RS-USER-Hypnodoc
11.05.2009, 22:50
Liebe Gemeinde,
in meinem Krankenhaus ist es üblich, dass ich Rufbereitschaften mit einer Arbeitsbelastung zwischen 30-50% machen muß, da ein Bereitschaftsdienst wegen dem Facharztmangel nicht möglich ist. Dass ich das akzeptiere, ist mein Problem und sollte nicht Gegenstand der Diskussion sein.
Ich habe allerdings versucht, wenigstens die Bezahlung für einen Dienst der Stufe 3 zu bekommen, was mir nicht gelungen ist, weil ich (O-Ton) "jetzt schon unanständig viel verdienen würde". Von positiver Wertschätzung hat unser Verwaltungschef noch nichts gehört.....
Nun zu meiner Frage: Mein Vertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor. Eine Opt-out-Regelung habe ich nicht unterschrieben. Zählen die AKtivstunden zur Arbeitszeit, so dass ich sie später abbummeln kann? Und bleibt mir dann die Bezahlung erhalten, wenn ich dies tue?
Wer hat Ahnung bei diesem Thema?
Gruß Hypnodoc
PS: Bitte die Antworten möglichst mit Referenzstellen versehen....
in meinem Krankenhaus ist es üblich, dass ich Rufbereitschaften mit einer Arbeitsbelastung zwischen 30-50% machen muß, da ein Bereitschaftsdienst wegen dem Facharztmangel nicht möglich ist. Dass ich das akzeptiere, ist mein Problem und sollte nicht Gegenstand der Diskussion sein.
Ich habe allerdings versucht, wenigstens die Bezahlung für einen Dienst der Stufe 3 zu bekommen, was mir nicht gelungen ist, weil ich (O-Ton) "jetzt schon unanständig viel verdienen würde". Von positiver Wertschätzung hat unser Verwaltungschef noch nichts gehört.....
Nun zu meiner Frage: Mein Vertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor. Eine Opt-out-Regelung habe ich nicht unterschrieben. Zählen die AKtivstunden zur Arbeitszeit, so dass ich sie später abbummeln kann? Und bleibt mir dann die Bezahlung erhalten, wenn ich dies tue?
Wer hat Ahnung bei diesem Thema?
Gruß Hypnodoc
PS: Bitte die Antworten möglichst mit Referenzstellen versehen....