinz Wäscher
08.06.2003, 12:18
Original geschrieben von DoktorW


Ehrlich? Das wusste ich auch nicht! Wo hast Du das gefunden?

in der ÄAppO §1 Abs2 Nr4 :-))

allerdings nimmt der Paragraph nur Bezug auf das Pflegepraktikum, wie das mit der 1. Hilfe-Ausbildung aussieht, weiß ich auch nicht
aber mal ehrlich, ich hab noch nie erlebt, daß jem beim 1. Hilfe- Kurs durchgefallen ist, man muß halt nur ein Wochenende opfern

Froschkönig
09.06.2003, 18:24
Original geschrieben von Heinz Wäscher


in der ÄAppO §1 Abs2 Nr4 :-))

allerdings nimmt der Paragraph nur Bezug auf das Pflegepraktikum, wie das mit der 1. Hilfe-Ausbildung aussieht, weiß ich auch nicht

Also ich hab zum Physikum meinen Uralt EH-Schein aus der 10.Klasse abgegeben. Das war senen völlig gleich......

Heinz Wäscher
09.06.2003, 18:28
krankenpflegeprakt. geht definitiv erst nach dem abi

Froschkönig
09.06.2003, 18:30
Original geschrieben von Heinz Wäscher
krankenpflegeprakt. geht definitiv erst nach dem abi


Jo...dem hab isch ja gar ned widersprochen

Felix@112
10.06.2003, 06:19
@Froschkönig:

Hast du Glück gehabt, normalerweise gilt für den 1. Hilfe Kurs, daß er nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf.

Was die Sache mit dem Pflegepraktikum angeht:
Hey, man muß dem LPA ja nicht auf die Nase binden, daß man schon während der Schulzeit RS geworden ist ;-) !

Netten Gruß
Felix

Heinz Wäscher
10.06.2003, 07:23
das LPA braucht nur das Datum auf dem Abizeugnis mit dem Datum auf dem RS-Wisch zu vergleichen ... :-blush

Sani
10.06.2003, 07:35
hm...vielleicht kann man ja den Wachleiter lieb fragen, ob er das Datum etwas nach hinten ziehen kann (aufm Papier) ...........

*ichhabniewasinderartgesagt*