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Schwester Rabiata
29.03.2009, 07:34
Sorry, mir fiel keine bessere Überschrift ein.

Hatte zuletzt eine interessante FoBi hausintern, zum Thema Haftung bei Vorkommnissen.

Tenor: grobe Fahrlässigkeit wird von der Versicherung des Hauses gedeckt - Vorsatz (natürlich!) nicht.

Kurz danach wollte ein Arzt bei uns mal wieder katheterisieren... mit einer Magensonde. Ist so Usus bei Kids.

Gab dann eine heftige Diskussion, denn ich hab mich geweigert diese Magensonde zum katheterisieren anzureichen.
Dass es (angeblich?) keine geeignete Katheter für Kinder geben soll ist nicht mein Problem!
Aber wenn ich das Teil anreiche - dann kann ich mich nimmer rausreden wenn irgendwas passiert.
Der Doc kann sagen, achja... Magensonde??? Sr. Rabiata hat mir die doch gegeben!

Wie seht ihr das?

Gibts bei euch auch solche Behelfslösungen?

Rabiata

RS-USER-fruehgriller
29.03.2009, 12:05
Meiner Meinungn nach ist nicht der Anreicher, sonder der Anwender verantwortlich.
Das heißt im Klartext:

Du sagst dem Doc, das du nur eine Magensonde hast, und keinen Kinderkatheder (Hinweispflicht).
Wenn Er Ihn trotzdem anwendet, seine Sorgfaltspflicht seine Haftung.

Wenn das KH keine Kinder-Katheder anschafft, obwohl es welche auf dem Markt gibt (ist anzunehmen) dann gilt ein Organisationsverschulden des KH.

So würde ich es aus meinem Rechtsverständnis heraus verstehen, und auch so handeln.

Schwester Rabiata
29.03.2009, 12:30
Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass (zumindest bei uns) die Schwester den Schwarzen Peter hat.

"Sie hätten das aber wissen müssen!" - Sie wissen doch, dass Kollege XY frisch von der Uni kommt und noch keine Berufserfahrung hat!" usw

So wird nicht der Doc für die verhunzte Blutkultur verantwortlich gemacht, sondern die Schester die nicht, quasi mit Waffengewalt, den korrekten Entnahmemodus durchgesetzt hatte.


Rabiata,
die alles dokumentiert und dafür auch schon Ärger bekam

HK-UM
29.03.2009, 13:39
Ich sehe auf jeden Fall auch, dass vermutlich der Schwester eine Mitschuld gegeben wird. Denn welcher Arzt wird beim Kathederisieren der DGKS ein Formular ausstellen.
Tenor: DGKS XY hat mir auf ausdrückliche Anweisung eine Magensonde zum Zweck der Kathederisierung gegeben. Sie hat mich über das nicht vom Hersteller vorgesehene Einsatzspektrum im Rahmen der Kathederisierung nochmals informiert.
Stadt AB den II.II.II Unterschrift :D :D :D
Von daher ist für mich ein Organisationsverschulden seitens der Klinik gegeben, wenn benötigtes Material nicht gestellt. Hierauf haben sowohl ärztliches, als auch medizinisches Assistenzpersonal schriftlich zu verweisen.
Haftungsrechlich gehe ich davon aus, dass Arzt und DGKS rechtlich nicht belangt werden können, wenn sie zur Abwehr einer höheren Gefahr Mittel anwenden welche nicht dafür vorgesehen sind, aber im vorliegenden Fall die einzige Möglichkeit zur Sicherung der Vitalfkt. oder z.B. des neurlogische Outcomes wären. Nur bei einer Kathederisierung halt ich das für weit hergeholt.

Fallobst
29.03.2009, 13:58
Naja, ich denke das ein Arzt der eine Magensonde Off-Label-Used, sollte sich schon im klaren darüber sein. Ich würde das ganze mal bei der PDL ansprechen und darauf Hinweisen, das ihr diesbezüglich eine Stellungnahme seitens des Krankenhausbetreibers fordert!

Rechtlich seh ich keine mitschuld wenn etwas passiert, weil sich der Doc ja zu versichern hat, das er das richtige mit dem richtigen Material macht, wenn er intubieren will und ich ihm anstelle eine Laryngoskops eine Buttermilch (mir fällt grad nix anderes ein...) gebe oder anstelle eines Tubus einen Absaugkatheder, soll er es ja auch nicht damit versuchen...

RS-USER-Defi Brillator
29.03.2009, 18:58
KatheTer heißt das - mit "T", das mit dem "D" ist etwas anderes (http://de.wikipedia.org/wiki/Katheder) ... Sorry, das mußte jetzt mal sein.

RS-USER-emergency doc
29.03.2009, 20:47
Original geschrieben von Schwester Rabiata
Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass (zumindest bei uns) die Schwester den Schwarzen Peter hat.


Du musst unterscheiden zwischen dem Anpfiff den Du im Haus bekommst (quasi für Dein Ego) und der juristischen Verantwortlichkeit, die immer beim Arzt liegt (also RICHTIG Ärger mit Geld und Job weg usw.).

RS-USER-apoplex
29.03.2009, 21:01
Hmm, so abwägig finde ich die Möglichkeit der fehlenden Instrumente nicht - so ist es ja auch vor allem bei Medikamenten bekannt, sehr oft muss da auf Medikamente zurückgegriffen werden, die nur für Erwachsene freigegeben worden sind, da die Firmen erweiterte Zulassungsverfahren scheuen. Daher sind viele Medikamentenanwendungen in der Pädiatrie "Off-Label" - einfach - weil nix anderes da ist, halt das Los der Pädiater. Hast du da auch solche Probleme, Medikament XY aufzuziehen und dem Arzt anzureichen, dass auch keine pädiatrische Zulassung hat? - Auch hier ist der Arzt in der Durchführungsverantwortung.