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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktivzeit anrechenbar auf Wochenarbeitszeit?



RS-USER-Hypnodoc
11.05.2009, 22:50
Liebe Gemeinde,

in meinem Krankenhaus ist es üblich, dass ich Rufbereitschaften mit einer Arbeitsbelastung zwischen 30-50% machen muß, da ein Bereitschaftsdienst wegen dem Facharztmangel nicht möglich ist. Dass ich das akzeptiere, ist mein Problem und sollte nicht Gegenstand der Diskussion sein.
Ich habe allerdings versucht, wenigstens die Bezahlung für einen Dienst der Stufe 3 zu bekommen, was mir nicht gelungen ist, weil ich (O-Ton) "jetzt schon unanständig viel verdienen würde". Von positiver Wertschätzung hat unser Verwaltungschef noch nichts gehört.....
Nun zu meiner Frage: Mein Vertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor. Eine Opt-out-Regelung habe ich nicht unterschrieben. Zählen die AKtivstunden zur Arbeitszeit, so dass ich sie später abbummeln kann? Und bleibt mir dann die Bezahlung erhalten, wenn ich dies tue?
Wer hat Ahnung bei diesem Thema?

Gruß Hypnodoc
PS: Bitte die Antworten möglichst mit Referenzstellen versehen....

RS-USER-emergency doc
13.05.2009, 13:51
AFAIK bekommst Du bei einem Rufdienst die jeweiligen Arbeitseinsätze mit 100% vergütet. Für diese fallen dann auch Zeitzuschläge (Wochenend, Feiertag, Nacht etc.) an. Problematisch bei der von Dir akzeptierten Situation ist, daß Du dann eben auch nur die geleistete Arbeitszeit erstattet bekommst (in Geld oder Zeit). Leistest Du den Dienst von zu Hause aus? Dann gilt nämlich der Zeitpunkt des Anrufes bei Dir als Beginn der Arbeitsaufnahme, ebenso, wie Du auch erst wieder zu Hause eintreffen musst zur Beendigung derselben.

Die Arroganz Deiner Verwaltung ist ja schon enorm. Meine Erfahrung ist allerdings, daß Verwaltungschefs ganz handzahm werden, wenn das Amt für Arbgeitsschutz eingeschaltet wird. Wenn so ein Bürohengst erst mal ein paar tausend Euro von seinem privaten (!) Geld als Strafe gezahlt hat, sieht er meisst ganz schnell ein, daß ein Rufdienst kein Bereitschaftsdienst ist.

Eine schöne Quelle mit Urteilen etc. findest Du u.a. bei www.arbeitsrecht.de oder über den Marburger Bund.

RS-USER-Hypnodoc
14.05.2009, 16:09
So weit ist das alles klar. Mein Problem ist, was passiert, wenn ich die Aktivstunden, die über meiner Wochenarbeitszeit liegen, abbummeln will. Wird mir dann auch die Dienstbezahlung entsprechend gekürzt?

GRuß Hypnodoc

RS-USER-emergency doc
14.05.2009, 20:34
AFAIK gibt es Urteile dazu. Leider musst Du Dich da selber durchwurschteln, aber Grundtenor ist (natürlich), daß Du entweder Geld- oder Zeitkonten füllen kannst. d.h. entweder die Arbeitszeit wird vergütet (incl. Zeitzuschläge) oder sie wird auf Zeitkonten zwecks Freizeitausgleich gespeichert. Hierbei dürfen allerdings auch die Zeitzuschläge nicht vergessen werden, will heissen, Du bekommst für die Arbeitsstunde am Sonntag natürlich mehr als eine Stunde auf Dein Zeitkonto! Dazwischen ist alles möglich (z.B. Stunden ausbezahlen, Zeitzuschläge aufs Zeitkonto oder umgekehrt etc.)
In meinem letzten Haus wurde das genau so gehandhabt.

RS-USER-gurkerl
15.05.2009, 13:20
hallo ED,

hast du zufällig die diversen Prozentzahlen für Zeitzuschläge etc für dein Haus greifbar? würden mich interessieren - natürlich nur, falls es nicht deine eigenen persönlich ausverhandelten sind sondern generelle :)

Vielen Dank

RS-USER-emergency doc
15.05.2009, 21:22
Steht alles im AVR .. guckst Du hier: http://www.schiering.org/

RS-USER-gurkerl
16.05.2009, 05:58
sehr nützlich, danke schön!